Aufgaben und Ziele des Vorstands der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV)

Die Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e. V. (DPV) wurde 1981 gegründet und zählt rund 19.000 Mitglieder sowie 320 Regionalgruppen und Kontaktstellen. Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.

Struktur und Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand der DPV setzt sich aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammen. Optional können auch Sprecher für Abteilungen und den Beirat dem Vorstand angehören, sofern diese von einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt wurden.

Vertretung des Vereins

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten, wobei der erste Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter jeweils Einzelvertretungsbefugnis besitzt. Im Innenverhältnis darf der Stellvertreter sein Amt jedoch nur ausüben, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.

Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands

  • Erster Vorsitzender: Führt den Vorsitz bei allen Vereinsversammlungen, wird vom Schatzmeister über finanzielle Angelegenheiten unterrichtet und verwaltet sämtliche Urkunden, Papiere, Bücher und Dokumente des Vereins, die nicht ausdrücklich anderen Vorstandsmitgliedern anvertraut sind. Bei Stimmgleichheit in Mitgliederversammlungen gibt seine Stimme den Ausschlag.
  • Zweiter und dritter Vorsitzender: Führen die Geschäfte des ersten Vorsitzenden im Falle von dessen Abwesenheit, seines Todes, seiner Verzichtsleistungen oder sonstiger Unfähigkeit entsprechend der Reihung.
  • Schriftführer: Unterstützt den ersten Vorsitzenden bei der Führung der Vereinsgeschäfte und führt die Korrespondenz mit den Mitgliedern und nach außen im Namen des Vorsitzenden.
  • Schatzmeister: Verwahrt alle Einnahmen des Vereins, nimmt sie entgegen, quittiert ihren Empfang und verwaltet sie. Er führt vollständige und genaue Bücher über alle Einnahmen und Ausgaben, erstellt die erforderlichen Schecks, Zahlungsanweisungen oder sonstigen Schriftstücke für Geldauszahlungen und unterzeichnet diese. Der Schriftführer unterstützt den Schatzmeister in operationalen Angelegenheiten und vertritt ihn bei Bedarf.

Wahl und Amtszeit des Vorstands

Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von je 2 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des entsprechenden Vorstandsmitgliedes im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied bestimmen. Das Amt des Vorstandsmitgliedes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Die Vereinigung mehrerer Vor¬standsämter in einer Person ist nicht zulässig.

Beschlussfähigkeit und Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des ersten Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle die seines Stellvertreters entscheidet. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Bei seiner Geschäftsführung hat der Vorstand die dem Verein in § 2 gesetzten Zwecke zu beachten.

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Aktuelle Ziele und Aufgaben des Vorstands unter Tina Siedhoff

Tina Siedhoff, die neue erste Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung, hat wichtige Aufgaben und Ziele für ihre Amtszeit formuliert. Dazu gehören:

  • Förderung der Parkinson-Forschung: Die Forschung im Bereich Parkinson soll vorangetrieben werden, um neue Erkenntnisse über die Erkrankung zu gewinnen und innovative Therapieansätze zu entwickeln.
  • Qualifizierung der Fachkräfte: Die Qualifizierung von Fachkräften im Bereich Parkinson soll verbessert werden, um eine optimale Versorgung der Betroffenen sicherzustellen.
  • Verbesserung der Versorgung: Gemeinsam mit den Akteuren in der Versorgungslandschaft sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung von Parkinson-Patienten zu verbessern.
  • Einbindung junger Parkinsonerkrankter (JuPa): Die jüngeren Betroffenen sollen verstärkt in die Vereinsarbeit eingebunden werden, um ihre spezifischen Bedürfnisse und Perspektiven zu berücksichtigen.
  • Ausbau von Angeboten für jüngere Betroffene: Es sollen spezielle Angebote für jüngere Parkinson-Patienten geschaffen werden, da etwa 10 Prozent aller Parkinson-Patienten bereits um das 40. Lebensjahr erkranken.
  • Erneuerung und Stärkung der DPV: Durch die Einbindung der Mitglieder und die Umsetzung neuer Ideen soll die Deutsche Parkinson Vereinigung erneuert und gestärkt werden.

Die Rolle der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des Vereins. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal pro Jahr statt, idealerweise im Rahmen des Kongresses des Vereins oder eines neurologischen Kongresses. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält oder wenn der 10. Teil der Mitglieder dies schriftlich beantragt.

Einberufung und Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat sowie unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Jedes Vereinsmitglied kann spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand beantragen, weitere Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Stimmrecht und Beschlussfassung

Für die Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden, ansonsten gilt der zur Abstimmung gestellte Antrag als abgelehnt. Zu einer Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von ⅔ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben getroffen.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:

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  • Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer
  • Festlegung der Höhe eventueller Mitgliedsbeiträge
  • Entscheidung über die Anfechtung von Ausschlüssen von Mitgliedern
  • Änderung der Satzung

Mitgliedschaft in der DPV

Der Verein umfasst ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden, und zwar Ärzte und Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung, die nachweislich auf dem Gebiet der extrapyramidalen Bewegungsstörungen klinisch und/oder wissenschaftlich arbeiten. Eine mehrjährige Berufstätigkeit bei einschlägiger Berufsausbildung im Gesundheitswesen nach naturwissenschaftlichen Prinzipien kann als äquivalent zu einem Hochschulstudium gelten.

Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit und in der Lage sind, die Zwecke des Vereins durch Mitarbeit oder finanziell zu fördern. Wer die Voraussetzung für die Aufnahme als „ordentliches Mitglied“ nicht erfüllt, beantragt mit dem Aufnahmeantrag automatisch den Status als „außerordentliches Mitglied“.

Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten

Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten sind solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder seine Zwecke erworben haben. Die Ernennung von Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten wird durch eine Ehrenordnung geregelt. Über die Ernennung entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder zahlen in keinem Fall einen Beitrag.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, stimmberechtigt sind jedoch nur die ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen in dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Turnus zu entrichten.

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Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bzw. durch Erlöschen der als Mitglied aufgenommenen juristischen Personen oder Vereinigungen, durch Austritt, durch Ausschließung, wenn das Mitglied eine Adressenänderung nicht mitgeteilt hat und die Adresse innerhalb eines Jahres nicht ausfindig gemacht werden kann. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Im Normalfall ist der Austritt nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf den Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Die Ausschließung kann beschlossen werden bei Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder berufs- oder standesrechtlichen Maßregelungen von erheblicher Bedeutung wegen unehrenhafter Handlungen oder vereinsschädigenden Verhaltens wenn etwa von der Mitgliederversammlung festgesetzte Beiträge und andere Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ergangener Mahnung erfolgt aus sonstigem wichtigen Grunde.

Versicherungen für ehrenamtliche Mitglieder

Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen schließt für ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder nicht grundsätzlich Versicherungen ab, insbesondere keine Haftpflichtversicherungen. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen abweichend von Satz 1 entscheiden. Jedes Mitglied ist grundsätzlich gehalten, ggf. selbst für geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen. Die Verpflichtung des Vereins zum Abschluss von Versicherungen für ggf. angestellte Mitarbeiter bleibt hiervon unberührt.

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