Finanzielle Unterstützung bei Epilepsie: Ein umfassender Leitfaden

Epilepsie stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Beantragung eines Pflegegrads, Entlastungsangebote und wichtige Aspekte der häuslichen Pflege bei Epilepsie.

Die Bedeutung der Beantragung eines Pflegegrads

Die Beantragung eines Pflegegrads bei Epilepsie kann eine entscheidende Unterstützung darstellen. Ein Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu finanzieller Hilfe und Entlastungsangeboten, die die häusliche Pflege erheblich erleichtern können. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Angehörige einen Pflegegrad für Menschen mit Epilepsie zu Hause beantragen können, und beleuchtet die besonderen Anforderungen der Epilepsie-Pflege.

Häusliche Pflege bei Epilepsie: Anfallsmanagement und sicheres Umfeld

Die Pflege von Menschen mit Epilepsie zu Hause erfordert besondere Aufmerksamkeit und spezifische Vorkehrungen. Ein sicheres Umfeld und ein effektives Anfallsmanagement sind von zentraler Bedeutung.

Anfallsmanagement

Das Anfallsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege von Epilepsie-Patienten. Angehörige sollten in der Lage sein, bei einem epileptischen Anfall richtig zu reagieren. Dies beinhaltet:

  • Ruhe bewahren: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben, um dem Betroffenen Sicherheit zu vermitteln.
  • Umgebung sichern: Die Umgebung sollte gesichert werden, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Zeiterfassung: Die Dauer des Anfalls sollte gemessen werden, da dies für die medizinische Beurteilung relevant ist. Bei Anfällen, die länger als fünf Minuten dauern, sollte der Notruf verständigt werden.
  • Notfallmedikation: In manchen Fällen kann die Gabe eines Notfallmedikaments wie Diazepam oder Midazolam erforderlich sein.

Anpassung des Wohnumfelds

Um das Verletzungsrisiko bei Anfällen zu minimieren, sollte das Wohnumfeld entsprechend angepasst werden. Besondere Vorsicht ist beim Baden geboten.

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Information und Schulung der Familie

Für eine effektive häusliche Pflege ist es unerlässlich, dass alle Familienmitglieder über Epilepsie informiert und in der richtigen Handhabung von Anfällen geschult sind. Die häusliche Pflege bei Epilepsie erfordert Geduld, Verständnis und eine gute Vorbereitung.

Ermittlung des Pflegebedarfs bei Epilepsie

Die Ermittlung des Pflegebedarfs bei Epilepsie ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Aspekte berücksichtigt. Um einen Pflegegrad bei Epilepsie zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Beurteilung der Selbstständigkeit im Alltag

Bei der Beurteilung der Selbstständigkeit im Alltag wird untersucht, inwieweit die Person mit Epilepsie in der Lage ist, alltägliche Aufgaben ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Epileptische Anfälle können die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn sie mit Bewusstseinsstörungen oder Stürzen einhergehen.

Auswirkungen auf kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Epilepsie kann sich auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten auswirken. Häufige Anfälle und ein auffälliges EEG können zu Lernschwierigkeiten und einer gestörten kognitiven Entwicklung führen.

Auswirkungen auf Verhalten und psychische Verfassung

Epilepsie hat oft Auswirkungen auf das Verhalten und die psychische Verfassung der Betroffenen. Etwa 20-35% der Kinder mit Epilepsie gelten als verhaltensauffällig.

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Dokumentation für den Pflegegradantrag

Bei der Beantragung eines Pflegegrads für Epilepsie ist es wichtig, alle Aspekte der Erkrankung und ihre Auswirkungen auf den Alltag detailliert zu dokumentieren.

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Pflegegrads

Es ist zu beachten, dass die Bewilligung eines Pflegegrads voraussetzt, dass eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) besteht. In den meisten Fällen reicht die erhöhte Anforderung an die tägliche Betreuung bei Epilepsie allein nicht aus, um einen Pflegegrad zu erhalten.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Epilepsie

Bei der Pflege von Menschen mit Epilepsie gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Betroffenen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Epilepsie und ihre pflegenden Angehörigen. Es wird ab Pflegegrad 2 gewährt und steigt mit höheren Pflegegraden an. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die häusliche Pflege zu organisieren und zu finanzieren.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind eine Alternative zum Pflegegeld und ermöglichen die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste. Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.

