Epilepsie und Versicherungsmöglichkeiten: Ein umfassender Überblick

Epilepsie, eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die durch wiederholte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist, betrifft Menschen jeden Alters. Obwohl viele Betroffene ein weitgehend normales Leben führen können, besteht ein erhöhtes Risiko für einen frühzeitigen Tod. Die Ursache der Epilepsie spielt eine wesentliche Rolle für den Krankheitsverlauf. In manchen Fällen sind genetische Defekte für die Anfälle verantwortlich, ohne dass organische Ursachen gefunden werden können. Antiepileptika können die Ursachen zwar nicht beheben, aber die Anzahl und Intensität der Anfälle deutlich reduzieren.

Vielfalt der epileptischen Anfälle

Epileptische Anfälle variieren stark in Form und Dauer. Sie können sich als kurze Muskelzuckungen äußern oder zu Bewusstseinsverlust, Stürzen oder generalisierten Krampfanfällen (Grand Mal) führen. Die Anfallsdauer reicht von wenigen Sekunden bis zu drei Minuten.

Risikolebensversicherung für Menschen mit Epilepsie

Auch für Menschen mit Epilepsie ist es möglich, eine passende Risikolebensversicherung zu finden. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen, um die individuell passende Option zu wählen. Versicherungsanbieter benötigen Informationen über die Art der Epilepsie, das Vorliegen von Bewusstlosigkeit während der Anfälle, die medikamentöse Behandlung, ärztliche Untersuchungen und eventuelle Verletzungen durch Anfälle. Spezialisierte Vermittler können dabei helfen, eine optimale Absicherung zu finden.

Wahrheitsgemäße Angaben sind entscheidend

Alle Fragen im Versicherungsantrag, insbesondere zum Gesundheitszustand, sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche Angaben können im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Was passiert, wenn keine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden?

Auch wenn keine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden, erwarten die Versicherer im Falle einer Epilepsie in der Regel eine vollständige Offenlegung der Erkrankung.

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Private Unfallversicherung: Fortschritte und Einschränkungen

Früher war der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Menschen mit Epilepsie oft möglich, solange die Erkrankung nicht als schweres Nervenleiden galt oder eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bestand. Unfälle infolge von Anfällen waren jedoch meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Versicherungskammer Bayern: Ein Vorreiter

Seit 2013 hat die Versicherungskammer Bayern ihre Vertragsbedingungen geändert. Epilepsie und Bewusstseinsstörungen werden nicht mehr explizit in den Gesundheitsfragen abgefragt. Wenn die übrigen Gesundheitsfragen mit "Nein" beantwortet werden können, erhalten Versicherungsnehmer einen regulären Vertrag. Zudem schließt der aktuelle Unfallversicherungstarif der Versicherungskammer Bayern Unfälle durch epileptische Anfälle nicht mehr aus, was eine deutliche Verbesserung darstellt.

Ausnahmen und Spezialanbieter

Personen, die dauerhaft pflegebedürftig oder geistig behindert sind, sind weiterhin nicht versicherbar. Es gibt jedoch spezialisierte Anbieter, die sich auf diesen Personenkreis konzentrieren und auch Menschen mit Epilepsie versichern.

Diskriminierung und neue Versicherungsprodukte

Menschen mit Behinderungen, einschließlich Epilepsie, berichten häufig von Ausschlüssen bei Kranken-, Unfall-, Erwerbsunfähigkeits- und Reiserücktrittsversicherungen sowie von intransparenten Risikozuschlägen bei Lebensversicherungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat diese Problematik dokumentiert. Infolge veränderter Rahmenbedingungen in der EU sind jedoch neue Produkte auf dem Markt erschienen, die keinen generellen Ausschluss bei Epilepsie vorsehen. Dies betrifft Unfall-, Reiserücktritts- und Krankentagegeldversicherungen.

