Erfolgreich durch die neurologisch-psychiatrische Begutachtung: Ein Leitfaden

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) dient als finanzielle Stütze für Menschen, deren Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft gemindert ist. Der Weg zur Anerkennung ist jedoch oft mit Hürden verbunden, insbesondere der Begutachtung durch medizinische Sachverständige. Diese Begutachtung soll unter anderem Simulanten entlarven und stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar. Dieser Artikel beleuchtet die Taktiken und Fragen, die Gutachter einsetzen, um die Glaubwürdigkeit von Antragstellern zu prüfen, und gibt Hinweise, wie man sich optimal vorbereitet.

Die Rolle des Gutachtens im Erwerbsminderungsverfahren

Im Rahmen der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente spielt das medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Der Leistungsträger, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, prüft anhand dieses Gutachtens, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente erfüllt sind. Dabei wird auch untersucht, ob Antragstellende ihre Beschwerden übertreiben (Aggravation) oder vortäuschen (Simulation). Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Antragstellende in der Regel mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und die Erwerbsminderung muss dauerhaft bestehen. Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung, wobei die eingereichten medizinischen Nachweise eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Arbeitsfähigkeit spielen. Es empfiehlt sich, hierfür einen Arzt des Vertrauens einzubeziehen.

Der Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung ist ein entscheidender Schritt im Verfahren zur Erwerbsminderungsrente. In der Regel handelt es sich bei den Gutachtern um erfahrene Mediziner mit speziellen Kenntnissen in der Bewertung von Arbeitsfähigkeit. Zunächst vereinbart die Rentenversicherung einen Termin mit Ihnen. Der Gutachter führt ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, um Ihre gesundheitliche Situation und die damit verbundenen Einschränkungen im Berufsalltag zu verstehen. Der Gutachter sollte dabei neutral sein. Seine Aufgabe ist es, zu beurteilen, inwieweit sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf die Anforderungen im Arbeitsleben auswirken. Eine Begutachtung kann herausfordernd sein, da sie eine umfassende Offenlegung Ihrer gesundheitlichen Probleme erfordert. Letztlich dient die Begutachtung dazu, eine fundierte Entscheidung über Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu treffen.

Vorbereitung ist das A und O

Es ist ratsam, sich im Vorfeld der Begutachtung gut vorzubereiten. Dazu gehört, alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammenzustellen und sich einen Überblick über die eigene Krankengeschichte zu verschaffen. Es kann auch hilfreich sein, sich Notizen zu machen, um im Gespräch mit dem Gutachter alle wichtigen Punkte anzusprechen.

Taktiken und Fangfragen der Gutachter

Gutachter setzen verschiedene Methoden ein, um die Glaubwürdigkeit von Antragstellern zu überprüfen. Dazu gehören gezielte Fragen, psychologische Tests und die Beobachtung des Verhaltens während der Untersuchung.

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Fangfragen und ihre psychologische Wirkung

Eine beliebte Methode dabei sind Fangfragen. Ein klassisches Beispiel für eine Fangfrage ist: „Fühlen Sie sich morgens nach dem Aufwachen erfrischt, obwohl Sie die meiste Zeit depressiv sind?“ Solche Fragen zielen darauf ab, Widersprüche in den Aussagen des Antragstellers aufzudecken. Personen mit einer klinischen Depression berichten häufig über Schlafprobleme und ein verstärktes Tief am Morgen. Es ist wichtig, ruhig und ehrlich zu antworten und sich nicht von der vermeintlichen Suggestivwirkung der Frage verunsichern zu lassen.

Psychologische Testverfahren zur Validierung von Beschwerden

Bei der Diagnose und Beurteilung psychischer Störungen setzen Gutachter oft auf die internationalen Diagnosechecklisten für ICD-10 (IDCL). Sie umfassen 32 Checklisten für eine breite Palette psychischer Störungen, einschließlich affektiver Störungen, Angstzustände, Substanzmissbrauch, Schizophrenie, Essstörungen und mehr. Eine erfolgreiche Anwendung dieser psychologischen Testverfahren hängt stark von der Mitarbeit der untersuchten Person ab. Besonders in der Leistungsdiagnostik, etwa bei Tests zu Gedächtnis und Konzentration, sind Plausibilitätsprüfungen üblich. Für die Unterscheidung zwischen echten Beeinträchtigungen und durch Täuschung entstandenen Befunden greifen Gutachter auf Beschwerdevalidierungstests zurück. Beispiele solcher Tests sind der Word Memory Test und der Test of Memory Malingering.

