Die Diagnose Demenz stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Neben den emotionalen und gesundheitlichen Aspekten spielen auch die finanziellen Belastungen eine wichtige Rolle. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Kosten der Demenzpflege, insbesondere im stationären Bereich, und zeigt auf, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt und welche finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Demenz und die Notwendigkeit stationärer Pflege
Zunehmende Vergesslichkeit ist ein Phänomen, das bei alten Menschen häufig auftritt. Wird die Vergesslichkeit zur Krankheit, sprechen Ärzte von Demenz. Derzeit leben in Deutschland rund 1,3 Millionen Frauen und Männer mit einer Demenz. Demenz ist eine Erkrankung, die stärker als jede andere Erkrankung mit dem Lebensalter korreliert. Etwa ein Prozent der 65- bis 69-jährigen Menschen in Deutschland leiden unter einer Demenz. Bei den 75- bis 79-jährigen sind es schon 6 Prozent und bei den 85- bis 89-jährigen 24 Prozent. Weil die Zahl der hochbetagten Menschen in Zukunft stark ansteigen wird, rechnen Experten auch mit einer Zunahme der Demenzhäufigkeit.
Nicht immer ist es Angehörigen möglich, Pflegebedürftige mit Demenz in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr belastend sein. Menschen mit Demenz werden stationär gepflegt, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege und Betreuung nicht (mehr) leisten können. Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, z.B. Wohngemeinschaften oder beschützende, geschlossene Wohnbereiche. Durch die Zunahme von Menschen mit Demenzerkrankungen wächst auch das entsprechende Angebot für stationäre Betreuung. Dort wird mit einem besonderen Betreuungs- und Therapiekonzept auf Menschen mit Demenz eingegangen: Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet und das Personal ist im Umgang mit Betroffenen speziell geschult, z.B. Ein sensibler Punkt bei der Pflege im Heim ist die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. bei Sturz- und Verletzungsgefahr. In späteren Krankheitsphasen brauchen Menschen mit Demenz viel Hilfe von anderen. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, zu Hause zu wohnen.
Die Belastung durch Demenzpflege
„Menschen mit einer Demenzerkrankung sind bereits früh auf Unterstützung im Alltag angewiesen und werden mit Fortschreiten der Krankheit zunehmend pflegebedürftig“, so Professor König. „Den Löwenanteil der Versorgung und Pflege leisten zweifelsohne die Familien - und zwar unbezahlt.“ Interessiert man sich also für die Kosten der Demenzerkrankung, dürfen nicht nur Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder stationäre Pflege berücksichtigt werden. „Wir müssen auch die Kosten der unbezahlten, von der Familie geleisteten Pflege einbeziehen“, erklärt der Gesundheitsökonom. In bisherigen Rechnungen war das meist nicht der Fall. Die Mehrheit der Menschen mit Demenz wird zu Hause von Familienmitgliedern gepflegt.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Krankheitskosten
Wissenschaftler des Kompetenznetzes Degenerative Demenzen untersuchen, welche Krankheitskosten die krankhafte Vergesslichkeit verursacht. Erstmals wurden hierbei auch die Kosten der unbezahlten, von der Familie geleisteten Pflege berücksichtigt. In einem Teilprojekt der „German Study on Ageing, Cognition and Dementia“ − kurz „AgeCoDe-Studie“ − des Kompetenznetzes Degenerative Demenzen wurden mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Krankheitskosten der Demenzerkrankung für verschiedene Krankheitsstadien berechnet. Um ausschließlich die von der Demenzerkrankung verursachten Kosten zu schätzen, wurden die Kosten von 176 Demenzpatienten und 173 nicht von Demenz betroffenen Vergleichspersonen gemessen. Eingeflossen sind hierbei sowohl die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus, Aufenthalte im Pflegeheim, ambulante Behandlung und Pflege, medizinische Hilfsmittel und Medikamente als auch die Kosten der unbezahlten, von Angehörigen geleisteten Pflege. „Durch den Vergleich mit gleichaltrigen Studienteilnehmern ohne Demenz wurden erstmals in einer deutschen Studie die ausschließlich durch die Demenzerkrankung verursachten Kosten geschätzt“, beschreibt Professor König. Das Ergebnis: Die durchschnittlichen Kosten von Demenz liegen im leichten Krankheitsstadium bei etwa 15.000 Euro jährlich und steigen bei schwerer Demenz auf rund 42.000 Euro jährlich. „Grund dieser Kostensteigerung ist in erster Linie der steigende Pflegebedarf bei fortgeschrittener Demenz“, so Professor König. „Das betrifft sowohl die ambulanten und stationären Pflegeleistungen als auch die Familienpflege.