Epilepsie-Ausweis: Voraussetzungen und Antragstellung in Deutschland

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die sich durch wiederkehrende Anfälle äußert. Diese Anfälle können in ihrer Art und Schwere variieren und die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. In Deutschland haben Menschen mit Epilepsie die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen und einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dieser Artikel erläutert die Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Ausweises und die damit verbundenen Aspekte.

Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie

Menschen mit Epilepsie können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Die Feststellung des GdB richtet sich nach der Schwere, Häufigkeit, Art und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Die rechtlichen Grundlagen für Unterstützung und Hilfen finden sich hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Das Versorgungsamt bestimmt den GdB und die sogenannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. Diese Verordnung enthält Anhaltspunkte zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Der GdB bzw. GdS bei epileptischen Anfällen hängt hauptsächlich von der Schwere, Art und Häufigkeit der Anfälle ab. Anfälle am Tag werden in der Regel höher bewertet als Anfälle im Schlaf.

Anfallsarten und ihre Bedeutung für den GdB

Es gibt verschiedene Arten von epileptischen Anfällen, die unterschiedliche Auswirkungen haben und somit bei der Feststellung des GdB berücksichtigt werden:

  • Generalisierte (große) Anfälle: Diese Anfälle, früher als "Grand mal" bezeichnet, sind durch eine tonisch-klonische Phase gekennzeichnet. Der Betroffene wird bewusstlos, versteift sich und stürzt.
  • Komplex-fokale Anfälle: Hierbei handelt es sich um Anfälle, die in einer Gehirnhälfte beginnen und das Bewusstsein (ganz oder teilweise) beeinträchtigen, ohne sich zu einem generalisierten Anfall auszuweiten.
  • Kleine Anfälle: Diese Anfälle, früher als "Petit mal" bezeichnet, sind durch kurze Bewusstseinsaussetzer ohne Verkrampfungen gekennzeichnet. Betroffene wirken verträumt oder unkonzentriert.
  • Einfach-fokale Anfälle: Bewusst erlebte Anfälle, die in einer Gehirnhälfte beginnen und sich beispielsweise durch Zuckungen oder seltsame Empfindungen äußern.
  • Serien von Anfällen: Mehrere Anfälle an einem Tag, wobei zwischen generalisierten Krampfanfällen, fokal betonten und multifokalen Anfällen unterschieden wird.

Die Einteilung der Anfallsarten richtet sich nach der Klassifizierung der ILAE (International League Against Epilepsy). Es ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsmedizinischen Grundsätze teilweise veraltete Bezeichnungen verwenden, was die Zuordnung der Anfallsarten erschweren kann.

Lesen Sie auch: Kann ein Anfall tödlich sein?

Beispiele für die Festlegung des GdB

Um die Festlegung des GdB zu veranschaulichen, können folgende Beispiele dienen:

  • Thomas hat eine Absence-Epilepsie mit 2-3 Absencen pro Woche.
  • Aya hat ebenfalls eine Absence-Epilepsie, jedoch mit Anfallsserien von 1-2 Mal pro Woche.

Das Versorgungsamt setzte ihren GdB auf 70 fest, weil Aya zwar Anfallsserien hat, aber die Absencen sind weder generalisierte Krampfanfälle, noch fokal betonte oder multifokale Anfälle.

Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde. Dieser Ausweis ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Leistungen, die im SGB IX geregelt sind. Wer wegen Epilepsie einen GdB von 100 hat, bekommt oft das Merkzeichen H für hilflos. Minderjährige bekommen es oft schon bei einem niedrigeren GdB.

Nachteilsausgleiche und Leistungen

Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen, darunter:

  • Steuervorteile
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
  • Zusatzurlaub

Eine detaillierte Übersicht über alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche ist in der Tabelle Nachteilsausgleiche GdB zu finden.

Lesen Sie auch: Cortison-Therapie bei Epilepsie im Detail

Antragstellung

Der Antrag auf Feststellung des GdB und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kann formlos, mit einem Vordruck oder online gestellt werden.