Das Alternativwahlverfahren und das Prinzip der verdeckten Leichtigkeit

Das Alternativwahlverfahren und das Prinzip der verdeckten Leichtigkeit sind Methoden, die insbesondere in psychologischen Tests und Beschwerdevalidierungstests zum Einsatz kommen. Sie dienen dazu, die Glaubwürdigkeit der von Testpersonen angegebenen Symptome und Beschwerden zu überprüfen. Das Alternativwahlverfahren ist eine Testmethode, bei der die Testperson zwischen zwei Antwortmöglichkeiten wählen muss, typischerweise „richtig“ oder „falsch“ bzw. Die Einfachheit der Aufgaben ist für die Testperson nicht offensichtlich („verdeckt“).

Der Strukturierte Fragebogen Simulierter Symptome (SFSS)

Ein Werkzeug, das in diesem Zuge oft zum Einsatz kommt, ist der Strukturierte Fragebogen Simulierter Symptome (SFSS). Diese Fragen sind so konzipiert, dass sie Personen dazu verleiten können, ihre Beschwerden zu übertreiben oder nicht existierende Symptome anzugeben. Der Test ist nicht einheitlich. Es gibt viele verschiedene Varianten. Das Grundprinzip ist jedoch immer ähnlich. Oft ist es eine Mischung aus allgemeinen Fragen, gepaart mit krankheitsbezogenen Fragen.

Beispiele für Fragen im SFSS sind:

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  • Die Woche hat sechs Tage.
  • Ich sehe manchmal Dinge, die andere nicht sehen, wie Tiere, die plötzlich im Raum erscheinen und verschwinden.
  • Ich vergesse innerhalb von Minuten, was ich gesagt oder getan habe.
  • Ich kann Schmerzen fühlen, als ob Insekten unter meiner Haut krabbeln.
  • Ich bin unfähig, zwischen rechts und links zu unterscheiden.

Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht grundsätzlich schlimm ist, eine Frage abweichend der Norm zu beantworten. Ein wesentliches Kriterium ist das Vorliegen eines externen Anreizes, wie der Wunsch nach einer Erwerbsminderungsrente. Die Feststellung einer Aggravation oder Simulation basiert auf einer Kombination dieser Kriterien. Obwohl Tests wie der SFSS helfen, vorgetäuschte von echten psychischen Störungen zu unterscheiden, ist keine Methode unfehlbar. Dies erfordert eine umfassende fachliche Kompetenz und Erfahrung im gutachterlichen Bereich.

Strategien für eine erfolgreiche Begutachtung

Um die Begutachtung erfolgreich zu meistern, sollten Antragsteller einige grundlegende Verhaltensregeln beachten:

  • Bleiben Sie bei der Wahrheit: Ehrlichkeit ist das oberste Gebot. Versuchen Sie nicht, Ihre Symptome zu übertreiben oder zu beschönigen.
  • Achten Sie auf Konsistenz in Ihren Angaben: Widersprüchliche Aussagen können Misstrauen erwecken.
  • Seien Sie vorbereitet: Informieren Sie sich im Vorfeld über den Ablauf der Begutachtung und die möglichen Fragen.
  • Bleiben Sie ruhig und sachlich: Lassen Sie sich nicht von Fangfragen oder provokativen Äußerungen aus der Ruhe bringen.
  • Schildern Sie Ihre Einschränkungen konkret: Beschreiben Sie, welche Tätigkeiten Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung schwerfallen oder unmöglich sind.
  • Verweisen Sie auf medizinische Befunde: Legen Sie alle relevanten Arztberichte, Gutachten und Therapieberichte vor.
  • Bitten Sie um Klärung: Wenn Sie eine Frage nicht verstehen, bitten Sie den Gutachter um eine präzisere Formulierung.
  • Notieren Sie sich den Verlauf der Begutachtung: Machen Sie sich nach der Begutachtung Notizen über die gestellten Fragen und Ihre Antworten. Dies kann im Falle eines Widerspruchs hilfreich sein.

