Dürfen Neurologen Cannabis Verschreiben? Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und Möglichkeiten

Die Frage, ob Neurologen Cannabis verschreiben dürfen, ist in Deutschland von großem Interesse, da medizinisches Cannabis zunehmend als Therapieoption für verschiedene Erkrankungen in den Fokus rückt. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage, die Qualifikationen der Ärzte, die Cannabis verschreiben dürfen, und die Rahmenbedingungen für die Verordnung von medizinischem Cannabis.

Einführung in die Thematik

Medizinisches Cannabis hat sich in den letzten Jahren als eine wertvolle Therapieoption für Patienten mit verschiedenen Erkrankungen etabliert. Besonders in Bereichen wie der Schmerztherapie, Neurologie und Palliativmedizin wird es eingesetzt, um Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2024, die Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel einstuft, hat sich der Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten und Ärzte erheblich vereinfacht.

Aktuelle Rechtslage und Gesetzesänderungen

Cannabis nicht mehr unter dem Betäubungsmittelgesetz

Seit April 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese Änderung bedeutet, dass Cannabis nicht mehr auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verschrieben werden muss, sondern auf einem normalen Kassen- oder Privatrezept. Dies vereinfacht den Verschreibungsprozess für Ärzte und den Bezug für Patienten erheblich.

Wegfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Facharztgruppen

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinfachung des Zugangs zu medizinischem Cannabis ist der Wegfall der Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen für bestimmte Facharztgruppen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass Ärzte mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen Cannabis verordnen dürfen, ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse einholen zu müssen. Zu diesen Facharztgruppen gehören unter anderem:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
  • Innere Medizin
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie

Zusätzlich zu den Facharztbezeichnungen gelten die folgenden Zusatzbezeichnungen:

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  • Geriatrie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie

Diese Regelung soll den bürokratischen Aufwand verringern und sicherstellen, dass Patienten schneller und unkomplizierter Zugang zu medizinischem Cannabis erhalten.

Genehmigungsvorbehalt bei Unsicherheiten

Auch wenn bestimmte Facharztgruppen von der Genehmigungspflicht befreit sind, können Ärzte bei Unsicherheiten weiterhin eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragen. Dies dient dazu, Regressen vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet ist.

Voraussetzungen für die Verschreibung von medizinischem Cannabis

Schwerwiegende Erkrankung

Grundsätzlich haben nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf medizinisches Cannabis. Dabei muss es sich um eine Erkrankung handeln, bei der andere Standardtherapien entweder nicht ausreichend wirksam sind, nicht vertragen werden oder nicht angewendet werden können.

Standardtherapien ausgeschöpft

Eine weitere Voraussetzung ist, dass alleStandardtherapien ausgeschöpft wurden oder aus medizinischen Gründen nicht in Frage kommen. Der Arzt muss nachvollziehbar begründen, warum eine Standardtherapie nicht angewendet werden kann, beispielsweise aufgrund von Kontraindikationen.

Aussicht auf positive Einwirkung

Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Dies bedeutet, dass es zumindest ein gewisses Maß an wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen geben muss, die eine Wirksamkeit von Cannabis bei der jeweiligen Erkrankung nahelegen.

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Mögliche Erkrankungen und Symptome

Medizinisches Cannabis kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen und Symptomen eingesetzt werden. Zu den häufigsten gehören:

  • Chronische Schmerzen
  • Tumorerkrankungen
  • Spastik
  • Anorexie/Wasting
  • Multiple Sklerose
  • Übelkeit und Erbrechen (insbesondere bei Chemotherapie)

Die Entscheidung, ob eine Cannabistherapie in Frage kommt, liegt jedoch immer im Ermessen des behandelnden Arztes.

Der Weg zum Cannabisrezept

Ansprechpartner und Vorbereitung

Der erste Ansprechpartner für Patienten, die medizinisches Cannabis in Erwägung ziehen, kann der Hausarzt sein. Falls dieser keine Erfahrung mit Cannabis-Therapien hat, können sich Patienten an Schmerzmediziner, Neurologen oder Palliativmediziner wenden.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg der Behandlung. Patienten sollten eine Liste bisheriger Medikamente und deren Wirkung sowie wichtige Arztberichte oder andere medizinische Unterlagen bereithalten, um ihre Krankheitsgeschichte nachzuweisen.

Rezeptarten: Kassenrezept vs. Privatrezept

Es gibt zwei Arten von Rezepten für medizinisches Cannabis:

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  • Kassenrezept: Gesetzlich Versicherte können einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.
  • Privatrezept: Privat Versicherte oder Selbstzahler können ein Privatrezept erhalten und das Cannabis direkt in der Apotheke kaufen.

Die Wahl der Rezeptart hängt von der individuellen Situation des Patienten ab. Wer die Therapie schnell starten möchte, wählt häufig ein Privatrezept, um Verzögerungen durch die Krankenkasse zu vermeiden.