Haftung und Schadenersatz bei Anfällen

Die Annahme, dass man für Schäden infolge von Anfällen grundsätzlich nicht haftbar gemacht wird, ist nur bedingt richtig. Schadenersatz kann unter Umständen geleistet werden, wenn der Anfall vorhersehbar war oder der Schaden hätte vermieden werden können, oder aus Gründen der Billigkeit.

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Regressforderungen von Fluggesellschaften

Fluggesellschaften können Regressforderungen stellen, wenn durch einen Anfall Kosten entstehen (z. B. bei einer notwendigen Zwischenlandung), insbesondere wenn der Anfall vorhersehbar war und die Fluggesellschaft nicht informiert wurde.

Detaillierte Betrachtung verschiedener Versicherungsarten

Um die Thematik der Versicherungsmöglichkeiten bei Epilepsie umfassend zu beleuchten, ist es sinnvoll, die verschiedenen Versicherungsarten detaillierter zu betrachten und die spezifischen Herausforderungen und Chancen für Betroffene aufzuzeigen.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ein grundlegender Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Für Menschen mit Epilepsie stellt sich die Frage, ob und inwieweit ihre Erkrankung die Bedingungen und Leistungen der Krankenversicherung beeinflusst.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen wie Epilepsie. Die GKV ist eine Pflichtversicherung, und jeder Bürger hat das Recht auf Aufnahme. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach dem individuellen Gesundheitsrisiko.

Private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung ist die Situation komplexer. PKV-Anbieter führen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch, um das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen. Dabei werden Fragen zur Krankengeschichte, aktuellen Beschwerden und Behandlungen gestellt.

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  • Risikozuschläge: Aufgrund der Epilepsie kann die PKV einen Risikozuschlag erheben. Dieser Zuschlag erhöht den monatlichen Beitrag, um das erhöhte Risiko abzudecken. Die Höhe des Zuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Häufigkeit der Anfälle, der medikamentösen Einstellung und dem Vorliegen von Begleiterkrankungen.
  • Leistungsausschlüsse: In seltenen Fällen kann die PKV bestimmte Leistungen ausschließen, die im Zusammenhang mit der Epilepsie stehen. Dies ist jedoch eher unüblich, da die meisten PKV-Anbieter bestrebt sind, einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten.
  • Ablehnung: In sehr schweren Fällen von Epilepsie, insbesondere wenn Begleiterkrankungen vorliegen oder die Anfälle schwer kontrollierbar sind, kann die PKV den Antrag auch ablehnen.

Tipps für den Abschluss einer PKV mit Epilepsie:

  • Frühzeitige Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten, der sich mit den Besonderheiten von Vorerkrankungen auskennt.
  • Anonyme Voranfrage: Stellen Sie eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen PKV-Anbietern, um die Konditionen und Risikozuschläge zu vergleichen.
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben: Machen Sie im Antrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Erkrankung. Verschweigen Sie keine Informationen, da dies im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig für Menschen mit Epilepsie, da die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen kann. Ein epileptischer Anfall während der Arbeit kann zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere in bestimmten Berufen.

Herausforderungen beim Abschluss einer BU mit Epilepsie

Der Abschluss einer BU-Versicherung kann für Menschen mit Epilepsie eine Herausforderung darstellen. BU-Versicherer führen ebenfalls eine Gesundheitsprüfung durch und bewerten das individuelle Risiko. Aufgrund der Epilepsie kann es zu folgenden Problemen kommen:

  • Risikozuschläge: Der BU-Versicherer kann einen Risikozuschlag erheben, um das erhöhte Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund der Epilepsie abzudecken.
  • Leistungsausschlüsse: In einigen Fällen kann der BU-Versicherer bestimmte Ursachen für Berufsunfähigkeit ausschließen, die im Zusammenhang mit der Epilepsie stehen. Beispielsweise könnte ein Ausschluss für Berufsunfähigkeit aufgrund von epileptischen Anfällen vereinbart werden.
  • Ablehnung: In schweren Fällen von Epilepsie, insbesondere wenn die Anfälle häufig auftreten oder schwer kontrollierbar sind, kann der BU-Versicherer den Antrag auch ablehnen.