Neurologische Gutachten im Kontext von Versicherungen und Arbeitsunfähigkeit

Im Bereich der Versicherungen, insbesondere der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen, sind neurologische Gutachten entscheidend, um den Grad der Arbeitsunfähigkeit und die damit verbundenen Ansprüche festzustellen. Ein unabhängiger neurologischer Gutachter bewertet die vorliegenden medizinischen Befunde, führt gegebenenfalls eigene Untersuchungen durch und erstellt ein Gutachten über den aktuellen neurologischen Zustand des Versicherten. Für Patienten sind neurologische Begutachtungen von großer Bedeutung, um die Diagnose, den Verlauf und die Folgen ihrer neurologischen Erkrankung oder Verletzung zu verstehen. Ein unabhängiger Gutachter kann eine umfassende Untersuchung durchführen, medizinische Befunde analysieren und eine fundierte Beurteilung des neurologischen Zustands des Patienten abgeben. Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit spielen neurologische Begutachtungen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der Feststellung einer etwaigen Erwerbsminderung. Ein unabhängiger Gutachter bewertet die neurologischen Einschränkungen des Betroffenen und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit. Die neurologische Begutachtung im Kontext von Versicherungen, Patienten und Arbeitsunfähigkeit erfordert Fachkompetenz, eine umfassende Kenntnis neurologischer Erkrankungen und Verletzungen sowie eine objektive und unabhängige Bewertung.

Die Rolle des Neurologen als Gutachter

Die Aufgabe eines neurologischen Sachverständigen ist hochkomplex und spezifisch. Unabhängige Gutachten werden für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwälte, bei Behandlungsfehlern, Unfallfolgen, Arbeitsunfällen und Berufsunfähigkeit erstellt. Methodenkritische Gutachten und Stellungnahmen sind auch für Versicherungen relevant. Neurologische Gutachter erstellen Gutachten für Landgerichte, Amtsgerichte, Nachlassgerichte, Oberlandesgerichte, Familiengerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte und Landessozialgerichte. Sie begutachten neurologische und psychiatrische Störungen und erstellen Gutachten zur Testierfähigkeit, Gegengutachten zur Testierfähigkeit, Parteigutachten zur Testierfähigkeit, Gutachten im Erbschaftsrecht, Gutachten zur Anfechtung von Testamenten und Gutachten zur Testierunfähigkeit. Auch postmortale Gutachten gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

Methodenkritische Stellungnahmen

Methodenkritische Stellungnahmen für Anwälte und Versicherungen überprüfen ein bereits erstelltes Sachverständigengutachten auf Schwächen und Mängel. Dabei werden folgende Aspekte geprüft:

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  • Sind alle Anforderungen an die erforderliche Qualität von Gutachten erfüllt worden?
  • Gibt es Zweifel an der ärztlichen oder fachlichen Qualifikation des Gutachters?
  • Erfolgte das gutachterliche Vorgehen anhand medizinisch-wissenschaftlich fundierter Methoden, Leitlinien und Standards?
  • Ist das gesamte diagnostische Vorgehen stets logisch nachvollziehbar und umfassend dargestellt worden?
  • Gibt es Hinweise auf Befangenheit des Gutachters?
  • Führt die Begutachtung zu einer adäquaten und nachvollziehbaren Antwort auf die gerichtlichen Fragestellungen?
  • Gibt es Widersprüche im Gutachten?
  • Wurden relevante Fakten ignoriert oder vergessen?
  • Sind Kompetenzüberschreitungen des Gutachters erkennbar?
  • Können aus der Aktenlage heraus andere oder bessere Alternativen zu den sachverständigen Empfehlungen an das Gericht gerichtet werden?

Medizinische Sachverständigen-Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte

Medizinische Sachverständigen-Gutachten werden auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte erstellt, beispielsweise bei Anzeigen wegen ärztlicher Fehlbehandlung, Behandlungsfehler, fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Diese Gutachten unterstützen Staatsanwaltschaften und Gerichte als medizinischer Sachverständiger mit zeitnahen, sorgfältigen, fachärztlichen, wissenschaftlichen und gerichtsfesten Gutachten, insbesondere in Fragen der Toxikologie, der Medikamentendosierungen, der Medikamentenwirkungen und der Medikamenten-Nebenwirkungen.

