Demenzpatient verweigert Behandlung: Was tun?

Die Pflege eines Menschen mit Demenz stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen. Vergessen alltäglicher Selbstverständlichkeiten und unvorhersehbare Leistungsschwankungen prägen den Alltag. Dieser Artikel beleuchtet den Umgang mit Behandlungverweigerung, Selbstbestimmung und rechtlichen Aspekten bei Demenzpatienten.

Herausforderungen in der Demenzpflege

Anders als bei rein körperlicher Pflege gehört zur Demenz das Vergessen von Selbstverständlichkeiten. Betroffene benötigen oft Anstöße, um alltägliche Aufgaben wie Waschen zu beginnen oder fortzusetzen. Nichts ist vorhersehbar, das Leistungsvermögen kann von Tag zu Tag oder sogar innerhalb eines Tages stark schwanken. Angehörige müssen sich darauf einstellen, dass es kein konstantes Level gibt, auf das sie sich verlassen können.

Selbstbestimmung und innere Konflikte

Menschen mit Demenz haben das gleiche Recht auf Selbstbestimmung wie alle anderen. Dies führt oft zu inneren Konflikten bei Pflegenden, besonders wenn es um notwendige Maßnahmen wie Waschen oder Tabletteneinnahme geht. Ein "diktatorisches" Vorgehen ist meist nicht zielführend. Stattdessen sollte man versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Impuls zu geben oder an alte Gewohnheiten anzuknüpfen. Externe Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst kann ebenfalls hilfreich sein, da die Beziehung zum Betroffenen hinderlich sein kann.

Umgang mit Behandlungsverweigerung

Tabletteneinnahme

Rein rechtlich kann man jemanden höchstens dann gegen seinen Willen zu einer medizinischen Therapie zwingen, wenn es lebensbedrohlich wird. Es ist ratsam, einen einvernehmlichen Weg zu suchen, beispielsweise durch ein tägliches Ritual, bei dem Angehörige und Betroffene gemeinsam ihre Tabletten einnehmen. Die Autorität des Arztes kann ebenfalls helfen, den Betroffenen zu überzeugen. Wenn es sich jedoch um nicht lebensnotwendige Medikamente handelt und der Betroffene diese ablehnt, muss dies akzeptiert werden.

Finanzielle Angelegenheiten

Wenn ein Demenzpatient nicht mehr mit Geld umgehen kann, sollte man zunächst die Menge an verfügbarem Bargeld reduzieren. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann man mit der Bank besprechen, die Abhebungsmöglichkeiten zu beschränken. Andernfalls kann beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung für den Finanzbereich beantragt werden.

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Wut und Depression

Menschen mit Demenz können wütend oder traurig reagieren. In solchen Fällen ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass dies nicht persönlich gemeint ist. Eine Ablenkung oder ein kurzer Abstand können helfen. Bei Depressionen sollte ein Arzt konsultiert werden, da diese auch bei Demenz behandelt werden müssen.

Selbstfürsorge für Angehörige

Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten Angehörige Hilfe in Anspruch nehmen, Aufgaben innerhalb der Familie verteilen und sich Auszeiten gönnen. Der Austausch in Angehörigengruppen kann ebenfalls sehr hilfreich sein.

Organisation der Pflege über Distanz

Wenn die Eltern in einer anderen Stadt wohnen, ist es ratsam, vor Ort eine Beratungsstelle zu kontaktieren und eine Person vor Ort zu finden, die bei Veränderungen informiert. Die Entscheidung, die Eltern in die eigene Stadt zu holen, sollte gut überlegt sein, da dies von deren sozialer Einbindung abhängt.

Lichtblicke schaffen

Es ist wichtig, positive Erfahrungen zu ermöglichen und an die Kompetenzen des Betroffenen anzuknüpfen. Enkelkinder können helfen, indem sie sich Geschichten erzählen lassen oder handwerkliche Fähigkeiten in Anspruch nehmen. Musik, Tanzen und gemeinsames Singen sind ebenfalls wertvoll.

Patientenverfügungen und Willensbekundungen

Die Bundesärztekammer hat Hinweise zum Umgang mit Patientenverfügungen von Demenzpatienten veröffentlicht. Wenn keine schriftliche Willensbekundung vorliegt, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ergründet werden. Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer einbezogen werden. Ein gemeinsamer Austausch aller Beteiligten kann helfen, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu finden.

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Fallbeispiele

Ein Fallbeispiel behandelt die Entscheidung über eine PEG-Anlage bei einem Patienten mit fortgeschrittener Demenz, der in seiner Patientenverfügung künstliche Ernährung ausgeschlossen hat. Hier muss geprüft werden, ob der Patient seinen Willen geändert hat und ob ein Leiden allein durch den Mangel an Nährstoffen ausgeschlossen ist. Ein weiteres Beispiel beschreibt einen Patienten, der die Nahrungsaufnahme verweigert. Hier muss geklärt werden, ob die Verweigerung als Ausdruck einer grundsätzlichen Ablehnung von Essen und Trinken zu werten ist.

