Deutsche Parkinson Vereinigung: Vorwürfe gegen ehemaligen Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff

Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), eine der größten Selbsthilfeorganisationen in Deutschland, sieht sich mit schweren Vorwürfen gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff konfrontiert. Demnach soll Mehrhoff über Jahre hinweg Gelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Die Vorwürfe reichen von der geheimen Ableitung von Geldern aus Erbschaften auf ein Schattenkonto bis hin zu Barabhebungen in großem Umfang. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt nun in dem Fall.

Hintergrundinformationen zur Deutschen Parkinson Vereinigung

Die Deutsche Parkinson Vereinigung wurde 1981 in Neuss gegründet. Der gemeinnützige Verein zählt nach eigenen Angaben rund 14.000 Mitglieder und 300 Regionalgruppen und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Angehörigen zu verbessern und die medizinische Erforschung der Krankheit zu unterstützen. Die DPV ist damit eine der größten Selbsthilfe-Organisationen in Deutschland. Morbus Parkinson ist eine chronisch fortschreitende, neurodegenerative Erkrankung, die unter anderem zu steifen Muskeln, verlangsamten Bewegungen und unkontrollierbarem Zittern führt. Nach Angaben der DPV sind in Deutschland Schätzungen zufolge 240.000 bis 280.000 Menschen betroffen.

Die Vorwürfe gegen Friedrich-Wilhelm Mehrhoff

Medienberichten zufolge, insbesondere Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, soll Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, der seit Juni im Ruhestand ist, über Jahre hinweg mehr als 1,8 Millionen Euro gemeinnütziger Gelder veruntreut haben. Laut DPV soll Mehrhoff vor allem Geld aus Erbschaften heimlich auf ein Schattenkonto geleitet und dann über Jahre hinweg am Bankschalter oder am Geldautomaten abgehoben haben. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass das Bargeld für die Zwecke der DPV verwendet wurde.

Ein mit der Aufarbeitung des Falls beauftragter Rechtsanwalt erklärte auf einer nicht-öffentlichen Versammlung der Parkinson-Vereinigung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das abgehobene Bargeld für die Zwecke der DPV verwendet wurde. Das Rechercheteam konnte auch Belege einsehen, auf die sich der Verdacht der DPV stützt. Die neue Verbandsvorsitzende Tina Siedhoff erhebt schwere Vorwürfe gegen den früheren Geschäftsführer, der ihrer Meinung nach „mit hoher krimineller Energie in die eigene Tasche gewirtschaftet“ haben soll.

Konkret soll Mehrhoff im Jahr 2007 ein Girokonto bei einer Bank eröffnet haben, das zwar auf den Namen der Deutschen Parkinson-Vereinigung lief, zu dem aber nur er Zugang gehabt haben soll. Die Prüfung der Bankunterlagen habe ergeben, dass der frühere Geschäftsführer zwischen 2013 und 2022 540.000 Euro von diesem Konto bar am Schalter abgehoben habe. Zudem soll er mehr als eine Million Euro am Bankautomaten abgehoben haben.

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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Unregelmäßigkeiten sollen dem neuen DPV-Vorstand aufgefallen sein und wurden durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei untersucht. Der DPV-Vorstand erklärte daraufhin, Strafanzeige stellen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Ermittlungen aufgenommen, unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue gegen mehrere Personen. In den vergangenen Tagen gab es zudem Durchsuchungen in "mehreren Objekten", wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage bestätigte. Im Fall der mutmaßlichen millionenschweren Untreue bei der Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) wird gegen fünf Verdächtige ermittelt. Ihnen werde jeweils entweder Untreue oder Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.

Zuvor hatte die DPV Anwaltskanzleien beauftragt, dem Verdacht nachzugehen, dass ehemalige Mitarbeiter der Vereinigung in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen. Schon in der Vergangenheit gab es entsprechende Vorwürfe und Hinweise aus den eigenen Reihen. Die Staatsanwaltschaft hatte 2010 die Aufnahme von Ermittlungen mangels ausreichender Verdachtsmomente abgelehnt.

Weitere Vorwürfe und interne Ermittlungen

Ein vertraulicher Hinweis auf ein Schattenkonto der Patientenvereinigung hatte die zunächst internen Ermittlungen ausgelöst, wie die Vereinigung berichtet hatte. Nach Angaben der Vereinigung war das Schattenkonto 2007 eingerichtet worden. Ein Großteil dieses Geldes soll dann nicht für die gemeinnützigen Zwecke der Vereinigung verwendet worden sein.

Die Untersuchungen der Anwälte legten nahe, dass über Jahre hinweg mehr als 1,5 Millionen Euro bar an Geldautomaten abgehoben wurden und verschwanden. Eine mit den internen Ermittlungen beauftragte Anwaltskanzlei attestierte zudem ein „System der Vetternwirtschaft“. Verwandte seien über Scheinarbeitsverhältnisse mit Geldern des Vereins begünstigt worden. Ob und wie sich die Beschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben, wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen.

Frühere Kontroversen: DocMorris und die Aut-idem-Regelung

Es ist nicht das erste Mal, dass die Deutsche Parkinson Vereinigung in den Schlagzeilen ist. In der Vergangenheit gab es bereits Auseinandersetzungen um die Kooperation mit der Versandapotheke DocMorris und die sogenannte Aut-idem-Regelung.

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Seit 2009 gab es eine Kooperation zwischen DocMorris und der DPV: Neben dem normalen Rezeptbonus in Höhe der halben Zuzahlung wurde den DPV-Mitgliedern ein zusätzlicher Rabatt in Höhe von 0,5 Prozent des Warenwertes angeboten. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den mutmaßlichen Verstoß gegen die Preisbindung geklagt und vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen. Doch in zweiter Instanz legte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall überraschend dem EuGH vor, der im Oktober 2016 ausländische Versandapotheken von den Preisvorschriften freisprach.

Mehrhoff verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Patientenverband habe sich von DocMorris vor den Karren spannen lassen. „Nicht wir haben geklagt, wir sind verklagt worden. Und wenn das Bundesgesundheitsministerium dann mit einer ‚Mia-san-Mia-Mentalität‘ vor Gericht auftritt und mangels entsprechender Vorbereitung hinten runterfällt, muss man sich nicht wundern. Wer so einen Streit vom Zaun bricht und keinen Plan B hat, darf sich auch nicht wundern, wenn es schiefgeht“, so der DPV-Geschäftsführer damals gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Auch die Aut-idem-Regelung, die Apotheker verpflichtet, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat, sorgte für Kritik. Mehrhoff hatte eine Petition eingebracht, Parkinson-Patienten von dieser Regelung auszunehmen, da die Betroffenen unter Problemen der Magen-Darm-Motorik litten und Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinson-Kranke nicht verkraftbar seien. Die Bundesregierung lehnte es jedoch ab, die Aut-idem-Regelung für einzelne Patientengruppen aufzuheben.

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