Epilepsie und Verhaltensauffälligkeiten bei Erwachsenen: Ein umfassender Leitfaden

Epilepsie ist eine chronische neurologische Erkrankung, die durch wiederkehrende Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, unkontrollierte elektrische Entladungen im Gehirn. Während viele Menschen Epilepsie mit offensichtlichen körperlichen Symptomen wie Krämpfen und Bewusstseinsverlust assoziieren, können die Auswirkungen der Erkrankung weitaus vielfältiger sein und sich auch in Verhaltensauffälligkeiten äußern, insbesondere bei Erwachsenen.

Epilepsie: Eine neurologische Erkrankung mit vielfältigen Ursachen

Epilepsie ist weltweit eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Typisch sind wiederkehrende krampfartige Anfälle. Epilepsien können durch genetische Veranlagung, aber auch durch Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Epileptische Anfälle treten meist ohne erkennbaren Grund immer wieder auf und sind die Folge von überschießenden Entladungen von Nervenzellen in einzelnen Hirnregionen oder im gesamten Gehirn.

Ein einzelner epileptischer Anfall ist nicht unbedingt Ausdruck einer Epilepsie. Jeder Mensch kann einen epileptischen Gelegenheitsanfall erleiden, wenn bestimmte anfallsauslösende Faktoren zusammentreffen. Dies ist bei etwa 5 Prozent der Bevölkerung der Fall. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind. Etwa die Hälfte aller Epilepsien tritt vor dem 10. Lebensjahr auf, etwa zwei Drittel vor dem 20. Danach sinkt das Erkrankungsrisiko und steigt ab dem 55. Lebensjahr wieder an.

Vielfalt der Anfallsformen

Da der Verlauf und die Auswirkungen epileptischer Anfälle je nach betroffener Hirnregion sehr unterschiedlich sind, kann man nicht von einem typischen epileptischen Anfall sprechen. Der Verlauf eines epileptischen Anfalls kann in der Regel nicht beeinflusst werden. Die Anfallshäufigkeit kann variieren. Sie reicht von langer Anfallsfreiheit über einen Anfall pro Jahr bis zu mehreren Anfällen pro Tag. Im Allgemeinen scheinen Anfälle seltener aufzutreten, wenn die Patientin oder der Patient in sicheren und strukturierten Verhältnissen lebt, sozial integriert ist und eine Perspektive hat.

Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen:

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  • Fokale Anfälle: Bei einfach-fokalen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, der Anfall wird voll miterlebt. Die Anfälle äußern sich durch ungewöhnliche Sinnesempfindungen. Im Gegensatz zu einfach-fokalen Anfällen ist bei komplex-fokalen Anfällen das Bewusstsein eingeschränkt. Während des Anfalls ist die Koordinationsfunktion des Gehirns teilweise gestört. Es werden vertraute, aber der Situation unangemessene Bewegungen ausgeführt. Die Erscheinungsformen sind vielfältig, da das gesamte Spektrum der Hirnfunktionen betroffen ist.

  • Generalisierte Anfälle: Bei dieser generalisierten Anfallsform kann es zu einer kurzen Bewusstseinspause ohne Sturz kommen. Die Betroffenen blicken starr oder verträumt und sind nicht ansprechbar. Bei anderen generalisierten Anfällen, wie dem Grand Mal, verliert die betroffene Person das Bewusstsein und die Kontrolle über ihren Körper. Die Person fällt, verkrampft und zuckt rhythmisch am ganzen Körper, kann sich auf die Zunge beißen, einnässen und ist anschließend benommen und desorientiert.

Verhaltensauffälligkeiten als Begleiterscheinung von Epilepsie

Neben den Anfällen selbst können neuropsychologische, psychiatrische oder körperliche Begleitsymptome wie Lern- und Gedächtnisstörungen, Depressionen, Ängste oder feinmotorische Störungen auftreten. Diese Begleitsymptome können sich in verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten äußern, die die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen können.

Mögliche Verhaltensauffälligkeiten

Einige der häufigsten Verhaltensauffälligkeiten, die bei Erwachsenen mit Epilepsie beobachtet werden können, sind:

