Wer darf Rezepte ausstellen? Ein umfassender Überblick

Die Frage, wer in Deutschland Rezepte ausstellen darf, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Rezeptpflichtige Medikamente dürfen ausschließlich von Ärzten verschrieben werden. Doch auch innerhalb der Ärzteschaft gibt es Einschränkungen, und andere Heilberufe haben begrenzte Möglichkeiten, Medikamente zu verordnen oder zu erwerben. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Verordnungsbefugnis im deutschen Gesundheitswesen.

Verschreibungsbefugnis von Ärzten

Ärzte sind die Hauptakteure bei der Verordnung von Medikamenten. Sie dürfen grundsätzlich alle rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben, sofern dies im Rahmen ihrer Fachgebietsausbildung liegt und medizinisch indiziert ist.

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt)

Der Nervenarzt ist ein Facharzt für Nervenheilkunde, der sowohl die Neurologie als auch die Psychiatrie abdeckt. Um Nervenarzt zu werden, ist ein Medizinstudium sowie eine mehrjährige Weiterbildung in Neurologie und Psychiatrie erforderlich. Der Nervenarzt kann sowohl neurologische als auch psychiatrische Patienten behandeln. Er darf Medikamente aus beiden Fachgebieten verschreiben.

Hausarzt

Hausärzte sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob ein Spezialist benötigt wird und welcher Facharzt geeignet ist. Hausärzte können viele Medikamente selbst verschreiben oder eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen.

Fachärzte

Fachärzte wie Kardiologen oder Orthopäden dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel auch außerhalb ihres Fachbereichs verordnen. Humanmediziner können also beispielsweise auch die Pille oder Schilddrüsenhormone für ihre Patienten rezeptieren oder zum Eigenbedarf erwerben.

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Einschränkungen für Zahnärzte

Zahnärzte dürfen nur Mittel verordnen, die der Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferproblemen dienen. Dazu gehören:

  • Schmerzmittel
  • Antibiotika
  • Beruhigungsmittel
  • Therapeutika für den Rachen, sofern damit Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten behandelt werden sollen.

Mittel gegen Bluthochdruck, erhöhte Blutzuckerwerte oder Hautprobleme dürfen Zahnärzte nicht rezeptieren.

Verordnungsbefugnis anderer Heilberufe

Andere Heilberufe haben nur begrenzten oder gar keinen Zugriff auf Medikamente.

Psychologen

Psychologen sind keine Ärzte und dürfen keine Psychopharmaka verschreiben - auch wenn sie den Patienten besser und länger kennen als der mitbehandelnde Neurologe oder Psychiater. Psychologen können jedoch eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten machen und dann Psychotherapie (als Kassenleistung) anbieten.

Hebammen und Entbindungshelfer

Hebammen und Entbindungshelfer dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel nur verordnen und erwerben, die sie zur Ausübung ihres Berufes benötigen. Dazu gehören:

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  • Wehenhemmer
  • Örtlich wirksame Betäubungsmittel zur Behandlung für einen Dammschnitt
  • Mittel, die Blutungen nach der Geburt stoppen.

Diese Mittel dürfen sie ihren Patientinnen nicht aushändigen.

Heilpraktiker

Heilpraktiker können verschreibungspflichtige Arzneimittel erwerben. Dabei handelt es sich um definierte Notfall-Mittel, beispielsweise gegen einen Allergieschock, die sie nur einsetzen dürfen, wenn kein Arzt zur Stelle ist. Die Kassen übernehmen die Kosten dafür nicht.

Besondere Verordnungsformen

Neben den regulären Rezepten gibt es auch besondere Verordnungsformen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Grünes Rezept (OTC-Mittel)

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnet der Arzt meist auf einem grünen Rezept. Sie werden als OTC-Mittel (over the counter, über den Tresen) bezeichnet. Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr dürfen Ärzte auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Nasenspray, Läusemittel oder Mittel zum Inhalieren auf Krankenkassenkosten verordnen.

