Brauche ich eine Überweisung für Neurologie? Ein umfassender Leitfaden

Bei gesundheitlichen Beschwerden ist es oft unklar, ob man direkt einen Spezialisten aufsuchen sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt ausreicht. Dies gilt insbesondere für neurologische Probleme. Dieser Artikel soll Klarheit darüber schaffen, ob eine Überweisung für einen Besuch beim Neurologen erforderlich ist, welche Ausnahmen es gibt und welche Vorteile eine Überweisung bieten kann.

Freie Arztwahl und ihre Grenzen

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das bedeutet, dass Patienten ihren Arzt grundsätzlich frei wählen können. Dies gilt uneingeschränkt für Privatpatienten. Auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ihren Arzt frei wählen. Daher ist grundsätzlich keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig.

Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen. Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.

Ausnahmen von der Überweisungspflicht

Es gibt bestimmte Fachgebiete, in denen Ärzte nur mit Überweisung behandeln dürfen. Dies betrifft medizinisch-technisch ausgerichtete Fachgebiete wie Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin.

Eine weitere Ausnahme betrifft Patienten, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben (Hausarztvertrag). Diese Patienten sind grundsätzlich verpflichtet, vor dem Gang zum Facharzt eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) - umgangssprachlich „das Hausarztmodell“. Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf.

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Die Rolle des Hausarztes

Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob man wirklich einen Spezialisten braucht und wenn ja welchen. Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist.

Aus Sicht des Hausarztes stellt sich die Lage etwas anders dar. Hält der Arzt ergänzende diagnostische oder therapeutische Leistungen für erforderlich, die über seine Möglichkeiten hinausgehen, ist er verpflichtet, eine Überweisung an einen Facharzt auszustellen. Ist aus medizinischer Sicht ein Facharzt-Besuch nicht notwendig, erübrigt sich die Überweisung.

Vorteile einer Überweisung

Eine Überweisung sollte keineswegs als unnötiger Zeitaufwand angesehen werden, sondern kann sich als sehr vorteilhaft für Behandlung und Therapie erweisen. Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Mithilfe eines Überweisungsscheins können relevante Informationen über die Beschwerden, Diagnose und Krankheitsstand an den Facharzt weitergegeben werden. Auch Medikamentenplan, Laborwerte und Befunde können beigelegt werden. Damit bekommt der Facharzt einen umfangreichen Eindruck vom Patienten und seinen Beschwerden. Das bedeutet nicht nur ein Zeitersparnis für den Facharzt sondern gewährleistet zudem eine zielgerichtete Diagnose und Behandlung.

Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen. Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z. B. Laboruntersuchungen) - man spricht dabei von Auftragsüberweisungen. Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen. Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen.

Eine Überweisung kann dir nicht nur einen früheren Termin sichern auch wenn man bei Neurologen und anderen Fachärzten längere Wartezeiten hat. Zudem dient eine Überweisung der Nachbehandlung, der Arzt, der dich dorthin verweist will ja auch auf dem laufenden sein und wissen, was beider Untersuchung rauskam. Zudem braucht man eine Überweisung damit der Arzt auch weiß auf welchen Verdacht hin er dich untersuchen soll, das kannst du als Laie nicht genau sagen.

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Arten von Überweisungen

Es gibt verschiedene Arten von Überweisungen, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen:

  • Auftragsüberweisung: Bei der Auftragsüberweisung soll der Fachkollege eine ganz bestimmte Leistung (Durchführung bestimmter Untersuchungen) erbringen oder eine bereits gestellte Diagnose “als Zweitmeinung” absichern. Hier wird kollegialer fachärztlicher Rat für diagnostische Zwecke erbeten.
  • Mitbehandlungsüberweisung: Bei dieser Überweisung soll der (Fach-)Arzt bei der weiteren Behandlung mitwirken, weil die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen. Auch das ist eine spezielle Form der Auftragsüberweisung.
  • Laborüberweisung: Hier werden bestimmte Laborleistungen beauftragt.

Gültigkeit einer Überweisung

Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Eine am 12. Februar ausgestellte Überweisung zum Facharzt gilt demnach bis zum 31. März. Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Diese Regelung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer seit dem 1. In der Praxis ist es allerdings üblich, gegen Vorlage der Gesundheitskarte auch noch Überweisungen im Folgequartal zu akzeptieren.

Überweisung für Privatversicherte

Privatversicherte sind bezüglich der Überweisungspflicht noch freier als Kassenpatienten. Sie können sich jederzeit an einen Arzt ihrer Wahl wenden und sind nicht an Kassenärzte gebunden. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Manche Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Primärarzttarife an. In diesem Fall muss die Erstbehandlung zunächst durch einen Primärarzt erfolgen - in der Regel durch den Hausarzt. Facharzt-Kosten werden erst dann (voll) erstattet, wenn der Hausarzt die Einschaltung eines Fach-Kollegen für erforderlich hält und dies durch Überweisung nachgewiesen werden kann.

Der Neurologe: Spezialist für Nervensystem und Muskulatur

Die Neurologie ist das Fachgebiet der Medizin, das sich mit Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven sowie der Muskulatur befasst. Ein Facharzt ist ein Arzt mit einer besonderen Ausbildung auf einem medizinischen Fachgebiet. Typische Beispiele hierfür sind Fachärzte für HNO, Kardiologie, Psychologie, Gynäkologie und Urologie - die Liste ließe sich weiter fortsetzen.

