Erwerbsminderungsrente nach Hirnblutung: Voraussetzungen, Anspruch und wichtige Hinweise

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die umgangssprachlich oft noch als Erwerbsunfähigkeitsrente oder EU-Rente bezeichnet wird. Sie soll Menschen absichern, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Eine Hirnblutung kann eine solche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit verursachen und somit den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente begründen.

Grundvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sowohl versicherungsrechtliche als auch gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  1. Allgemeine Wartezeit: Es müssen mindestens fünf volle Jahre (60 Monate) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
  2. Besondere Wartezeit: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Dabei zählen folgende Zeiten als Wartezeiten:

  • Kindererziehungszeiten (die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre des Kindes)
  • Zeiten, in denen Angehörige zu Hause gepflegt wurden (mindestens zehn Stunden pro Woche)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich
  • Freiwillige Beiträge
  • Zeiten aus dem Rentensplitting
  • Ersatzzeiten

Es gibt Ausnahmen von der Wartezeit-Regelung, beispielsweise wenn die Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Wehrdienstbeschädigung eingetreten ist oder wenn innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung volle Erwerbsminderung eintritt.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Die wichtigste gesundheitliche Voraussetzung ist die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit wird anhand ärztlicher Unterlagen beurteilt. Hierbei ist entscheidend, wie viele Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausgeübt werden kann.

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  • Volle Erwerbsminderung: Wer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
  • Keine Erwerbsminderung: Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Wichtig ist, dass es sich um irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt handelt. Eine Berufsunfähigkeit allein führt nur im Ausnahmefall zu einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Erwerbsminderungsrente bei Hirnblutung

Eine Hirnblutung kann je nach Schweregrad unterschiedliche Folgen haben, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Dazu gehören:

  • Lähmungserscheinungen: Teilweise oder vollständige Lähmung von Körperteilen
  • Sprachstörungen: Schwierigkeiten beim Sprechen oder Verstehen von Sprache
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme, Einschränkungen der Aufmerksamkeit
  • Motorische Störungen: Koordinationsprobleme, Gangunsicherheit, eingeschränkte Feinmotorik
  • Psychische Probleme: Depressionen, Angstzustände, Reizüberempfindlichkeit

Diese Folgen können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf oder irgendeine andere Erwerbstätigkeit in ausreichendem Umfang auszuüben. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen.

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Das Formularpaket für den Antrag kann telefonisch angefordert oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Die Erwerbsminderungsrente kann auch online unter www.eservice-drv.de beantragt werden.

Wichtige Hinweise für den Antrag

  1. Befundberichte: Dem Antrag sollten aussagekräftige Befundberichte von behandelnden Ärzten beigefügt werden. Diese sollten folgende Informationen enthalten:
    • Wie lange besteht die Behandlung bereits?
    • Welche Diagnose wurde gestellt?
    • Wie wirken sich die Krankheit/en auf den Alltag aus?
    • Welche Behandlungsansätze wurden bisher verfolgt?
    • Wie ist die Prognose für die Zukunft?
  2. Rehabilitation: Es ist sinnvoll, vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente eine Rehabilitation zu beantragen. Im Rahmen einer solchen Maßnahme wird die Arbeitsfähigkeit eingehend untersucht. Ein Abschlussbericht der Reha kann den Rentenantrag unterstützen.
  3. Hilfe: Das Sozialrecht ist komplex. Es ist ratsam, sich bei der Antragstellung und im weiteren Verfahren von einem Experten beraten zu lassen (z.B. Sozialverband, Rechtsanwalt).

Das Verfahren nach Antragstellung

Nachdem der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, prüft die DRV die versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen. In der Regel wird die DRV ein Gutachten von einem unabhängigen Arzt einholen, um die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers zu beurteilen.

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Mögliche Ergebnisse des Verfahrens

  • Bewilligung: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Erwerbsminderungsrente bewilligt.
  • Ablehnung: Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
  • Rehabilitation: Die DRV kann den Antragsteller auffordern, an einer Maßnahme zur Rehabilitation teilzunehmen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Arbeitsmarktrente

Es gibt die Möglichkeit, eine sogenannte Arbeitsmarktrente zu erhalten. Dies ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt wird. Dies bedeutet, dass eine Person zwar noch zwischen drei und sechs Stunden in Teilzeit arbeiten könnte, aber kein entsprechender Arbeitsplatz gefunden wird.

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

Auch Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständige) können eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Allerdings dürfen sie nicht unbegrenzt arbeiten, da dies die medizinischen Voraussetzungen für die Rente gefährden könnte. Außerdem wird das Einkommen teilweise auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wenn es bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschreitet.

Die volle Erwerbsminderungsrente wird ungekürzt ausgezahlt, wenn der Mensch neben der Rente nicht mehr verdient, als die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 € (Stand 2026). Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt 2026 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 41.527,50 € pro Jahr.

Befristung der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet für längstens drei Jahre gewährt. Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist; davon ist nach 9 Jahren auszugehen.

Erwerbsminderungsrente und Schlaganfall

Ein Schlaganfall, zu dem auch eine Hirnblutung zählt, kann weitreichende Folgen haben und die berufliche Perspektive stark verändern. Viele Betroffene können ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und sich nicht mit einer Ablehnung der Versicherung abzufinden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, kann diese im Falle eines Schlaganfalls Leistungen erbringen. Die Versicherungsbedingungen verlangen in der Regel, dass mindestens 50 Prozent der bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden können. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Es ist wichtig zu beachten, dass Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterschiedliche Systeme sind. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden pro Tag noch irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgegangen werden könnte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich an dem bisherigen Beruf.

Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente

Wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird, sollte man sich nicht entmutigen lassen. Es ist ratsam, einen auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann die Ablehnung prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

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