Negative Auswirkungen von Flüchtlingen: Eine umfassende Analyse

Die Ankunft und Integration von Flüchtlingen in Deutschland ist ein komplexes Thema, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen hat. Während die deutsche Gesellschaft grundsätzlich durch eine hohe Akzeptanz und Hilfsbereitschaft gegenüber Schutzsuchenden geprägt ist, gibt es auch Herausforderungen und Bedenken, die nicht ignoriert werden dürfen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen negativen Auswirkungen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen in Verbindung gebracht werden, und analysiert diese auf Basis aktueller Forschungsergebnisse und statistischer Daten.

Gesundheitliche Belastungen und Herausforderungen im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen ist ein besonders sensibles Thema. Viele Flüchtlinge haben vor und während ihrer Flucht traumatische Erfahrungen gemacht, die sich negativ auf ihre psychische und körperliche Gesundheit auswirken können. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften, getrennt von der Familie, und unsichere Zukunftsperspektiven verstärken diese Probleme zusätzlich.

Eingeschränkter Zugang zur medizinischen Versorgung

Ein wesentliches Problem ist der oft eingeschränkte Zugang zum Gesundheitssystem. Asylbewerber*innen haben erst nach 36 Monaten Anspruch auf nahezu dieselbe medizinische Versorgung wie gesetzlich Versicherte. Diese Wartezeit wurde im Rahmen der Asylreform von 18 auf 36 Monate verlängert, was laut einem Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) negative Folgen für die Gesundheit der Betroffenen hat. Wenn Behandlungen verzögert werden, entstehen später höhere Kosten für den Staat.

Bürokratische Hürden und Sprachbarrieren

Häufig benötigen Asylbewerberinnen für einen Arztbesuch einen Behandlungsschein, der vom Sozialamt ausgestellt wird. Teils müssen sie für jeden Arztbesuch einen neuen Schein beantragen. Einige Bundesländer und Kommunen sind dazu übergegangen, Asylbewerberinnen eine elektronische Gesundheitskarte auszuhändigen, um den Zugang zum medizinischen System zu verbessern und Verwaltungskosten zu reduzieren. Allerdings haben auch in diesen Bundesländern noch viele Flüchtlinge keinen Zugang zur Karte. Sprachbarrieren und Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen können ebenfalls dazu führen, dass Betroffene seltener zum Arzt gehen.

Traumatisierung und unzureichende psychologische Betreuung

Flüchtlinge aus Krisengebieten sind aufgrund ihrer Erfahrungen häufig traumatisiert. Das Asylverfahren berücksichtigt dies jedoch kaum, sodass mit den Betroffenen oft falsch verfahren wird. Traumatisierte und kranke Flüchtlinge und Asylbewerber haben durch das Asylbewerberleistungsgesetz nur bei akuten und lebensbedrohlichen Fällen ein Recht auf eine medizinische Behandlung. Es ist Ärzten in Praxen und Kliniken zu verdanken, wenn diese Menschen trotzdem zum Teil gut versorgt werden. Ihre Arbeit ist jedoch oft schwierig, da hierfür keine Dolmetscher vorgesehen sind. Gerade psychiatrische Erkrankungen können so kaum abgeklärt werden. Dadurch werden zum Beispiel komplexe Traumafolgestörungen mit psychotischen Episoden oft als Schizophrenien fehldiagnostiziert.

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Circa 40 Prozent der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland machten mehrfach traumatisierende Erfahrungen und durchlitten Folter. Nach einer Vergewaltigung weisen mehr als die Hälfte der Opfer Traumafolgestörungen auf; nach der Folter sind es sogar 87 Prozent. Insgesamt geht man davon aus, dass bei fünf bis sieben von zehn Flüchtlingen eine solche Störung vorliegt. Das Suizidrisiko nach einer Vergewaltigung ist über einen langen Zeitraum sehr hoch. In den Asyl- und Ausländergesetzen wird dies aber nicht berücksichtigt.

Belastungen durch das Asylverfahren

Nur wenige Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland findet für Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstanhörung statt, bei der sie sich mit vielen für sie ungewohnten Fragen konfrontiert sehen. Erst am Ende der Anhörung sollen sie ihre Asylgründe darlegen. Nach Beschwerden oder Krankheiten fragt man sie nicht; im Bescheid des BAMF wird jedoch regelhaft ein krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis verneint. Darauf bezieht man sich im gesamten Verfahren. Die vielen Asylanträge von traumatisierten oder psychisch kranken Flüchtlingen werden so abgelehnt. Sie hatten nicht, wie erwartet wurde, detailliert und widerspruchsfrei die Gründe für ihre Flucht vorgebracht. Angst, Scham und Vermeidung als Hauptsymptome der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) machen ihnen solche Aussagen unmöglich.