Weitere Gutachten

Auch werden folgende unabhängige ärztliche Gutachten erstellt:

  • Gutachten nach Unfällen und deren verbliebene Folgen für private Unfallversicherungen
  • Gutachten bei Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit für private Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Gutachten für Haftpflichtversicherungen
  • Gutachten für Ministerien
  • Ausführliche Aktenlage-Gutachten
  • Parteigutachten
  • Gegengutachten

Die Begutachtung der Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit

Fragen der Begutachtung der Geschäftsfähigkeit und der Testierfähigkeit stellen sich zunehmend häufig. Die Beurteilung, ob aufgrund einer psychischen Störung die Voraussetzungen der freien Willensbildung so erheblich eingeschränkt sind, dass dies Auswirkungen auf die Geschäfts- oder Testierfähigkeit haben kann, ist eine originär ärztliche Aufgabe. Bei notariellen Testamenten ist es nicht möglich, dass der Notar selbst „psychopathologische Kurztests“ durchführt, da er nicht das erforderliche Fachwissen für ein solches Vorgehen hat. Die Begutachtung der Geschäfts- und Testierunfähigkeit ist eine der schwierigsten forensisch-psychiatrischen Aufgaben.

Was ist grundsätzlich zu beachten?

Gemäß § 104 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist geschäftsunfähig, „wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist“. Während es hier also um die Beurteilung überdauernder Zustände einer „krankhaften Störung der Geistestätigkeit“ geht, bezieht sich § 105 BGB auf vorübergehende Zustände, in denen eine Willenserklärung aufgrund gravierender psychischer Störungen nichtig sein kann (zum Beispiel Alkoholintoxikationen, Delirien, bipolare Erkrankungen). In der Praxis kommen vorübergehende Zustände, in denen die Willensbildung aufgrund einer schweren psychischen Störung beeinträchtigt ist, viel häufiger vor als eine andauernde Geschäftsunfähigkeit. Weitere juristische Regelungen in § 104 BGB betreffen die Geschäftsunfähigkeit Minderjähriger und jene aufgrund tatsächlicher Unfähigkeit zur Selbstbestimmung.

Die Testierunfähigkeit ist ein Sonderfall der Geschäftsunfähigkeit und im § 2229 BGB geregelt. Dort heißt es: „Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.“

Andere relevante Begriffe sind Handlungsfähigkeit, Rechtsfähigkeit und Verfügungsfähigkeit. Neben der Testierfähigkeit sind die Prozessfähigkeit und die beschränkte und die partielle Geschäftsunfähigkeit weitere der Geschäftsfähigkeit untergeordnete Begriffe. Auch relevant ist der mögliche Einwilligungsvorbehalt bei gesetzlich betreuten Personen. Diese Begriffsvielfalt zeigt den juristischen Dschungel, in den sich ein die Geschäfts- oder Testierfähigkeit beurteilender Arzt begibt.

Es ist nicht Aufgabe des Arztes festzustellen, ob eines dieser Rechtskonstrukte zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlag oder vorliegt. Dies betrifft insbesondere die Geschäfts- oder Testierunfähigkeit. Diese Einschätzung ist ausschließlich Aufgabe des Gerichts. Aufgabe des Arztes ist es, dem Richter psychopathologische Anknüpfungstatbestände mitzuteilen, auf deren Grundlage das Gericht feststellen kann, ob die Voraussetzungen zu einer freien Willensbildung möglicherweise nicht mehr gegeben sind.

Notwendig ist auch die Kenntnis, dass es eine graduell abgestufte oder relative Geschäfts- oder Testierunfähigkeit, die sich an der Schwierigkeit einzelner Rechtsgeschäfte orientiert, nicht gibt. Versteht zum Beispiel eine Person ein besonders schwieriges Rechtsgeschäft nicht, ist aber für alle anderen Bereiche geschäftsfähig, so ist auch für das schwierige Rechtsgeschäft von erhaltener Geschäftsfähigkeit auszugehen. Prinzipiell nimmt der Sachverständige nur dazu Stellung, ob aus seiner Sicht die psychopathologischen Voraussetzungen einer „freien Willensbestimmung“ vorliegen oder sicher nicht vorliegen.