“ Dabei kann die informelle Pflege - so nennen Fachleute die von den Angehörigen geleistete Pflege - im Einzelfall deutlich mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen. „Die oft diskutierten Ausgaben für Medikamente verursachen dagegen deutlich weniger als fünf Prozent der Kosten.“ Die Kosten der informellen Pflege haben die Wissenschaftler nach dem sogenannten Substitutionskostenansatz berechnet, das heißt, es wurden die Lohnkosten einer professionellen Pflegekraft zugrunde gelegt. Professor König appelliert: „Unsere Resultate verdeutlichen, dass es dringend nötig ist, neue Strukturen für die Pflege von Demenzpatienten zu entwickeln, die Ersatz für den bisher hohen Anteil an informeller Pflege schaffen können.“
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Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Vollstationär lebende Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt erhebliche Anteile der Pflegekosten. Beachten Sie dabei, dass die Pflegekasse bei der stationären Pflege grundsätzlich nur für Pflegekosten zuständig ist. Pflegeheime stellen aber auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Hotelkosten) sowie Investitionskosten in Rechnung. Die Gesamtkosten für einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim sind abhängig vom Pflegegrad und liegen im Durchschnitt zwischen 3.026 Euro (Pflegegrad 1) und 5.406 Euro (Pflegegrad 5). Die Preise der einzelnen Senioren- und Pflegeheime können je nach Lage und Leistung erheblich vom Durschnitt abweichen.
Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Eigenanteil an den Kosten für das Pflegeheim bei monatlich rund 3.108 Euro im ersten Aufenthaltsjahr liegt (Bundesdurchschnitt 01.07.2025).
Einzelne Kostenfaktoren im Detail
- Kosten für allgemeine Pflegeleistungen: Zu den Kosten für allgemeine Pflegeleistungen zählen unteranderem die tarifliche Vergütung des Pflege- und Betreuungspersonals, Sachaufwand (z.B.
- Kosten für Unterkunft: Zu den Kosten für Unterkunft zählen u.a.
- Kosten für Verpflegung: Vollverpflegung, inklusive Getränke, Diätkost, Kaffee und Kuchen und Sonderaktionen (z.B.
- Investitionskosten: Finanzierung und Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen (z.B. Küche, Heizung, Fahrstuhl) sowie Ausstattung (z.B.
Ein wichtiger Bestandteil der monatlichen Kosten sind die Investitionskosten im Pflegeheim, die jedes Pflegeheim erhebt und anteilig auf die Bewohner umlegt. Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrfamilienhaus und muss instand gehalten werden. Wird ein Pflegeheim aber gefördert, so müssen die Bewohner gemäß Paragraf 82 Abs. Früher wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert und die Bewohner mussten sich deshalb nicht an allen Investitionskosten beteiligen. Aber die öffentliche Förderung findet - wegen klammer kommunaler Kassen - heute kaum noch statt. Nicht nur der Standort des Pflegeheimes hat Einfluss auf die Investitionskosten, auch notwendig werdende Renovierungen können die Kosten steigern. Achten Sie also auch auf Auffälligkeiten beim Zustand des Pflegeheims.
Bei der Unterkunft haben Sie oft Wahlmöglichkeiten. Es ist etwa so wie auf dem Mietwohnungsmarkt: Es gibt Zimmer mit verschiedenen Ausstattungen. Manche haben einen Balkon und liegen hinaus zum ruhigen Hinterhof, andere vielleicht direkt an einer vielbefahrenen Straße. Die unterschiedliche Lage kann sich auch auf die Kosten des Zimmers auswirken.
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegeleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die eine angemessene Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf sicherstellen sollen. Für unterschiedliche Bedürfnisse und Organisationsformen der Pflege gibt es unterschiedliche Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen. Pflegeleistungen werden als Versicherungsleistungen von der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung finanziert. Pflegeleistungen im engeren Sinne sind Leistungen der Pflegeversicherung und damit immer an einen Pflegegrad gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, für einen begrenzten Zeitraum ähnliche Leistungen wie Pflegeleistungen von der Krankenkasse zu erhalten. Dafür muss eine konkrete Verordnung vorliegen. Die Pflegekasse ist nur zuständig, wenn eine Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate anhält. Nur dann können Sie einen Pflegegrad bekommen.