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Kombinationsleistungen

Eine besonders flexible Option ist die Kombinationsleistung, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden können. Bei der Kombinationsleistung wird der nicht für Sachleistungen genutzte Betrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombination bietet den Vorteil, dass sowohl professionelle Pflege durch einen Pflegedienst als auch die Unterstützung durch Angehörige flexibel genutzt werden können.

Weitere finanzielle Unterstützung

Zusätzlich zu diesen Hauptleistungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die bei Epilepsie in Frage kommen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung eines Pflegegrads bei Epilepsie und die damit verbundenen finanziellen Leistungen sorgfältig geprüft werden.

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Die Pflege von Menschen mit Epilepsie kann für Angehörige eine große Herausforderung darstellen. Um Überforderung vorzubeugen und die Lebensqualität aller Beteiligten zu erhalten, gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege beläuft sich auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine weitere wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige von Menschen mit Epilepsie. Sie ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Erfahrungsaustausch und emotionale Unterstützung

Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen spielen auch der Erfahrungsaustausch und die emotionale Unterstützung eine wichtige Rolle bei der Entlastung pflegender Angehöriger. In Deutschland gibt es rund 250 Epilepsie-Selbsthilfegruppen, die in der Deutschen Epilepsievereinigung zusammengeschlossen sind.

Der Antrag auf einen Pflegegrad: Schritt für Schritt

Um einen Pflegegrad für Angehörige zu beantragen, kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse telefonisch oder verfassen Sie einen formlosen Brief, in dem Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

Formular und Angaben

Der Pflegegrad-Antrag klappt mit nur einem Formular, und zwar mit dem „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Sind Sie lieber virtuell unterwegs, können Sie auf den Seiten Ihrer Krankenkasse nach dem Antrag Ausschau halten. Die Pflegekasse ist nämlich an die Krankenkasse angegliedert. Ihr Antrag kann nur mit den richtigen Informationen reibungslos bearbeitet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß und ausreichend machen.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, kommen Sie automatisch in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst (MD). Dieser ist nämlich für die sogenannte Pflegebegutachtung zuständig. In Ihrer Wohnumgebung stellt ein Gutachter dabei fest, wie selbstständig Sie im Alltag agieren können. Die Pflegebegutachtung findet aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt - nehmen Sie also unbedingt den Anruf des Mitarbeiters an.

Bescheid der Pflegekasse und Einspruch

Spätestens nach 25 Arbeitstagen haben Sie ein Schreiben von der Pflegekasse im Briefkasten. Der Bescheid informiert Sie darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wie hoch dieser ist. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen nun zahlreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Bevor Sie das Schreiben abheften, raten wir Ihnen dazu, eine genaue Prüfung vorzunehmen. Haben Sie den Eindruck, dass der Pflegegrad Ihre Pflegesituation ausreichend abbildet? Falls nicht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die Pflegekasse.

Weitere Unterstützungsleistungen und Informationen

Schwerbehindertenausweis

Bei Epilepsie kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, selbst bei Anfallsfreiheit, wenn eine Behandlung mit Medikamenten erforderlich ist. Die Epilepsie bzw. die epileptischen Anfälle können je nach der Häufigkeit und der Schwere der Anfälle einen GdB von 40 - 100 zur Folge haben. Ab einem GdB von 50, der bei einer schweren Epilepsie erreicht werden kann erhält man einen Schwerbehindertenausweis.

