Urlaub trotz Krankschreibung nach einem Schlaganfall: Was Sie wissen müssen

Die Frage, ob ein Urlaub während einer Krankschreibung erlaubt ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Besonders nach einem einschneidenden Ereignis wie einem Schlaganfall, verbunden mit der Unsicherheit, wann und wie man wieder reisen kann, ist die Situation komplex. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, gesundheitlichen Aspekte und gibt praktische Tipps für einen erholsamen und sicheren Urlaub nach einem Schlaganfall.

Rechtliche Grundlagen: Urlaub während der Krankschreibung

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung Urlaub machen. Entscheidend ist jedoch, dass der Urlaub die Genesung nicht gefährdet. Ein Urlaub, der die "Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit" beeinträchtigen könnte, ist nicht zulässig. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.

Die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers

Während der Krankschreibung hat der Arbeitnehmer eine erhöhte Sorgfaltspflicht sich selbst gegenüber. Das bedeutet, dass alles unternommen werden muss, um die Genesung zu fördern und nichts zu tun, was sie verzögern könnte. Eine Einzelfallbetrachtung ist hier entscheidend. Wer beispielsweise mit einer Hirnhautentzündung Ski fährt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung (BAG, Urteil vom 2. März 2006 - AZ 2 AZR 53/05).

Urlaub im EU-Ausland und Krankengeld

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld bezieht, muss beachten, dass der Krankengeldanspruch ruhen kann, wenn man sich im Ausland aufhält (§ 44 SGB V i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Innerhalb der EU ist die Krankenkasse jedoch verpflichtet, dem Antrag auf Urlaub zuzustimmen (§ 16 Abs. 4 SGB V).

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?

Nein, der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Recht darauf, über den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während der Krankschreibung informiert zu werden. Dies ändert sich jedoch, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits im Ausland eintritt.

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Krankheitstage während des Urlaubs

Krankheitstage, die während des Urlaubs auftreten, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Der Zweck des Urlaubs - die Erholung von der Arbeitspflicht - kann nicht eintreten, wenn der Arbeitnehmer krank ist.

Gesundheitliche Aspekte: Reisen nach einem Schlaganfall

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das die Reiseplanung beeinflusst. Vor einer Reise sollte unbedingt die Flugtauglichkeit ärztlich bestätigt werden.

Flugreisen nach einem Schlaganfall

Generell wird empfohlen, nach einem Schlaganfall mindestens zwei Wochen zu warten, bevor man fliegt, um Risiken zu minimieren. Auch danach ist Vorsicht geboten, da der geringe Luftdruck im Flugzeug einen erneuten Schlaganfall begünstigen kann. Der Körper erhält weniger Sauerstoff, was zu einem Anstieg des Blutdrucks führt, der wiederum einen Schlaganfall auslösen kann. Langes Sitzen erhöht zudem das Thromboserisiko.

Alternativen zum Linienflug

Wenn der Arzt von einer Flugreise abrät, ist ein Ambulanzflugzeug mit Druckanpassung eine sichere Alternative. Hier wird der Luftdruck auf Bodenniveau gehalten, und ein erfahrener Flugarzt ist an Bord.

Rehabilitation im Heimatland

Für die Rehabilitation nach einem Schlaganfall ist es oft besser, in die Heimat zurückzukehren, wo es exzellente Reha-Einrichtungen und eine leichtere Verständigung gibt. Zudem ist die Unterstützung durch Familie und Freunde ein wichtiger Faktor für die Genesung.

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Reisen mit Herzerkrankungen

Auch Menschen mit Herzerkrankungen können reisen, sollten aber vorher mit ihrem Arzt sprechen. Hohe Temperaturen und Aufenthalte in großen Höhen können den Körper zusätzlich belasten. Tropische, subtropische, arktische und subarktische Klimazonen sind eher zu meiden.

Praktische Tipps für die Reiseplanung

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für einen gelungenen Urlaub nach einem Schlaganfall.

Ärztliche Beratung und Vorbereitung

  • Beratung durch den Hausarzt: Klären Sie mit Ihrem Arzt, welche Anstrengungen Sie sich zumuten können und ob der geplante Urlaub Ihre Genesung gefährdet.
  • Medikamente: Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Medikamente für die Reisezeit haben.
  • Auslandskrankenversicherung: Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport im Krankheitsfall ab.
  • Impfungen: Informieren Sie sich über empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen.
  • Flugtauglichkeit: Lassen Sie sich vor der Buchung die Flugtauglichkeit ärztlich bestätigen.
  • INR-Wert: Wer Blutverdünner nimmt, sollte den INR-Wert stabil halten.
  • Sitzplatz im Flugzeug: Wählen Sie einen Sitzplatz an den Tragflächen (geringere Druckschwankungen) oder am Gang (Bewegungsfreiheit zur Thromboseprophylaxe).
  • Insulin: Diabetiker sollten Insulin im Handgepäck transportieren und die Mitnahme bei der Fluggesellschaft anmelden.
  • Bescheinigungen: Führen Sie eine ärztliche Bescheinigung für Medikamente mit, insbesondere für Betäubungsmittel.

Reiseziel und Klima

  • Klimawechsel: Wählen Sie eine Klimazone, an die Ihr Körper bereits gewöhnt ist.
  • Höhenlagen: Vermeiden Sie Aufenthalte in großen Höhen, da die dünnere Luft das Herz-Kreislauf-System belastet.
  • Reiseunterlagen: Krankenunterlagen sollten während des Fluges griffbereit sein.

Verhalten während der Reise

  • Bordgymnastik: Führen Sie regelmäßig Bordgymnastik durch, um die Durchblutung zu fördern.
  • Flüssigkeitszufuhr: Trinken Sie viel Mineralwasser und vermeiden Sie Alkohol.
  • Bewegung: Gehen Sie alle zwei Stunden im Gang spazieren.
  • Notfallmedikamente: Halten Sie Notfallmedikamente für Angina-pectoris-Beschwerden bereit.
  • Schrittmacher/Defibrillator: Informieren Sie das Sicherheitspersonal über implantierte elektronische Geräte.

Verhalten am Urlaubsort

  • Eingewöhnung: Gewöhnen Sie sich langsam an den Urlaubsort ein.
  • Aktivitäten: Planen Sie regelmäßige leichte bis mittlere Belastungen wie Wandern oder Radfahren, aber vermeiden Sie die Mittagssonne.
  • Schwimmen: Besprechen Sie das Schwimmen mit Ihrem Arzt.
  • Medikamenteneinnahme: Behalten Sie die gewohnte Einnahmezeit Ihrer Medikamente bei.
  • Gerinnungskontrolle: Herzpatienten, die Marcumar einnehmen, sollten ihre Gerinnung in kürzeren Abständen kontrollieren.

Versicherungen

  • Reisekrankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung deckt neue, akut auftretende Erkrankungen oder Unfälle ab.
  • Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie den Urlaub aufgrund von Krankheit nicht antreten können.
  • Reiseabbruchversicherung: Eine Reiseabbruchversicherung springt ein, wenn Sie die Reise aufgrund einer schweren Erkrankung nicht fortsetzen können.

Verhalten bei Krankheit im Urlaub

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich die Krankheit mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigen.
  • Information des Arbeitgebers: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit und teilen Sie ihm Ihre Urlaubsadresse mit.

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