Betäubungsmittelrezept

Betäubungsmittel dürfen Ärzte und Zahnärzte nur auf vorgesehenen amtlichen Formblättern verschreiben. Diese gibt die Bundesopiumstelle personenbezogen für einen Arzt aus. Das Rezept gilt nur sieben Tage. Seit März 2017 haben Patienten mit schweren Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Sollte eine Therapie notwendig sein, verordnet der Arzt Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie, die vorher jedoch genehmigt werden muss.

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Off-Label-Use

Viele Medikamente wirken gegen mehrere Krankheiten. Doch oft ist ein Medikament nicht gegen alle Erkrankungen zugelassen, gegen die es helfen könnte. Im Notfall dürfen Ärzte es dann im sogenannten „Off-Label-Use“ verordnen: Sie verschreiben ein bestimmtes Medikament bei einer Erkrankung, für die es nicht zugelassen ist. Verordnet wird das Off-Label-Use-Arzneimittel auf Kassenrezept. Da die Arzneimittelsicherheit an oberster Stelle steht, überprüft der Medizinische Dienst die Krankenkassen (MDK), ob alle Kriterien für eine Verordnung erfüllt sind. Beispielsweise darf keine andere Therapie verfügbar sein und die Datenlage muss so aussagekräftig sein, dass mit dem Arzneimittel ein Behandlungserfolg möglich ist.

Impfungen bei Multipler Sklerose

Ein wichtiger Aspekt, der im Zusammenhang mit neurologischen Erkrankungen und Medikamentenverordnung steht, sind Impfungen bei Multipler Sklerose (MS).

Allgemeines zu Impfungen und MS

Prinzipiell ist eine Erkrankung an Multipler Sklerose (MS) keine Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung. Die Beobachtung, dass Infektionserkrankungen (z. B. Influenza) bei Personen mit MS das Risiko für einen Schub erhöhen können, unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Impfschutzes. Da Impfungen zu Modulationen im Immunsystem führen, ist es theoretisch denkbar, dass Impfungen einen Schub einer MS oder einer anderen demyelisierenden Erkrankung auslösen könnten. In systematischen Studien und Übersichtsarbeiten konnten aber weder Zusammenhänge zwischen Impfungen (z. B. gegen Hepatitis B, Influenza, Tetanus) und einer Erkrankung an MS noch mit einer Schubauslösung bei bereits diagnostizierter MS beobachtet werden.

Impfempfehlungen für MS-Patienten

Totimpfstoffe können jederzeit verabreicht werden. Wenn wegen der MS oder einer anderen demyelisierenden Erkrankung eine immunsuppressive Therapie gegeben wird, ist grundsätzlich zu beachten, dass das Impfansprechen auf Totimpfstoffe reduziert sein kann. Lebendimpfstoffe können grundsätzlich auch bei MS gegeben werden, wenn keine Immunsuppression besteht. Ausführliche Hinweise für die Impfung von Patienten mit MS, anderen Autoimmunerkrankungen bzw.

COVID-19 Impfung bei MS

Da die Covid-19 Infektion in zehn Prozent der Fälle einen schweren Verlauf nimmt und der Fall-Verstorbenen-Anteil in Deutschland zwischen zwei und drei Prozent liegt (vgl. Robert-Koch-Institut), empfehlen wir MS-Erkrankten nach heutigem Stand, sich und andere durch die Impfung zu schützen. Zudem können auch nach einer mild verlaufenden Infektion langanhaltende Symptome (Long Covid) auftreten, wie Geschmacksstörungen und, für MS-Erkrankte besonders beeinträchtigend, chronische Müdigkeit, Fatigue und Depressionen (vgl. Robert-Koch-Institut).

Patientenrechte und Informationspflichten

Eine Vielzahl von Vorschriften regeln das Miteinander im Gesundheitswesen - zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenversicherungen auf der einen Seite und Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. Diese Regelungen zu kennen ist wichtig - denn nur so kann man Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Noch immer wissen zu wenige Patienten, welche Rechte und Pflichten sie haben.

Freie Arztwahl

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Daher ist grundsätzlich - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig.

Überweisungen

Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen.

Aufklärungspflicht

Ärzte haben eine Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patienten. Sie müssen den Patienten über die Diagnose, die Behandlungsmöglichkeiten, die Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung sowie über alternative Behandlungsmethoden informieren. Der Patient hat das Recht, Fragen zu stellen und sich umfassend zu informieren.

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