Demenz, geschlossene Psychiatrie und Kosten: Ein umfassender Überblick

Die Pflege von Menschen mit Demenz stellt eine wachsende Herausforderung für Angehörige, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft dar. Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Aspekte der Demenzpflege, insbesondere die Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, die damit verbundenen Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei werden sowohl die Perspektiven der Betroffenen als auch die der Angehörigen und des Pflegepersonals berücksichtigt.

Einleitung

Demenz und Alzheimer sind Erkrankungen, die mit dem Verlust von kognitiven Fähigkeiten einhergehen und das Leben der Betroffenen und ihrer Familien stark beeinträchtigen. Angehörige stehen oft vor der schwierigen Entscheidung, wie und wo die bestmögliche Betreuung gewährleistet werden kann. Die häusliche Pflege ist oft sehr belastend, sowohl körperlich als auch seelisch. Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, stellt sich die Frage nach einer stationären Betreuung, die jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

Stationäre Pflege bei Demenz

Wohnformen und Betreuungskonzepte

Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, darunter Wohngemeinschaften und beschützende, geschlossene Wohnbereiche. Diese Einrichtungen bieten spezielle Betreuungs- und Therapiekonzepte, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten sind. Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet, und das Personal ist im Umgang mit Betroffenen speziell geschult.

Geschlossene Psychiatrie: Wann ist sie notwendig?

In bestimmten Situationen kann eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung notwendig werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Menschen mit Demenz eine erhebliche Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen. Beispiele hierfür sind:

  • Aggressivität: Wiederkehrende Aggressivität gegenüber dem Pflegepersonal oder anderen Bewohnern, wie Treten, Schlagen, Beißen oder Werfen mit Gegenständen.
  • Weglauftendenz: Der Drang, das sichere Umfeld zu verlassen, verbunden mit Orientierungslosigkeit.
  • Selbstgefährdung: Verwahrlosung, Unterernährung oder Ablehnung von Hilfe.
  • Suizidale Tendenzen: Ankündigung von Suizid oder suizidales Verhalten.

Rechtliche Grundlagen für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

Die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit des Betroffenen und bedarf einer rechtlichen Grundlage. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

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  • BGB: Seit dem 1. Januar 2023 ist § 1831 BGB die Rechtsgrundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und freiheitsentziehende Unterbringung (früher § 1906 BGB). Grundsätzlich ist eine richterliche Genehmigung erforderlich. Bei Gefahr im Verzug darf die Maßnahme kurzfristig angewandt werden, muss aber sofort richterlich nachgeholt werden.
  • PsychKG: Wenn eine akute psychische Krise vorliegt, die nicht durch freiheitsentziehende Maßnahmen nach BGB abgedeckt werden kann, kommt das PsychKG zur Anwendung. Die Aufnahme erfolgt dann in eine psychiatrische Akutklinik, meist auf eine geschützte Station. Hier kann zur akuten Behandlung der Krankheit eine Zwangsbehandlung durchgeführt werden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit eines Menschen gegen dessen Willen einschränken. Beispiele hierfür sind Bettgitter, Fixierungen oder das Verschließen von Türen. Solche Maßnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

  • Erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung: Es muss eine akute Gefahr für die Gesundheit oder das Leben des Betroffenen oder anderer Personen bestehen.
  • Alternativloseit: Es dürfen keine weniger einschneidenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.
  • Richterliche Genehmigung: Grundsätzlich ist eine richterliche Genehmigung erforderlich, außer bei Gefahr im Verzug.
  • Dokumentation: Jede Maßnahme muss individuell geprüft, nachvollziehbar begründet und eindeutig dokumentiert werden.

Kosten der Demenzpflege

Finanzierung der stationären Pflege

Die Kosten für die stationäre Pflege im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Pflegekosten: Diese werden je nach Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad bis zu 2.096 € im Monat für die Pflege im Pflegeheim (sog. vollstationäre Pflege).
  • Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
  • Investitionskosten: Diese Kosten werden ebenfalls von der pflegebedürftigen Person getragen und dienen der Finanzierung von Baumaßnahmen und Instandhaltung des Pflegeheims.

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten. Die pflegebedürftige Person muss die Differenz selbst tragen (sog. Eigenanteil).

Kostenübernahme durch Angehörige und Sozialamt

Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, um die Kosten zu decken, kommen Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage.