Ärztliche Beratung

Die ärztliche Beratung von Demenzpatienten bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ist wichtig. Dabei sollte eine Vertrauensperson bestimmt und die Vorstellungen und Wünsche des Patienten bezüglich seiner weiteren Behandlung geklärt werden.

Rechtliche Aspekte

Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auch bei Menschen mit Demenz. Sie haben das Recht, bis zuletzt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Verlust der Geschäftsfähigkeit

Je weiter eine Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, die Tragweite ihres Handelns richtig einzuordnen. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig. Betroffene können jedoch noch sogenannte Bagatellgeschäfte tätigen.

Einwilligungsvorbehalt

Besteht eine erhebliche Gefahr für die Person und das Vermögen, kann das Betreuungsgericht die Geschäftsfähigkeit einschränken und anordnen, dass die Betroffenen bestimmte Geschäfte nur noch mit Einwilligung ihres Betreuers vornehmen dürfen.

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Medizinische Behandlung

Menschen mit Demenz haben das Recht auf Diagnose und umfassende Aufklärung. Ebenso dürfen sie darauf bestehen, nichts oder erst nach und nach mehr über ihre Krankheit zu erfahren. Mediziner müssen vor jeder Behandlung die Einwilligung der oder des Betroffenen einholen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erlaubt und bedürfen einer richterlichen Genehmigung. Sie sind nur zulässig, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen und die Gefahren für den Menschen mit Demenz nicht anders abgewendet werden können.

Fehlverhalten in der Pflege

Wer vermutet, dass Menschen mit Demenz zu Hause schlecht versorgt werden, sollte zuerst das Gespräch mit den pflegenden Angehörigen suchen. Wenn sich keine Verbesserung zeigt, ist die Pflegekasse der nächste Ansprechpartner.

Kommunikation und Alltag

Der Alltag mit Demenz kann durch einfache Kommunikation, Routinen und positive Aktivitäten erleichtert werden. Eine klare Tagesstruktur kann helfen, Orientierung zu geben. Auch das Ess- und Trinkverhalten kann durch eine ruhige Umgebung und feste Essenszeiten positiv beeinflusst werden.

Vorsorgedokumente

Entscheidend sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie ermöglichen eine vorausschauende Festlegung individueller Wünsche. Fehlen diese Vorsorgedokumente, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, das im späteren Stadium einer Demenzerkrankung sehr wichtig werden kann. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden.

Selbstbestimmung im Alltag

Im Umgang mit Demenzerkrankten ist es wichtig, ihren aktuellen Willen zu verstehen und die Selbstbestimmung trotz Demenz zu respektieren. Solange sich der Betroffene nicht selbst schadet, ist seine Entscheidung zu respektieren.

Recht auf Verwahrlosung und Autofahren

Der Demenzerkrankte hat ein Recht auf Verwahrlosung und kann bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, wie er Hygiene und Ordnung in seinem eigenen Leben handhabt. Demenzerkrankte dürfen wählen und bis zu einem gewissen Grad Autofahren, wobei bei fortschreitender Demenz der Führerschein eingezogen werden kann.

Gesetzliche Betreuung

Liegt keine Verfügung oder Vollmacht vor, sollte beim zuständigen Betreuungsgericht ein Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt werden. Der gesetzliche Betreuer muss stets im Sinne des Demenzerkrankten handeln und ist dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Medizinische Aspekte

Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme ist die Einwilligung des Patienten erforderlich. Je nach Schwere der Demenz kann der Patient (partiell) einwilligungsfähig sein. Liegt die Einwilligungsfähigkeit nicht vor, benötigt der Arzt die Einwilligung des Betreuers oder Bevollmächtigten.

Aufklärung

Auch wenn der Patient einwilligungsunfähig ist, kann es notwendig sein, ihn in das Aufklärungsgespräch einzubeziehen. Eine medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betreuten stellt eine Zwangsbehandlung dar, die nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.

Familiäre Pflege

Fühlen sich Pflegende und Gepflegte im Miteinander unwohl, kann es zu Widerstand und Ablehnung kommen. Aus rechtlicher Sicht müssen stets die Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes Beachtung finden.

Häusliche Versorgung vs. Stationäre Einrichtung

Es gibt viele Gründe, die für einen Umzug in ein Heim sprechen, jedoch ist es rechtlich nicht zulässig, einen Menschen ohne Einwilligung und damit gegen seinen Willen am Verbleib in seiner eigenen Wohnung zu hindern.

Umgang mit schwierigen Situationen

Altersstarrsinn, Aggressivität und Ablehnung können im Pflegealltag auftreten. Um Problemen vorzubeugen, sollten bereits früh Gespräche geführt werden. Es ist wichtig, sich in die Situation des Betroffenen hineinzuversetzen und Verständnis zu zeigen.

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