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Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad bis zu 2.096 € im Monat für die Pflege im Pflegeheim (sog. vollstationäre Pflege). Diese Leistungen decken jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten. Die pflegebedürftige Person muss die sog.
Menschen, die in teilstationärer (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationärer Pflege leben, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Entsprechend des Pflegegrades werden unterschiedlich hohe Leistungen für die Pflegeheim-Kosten gewährt.
Zuschüsse zum Eigenanteil
Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten.
Übersicht über die durchschnittlichen Eigenanteile
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in den einzelnen Bundesländern. Beachten Sie bitte, das es sich hierbei nur um den durchschnittlichen Eigenanteil handelt. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten. ab dem 4. Eigenbeteiligung ohne prozentualen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. (Stand: Jan.
Finanzielle Hilfen und Unterstützung
Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, kommen Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage. Meist geht es dabei um die Unterhaltspflicht, Näheres unter Unterhalt > Überblick. Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können. Unter Umständen rechnet das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen von Menschen an, die nicht unterhaltspflichtig sind, z.B. vom Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
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Laut VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil (im ersten Aufenthaltsjahr), den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, zum 01. Wenn Vermögen und Rente zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen müssen. Schenkungen müssen gegebenfalls rückgängig gemacht werdenWenn der nun Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte per Schenkung an den Partner oder die Kinder übertragen hat, so müssen diese Schenkungen eventuell rückgängig gemacht werden. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind sehr viel höher als die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. Gut, wenn Ihre Rente für den Eigenanteil ausreicht. Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in Paragraf 61 SGB XII formuliert wurde. Stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe im Pflegeheim unbedingt rechtzeitig. Nämlich bereits dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre Rente oder Ihr eigenes Vermögen und Unterhaltsverpflichtung etwaiger Gatten oder Kinder die Heimkosten nicht decken können. Neben Kost, Logis und der Teilnahme an heiminternen Veranstaltungen bleiben natürlich auch bei Pflegebedürftigen noch kleine Wünsche offen. Daneben brauchen Bewohner aber auch neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra bezahlt werden müssen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist und für diese Dinge nicht genug eigenes Vermögen hat, erhält für die kleinen Wünsche des Alltags einen Barbetrag (früher: Taschengeld) in Höhe von mindestens 135,54 Euro pro Monat. Der Betrag umfasst mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe eins. Wer in ein Pflegeheim umzieht, ist in der Regel zunächst selbst Eigenanteil der Pflegeheimkosten verantwortlich. Hierbei gelten gesetzliche Regelungen zur Heranziehung von Verwandten ersten Grades. Kinder sind seit dem 1. Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und alles, was der Pflegebedürftige auch zuhause tragen müsste, gehören zum Eigenanteil. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann bei dem zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können.
Pflegebedürftigen steht ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, das nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird. Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind.
Wohngeld Plus für Pflegeheimbewohner
Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus. Vor der Wohngeldreform diente das Wohngeld lediglich dazu, Menschen zu entlasten, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen könnten. Mit dem Wohngeld erhalten sie einen Zuschuss, um einen Teil der Kosten zu decken. Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen.
Pflegewohngeld in bestimmten Bundesländern
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen. Am 1. Januar 2023 ist mit der neuen Wohngeldreform das Wohngeld Plus in Kraft getreten. Aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation steigen auch die Pflegeheimkosten, die nicht alle tragen können.
Die Wahl der richtigen Einrichtung
Die Angehörigen sollten sich ausreichend Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung nehmen und mehrere Pflegeheime persönlich besichtigen. Idealerweise kann die pflegebedürftige Person einige Stunden oder Tage probeweise in der Einrichtung verbringen. So lassen sich Atmosphäre, Umgang mit demenzkranken Menschen und das Betreuungskonzept besser einschätzen.
Qualitätsprüfung von Pflegeheimen
Mit der indikatorengestützten Qualitätsprüfung bewerten Gutachter die Pflegequalität in Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind öffentlich zu finden, zum Beispiel beim AOK Pflegenavigator. Sie können sich vorab die Bewertung eines Pflegeheimes ansehen und vergleichen.
Weitere Unterstützungsangebote
Über Angebote für Menschen mit Demenz informieren örtliche Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, wie z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de, oder andere Anlaufstellen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige.