Wann liegen die Voraussetzungen zur Annahme einer freien Willensbestimmung nicht vor?

Die Voraussetzungen zur Annahme einer freien Willensbildung liegen nicht vor, wenn eine psychische Erkrankung oder Störung die Umsetzung persönlicher Wertvorstellungen verhindert. Dies kann geschehen, wenn die kognitiven Voraussetzungen der Intentionsbildung und die Prozesse der Intentionsinitiierung und -realisierung beeinträchtigt sind oder wenn die motivationalen Voraussetzungen der Willensbildung verändert sind, indem der Zugang zu Wertvorstellungen verstellt oder Wertgefüge oder affektive Grundlagen von Entscheidungsprozessen verändert sind. Diagnosen sind hier wenig hilfreich, obschon akute schizophrene Psychosen, weit fortgeschrittene demenzielle Syndrome oder schwerste affektive Störungen Hinweise auf eine aufgehobene Geschäfts- oder Testierfähigkeit geben. Die meisten leichteren und mittelschweren psychischen Erkrankungen werden keinen Einfluss darauf haben. Bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit muss es sich um überdauernde und schwerwiegende Zustände einer „krankhaften Störung der Geistestätigkeit“ handeln.

Bei der Einschätzung der Geschäfts- oder Testierfähigkeit ist zu beachten, dass die psychopathologische Symptomatik aus juristischen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden muss. Oft können vom Arzt aber nur Zweifel angemeldet werden, entweder weil das Rechtsgeschäft schon lange zurückliegt und der aktuelle Befund nicht unbedingt mit dem zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts übereinstimmen muss oder weil der Patient gar nicht mehr untersucht werden kann, da er bereits verstorben ist (und auch keine aussagekräftige Dokumentation vorliegt). Bei dieser in der Praxis sehr häufig vorkommenden Konstellation wird das Gericht regelhaft von erhaltener Geschäfts- oder Testierfähigkeit ausgehen.

Es kann nicht eindringlich genug davor gewarnt werden, dass sich Ärzte in solchen Situationen instrumentalisieren lassen. Zu beachten ist auch, dass die Anordnung einer Betreuung grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäfts- oder Testierfähigkeit hat. Auch eine gesetzlich betreute Person kann also grundsätzlich ein wirksames Testament errichten, allerdings nimmt ein vom Betreuungsgericht angeordneter Einwilligungsvorbehalt oder ein vom nun Geschäftsunfähigen früher ernannter Bevollmächtigter (Vorsorgevollmacht) Einfluss auf die möglichen Geschäfte.

Welche Unterlagen kann der Arzt nach dem Tod eines Patienten dem Gericht überlassen?

Zur posthumen Beurteilung der Geschäfts- oder Testierfähigkeit sind der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende Unterlagen oft eine ganz entscheidende Beurteilungsgrundlage. Die Offenbarung zur Klärung einer gegebenenfalls vorhandenen Testierunfähigkeit relevanten Informationen durch früher behandelnde Ärzte entspricht dem mutmaßlichen Willen des Erblassers und stellt keinen Bruch der Verschwiegenheitspflicht dar. Es ist deshalb sinnvoll, wenn Ärzte ihre Unterlagen an anfordernde Gerichte weitergeben. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Erblasser dieser Weitergabe ausdrücklich widersprochen hat (Bundesgerichtshof in Zivilsachen - BGHZ 91, 392 ff.). Dann verstößt die Weitergabe gegen die auch über den Tod hinaus weitergeltende Verschwiegenheitspflicht. Hiervon kann der Arzt auch nicht von den Erben oder anderen befreit werden.

Was kann der Allgemeinarzt zur Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit beitragen?

Grundsätzlich ist die Beurteilung der psychopathologischen Voraussetzungen zur Annahme einer Einschränkung der freien Willensbildung eine komplexe Aufgabe, die von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden sollte. In Zweifelsfällen sollte sogar ein forensisch besonders erfahrener Psychiater hinzugezogen werden. Kennzeichen einer solchen Erfahrung sind der Weiterbildungsschwerpunkt Forensische Psychiatrie oder das gleichnamige Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Allerdings können auch Allgemeinärzte äußerst wertvolle Informationen zur Beurteilung beisteuern, wenn sie sich auf die Beschreibung basaler psychischer Funktionen und deren möglichen Beeinträchtigungen beschränken.