  • Stimmungsstörungen: Depressionen und Angstzustände sind bei Menschen mit Epilepsie häufiger als in der Allgemeinbevölkerung. Diese Stimmungsstörungen können sich in Form von anhaltender Traurigkeit, Interessenverlust, sozialem Rückzug, Reizbarkeit, Nervosität und Panikattacken äußern.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Epilepsie kann zu Problemen mit dem Gedächtnis, der Aufmerksamkeit, der Konzentration und der exekutiven Funktionen (Planung, Organisation, Problemlösung) führen. Diese kognitiven Beeinträchtigungen können sich in Schwierigkeiten beim Erlernen neuer Informationen, beim Verfolgen von Gesprächen, beim Erledigen von Aufgaben und beim Treffen von Entscheidungen äußern.
  • Impulsivität und Aggressivität: Einige Menschen mit Epilepsie zeigen ein erhöhtes Maß an Impulsivität und Aggressivität. Dies kann sich in Form von unüberlegten Handlungen, Wutausbrüchen, verbalen Auseinandersetzungen und sogar körperlicher Gewalt äußern.
  • Soziale Schwierigkeiten: Die Kombination aus Anfällen, Stimmungsstörungen und kognitiven Beeinträchtigungen kann zu sozialen Schwierigkeiten führen. Betroffene können sich isoliert und ausgegrenzt fühlen, Schwierigkeiten haben, Beziehungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und sich in sozialen Situationen unsicher und unwohl fühlen.
  • Psychogene nichtepileptische Anfälle (PNEA): Epilepsieähnliche Anfälle mit psychischen Ursachen werden oft mit epileptischen Anfällen verwechselt und können auch zusätzlich zu einer Epilepsie vorkommen. Psychosomatische Anfälle sind weder vorgetäuscht noch eingebildet. Mögliche Ursachen sind z.B. traumatische Erlebnisse oder belastende Lebensumstände, aber sie können auch ohne solche Umstände auftreten. Gegen PNEA helfen Psychoedukation (= Aufklärung über PNEA) und, wenn das nicht reicht, Psychotherapie, Antiepileptika sind hier wirkungslos.

Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten bei Epilepsie

Die Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten bei Epilepsie sind komplex und vielfältig. Einige der wichtigsten Faktoren sind:

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  • Direkte Auswirkungen der Anfälle: Die elektrischen Entladungen im Gehirn während eines Anfalls können direkt die Gehirnregionen beeinflussen, die für Stimmung, Kognition und Verhalten verantwortlich sind.
  • Nebenwirkungen von Medikamenten: Einige Antiepileptika können Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Stimmungsstörungen und Reizbarkeit verursachen, die sich negativ auf das Verhalten auswirken können.
  • Psychosoziale Faktoren: Die Diagnose Epilepsie kann erhebliche psychosoziale Belastungen verursachen. Betroffene müssen mit der Angst vor Anfällen, dem Verlust der Kontrolle, der Stigmatisierung und den Einschränkungen im Alltag umgehen. Diese Belastungen können zu Stimmungsstörungen, sozialer Isolation und Verhaltensauffälligkeiten führen.
  • Begleiterkrankungen: Epilepsie tritt häufig in Kombination mit anderen neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen auf, die ebenfalls zu Verhaltensauffälligkeiten beitragen können.

Diagnose und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten bei Epilepsie

Die Diagnose von Verhaltensauffälligkeiten bei Epilepsie erfordert eine umfassende Beurteilung durch einen Neurologen oder Psychiater. Diese Beurteilung umfasst in der Regel eine detaillierte Anamnese, eine neurologische Untersuchung, neuropsychologische Tests und gegebenenfalls bildgebende Verfahren des Gehirns.

Die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten bei Epilepsie ist multimodal und umfasst in der Regel eine Kombination aus Medikamenten, Psychotherapie und psychosozialen Interventionen.

  • Medikamente: Antidepressiva, Anxiolytika und andere Medikamente können eingesetzt werden, um Stimmungsstörungen und Angstzustände zu behandeln. In einigen Fällen kann auch eine Anpassung der Antiepileptika-Medikation erforderlich sein, um Nebenwirkungen zu reduzieren.
  • Psychotherapie: Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) und andere psychotherapeutische Ansätze können helfen, negative Denkmuster und Verhaltensweisen zu verändern, Stress zu bewältigen und soziale Kompetenzen zu verbessern.
  • Psychosoziale Interventionen: Ergotherapie und Logopädie können die Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten des Kindes sowie das Verhalten im Auge behalten.

Epilepsie im Arbeitsleben

Die meisten Menschen wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig Arbeit für die Lebensqualität ist. Arbeit zu haben, hat deutlich positive Auswirkungen auf Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein, Einkommen und gesellschaftliche Teilhabe. Gut informierte Unternehmen können durch die Schaffung passender Rahmenbedingungen Beschäftigte stärkenorientiert einsetzen und qualifizierte Fachkräfte halten oder neu einstellen.