Dadurch verhindert das BAMF, dass der Situation besonders schutzbedürftiger Personen im Verfahren Rechnung getragen wird. Dabei ist die Zeit nach der eigentlichen Traumatisierung entscheidend für das weitere Leben dieser Menschen: Schlechte Eingliederungsbedingungen beeinflussen den Krankheitsverlauf negativ. Die Folgen sind zunehmende Depression, Zermürbung, Zusammenbrüche, Ängste und Progredienz.

Abschiebungen und ihre Folgen

Abgelehnten Asylbewerbern fehlt ein sicheres Umfeld. Sie führen ein „Leben zwischen zwei Stempeln“. Ihr Aufenthalt wird immer nur kurzfristig für zwei Wochen bis sechs Monaten verlängert. Sie leben in Angst vor der Abschiebung und erneuter Verfolgung in ihrer Heimat. Viele Asylbewerber haben kaum Arztkontakte, und wenn, dann zur Notfallbehandlung in der Klinik oder bei Kriseninterventionen aufgrund von akuter Suizidalität oder Zusammenbrüchen. Der Zugang zu Behandlungszentren für Flüchtlinge gelingt ihnen selten, zumal deren Kapazität begrenzt ist.

Als sich in den 70er-Jahren die Behandlungszentren bildeten, wollten diese den Opfern von Folter oder extremen Menschenrechtsverletzungen helfen, die erlittene Gewalt in ihr Leben zu integrieren. Die Klienten dieser Zentren sind heute zu 80 bis 90 Prozent abgelehnte Asylbewerberinnen. Viele von ihnen stehen vor der Abschiebung und haben oft noch nicht über Misshandlungen oder Folter gesprochen. Neben der Behandlung sollen in den Zentren verstärkt Traumafolgestörungen begutachtet werden. Dies geschieht kaum, da das BAMF und die Gerichte so gut wie keine Aufträge erteilen. Andererseits finden sogenannte Privatgutachten keine adäquate Beachtung. Entsprechende Diagnosen und Krankheitsbilder erkennt das BAMF wegen „unglaubhafter“ Angaben der Bewerber im Asylverfahren nicht an. Darüber hinaus verweist das BAMF darauf, dass die Behandlung einer PTBS im Herkunftsland möglich sei. Retraumatisierende Gefahren oder eine Verschlechterung der Gesundheit bei der Rückkehr ins Herkunftsland werden kaum berücksichtigt. Dabei ist das Recht auf Gesundheit für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen von existenzieller Bedeutung. Für Asylbewerber und Flüchtlinge ist dieses Recht jedoch nicht gewährleistet.

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Nach den Asyl- und Ausländergesetzen müssen abgelehnte Bewerber vor der Abschiebung ärztlich untersucht werden, wenn sie krank sind, behandelt werden oder Atteste vorliegen. Dabei wird lediglich beurteilt, ob der (Flug-)Transport zu Gesundheitsschäden führen kann. Welche Schäden die Abschiebung auslösen kann, ist dabei irrelevant. Vielmehr soll bescheinigt werden, ob die Reisefähigkeit zum Beispiel durch eine Begleitperson hergestellt werden kann. So sieht sich die Ärzteschaft aufgrund sozialpolitischer Zwänge einem Konflikte um ärztlich-ethisches Handeln gegenüber. Viele der Mediziner sind mit trauma- und kulturspezifischen Krankheiten nicht vertraut.

Bei einer Rückkehr ins Heimatland bestehen besonders für traumatisierte Patienten psychische Gesundheitsrisiken: Durch Reize, die einen unmittelbaren Bezug zum Trauma haben, besteht die Gefahr der Reaktualisierung. Insbesondere bei psychosenahen oder psychotischen Störungen drohen Realitätsverkennungen und akute psychotische Wahrnehmungsstörungen oder eine akute psychotische Dekompensation. Gefährdet sind auch traumatisierte Patienten mit depressiven Zustandsbildern unterschiedlicher Schweregrade. Bei ihnen besteht die Gefahr der Aktualisierung autoaggressiver Impulse, wie Suizidversuche und Suizide, und ein hohes Chronifizierungsrisiko.

Abschiebemaßnahmen können Traumata verstärken. Besonders schwerwiegend sind die Panik während der Abschiebemaßnahmen (ohne Ankündigung, unter Anwendung von Gewalt, Fesselung durch Polizei) und die Unsicherheit über das weitere Leben. Dabei ist die Erfahrung besonders nachhaltig, wenn ein Arzt die Abschiebung begleitet und keine Hilfe leistet. Auch wecken das als Überfall erlebte Auftauchen der Polizei und das Abführen in Handschellen direkte Erinnerungen an frühere Erlebnisse. Manche Zwangsmaßnahme während einer Abschiebung endet sogar mit dem Erstickungstod des Asylanten.

Gesellschaftliche Herausforderungen und Integrationsprobleme

Die Integration von Flüchtlingen in die deutsche Gesellschaft ist ein komplexer Prozess, der nicht immer reibungslos verläuft. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe, Sprachbarrieren und Vorurteile können zu Spannungen und Konflikten führen.

