Demenz und Geldabheben: Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen

Die Diagnose Demenz wirft viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte. Eines der zentralen Themen ist die Frage, inwieweit Menschen mit Demenz weiterhin selbstständig Geld abheben und Bankgeschäfte tätigen dürfen. Die Rechtslage ist dabei nicht immer eindeutig, da Demenz nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit bedeutet.

Rechtliche Grundlagen und Prinzipien

Selbstbestimmung trotz Demenz

Im deutschen Recht liegt der Fokus darauf, Menschen mit Demenz so lange wie möglich ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Dies steht im Einklang mit Artikel 2 des Grundgesetzes, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt, unabhängig von geistigen oder körperlichen Fähigkeiten. Das bedeutet, dass Menschen mit Demenz das Recht haben, bis zuletzt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben nach ihren Wünschen zu führen. Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte sind in der Verantwortung, sie dabei zu unterstützen.

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Er beschreibt den Zustand, in dem eine Person aufgrund ihres geistigen Zustands nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge oder Geschäfte selbstständig abzuschließen. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig. Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit erfordert in der Regel ein Gutachten eines Neurologen oder Psychiaters und die Bestätigung durch ein Gericht.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Entscheidend für die Regelung finanzieller Angelegenheiten bei Demenz sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Diese ermöglichen es, im Voraus festzulegen, wer im Falle einer Demenzerkrankung Entscheidungen treffen soll.

  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person im Voraus regeln, wer sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls vertreten soll. Anders als ein gesetzlicher Betreuer ist der Bevollmächtigte dem Betreuungsgericht gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. Viele Banken verlangen jedoch eine gesonderte Vollmacht oder spezifische Formulare für ihre Transaktionen. Es ist daher ratsam, sich direkt mit der Bank in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
  • Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht prüft dann, ob die Bestellung eines Betreuers erforderlich und die vorgeschlagene Person geeignet ist. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht steht die Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht.

Gesetzliche Betreuung

Fehlen Vorsorgedokumente, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an. Die Auswahl des Betreuers erfolgt im Interesse des Betroffenen und berücksichtigt in der Regel die Wünsche der Angehörigen. Ziel der rechtlichen Betreuung bei Demenz ist es, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig ihren Schutz und ihre Fürsorge zu gewährleisten.

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Umgang mit Geld und Bankgeschäften im Alltag

Frühstadium der Demenz

Zu Beginn einer Demenzerkrankung sind die Betroffenen oft noch voll geschäftsfähig und können alle Verträge selbstständig abschließen. Geringfügige Geschäfte, sprich kleinere Anschaffungen, sind hierbei nicht das Problem. Betroffene Personen sollten auch dazu ermuntert werden, Bagatellgeschäfte des täglichen Lebens zu tätigen, wie zum Beispiel den Kauf von ein paar Lebensmitteln, einer Zeitschrift oder Hygieneartikeln, da gewohnte Abläufe zur Erhaltung der Selbstständigkeit beitragen können. Angehörige oder Betreuerinnen und Betreuer können dabei helfen, indem sie mit den Lieblingsgeschäften entsprechende Vereinbarungen treffen. Häufig wird es notwendig, das verfügbare Geld in kleine Beträgen einzuteilen, um die Ausgaben im Rahmen zu halten.

Fortschreitende Demenz

Je weiter die Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, die Tragweite ihres Handelns richtig einzuordnen. Dies betrifft häufig auch die Fähigkeit, Geschäfte rechtswirksam abzuschließen. Wer die Bedeutung und Tragweite von Käufen und Verträgen auf Dauer nicht mehr einschätzen kann, gilt vor dem Gesetz als geschäftsunfähig.

Probleme bei Geld- und Bankgeschäften

Im Alltag können sich verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Geld- und Bankgeschäften ergeben:

  • Bargeldversorgung: Demente Menschen beklagen oft, sie hätten kein Bargeld, obwohl sie welches erhalten haben. Sie verlegen Geld oder verstecken es und vergessen dann, wohin. Ein typisches Phänomen ist auch, dass Betroffene mehrmals am Tag Geld bei der Bank holen - sie erinnern sich nicht, es schon getan zu haben. Am Geldautomaten scheitern sie: Sie vertippen sich oder brauchen zu lange, die Karte wird eingezogen.
  • Bankaufträge: Bei Zahlungsaufträgen kommt es zu Komplikationen. Demenzkranke lassen Überweisungen liegen oder füllen sie fehlerhaft aus. Sie beachten Bankauszüge nicht mehr, verlieren den Überblick über Kontobewegungen und ihre Ersparnisse. Bei Betroffenen, die Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere haben, muss man mit völlig abwegigen Transaktionen rechnen.
  • Einkäufe, Haustür- und Fernabsatzgeschäfte: Demente geben Geld für Dinge aus, mit denen sie nichts anfangen können. Oder es werden ihnen an der Haustür oder am Telefon Produkte oder Dienstleistungen aufgeschwatzt. Auch keine Seltenheit ist, dass Betroffene Geld verschenken, üppige Trinkgelder geben oder hohe Beträge spenden.
  • Kriminalität: Was Eigentums- und Vermögensdelikte gegen ältere Menschen angeht, weisen Experten auf ein hohes Gefährdungspotenzial hin. Die Bandbreite der Delikte ist groß.

Handlungsempfehlungen für Angehörige und Betreuer

  • Taktgefühl zeigen: Die fachärztliche Prüfung der Geschäftsfähigkeit ist aufwendig und kann Betroffene seelisch stark belasten. Als Vertrauensperson sollten Sie dem Betroffenen die Untersuchung nach Möglichkeit ersparen.
  • Attest über Demenz: Viele Firmen machen einen Kauf oder eine Bestellung ohne weiteres rückgängig, wenn sie informiert werden, dass der Kunde an Demenz leidet. Und es genügt, wenn Sie als Angehöriger ein Attest vorlegen, das die Erkrankung bestätigt. Andernfalls benötigen Sie ein fachärztliches Attest über die Geschäftsunfähigkeit.
  • Bankvollmacht: Mit einer Bankvollmacht erlaubt der Kontoinhaber einer Vertrauensperson den Zugriff auf sein Konto. Je nach Art der Vollmacht räumt er weitreichende Rechte ein. Eine Bankvollmacht kann über den Tod hinaus, zu Lebzeiten oder ausschließlich im Todesfall gelten.
  • Einwilligungsvorbehalt: Handelt ein demenzkranker, geschäftsfähiger Mensch gegen jede Vernunft, kann das Gericht zusätzlich zur Betreuung einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Geschäfte hängen dann von der Zustimmung des Betreuers ab. Voraussetzung für einen Einwilligungsvorbehalt ist, dass er "zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist" (BGB Paragraf 1903).
  • Sicherheitsvorkehrungen treffen: Angehörige sollten Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Demenzkranke sich finanziell schaden oder andere ihre Lage ausnutzen. Dazu gehört, Bargeld zu verstecken, Konten zu überwachen und Verträge zu überprüfen.

Weitere rechtliche Aspekte

Wahlrecht

Da das Wählen ein grundlegendes Bürgerrecht darstellt, bleibt das Wahlrecht auch bei einer Demenzerkrankung bestehen. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Während Menschen mit Demenz eine Begleitung in die Wahlkabine mitnehmen dürfen, ist diese ausschließlich zur technischen Unterstützung zulässig.

Autofahren

Das Thema Autofahren im Zusammenhang mit Demenz ist anspruchsvoll und muss äußerst sensibel angegangen werden. Bei fortgeschrittener Demenz kann der Führerschein von der Straßenverkehrsbehörde nach Anlage 4a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entzogen werden. Ärzte sind in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden und haben das Recht, die Behörde auf die jeweilige Demenzsituation hinzuweisen.

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Haftung

Personen, die durch eine Vorsorgevollmacht oder als rechtliche Betreuer eingesetzt wurden, können im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden. Dies dient dem Schutz des Betroffenen und stellt sicher, dass die Betreuung verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geführt wird.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, das im späteren Stadium einer Demenzerkrankung sehr wichtig werden kann. Die Demenz beeinträchtigt mit der Zeit die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und eigene Wünsche zu äußern. In späteren Stadien der Erkrankung können Betroffene oft nicht mehr klar kommunizieren, welche medizinischen Behandlungen sie wünschen oder ablehnen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Auch bei der Pflege zu Hause sind freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt, denn jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Eingriffe dieser Art sind nur erlaubt, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen und die Gefahren für den Menschen mit Demenz nicht anders abgewendet werden können. Sie sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig und müssen vom Pflegepersonal schriftlich festgehalten werden.

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