Viele Unternehmen beschäftigen bereits Menschen mit Epilepsie. Meist liegt es aber an mangelnder Information über die tatsächlichen Gefahren, aber auch über die vorhandenen Chancen. Die meisten Menschen mit Epilepsie können jedoch dank einer Therapie anfallsfrei leben und benötigen in der Regel keine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz. Sie haben auch keine höheren Fehlzeiten oder mehr Arbeitsunfälle als andere Beschäftigte. Solange aber mit Anfällen gerechnet werden muss und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, bestehen Risiken für die erkrankte Person selbst und für andere Personen im Arbeitsumfeld.

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.

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Informationen für Arbeitgeber und Kollegen

Die Broschüre „Wenn die Neuronen Sonderschicht machen″ ist eine umfassende Publikation, die sich auf Epilepsie und dessen Folgen im Arbeitskontext konzentriert. Der Leitfaden wendet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeigeber, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, von Epilepsie Betroffene sowie deren Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen. Zusätzlich zu den Ergebnissen der Umfrage stellt die Broschüre praktische Lösungen und unterstützende Maßnahmen für die Arbeitsorganisation vor, um die berufliche Teilhabe von Epilepsie-Betroffenen zu verbessern und deren Arbeitsplätze zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Arbeit organisieren, Arbeit technisch gestalten, Inklusion im Betrieb leben und Fahrplan für die Praxis. Es können technische Lösungen wie spezielle Arbeitsmittel oder Anpassungen der Arbeitsumgebung zum Einsatz kommen. Die Broschüre enthält zudem ein Fallbeispiel eines Betroffenen.

Rechtliche Aspekte im Arbeitsleben

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen. Es empfiehlt sich, im Bewerbungsgespräch zunächst die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu betonen, bevor die Erkrankung oder Behinderung zur Sprache kommt. Umgekehrt dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur dann nach einer Erkrankung fragen, wenn diese die Eignung für die Tätigkeit dauerhaft einschränkt.

Arbeitsunfall und Haftung

Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Anfall erleiden und der Sturz zu einer behandlungsbedürftigen Verletzung führt. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin der DGUV (vormals BGI 585) liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn betriebliche Umstände wesentlich zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls beigetragen haben. Grundsätzlich genügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Sorgfaltspflicht, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsvorschriften einhalten, diese je nach Anzahl der Beschäftigten dokumentieren (§ 6 ArbSchG) und die Einsatzmöglichkeiten des Beschäftigten mit Epilepsie vorher genau prüfen.

Die Haftpflichtversicherung springt bei Unfällen immer ein, nimmt aber bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten die Verursacherinnen oder Verursacher in Regress. Da eine Person während eines Anfalls häufig keine Kontrolle über ihre Sinne und/oder die Bewegungen hat, kann ihr weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

Erste Hilfe bei einem epileptischen Anfall

Viele Menschen sind unsicher, wie sie reagieren sollen, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat. Einige wenige Regeln können helfen:

  • Ruhe bewahren: Das ist das Wichtigste.
  • Betroffenen vor Verletzungen schützen: Wichtig ist vor allem, auf den Kopf zu achten. Man kann zum Beispiel eine Jacke oder ein Kissen unter den Kopf legen, die Brille abnehmen und gefährliche Gegenstände außer Reichweite bringen. Auf keinen Fall sollte die oder der Betroffene während des Anfalls festgehalten oder zu Boden gedrückt werden. Dem Anfall sollte man soweit es geht seinen Lauf lassen.
  • Atemwege freihalten: Sitzt die Kleidung am Hals eng, sollte man sie lockern. Es kann passieren, dass sich der Betroffene auf die Zunge beißt. Dennoch sollte man während des Anfalls nicht den Mund öffnen oder einen Gegenstand zwischen die Zähne schieben. Nach dem Anfall ist es wichtig zu kontrollieren, ob die Atemwege frei sind.
  • Dableiben: Den Betroffenen nicht allein lassen; auch nicht, um Hilfe zu holen - außer es wird unbedingt nötig, weil der Anfall nicht aufhört.
  • Auf die Uhr schauen: Meist beginnt ein Anfall plötzlich und ist nach 1 oder 2 Minuten wieder vorbei. Selten dauert ein Anfall länger als fünf Minuten. Wenn doch, ist dies ein Notfall - dann muss unter der Nummer 112 eine Notärztin oder ein Notarzt gerufen werden.
  • Nach dem Anfall dableiben und helfen: Eine Person, die einen Anfall hinter sich hat, kann einige Zeit benötigen, um wieder zu sich zu kommen. Vielleicht hat sie einen Wunsch oder braucht Orientierung. Manche Menschen sind sehr müde und möchten sofort schlafen. Sie werden am besten in die stabile Seitenlage gebracht.

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