Ablauf der Therapie

  1. Erstgespräch und Anamnese: Der Arzt führt ein ausführliches Erstgespräch und erhebt die Krankengeschichte des Patienten.
  2. Diagnose und Indikation: Basierend auf der Anamnese und der aktuellen Diagnose stellt der Arzt fest, ob eine medizinische Indikation für die Verschreibung von Cannabis besteht.
  3. Therapieplanung: Der Arzt entwickelt einen individuellen Behandlungsplan, der die Auswahl des geeigneten Cannabisprodukts (z.B. Blüten, Extrakte, Öle) und die Festlegung der Dosierung umfasst.
  4. Antrag bei der Krankenkasse (falls erforderlich): In einigen Fällen muss der Arzt eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
  5. Beginn der Therapie und Monitoring: Nach der Verschreibung beginnt die Therapie, und der Arzt überwacht den Therapieverlauf regelmäßig.

Dosierung und Anwendung

Die Dosierung von medizinischem Cannabis muss individuell angepasst werden, da die Wirkung bei verschiedenen Menschen unterschiedlich sein kann. In der Regel wird mit einer sehr geringen Dosis begonnen, die dann langsam gesteigert wird, bis die gewünschte Wirkung erzielt wird. Es ist ratsam, ein Tagebuch zur Cannabis-Therapie zu führen, um die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen besser nachvollziehen zu können.

Patienten können die Cannabisblüten entweder pulmonal (Rauchen, Vaporisieren) oder oral (Tee) anwenden, wobei die inhalative Therapie mittels Vaporisator medizinisch zu empfehlen ist.

Cannabisprodukte: Blüten, Extrakte und Öle

Cannabisblüten

Getrocknete Blüten der Cannabispflanze, die in ihrer natürlichen Form verwendet werden. Sie können inhaliert (z.B. durch Rauchen oder Verdampfen) oder oral (z.B. als Tee) eingenommen werden. Die Dosierung ist oft schwieriger zu kontrollieren, da die Wirkstoffkonzentration in den Blüten variieren kann.

Cannabisextrakte

Konzentrierte Extrakte aus der Cannabispflanze, die in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich sind, wie Öle, Tinkturen oder Kapseln. Sie bieten eine präzise und konsistente Dosierung, da die Wirkstoffkonzentration standardisiert ist. Cannabisextrakte können entweder das volle Spektrum (Vollspektrum-Extrakte) oder isolierte Cannabinoide (z.B. reines CBD oder THC) enthalten.

Öle und Tinkturen

Flüssige Extrakte, die oral eingenommen oder unter die Zunge getropft werden.

Kapseln und Tabletten

Vorportionierte Dosen, die einfach zu handhaben und diskret einzunehmen sind.

Weitere Darreichungsformen

Es gibt auch andere Darreichungsformen wie essbare Produkte (z.B. Kekse, Schokolade, Gummibärchen) oder topische Anwendungen (Cremes, Salben, Balsame).

Wirkstoffe im medizinischen Cannabis: THC und CBD

Medizinisches Cannabis enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen, von denen die Cannabinoide THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) die bekanntesten und am meisten untersuchten sind.

THC (Tetrahydrocannabinol)

THC ist das psychoaktive Cannabinoid, das für das „High“ verantwortlich ist, das mit Cannabis assoziiert wird. Es hat jedoch auch therapeutische Anwendungen, wie z.B. die Behandlung von chronischen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen (insbesondere bei Chemotherapie) und Appetitlosigkeit.

CBD (Cannabidiol)

CBD ist nicht psychoaktiv und hat entzündungshemmende, krampflösende, anxiolytische (angstlösende) und antipsychotische Eigenschaften. Es wird häufig bei Epilepsie, Angstzuständen und chronischen Schmerzen eingesetzt.

Wirkung auf das Endocannabinoid-System

Cannabinoide wirken auf das Endocannabinoid-System des Körpers, das eine Rolle bei der Regulierung von Schmerzen, Stimmung, Appetit, Gedächtnis und Immunantwort spielt.

Kosten und Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis, wenn die Voraussetzungen für eine Verordnung auf einem Kassenrezept erfüllt sind. Patienten müssen jedoch die gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr) entrichten, die zehn Prozent des Preises für das Medikament beträgt, jedoch mindestens 5,00 und höchstens 10,00 Euro.

Ablehnung des Antrags und Widerspruch

Wenn ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, haben Patienten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein und eine ärztliche Stellungnahme enthalten.

Besonderheiten bei der Verordnung

Wirtschaftlichkeitsgebot

Ärzte müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und vor der Verordnung von getrockneten Cannabisblüten oder -extrakten prüfen, ob zur Behandlung des jeweiligen Patienten geeignete Cannabisarzneimittel verfügbar sind. Fertigarzneimittel haben Vorrang vor Blüten und Extrakten.

Dokumentation und Berichtspflicht

Der Therapieverlauf muss sorgfältig dokumentiert werden, und der Arzt ist verpflichtet, den Patienten umfassend über die Therapie aufzuklären.

Verkehrstüchtigkeit

Ob Patienten während einer Cannabistherapie Auto fahren dürfen, hängt von ihrer individuellen Reaktionsfähigkeit ab. Auch wenn medizinisches Cannabis legal verschrieben wird, gilt für Patienten dieselbe Regel wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: Wer sich nicht fahrtüchtig fühlt, darf nicht fahren.

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