Folgen eines unrichtigen Zeugnisses

Gemäß § 287 StGB macht sich ein Arzt, welcher ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zur Vorlage bei einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellt, strafbar. Hierunter fallen auch Atteste über die mögliche Testierfähigkeit Verstorbener. Hierbei ist zu beachten, dass ein unrichtiges Gesundheitszeugnis auch dann vorliegt, wenn ein Zeugnis über einen Befund erstellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat. Auf den tatsächlichen Befund des Probanden kommt es dann nicht an. Auch ein Zeugnis, welches zwar den Gesundheitszustand richtig wiedergibt, jedoch erdichtete oder verfälschte Einzelheiten beispielsweise bezüglich der Befunderhebung enthält, kann unrichtig im Sinne des Gesetzes sein (vergleiche Bundesgerichtshof in Strafsachen - BGHSt 10, 157). Äußert sich ein Arzt in einem Gutachten über die Geschäftsfähigkeit einer Person, muss er deutlich machen, worauf er seine Beurteilung stützt. Auch unabhängig von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen überrascht es doch immer wieder, mit welcher Leichtfertigkeit Ärzte in diesem Kontext Atteste erstellen, ohne die komplexen rechtlichen Hintergründe hinreichend zu kennen. Das Ausstellen von Attesten stellt eine ärztliche Maßnahme dar, für die man über das nötige Fachwissen verfügen muss.

Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung (Medizinischer Dienst)

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, ist ein wichtiger Schritt bei der Beantragung von Pflegeleistungen. Um sich optimal auf diesen Termin vorzubereiten, sollten Sie sich im Vorfeld mit den relevanten Fragen auseinandersetzen und Ihre Antworten schriftlich festhalten. Das Ergebnis der Begutachtung hängt maßgeblich von den Informationen ab, die Sie dem Gutachter mitteilen können.

Wichtige Aspekte bei der Begutachtung

Beachten Sie folgende Punkte während der Begutachtung:

  • Der gesamte Zeitraum zählt: Die Begutachtung beginnt bereits mit dem ersten Kontakt, beispielsweise dem Öffnen der Tür. Achten Sie auf Ihre Körpersprache und Ihr Verhalten.
  • Freundlichkeit ist nicht alles: Seien Sie höflich, aber vergessen Sie nicht, dass der Gutachter im Auftrag der Pflegeversicherung handelt.
  • Verschlimmerung des Zustands: Beantworten Sie Fragen nach einer Verschlimmerung Ihres Zustands wahrheitsgemäß, aber bedenken Sie, dass die Pflegekasse versuchen könnte, den rückwirkenden Zeitraum zu kürzen. Es gilt der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Vermeiden Sie unüberlegte Handlungen: Achten Sie auf Ihre Handlungen und vermeiden Sie es, dem Gutachter unbeabsichtigt zu signalisieren, dass Sie selbstständiger sind, als Sie tatsächlich sind.
  • Bestehen Sie auf Ihre Bedürfnisse: Klären Sie, welche Hilfestellungen Sie benötigen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind.
  • Zeigen Sie Ihre Probleme: Scheuen Sie sich nicht, Ihre Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben zu demonstrieren.
  • Decken Sie den Tisch während der Begutachtung: Wenn Sie Hilfe beim Tischdecken benötigen, decken Sie den Tisch während der Begutachtung, um Ihre Probleme zu verdeutlichen.
  • Achten Sie auf vermeintlich harmlose Bitten: Auch eine Bitte um ein Glas Wasser kann Teil der Begutachtung sein. Achten Sie darauf, wie Sie die Bitte verstehen und umsetzen.
  • Zeigen Sie nur, was schmerzfrei möglich ist: Überanstrengen Sie sich nicht und beweisen Sie niemandem etwas.

Was ist noch zu beachten?

Sollten nach der Begutachtung Fragen offenbleiben, sprechen Sie den Gutachter unbedingt darauf an. Führt dies nicht zu einem nachvollziehbaren Gutachten, holen Sie sich unabhängige Beratung ein.

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