Frühverrentung bei Parkinson: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Morbus Parkinson ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die vor allem das zentrale Nervensystem betrifft. Sie ist durch eine schrittweise Verschlechterung der Bewegungsabläufe gekennzeichnet. In Deutschland sind schätzungsweise 300.000 Menschen von Parkinson betroffen, wobei jährlich bis zu 20.000 Neuerkrankungen hinzukommen. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Die Erkrankung manifestiert sich in der Regel zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr, wobei nur etwa 10 % der Patienten bei Diagnosestellung jünger als 40 Jahre sind.

Da es derzeit keine Heilung für Morbus Parkinson gibt, zielt die Behandlung darauf ab, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Medikamente, insbesondere solche, die den Dopaminmangel ausgleichen, spielen eine zentrale Rolle. Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, Sprachtherapie, Ergotherapie und Psychotherapie können ebenfalls wichtige Bausteine der Behandlung sein.

Die Diagnose Parkinson führt nicht zwangsläufig zu einer sofortigen Berentung. Ob und wie lange Betroffene noch berufstätig sein können, hängt vom Verlauf der Erkrankung, den Anforderungen des jeweiligen Berufsbildes und möglichen Nebenwirkungen der Medikamente ab.

Formen von Morbus Parkinson

In etwa 75 % der Fälle ist die Ursache für Morbus Parkinson unbekannt. Wissenschaftlich nachweisbar ist lediglich der Dopaminmangel. Es werden verschiedene Formen der Parkinsonerkrankung unterschieden:

  • Idiopathisches Parkinsonsyndrom (IPS): Dies ist die häufigste Form (ca. 75 %), bei der die Ursache für das Absterben der Gehirnzellen unbekannt ist.
  • Symptomatisches Parkinsonsyndrom: Hier wird ein plötzliches Absterben der Gehirnzellen als mögliche Ursache diagnostiziert. Mögliche Auslöser können Hirndurchblutungsprobleme, Umwelteinflüsse, Tumore im Gehirn, Stoffwechselerkrankungen oder Medikamente sein, die als Nebenwirkung Parkinson auslösen können.
  • Parkinson-Syndrom durch Pestizide: Am 20.03.2024 wurde vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" beschlossen. Studien haben ergeben, dass Menschen, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen, ein höheres Risiko haben, an Parkinson zu erkranken.

Der Behindertenausweis bei Morbus Parkinson

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Grad der Behinderung (GdB) oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Allerdings verzichtet man dann auf Nachteilsausgleiche, die mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung einhergehen können.

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Vorteile eines Behindertenausweises

  • Steuerfreibetrag: Ab einem GdB von 20 ist es möglich, einen Steuerfreibetrag über den Behindertenpauschbetrag zu erhalten.
  • Nachteilsausgleiche: Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen.
  • Kündigungsschutz: Parkinson-Erkrankte mit Schwerbehindertenausweis haben eventuell Anspruch auf einen verbesserten Kündigungsschutz.
  • Technische Hilfsmittel: Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern/möglich machen.
  • Früherer Renteneintritt: Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen. Schwerbehinderte Menschen können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Nachteile eines Behindertenausweises

  • Arbeitsleben: Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen.
  • Kontrollen: Bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann durch eine fremde Person eingesehen werden, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob ggf. weitere Einschränkungen vorliegen.

Grad der Behinderung bei Morbus Parkinson

Bei Morbus Parkinson kann der Grad der Behinderung zwischen 30 und 100 liegen. Die Feststellung des GdB erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, das die Berichte und Unterlagen der behandelnden Ärzte beurteilt.

Antragstellung

Der Schwerbehindertenausweis bzw. der GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen, da das Versorgungsamt die erforderlichen Informationen von den behandelnden Ärzten einholt. Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt.

Auswirkungen von Morbus Parkinson auf die Rente

Renteneintrittsalter

Da für Morbus Parkinson sehr häufig Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht, kann sich dies "positiv" auf das Renteneintrittsalter auswirken. Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen.