Alternativen zur BU-Versicherung

Wenn der Abschluss einer BU-Versicherung aufgrund der Epilepsie nicht möglich ist, gibt es alternative Absicherungsmöglichkeiten:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): Die EU-Versicherung zahlt eine Rente, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Hürden für den Leistungsbezug sind bei der EU-Versicherung jedoch höher als bei der BU-Versicherung.
  • Unfallversicherung mitInvaliditätsleistung: Eine Unfallversicherung zahlt eineInvaliditätsleistung, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Diese Versicherung greift jedoch nicht bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.
  • Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Altersvorsorge darstellen und im Falle einer Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil des Einkommens ersetzen.

Tipps für den Abschluss einer BU-Versicherung mit Epilepsie:

  • Frühzeitige Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf eine BU-Versicherung möglichst frühzeitig, solange Sie noch gesund sind.
  • Ärztliche Gutachten: Legen Sie dem Antrag ärztliche Gutachten bei, die den Verlauf und die Behandlung der Epilepsie dokumentieren.
  • Vergleich von Angeboten: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener BU-Versicherer, um die besten Konditionen zu finden.
  • Spezialisierte Versicherungsmakler: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Versicherungsmakler, der Erfahrung mit der Vermittlung von BU-Versicherungen bei Vorerkrankungen hat.

Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

Auch die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung sind wichtige Versicherungen, die für Menschen mit Epilepsie relevant sein können.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt den Hausrat vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl. Für Menschen mit Epilepsie ist es wichtig, dass die Hausratversicherung auch Schäden abdeckt, die durch einen epileptischen Anfall verursacht werden. Beispielsweise könnte ein Anfall dazu führen, dass der Versicherte Gegenstände umstößt oder beschädigt.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Wenn ein Mensch mit Epilepsie aufgrund eines Anfalls einen Schaden verursacht, beispielsweise einen Verkehrsunfall, kann die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden übernehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht zahlt, wenn der Anfall vorhersehbar war und der Versicherte fahrlässig gehandelt hat. Beispielsweise könnte es als fahrlässig angesehen werden, ein Fahrzeug zu führen, wenn man weiß, dass man häufig Anfälle hat.

Reiseversicherung

Reiseversicherungen sind für Menschen mit Epilepsie von besonderer Bedeutung, da unvorhergesehene Ereignisse im Zusammenhang mit der Erkrankung während einer Reise auftreten können.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten für eine Reise, wenn diese aufgrund einer unerwarteten Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann. Für Menschen mit Epilepsie ist es wichtig, dass die Reiserücktrittsversicherung auch dann zahlt, wenn die Reise aufgrund eines epileptischen Anfalls oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht angetreten werden kann.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland. Für Menschen mit Epilepsie ist es wichtig, dass die Reisekrankenversicherung auch Behandlungen im Zusammenhang mit der Epilepsie abdeckt, beispielsweise wenn während der Reise ein Anfall auftritt, der eine ärztliche Behandlung erfordert.

Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung schützt das Reisegepäck vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Für Menschen mit Epilepsie ist es wichtig, dass die Gepäckversicherung auch Medikamente abdeckt, die zur Behandlung der Epilepsie benötigt werden.

Tipps für den Abschluss einer Reiseversicherung mit Epilepsie:

  • Vor Reiseantritt ärztlichen Rat einholen: Besprechen Sie Ihre Reisepläne mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich beraten, welche Vorkehrungen Sie treffen sollten.
  • Medikamente ausreichend mitnehmen: Nehmen Sie ausreichend Medikamente für die gesamte Reise mit und bewahren Sie diese im Handgepäck auf.
  • Reiseversicherungspolice sorgfältig prüfen: Lesen Sie die Bedingungen der Reiseversicherungspolice sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
  • Notfallplan erstellen: Erstellen Sie einen Notfallplan für den Fall, dass während der Reise ein Anfall auftritt.

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