  • Unterhaltspflicht der Angehörigen: Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können.
  • Sozialamt: Unter Umständen rechnet das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen von Menschen an, die nicht unterhaltspflichtig sind, z.B. vom Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Kostenvergleich: Häusliche vs. stationäre Pflege

Gesundheitsökonomen der Universität Witten/Herdecke haben in einer Untersuchung in mehreren europäischen Ländern festgestellt, dass die Pflege von Menschen mit Demenz in einem Heim nahezu doppelt so teuer ist wie die Pflege zu Hause. Im Durchschnitt kostet die Pflege in stationären Einrichtungen 4.491 Euro pro Monat, während die häusliche Pflege 2.491 Euro kostet. Allerdings berücksichtigen diese Zahlen nicht die Kosten der informellen Pflege, die von Familienangehörigen erbracht wird. Je nachdem, wie der Lohn pro Stunde für die erbrachte informelle Pflege angesetzt wird, kann die häusliche Pflege von Menschen mit schwerer Demenz sogar teurer sein als die in stationären Pflegeeinrichtungen.

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Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie

Bevor eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Betracht gezogen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu gehören:

  • Medikamentöse Behandlung: Neuroleptika können zur Reduktion von Aggressivität und Unruhe eingesetzt werden, sollten aber aufgrund möglicher Nebenwirkungen nur unter strenger ärztlicher Kontrolle verabreicht werden.
  • Verhaltenstherapeutische Maßnahmen: Spezielle Therapieansätze können helfen, das Verhalten von Menschen mit Demenz positiv zu beeinflussen.
  • Milieutherapie: EinePositive Gestaltung der Umgebung kann dazu beitragen,Unruhe und Aggressionen zu reduzieren.
  • Technische Hilfsmittel: Signalgeber, Smartwatches oder Handys mit Ortungsfunktion können helfen, die Sicherheit von Menschen mit Demenz zu gewährleisten, die eine Weglauftendenz haben.
  • Sitzwachen: Die Anwesenheit einer Pflegekraft als Sitzwache kann unter Umständen freiheitsentziehende Maßnahmen verhindern.
  • Der Werdenfelser Weg: Dieses Konzept zielt darauf ab, freiheitsentziehende Maßnahmen zu unterbinden oder auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. Spezialisierte Verfahrenspfleger diskutieren im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell und suchen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen/Betreuern nach Alternativen.

Rechtliche Aspekte und Vorsorgemöglichkeiten

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Um im Falle einer Demenzerkrankung selbstbestimmt entscheiden zu können, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Hierzu stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bevollmächtigt werden, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen. Die bevollmächtigte Person kann den Heimvertrag abschließen, wenn die betroffene Person nicht mehr geschäftsfähig ist.
  • Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht prüft dann, ob die Bestellung eines Betreuers erforderlich und die vorgeschlagene Person geeignet ist.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, das im späteren Stadium einer Demenzerkrankung sehr wichtig werden kann. In einer Patientenverfügung können Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen und pflegerischer Maßnahmen festgehalten werden.

Geschäftsunfähigkeit und rechtliche Betreuung

Geschäftsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass eine Person aufgrund ihres geistigen Zustands nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge oder Geschäfte selbstständig abzuschließen. Wenn eine Person aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und keine ausreichenden Vorsorgedokumente vorliegen, muss unter Umständen eine rechtliche Betreuung beantragt werden.

Tipps für Angehörige

  • Suchen Sie frühzeitig Beratung: Pflegestützpunkte und Betreuungsvereine bieten umfassende Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung: Besichtigen Sie mehrere Pflegeheime persönlich und achten Sie auf Atmosphäre, Umgang mit demenzkranken Menschen und das Betreuungskonzept.
  • Respektieren Sie die Selbstbestimmung des Betroffenen: Auch wenn die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, sollten die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen mit Demenz erfasst und respektiert werden.
  • Achten Sie auf Anzeichen von Verwahrlosung: Wenn Sie Anzeichen von Verwahrlosung feststellen, suchen Sie das Gespräch mit dem Betroffenen und bieten Sie Unterstützung an.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten: Als Angehöriger oder Betreuer haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten.
  • Scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen: Die Pflege eines Menschen mit Demenz ist eine große Herausforderung. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, um sich selbst zu entlasten.

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