Die Diagnose Epilepsie wirft oft Fragen und Unsicherheiten auf, besonders wenn es um die berufliche Zukunft geht. Viele Betroffene fragen sich, ob sie ihren erlernten Beruf weiterhin ausüben können oder ob sie sich beruflich neu orientieren müssen. Gerade in Berufen, die ein hohes Maß an Verantwortung erfordern, wie beispielsweise in der Pflege, ist die Verunsicherung groß. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die Thematik "Epilepsie und Arbeit in der Pflege" geben, sowohl für Betroffene als auch für Arbeitgeber.
Epilepsie: Eine kurze Einführung
Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, unkontrollierte Entladungen von Nervenzellen im Gehirn. Die Anfallsformen können sehr unterschiedlich sein. Es gibt generalisierte Anfälle, bei denen beide Hirnhälften betroffen sind, wie beispielsweise der Grand-mal-Anfall, der oft mit Bewusstseinsverlust und Krämpfen einhergeht. Fokale Anfälle hingegen betreffen nur einen begrenzten Bereich des Gehirns und können sich in unterschiedlichen Symptomen äußern, je nachdem, welcher Bereich betroffen ist.
Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig. In manchen Fällen sind sie unbekannt, in anderen Fällen können Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, wie beispielsweise eine Enzephalitis, ein Hirninfarkt oder ein Schädel-Hirn-Trauma, die Ursache sein. Auch Stoffwechselstörungen oder Angiome können eine Epilepsie bedingen.
Epilepsie im Pflegealltag: Herausforderungen und Risiken
Im Pflegealltag können epileptische Anfälle eine besondere Herausforderung darstellen. Pflegekräfte sind oft die ersten Ansprechpartner, wenn ein Patient einen Anfall erleidet. Es ist daher wichtig, dass sie über die verschiedenen Anfallsformen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert sind.
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem epileptischen Anfall
Das oberste Ziel bei einem akuten Anfall ist es, die betroffene Person vor Verletzungen zu schützen. Gegenstände in der Umgebung, an denen sich die Person verletzen könnte, sollten entfernt werden. Bei Sturzgefahr sollte die Pflegekraft die Person sanft zu Boden gleiten lassen. Während des Anfalls sollte die Person nicht festgehalten oder am Krampfen gehindert werden, da dies zu Verletzungen führen kann. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die Person so gut wie möglich vor neugierigen Blicken abzuschirmen. Eine zweite Pflegekraft sollte hinzugeholt und der Arzt informiert werden, damit die krampfende Person nicht allein gelassen wird.
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Die genaue Beobachtung des Anfallsgeschehens ist für die weitere Diagnostik von großer Bedeutung. Die Pflegekraft sollte den Anfall bezüglich Dauer, Art der Krämpfe und eventueller Begleitsymptome dokumentieren. Nach dem Anfall sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden, um das Risiko einer Aspiration zu verringern. Der Mundraum sollte auf Verletzungen kontrolliert werden. Da die betroffene Person nach dem Anfall oft müde und desorientiert ist, ist es wichtig, empathisch und reorientierend auf sie einzugehen. Auch sollte sie darüber aufgeklärt werden, dass Muskelschmerzen aufgrund der Muskelkrämpfe auftreten können.
Risiken für Pflegekräfte mit Epilepsie
Auch für Pflegekräfte, die selbst an Epilepsie erkrankt sind, gibt es im Arbeitsalltag bestimmte Risiken zu beachten. Diese Risiken hängen von der Anfallsform, der Anfallshäufigkeit und der Art der Tätigkeit ab. Bei Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Konzentration und Reaktionsfähigkeit erfordern, wie beispielsweise die Bedienung von medizinischen Geräten oder die Verabreichung von Medikamenten, kann ein unvorhergesehener Anfall gefährlich sein. Auch bei Tätigkeiten, die mit Sturzgefahr verbunden sind, wie beispielsweise die Unterstützung von Patienten beim Gehen, ist Vorsicht geboten.