Kurzzeitpflege als Übergangslösung
Kurzzeitpflege kann eine hilfreiche Übergangslösung sein, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Kurzzeitpflege für eine vollstationäre Pflege bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden, unterstützt mit 1.774 Euro. Zur Finanzierung der Kurzzeitpflege gibt es seit dem 01.07.2025 den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung zur Finanzierung von Ersatzpflege, wenn bei der häuslichen Pflege eine Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann. Die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr beanspruchen. Zur Finanzierung der Verhinderungspflege gibt es seit dem 01.07.2025 den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Wenn die pflegende Person krank ist oder Urlaub benötigt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Pflegevertretung.
Zusätzliche Leistungen
Für die häusliche Pflege können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags unterstützen.
Arbeitszeitreduzierung für pflegende Angehörige
Wenn ein Familienmitglied gepflegt werden muss, können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.
Der Weg zum Pflegegrad
Eine Demenzdiagnose wirft viele Fragen auf - auch zur finanziellen Unterstützung.Wer Pflegegeld oder andere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dieser bestimmt, wie viel Unterstützung jemand braucht und wie hoch die Leistungen ausfallen.Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes erfassen alle Informationen anhand eines standardisierten Fragenkatalogs. Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Termin mit Gutachterin oder Gutachter muss die Pflegekasse entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt - und wenn ja, welcher. In dringenden Fällen ist eine frühere Entscheidung möglich. Wird ein Pflegegrad bewilligt, erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags.Alle Antragsteller haben außerdem Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung.
Wird die Pflege durch Angehörige übernommen, wird Pflegegeld gezahlt.Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung.Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.Es besteht außerdem Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann.Wird kein Pflegegrad bewilligt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, können Sie Widerspruch einlegen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Der Besuch einer Gutachterin oder eines Gutachters des MD kann gemischte Gefühle auslösen: Einerseits besteht ein klarer Unterstützungsbedarf, andererseits bedeutet der Termin, einer fremden Person sehr persönliche Einblicke in den Alltag zu geben.Eine gute Vorbereitung hilft, Unsicherheiten zu reduzieren.
Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes
ArztberichteMedikamentenpläneDokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)den Schwerbehindertenausweis.Auch ein Pflegetagebuch kann hilfreich sein. Viele Angehörige erleben es beim Besuch des Medizinischen Dienstes: Die erkrankte Person wirkt plötzlich erstaunlich wach, klar und selbstständig. Im Gespräch werden Probleme heruntergespielt oder ganz verschwiegen. Fachleute sprechen in solchen Fällen von Fassadenverhalten.Dieser Mechanismus ist nicht ungewöhnlich. Er tritt oft auf, wenn Erkrankte Angst davor haben, ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Die Scham über die eigenen Defizite - besonders vor Fremden - verstärkt diesen Effekt. Nach außen entsteht das Bild "Ich komme doch ganz gut klar."Nehmen Sie die Gutachterin oder den Gutachter am besten beiseite, und beschreiben Sie ehrlich, in welchen Situationen tatsächlich Hilfe notwendig ist.
Nicht jede erkrankte Person ist bereit, Hilfe anzunehmen - selbst wenn der Alltag spürbar schwerer fällt. Der Antrag auf einen Pflegegrad wird dann abgeleht, aufgeschoben oder gar nicht erst angesprochen. Für Angehörige ist das oft belastend.Hinter Sätzen wie „Ich brauche keine Hilfe“ oder „Das geht schon noch“ steckt häufig der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Bei Demenz kommt hinzu, dass viele ihre Einschränkungen selbst nicht wahrnehmen oder sie sich anders erklären.Sprechen Sie das Thema frühzeitig an: Es ist leichter, eine Haushaltshilfe zu akzeptieren als eine Tagespflege.Beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten - etwa der Frage: „Wollen wir den Antrag einfach mal stellen und schauen, was passiert?“Fragen wirken oft weniger bedrohlich als Vorschläge: „Wäre es nicht gut zu wissen, was es überhaupt für Möglichkeiten gibt?“Zeigen Sie Verständnis. Tipp: Neben Pflegeleistungen wird oft auch Unterstützung in rechtlichen oder finanziellen Fragen nötig - etwa durch eine Vorsorgevollmacht.
Fazit
Die Pflege von Menschen mit Demenz ist eine komplexe und kostspielige Aufgabe. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um die bestmögliche Versorgung für den Betroffenen sicherzustellen und die Angehörigen zu entlasten. Die Auseinandersetzung mit den Kosten der Demenzpflege ist ein wichtiger Schritt, um eine würdevolle und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.