Ein Neurologe behandelt eine Vielzahl von Erkrankungen, darunter:

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  • Kopfschmerzen & Migräne
  • Gefäßerkrankungen des Gehirns
  • Muskelerkrankungen
  • Demenz
  • Parkinson
  • Karpaltunnelsyndrom (CTS)
  • Polyneuropathie
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Schlaganfall

Ablauf einer Untersuchung beim Neurologen

Am Anfang eines Besuchs beim Neurologen steht immer ein ausführliches ärztliches Gespräch (Anamnese). Im Rahmen dieses Gespräches teilt der Patient seine Krankheits-geschichte zu allgemeinen Aspekten (zum Beispiel Vorerkrankungen und Operationen) und seine jetzigen Beschwerden mit.

Die neurologische Untersuchung ist nach dem Erheben der Anamnese der nächste Schritt, um Ausfälle und Funktionsabweichungen des Nervensystems zu erkennen. Je nach Beschwerdebild kann der Neurologe zusätzliche Untersuchungen veranlassen, um die Diagnose zu sichern wie zum Beispiel Labortests und apparative Untersuchungen wie Elektroenzephalographie (EEG) Elektromyographie (EMG) oder Nervenleit-geschwindigkeiten (NLG).

Danach kann der Arzt eventuell eine Überweisung in die Radiologiepraxis zur Durchführung einer Computertomographie (CT) beziehungsweise einer Magnetresonanztomographie (MRT) veranlassen.

Neurologische Ambulanzen und Spezialsprechstunden

An vielen Universitätskliniken und Krankenhäusern gibt es neurologische Ambulanzen und Spezialsprechstunden, die sich auf bestimmte neurologische Erkrankungen spezialisiert haben. Einige Beispiele sind:

  • Allgemeine Neurologische Ambulanz: Hier werden Patienten mit allen neurologischen Krankheitsbildern betreut. Eine Untersuchung und Beratung ist ausschließlich auf Überweisung einer Fachärztin / eines Facharztes für Neurologie möglich. Das alleinige Ausstellen eines fachärztlichen Überweisungsscheines reicht dazu nicht aus. Voraussetzung für einen Entscheid zur Terminvergabe sind Angaben zu Art und Dauer Ihrer neurologisch relevanten Beschwerden. Weiterhin sind Informationen zu bisher diesbezüglich erfolgter Diagnostik und ggf. Therapie einschließlich eines aktuellen klinisch-neurologischen Untersuchungsbefundes erforderlich.
  • Spezialambulanz für Multiple Sklerose: Hier werden Patienten mit Multipler Sklerose und anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystems betreut.
  • UniversitätsDemenzCentrum (UDC): Hier werden Patienten mit Demenz und kognitiven Störungen diagnostiziert und behandelt.
  • Epilepsieambulanz: Hier werden Patienten mit Epilepsie und anderen Anfallserkrankungen betreut.
  • Gedächtnisambulanz: Hier findet die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit kognitiven Störungen und Demenzen statt. Zur ersten Vorstellung sollte sich die oder der Betroffene möglichst gemeinsam mit einer / einem nahen Angehörigen vorstellen.
  • Neuroimmunologische Ambulanz: Hier werden Patienten mit entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems betreut.
  • Schlaganfall-Spezialambulanz: Hier werden Patienten mit Schlaganfall und anderen Gefäßerkrankungen des Gehirns betreut.
  • Parkinson- und Bewegungsstörungsambulanz: Hier werden Patienten mit Parkinson und anderen Bewegungsstörungen betreut.
  • Kopfschmerzzentrum: Hier werden Patient:innen mit Kopf- und Gesichtsschmerzen behandelt und betreut.
  • Spezialambulanz für Muskelerkrankungen: Hier werden schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Muskulatur (Myositis) betreut. Als Patientin oder Patient können Sie, nach Überweisung durch einen neurologischen Facharzt, einen Sprechstundentermin in unserer Ambulanz vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass eine fachärztliche Überweisung zur Terminvergabe unbedingt erforderlich ist.
  • Neuroonkologische Sprechstunde: In enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Neurochirurgie, Radioonkologie, Neuropathologie, pädiatrischen Neuroonkologie, Hämatologie/Onkologie sowie Charité Comprehensive Cancer Center behandeln und begleiten wir Patientinnen und Patienten mit unter anderem folgenden Krankheitsbildern:Tumorerkrankungen des Gehirns und Rückenmarks sowie Tumoren des peripheren Nervensystems Erbliche Tumorprädispositionssyndrome, u.a.
  • Schlafambulanz: Hier werden Patienten mit Schlafstörungen diagnostiziert und behandelt.
  • Neurovaskuläre Spezialambulanz: Wurde bei Ihnen der Verdacht auf eine der oben genannten Gefäßerkrankungen geäußert, können Sie nach Überweisung durch eine:n niedergelassene:n Fach:ärztin für Neurologie und nach Vorlage aktueller Untersuchungen (z.B. Computertomographie, Magnetresonanztomographie) bei uns zu Diagnose und Therapie beraten werden.

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