Nachteilsausgleiche durch den Schwerbehindertenausweis

Um gewissen Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch Vorteile) nutzen zu können, die für die verschiedenen Lebenslagen bei einer Epilepsie eine Erleichterung darstellen können, ist es notwendig, dass ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Schwerbehinderte Personen werden zusätzlich zu zahlreichen finanziellen Fördermaßnahmen (z.B. Eingliederungshilfe) u. a. Abhängig vom GdB und Merkzeichen können Steuervergünstigungen geltend gemacht werden (z. B. Ermäßigung bzw. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Preisermäßigungen im Bahn- und Flugverkehr, ermäßigte Eintrittspreise bei Veranstaltungen und Einrichtungen (z. B. Museen, Schwimmbäder, Freizeitparks), Befreiung von Rundfunkgebühren, Anspruch auf Sozialtarif bei der Telekom, Parkerleichterung, ermäßigte bzw.

Kindergeld für behinderte Kinder

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Kindergeld für behinderte Kinder wird über das 27. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn die Behinderung des Kindes vor Vollendung des 27.

Leistungen zur Rehabilitation

Dies sind Leistungen, um das Ziel der Rehabilitations-Maßnahmen zu erreichen und zu sichern. Dazu zählen z. B. Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Übergangsgeld, Schulung von Patienten und Angehörigen, Reha-Sport und Funktionstraining.

Medizinische Rehabilitation

Eine medizinische Reha unterstützt Betroffene gemäß ihren Möglichkeiten, ihr eigenes Leben zu gestalten. Die Auswirkungen der Epilepsie können eine Reha erforderlich machen. Das Epilepsie-Programm ist sowohl für die Anschlussheilbehandlung als auch für Heilverfahren geeignet.

Persönliches Budget

Mithilfe des persönlichen Budgets können Sie Ihre Reha- und Teilhabeleistungen selbst einkaufen.

Sozialhilfe

Sozialhilfe können Sie ggf. Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten.

Epilepsie: Ursachen, Formen und Folgen

Was ist Epilepsie?

In Deutschland sind rund 600.000 Menschen an Epilepsie erkrankt. Diese Erkrankung wirkt sich auf das zentrale Nervensystem aus. Je nachdem, welches Areal des Gehirns betroffen ist, äußert sich ein epileptischer Anfall auf unterschiedliche Art und Weise. Dabei können einzelne Muskeln, jedoch auch der gesamte Körper von Zuckungen bzw. Krämpfen betroffen sein. Einige berichten ebenfalls von kurzzeitiger Bewusstlosigkeit. Epilepsie kann Menschen jeden Alters betreffen.

Auslöser epileptischer Anfälle

Bestimmte Situationen begünstigen einen epileptischen Anfall, darunter folgende:

  • zu wenig Schlaf
  • exzessive körperliche Belastung
  • abrupter Wechsel zwischen hell und dunkel
  • zu wenig Sauerstoff
  • Hyperventilieren

Folgen der Epilepsie

Bei Epilepsie entstehen nicht nur körperliche bzw. gesundheitliche Probleme, sondern auch psychische und soziale Herausforderungen, die nicht nur von der Anfallsfrequenz abhängig sind. Die Folgen können sein:

  • unmittelbare Anfallsfolgen (abhängig von der Anfallssemiologie)
  • Medikamentennebenwirkungen
  • Epilepsieassoziierte psychische Störungen (z. B. unzureichende Krankheitsverarbeitung, Antriebsstörung, Angstzustände usw.)
  • gesellschaftliche Vorurteile bzw. Desinformation
  • rechtliche Einschränkungen
  • zum Teil zusätzliche körperliche oder neurologische Beeinträchtigungen
  • mangelndes Wissen der Betroffenen und deren Angehörigen über die Erkrankung, verknüpft mit Schwierigkeiten, eine an der Erkrankung angepasste Lebensführung oder ein adäquates Krankheitsmanagement einzuhalten

Prävention

Ein geordneter Lebensstil zeigt sich bei der Prävention von erneuten epileptischen Anfällen besonders wirksam. Dazu zählt:

  • gesunder Schlaf-Wach Rhythmus, insbesondere Vermeidung von Schlafentzug
  • regelmäßige und konsequente Medikamenteneinnahme
  • Alkoholkarenz
  • adäquate Stressbewältigung

Formen der Epilepsie

Es gibt zwei Hauptformen der Epilepsie: fokale und generalisierte Anfälle.

