Neurologen in der Wetterau: Ein umfassender Überblick

Die neurologische Versorgung in der Wetterau ist durch ein breites Spektrum an Diagnose- und Therapiemöglichkeiten gekennzeichnet. Verschiedene Facharztpraxen bieten hier ihre Expertise an, um Patienten mit neurologischen Erkrankungen umfassend zu betreuen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die angebotenen Leistungen und Schwerpunkte.

Diagnostisches Spektrum

Die neurologischen Praxen in der Wetterau verfügen über moderne Geräte zur Diagnostik neurologischer Erkrankungen. Zu den wichtigsten Untersuchungsmethoden gehören:

  • Elektroenzephalographie (EEG): Hierbei werden Hirnströme von der Kopfhautoberfläche abgeleitet, um Rückschlüsse auf Funktionsstörungen des Gehirns zu ziehen. Dies ist besonders hilfreich bei der Diagnose von Epilepsie. Die Untersuchung dauert etwa eine halbe Stunde, ist schmerzfrei und ohne Nebenwirkungen.

  • Evozierte Potentiale (SEP, VEP, FAEP): Bei diesem Verfahren wird die Reaktion des Gehirns auf definierte Sinnesreize geprüft. Akustische, optische oder leichte elektrische Reize werden eingesetzt, um die Strukturen des Nervensystems zu testen, die zur deren Verarbeitung notwendig sind. Diese Spezialuntersuchung kann zwischen 20 und 45 Minuten dauern und ist nebenwirkungsfrei.

  • Elektromyographie und Elektroneurographie (EMG, ENG): Erkrankungen des peripheren Nervensystems erfordern gelegentlich die Messung von Nervenleitgeschwindigkeiten (durch leichte elektrische Reize an den Armen bzw. Beinen) bzw. die Untersuchung von Muskelströmen (mit sehr feinen Nadeln). Diese Spezialuntersuchung kann zwischen 20 und 90 Minuten dauern und ist nebenwirkungsfrei. EMG-Messungen (Elektromyographie) dienen der Diagnostik von Muskelerkrankungen und Lähmungen, die durch Nervenschädigungen bedingt sind. Die Elektronneurographie (ENG) dient der Diagnostik von Nervenschäden.

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  • Ultraschalluntersuchung der hirnversorgenden Arterien: Mit Hilfe der Farbduplexsonographie können die vordere und hintere Halsschlagader, aber auch die Arterien innerhalb des Schädels und das Gehirn selbst untersucht werden. Diese Spezialuntersuchung dient zumeist der Erkennung von Schlaganfallrisiken, dauert etwa 20 bis 45 Minuten und ist nebenwirkungsfrei.

  • Neuropsychologische Testungen: Besteht der Verdacht auf eine Depression oder eine Störung des Gedächtnisses (Demenzerkrankung), ist gelegentlich eine neuropsychologische Testung mit Hilfe von Fragebögen sinnvoll. Diese dauern zwischen 5 und 20 Minuten.

  • Visuell evozierte Potentiale (VEP), somatosensibel evozierte Potentiale (SEP) sowie akustisch evozierte Potentiale: Mit Hilfe dieser Methodik werden wiederum körpereigene elektrische Strömungen an der Hautoberfläche gemessen und analysiert.

Behandlungsspektrum

Das Behandlungsspektrum der Neurologen in der Wetterau umfasst ein breites Spektrum neurologischer Erkrankungen, darunter:

  • Multiple Sklerose
  • Epilepsie
  • M. Parkinson
  • Myasthenia Gravis
  • Karpaltunnel-Syndrom
  • Bandscheibenvorfälle
  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Schlaganfall-Vorsorge und -Nachsorge
  • Demenzen
  • Depressionen
  • Burn Out
  • Schlafstörungen
  • ADHS bei Erwachsenen

Einige Praxen bieten zudem spezielle Therapien an, wie z.B.:

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  • Zertifizierte Botulinumtoxintherapie: In einer Spezialsprechstunde wird die Therapie mit Botulinumtoxin u.a. bei folgenden Erkrankungen durchgeführt:

    • zervikale Dystonien (Torticollis spasmodicus)
    • chronische Migräne
    • Blepharospasmus
    • Kopftremor
    • Spasmus hemifacialis
    • spastische Tonussteigerungen, z.B. nach Schlaganfall
    • Hypersalivation (Speichelsekretion)
    • Hyperhidrose
  • Hochtontherapie (HiToP): Seit April 2024 bieten einige Praxen die Behandlung im Rahmen einer Hochtontherapie (HiToP) an. Diese nicht-invasive und schmerzfreie Behandlung bietet sich insbesondere zur Behandlung und therapeutischen Ergänzung bei Neuropathien, Gelenkschmerzen, etc. an.

Psychiatrische und Psychotherapeutische Versorgung

Einige Facharztpraxen in der Wetterau decken neben der Neurologie auch die Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie ab. Hier liegt der Fokus vor allem auf der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des psychiatrischen Formenkreises, wie:

  • Sucht
  • Depressionen
  • Psychosen

Durch die enge Kooperation zwischen Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie können auch die häufig begleitend auftretenden seelischen Probleme und Erkrankungen mitbehandelt werden.

Besonderheiten und Service

  • Barrierefreiheit: Einige Praxen sind barrierefrei zugänglich.
  • Terminvereinbarung: Um Wartezeiten möglichst kurz zu halten, vergeben die meisten Praxen Termine. Diese können in der Regel telefonisch vereinbart werden. Einige Praxen bieten auch die Möglichkeit der Online-Buchung an.
  • Notfälle: Bei Notfällen (z.B. neu aufgetretene, stärkste Schmerzen) können Patienten während der Öffnungszeiten nach telefonischer Ankündigung auch sofort kommen oder telefonisch einen ärztlichen Rat als Sofortmaßnahme erhalten.
  • Erforderliche Unterlagen: Zum Untersuchungstermin sollten alle medizinischen Vorunterlagen (Befunde, Arztbriefe etc.) mitgebracht werden. Auch medizinische Unterlagen anderer Fachrichtungen (z.B. Allgemeinmediziner, Internist) sind für eine ganzheitliche Betrachtung wichtig. Sofern Medikamente eingenommen werden, ist ein aktueller Medikamentenplan mit Name der Präparate und Dosis hilfreich.
  • Verkehrsmedizinische Gutachten: Verkehrsmedizinische Gutachten werden von den Führerscheinstellen in bestimmten Fällen verlangt, zum Beispiel, wenn aufgrund der Einnahme von bestimmten Medikamenten oder bei bestimmten Erkrankungen Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Diese Gutachten müssen von Ärzten erstellt werden, die über die Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ verfügen.

Wichtige Hinweise

  • Aufnahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten: Einige Praxen haben einen Aufnahmestopp für neue gesetzlich versicherte Patienten, da ihr Kassensitz-Anteil restlos überlaufen ist. Es ist daher ratsam, sich vorab zu informieren.
  • Krankenkassenkarte: Einmal im Quartal muss die Krankenkassenkarte eingelesen werden, da ansonsten kein Rezept ausgestellt werden kann.
  • Terminabsagen: Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, wird um eine kurze Absage gebeten, damit dieser Termin anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden kann und nicht verfällt.

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