Formelle Anforderungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:

  • Vordruck: Ein amtlicher Vordruck steht zur Verfügung und ist empfehlenswert, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Die Stellen, bei denen das Antragsformular zu erhalten ist, helfen auch gern, es richtig auszufüllen.
  • Online-Antrag: Einige Versorgungsämter bieten die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
  • Formloser Antrag: Ein formloses Schreiben ist ausreichend, sollte aber alle relevanten Informationen enthalten.

Ablauf des Verfahrens

Nachdem der Antrag beim zuständigen Versorgungsamt eingegangen ist, erfolgt folgender Ablauf:

  1. Das Versorgungsamt fordert medizinische Unterlagen von den genannten Ärzten, Krankenhäusern und anderen Stellen an.
  2. Der Ärztliche Dienst des Versorgungsamtes wertet die Befunde aus.
  3. Bei Bedarf erfolgt eine Untersuchung durch einen Arzt des Versorgungsamtes.
  4. Der zuständige Sachbearbeiter erteilt den Feststellungsbescheid und stellt bei einem GdB von mindestens 50 den Schwerbehindertenausweis aus.

Das Versorgungsamt ist bemüht, den Antrag zügig zu bearbeiten, jedoch kann die Ermittlung einige Wochen in Anspruch nehmen.

Zuständigkeit

Der Antrag muss an das Versorgungsamt gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Für Ausländer und Staatenlose ist das Versorgungsamt zuständig, in dessen Bereich der Wohnsitz im Bundesgebiet liegt. Bei der Bestimmung des zuständigen Versorgungsamtes hat der behinderte Mensch ein Wahlrecht, ob er den Antrag an das Versorgungsamt, das für den 1., für den 2. oder für einen weiteren Wohnsitz zuständig ist, richten will.

Lesen Sie auch: Ein umfassender Leitfaden zur idiopathischen generalisierten Epilepsie

Bedeutung des Schwerbehindertenausweises im Arbeitsleben

Der Schwerbehindertenausweis kann im Arbeitsleben von Bedeutung sein, da er den Zugang zu bestimmten Rechten und Schutzmaßnahmen ermöglicht.

Kündigungsschutz

Menschen mit Behinderung genießen unter Umständen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Arbeitgeberin darf die Kündigung nicht direkt aussprechen, sondern muss zunächst beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Dieser Schutz gilt für Personen mit einem GdB von mindestens 50 oder mit einer Gleichstellung durch die Arbeitsagentur.

Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen.

Epilepsie im Arbeitskontext

Epilepsie kann sich aufgrund der Anfallsrisiken auf die berufliche Teilhabe betroffener Menschen auswirken. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber über die tatsächlichen Gefahren und Chancen informiert sind. Die Broschüre „Wenn die Neuronen Sonderschicht machen″ bietet praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation, um die berufliche Teilhabe von Epilepsie-Betroffenen zu verbessern und deren Arbeitsplätze zu erhalten.

Aktualisierung und Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel befristet gültig. Bei Ablauf, Verlust oder Änderung wichtiger Daten muss eine Neuausstellung beantragt werden. Der GdB der Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie ist in aller Regel nur 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Daher ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen diese Verlängerung Ihres Ausweises zu beantragen. Die ideale Zeitspanne, sich mit diesem Prozess zu befassen, liegt etwa drei Monate vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl für die Verlängerung bestehender Ausweise als auch für die Beantragung neuer Ausweise keine Möglichkeit zur direkten Verlängerung auf dem vorhandenen Ausweis besteht.

Aberkennung des GdB

Es kann bei der Epilepsie eine Besserung eintreten, die einen höheren Grad der Behinderung nicht mehr rechtfertigt. Die Besserung kann durch Operationen oder Medikamente herbeigeführt werden. Nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt.

tags: #epilepsie #ausweis #beantragen