Negative Einstellungen in der Bevölkerung

Eine Studie der Universität Hamburg und des GIGA (German Institute for Global and Area Studies) aus dem Jahr 2022 zeigt, dass ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung dem Zuzug von Flüchtlingen eher als Risiko und weniger als Chance wahrnimmt. Über 61 Prozent der Befragten glauben, dass mit Flüchtlingen vor allem Gewalttäter nach Deutschland kommen. Fast zwei Drittel lehnen eine schnellere Einbürgerung von Flüchtlingen ab, obwohl sich fast drei Fünftel für eine unbürokratischere Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen aussprechen. Über 58 Prozent der Menschen möchten nicht, dass in ihrer Nachbarschaft Wohnraum für Flüchtlinge entsteht.

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Kriminalität und Migration

Auch unter Migrantinnen und Migranten wird nur ein kleiner Teil straffällig. Allerdings fallen Migrantinnen und Migranten sowie teilweise auch deren Nachkommen insgesamt etwas häufiger mit Straftaten auf als Einheimische. Der alleinige Blick auf den Anteil ausländischer Staatsangehöriger in den Kriminalstatistiken vermag es nur bedingt, zu einem differenzierten Bild beizutragen. Unter jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund war die Zahl der Straftaten lange Zeit deutlich rückläufig. Seit 2022 ergeben sich aus Kriminalstatistiken Hinweise auf einen Anstieg der Kriminalitätshäufigkeit bei einheimischen wie zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Aus kriminologischer Sicht kann sich ein migrationspolitisch motivierter Ausschluss mancher Zuwanderergruppen von Integrationsmöglichkeiten und -angeboten als risikoreich erweisen. Bei neu zugewanderten Flüchtlingen gilt es, gewaltbegünstigende Formen der Unterbringung, Phasen der Statusunsicherheit und Separierung von der Aufnahmegesellschaft zu vermeiden bzw. Von Migrantinnen und Migranten verübte Straftaten erfahren in Zeiten hoher Zuwanderung große öffentliche Aufmerksamkeit. Kriminalität gilt häufig als Inbegriff von Integrationsproblemen. Bei alledem sind bestimmte Formen der Zuwanderung, insbesondere die Fluchtmigration, für die zuwandernden Menschen zunächst einmal mit dem Risiko verbunden, selbst Opfer einer Straftat zu werden. Dies beginnt bei repressiven und brutalen Regimen und (Bürger-)Kriegsparteien in den Herkunftsländern und kann sich während und nach der Flucht in Transit- und Zielländern mit finanzieller Ausbeutung, Gewalt und sexuellen Übergriffen durch Schlepper, Sicherheitskräfte oder in Flüchtlingslagern fortsetzen. In den Aufnahmegesellschaften wird der Blick hingegen häufig auf Kriminalität als mögliche Folge von Zuwanderung gerichtet. Dies lässt sich auch im Zusammenhang mit dem Zuzug einer außergewöhnlich hohen Zahl an Asylsuchenden in den Jahren 2015/2016 sowie seit 2022 beobachten. Über Straftaten, an denen Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten beteiligt sind, wird besonders intensiv berichtet - und sie bestärken Bedenken, ob die Zuwanderungsprozesse bewältigt werden können. Keineswegs neu ist der Umstand, dass politische Akteure im In- und Ausland das emotional besetzte Thema Kriminalität nutzen, um Ängste und Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten zu schüren. Mit Bezugnahme auf einzelne, aber viel diskutierte Vorfälle massiver Gewalt zeichnen sie das verzerrte Bild eines Landes, in dem beständig immer mehr Straftaten verübt werden. Bei diesen Akteuren steht das Thema Kriminalität im Mittelpunkt einer allgemeinen Krisen- und Notstandsrhetorik - auch, um damit immer restriktivere Maßnahmen der Migrationsabwehr zu fordern. In dieser besonderen Gemengelage lohnt ein Blick auf klassische und neuere Befunde aus wissenschaftlichen Untersuchungen zu Zusammenhängen zwischen Migration und Kriminalität. Anders als teilweise unterstellt, ist dieses Thema keineswegs wissenschaftlich tabuisiert, sondern seit Jahrzehnten Gegenstand kriminologischer Studien und Debatten. Die Antworten auf Fragen nach den Auswirkungen von Zuwanderungsprozessen auf das Kriminalitätsgeschehen, nach der Kriminalitätsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten sowie nach entsprechenden Ursachen sind jedoch komplex. Denn Migrationsprozesse, Zuwanderergruppen und Aufnahmebedingungen in den Ankunftsländern sind ebenso vielfältig wie Formen strafbaren Verhaltens: Es gibt weder „die Migrantinnen und Migranten“, noch „die Kriminalität“. Gleichwohl lassen sich aus der Forschung und aus aktuellen Eindrücken aus Kriminalstatistiken bestimmte Grundmuster und Tendenzen erkennen.

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