Arbeiten in der Betreuung mit Epilepsie: Eine persönliche Erfahrung
Die Frage, ob man mit Epilepsie in einem Altenheim arbeiten darf, beschäftigt viele Betroffene. Eine Betreuungsassistentin mit Absencen-Epilepsie, einer milden Form von Epilepsie mit kurzen Bewusstseinsstörungen, berichtet von ihren Erfahrungen. Sie ist unsicher, ob sie aufgrund ihrer Erkrankung die Verantwortung für hilfsbedürftige Menschen übernehmen kann. Sie plant jedoch, die Krankheit beim Vorstellungsgespräch zu erwähnen.
Eine andere Person berichtet von ihren positiven Erfahrungen mit Epilepsie in einem Seniorenheim und in der Tagespflege. Sie hat seit ihrer Kindheit Epilepsie und war zwischenzeitlich sechs Jahre anfallsfrei. Sie empfiehlt, sich von einem Neurologen beraten zu lassen, ob die Epilepsie beim Vorstellungsgespräch angegeben werden muss oder nicht. Sie selbst hat ihre Epilepsie meist einer Kollegin mitgeteilt, damit diese im Notfall Bescheid weiß.
Rechtliche Aspekte und Empfehlungen
Um die berufliche Eignung von Menschen mit Epilepsie beurteilen zu können, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Informationen 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischem Anfall" veröffentlicht. Diese Informationen ersetzen die BGI 585 "Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie" aus dem Jahr 1980.
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Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über ihre Epilepsie nur dann informieren müssen, wenn aufgrund der Erkrankung wesentliche Teile der Arbeit nicht ausgeführt werden können oder dürfen. Eine Meldung im Vorstellungsgespräch ist nur dann erforderlich, wenn die Epilepsie die Arbeit erheblich beeinträchtigt.
Individuelle Beurteilung der beruflichen Eignung
Es gibt keine Berufe, die bei der Diagnose Epilepsie generell ungeeignet sind. Die berufliche Eignung muss immer individuell beurteilt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Art und Häufigkeit der Anfälle, das Anfallsrisiko, die Wirkung der Medikamente und die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes.
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Epilepsie im Arbeitsleben
Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Epilepsie im Arbeitsleben. Dazu gehören beispielsweise:
- Anpassung des Arbeitsplatzes: Der Arbeitsplatz kann so angepasst werden, dass das Risiko von Verletzungen oder Gefährdungen minimiert wird.
- Arbeitsassistenz: Eine Arbeitsassistenz kann Menschen mit Epilepsie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen, insbesondere bei Hilfsarbeiten.
- Lohnkostenzuschüsse: Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Menschen mit Epilepsie beschäftigen, deren Leistungsfähigkeit aufgrund der Erkrankung vermindert ist.
- Berufliche Rehabilitation: JobMe ist beispielsweise ein bundesweites Angebot der ambulanten beruflichen Rehabilitation speziell für Menschen mit Epilepsie und chronischen Anfallsleiden.
Fallbeispiele
- Frau Maier, Rechtsanwaltsfachangestellte: Frau Maier ist seit drei Jahren anfallsfrei, aber ihr Antiepileptikum verursacht Konzentrationsstörungen. In diesem Fall sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Medikation möglich ist oder ob Frau Maier andere Aufgaben übernehmen kann, die weniger Konzentration erfordern.
- Herr Ylmaz, Programmierer: Herr Ylmaz hat häufige nicht bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle, bei denen er die bisherige Tätigkeit trotz Bewusstseinsverlust automatisch fortsetzt. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehleingaben in den Computer. In diesem Fall sollte geprüft werden, ob Herr Ylmaz an einen Arbeitsplatz wechseln kann, an dem seine Erfahrungen und Qualifikationen weiterhin genutzt werden können, an dem aber keine Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.
Epilepsie-Fachassistenz: Eine neue Qualifikation für Pflegekräfte
Maria-Theresia Jungbauer, Gesundheits- und Krankenpflegerin im Neurologischen Zentrum in Mainkofen, hat selbst die Diagnose Epilepsie erhalten und macht seit Anfang 2024 ihre Ausbildung zur Epilepsie-Fach-Assistentin (EFA). Mit dieser Qualifikation ist sie auf der Station erste Ansprechpartnerin für die Epilepsie-Patienten und auch für die Kollegen, an die sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen gerne weitergibt.
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