  • Fokale Anfälle: Bei fokalen Anfällen ist nur ein Teil des Gehirns betroffen. Die Symptome können je nach betroffenem Hirnbereich variieren und umfassen:
    • Motorische Symptome: Zuckungen, Krämpfe, Lähmungen
    • Sensorische Symptome: Sehstörungen, Hörstörungen, Taubheitsgefühle
    • Geistige Symptome: Verwirrtheit, Sprachstörungen, Halluzinationen
    • Autonome Symptome: Herzrasen, Schwitzen, Übelkeit
  • Generalisierte Anfälle: Bei generalisierten Anfällen ist das gesamte Gehirn betroffen. Die häufigsten Formen generalisierter Anfälle sind:
    • Tonisch-klonische Anfälle: Diese Anfälle beginnen mit einer tonischen Phase, in der die Muskeln angespannt sind, gefolgt von einer klonischen Phase, in der die Muskeln zucken.
    • Absencen: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der nur wenige Sekunden bis Minuten dauert.
    • Myoklonische Anfälle: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch plötzliche, unwillkürliche Muskelzuckungen.

Weitere Formen der Epilepsie sind beispielsweise:

  • Idiopathische Epilepsie: Die Ursache dieser Form der Epilepsie ist nicht bekannt.
  • Symptomatische Epilepsie: Diese Form der Epilepsie ist durch eine zugrunde liegende Erkrankung, wie z. B.

Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie

Ähnlich wie bei anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann der GdB bei Epilepsie je nach den individuellen Symptomen und Einschränkungen variieren. Der zugeordnete Prozentwert spiegelt den Grad der Behinderung wider und dient dazu, die Auswirkungen der Epilepsie auf die Betroffenen besser zu erfassen.

Voraussetzungen für einen Behindertenausweis

Nicht jede Person, die mit Einschränkungen im Alltag zu kämpfen hat, wird automatisch als behindert eingestuft. Bei einer Epilepsie mit wöchentlich auftretenden Anfällen ist es durchaus möglich, dass ein Schwerbehindertenausweis beantragt und bewilligt werden kann. Ab einer leichten Form der Epilepsie lohnt es sich bereits einen Antrag auf einen Grad der Behinderung zu stellen.

Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis

Die Antragstellung ist relativ einfach. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die zuständigen Ärzte an, die Sie genannt haben und fordert zu der Krankheit die Berichte an. Die Feststellung des GdB bei Epilepsie funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Meist geben die Ärzte in den Berichten den Schweregrad bereits an, also beispielsweise „mittelschwere Epilepsie“.

Gültigkeit und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Der GdB der Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie ist in aller Regel nur 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Daher ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen diese Verlängerung Ihres Ausweises zu beantragen. Die ideale Zeitspanne, sich mit diesem Prozess zu befassen, liegt etwa drei Monate vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl für die Verlängerung bestehender Ausweise als auch für die Beantragung neuer Ausweise keine Möglichkeit zur direkten Verlängerung auf dem vorhandenen Ausweis besteht.

Aberkennung des Schwerbehindertenausweises

Ja es kann bei der Epilepsie eine Besserung eintreten, die einen höheren Grad der Behinderung nicht mehr rechtfertigt. Die Besserung kann durch Operationen oder Medikamente herbeigeführt werden. Nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt. Bei etwa 20 - 30% der Menschen tritt eine spontane Heilung der Epilepsie ein, die sogenannte Spontanremission. Je nachdem wie stark die Epilepsie nach der Spontanremission noch ist, kann der GdB niedriger ausfallen als zuvor oder ganz wegfallen. Einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis für Epilepsie gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Innerhalb weniger Jahre oder Jahrzehnte kann bei 20 - 30% der Betroffenen die Spontanremission dafür sorgen, dass der GdB niedriger ausfällt oder es keinen GdB mehr gibt.

Rente und Schwerbehinderung

Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente. Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich zwei Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge.

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