Rentenhöhe

Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung bekommt man nicht mehr Rente. Allerdings kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen.

Erwerbsminderungsrente

Wenn chronische Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit einschränken, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind allerdings hoch. Aufgrund der finanziellen Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ab 2019 kann es sinnvoll sein, diese Option in Betracht zu ziehen.

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Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der täglichen Leistungsfähigkeit in Stunden (§ 43 SGB VI). Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) gilt nur noch für vor dem 2. 1. 2. 3. 4. 5. EM vs. 6. 7. 8. 1. Arbeitsmarktlage ist unerheblich (§ 43 Abs. 2. Die Reha-Bewertung („Entlassungsbericht“) spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. 3. Nutzer fragen häufig, ob bestimmte Diagnosen automatisch zu einer EM-Rente führen - z. B. Essentieller Tremor, Parkinson oder chronische Erkrankungen. Essentieller Tremor: relevant, wenn z. B. 4. vor dem 2. 5. EM vs. 6. Ggf. 7. Nein. Nein. 8.

Ob jemand eine Erwerbsminderungsrente erhält, hängt von der Erfüllung dreier Voraussetzungen ab. Es muss ein Antrag gestellt werden; die betroffene Person muss gesundheitlich dermaßen eingeschränkt sein, dass er oder sie weniger als sechs Stunden pro Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Außerdem müssen sogenannte „versicherungsrechtliche“ oder „rentenrechtliche“ Voraussetzungen vorliegen.

Im Gegensatz zum Antragsverfahren beim Schwerbehindertenausweis werden Sie bei der Erwerbsminderungsrente fast immer persönlich begutachtet. Das heißt: Einige Zeit nach Ihrem Antrag erhalten Sie Post von der Deutschen Rentenversicherung - mit einem Termin beim Amtsarzt. Dieser wird Sie untersuchen und anschließend ein medizinisches Gutachten erstellen. Auch die Berichte Ihrer Hausärzte fließen hier mit ein.

Am Ende dieses Prozesses ist vor allem eine Frage wichtig: Wie viele Stunden können Sie am Tag irgendeiner beruflichen Aktivität nachkommen? Wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass Sie tatsächlich weniger als drei Stunden täglich schaffen, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente erfüllt. Steht in dem Gutachten, dass Sie am Tag zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, kommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage. Schaffen Sie nach dem Eindruck des Amtsarztes mindestens sechs Stunden, besteht keine Chance auf eine Erwerbsminderungsrente.

Ganz wichtig: Ihr Leistungsvermögen bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es spielt keine Rolle, was Sie gelernt, studiert oder welchen Job Sie zuletzt ausgeübt haben. Für das Gutachten ist nur von Bedeutung, dass Sie überhaupt eine gewisse Anzahl von Stunden arbeiten können. Egal, in welcher Tätigkeit.

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Zum einen müssen Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen. Das bedeutet für Sie: Seit mindestens fünf Jahren vor dem Start Ihrer Erwerbsminderung sind Sie in der DRV versichert. Außerdem haben Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt. Am häufigsten geschieht dies durch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis - bei Minijobs nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aber auch beim Arbeitslosen- oder Krankengeld werden in der Regel Pflichtbeiträge abgeführt.

Wenn ein Unfall oder eine Berufskrankheit verantwortlich für die Erwerbsminderung ist, reicht unter Umständen bereits eine einzige Beitragszahlung.

Bevor die gesetzliche Rentenversicherung ernsthaft prüft, ob eine EM-Rente ausgezahlt wird, kommt sehr oft die Reha ins Spiel. In einer meist dreiwöchigen Maßnahme - wenn möglich in stationärer Form - soll im Rahmen einer Reha herausgearbeitet werden, ob sich Ihre Arbeitskraft vielleicht doch noch verbessern lässt. Außerdem prüfen die Ärzte auch während der Reha Ihre gesundheitliche Konstitution. Am Ende verlassen Sie die Maßnahme mit einem offiziellen Gutachten in der Hand. Wenn dieses Dokument aussagt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, kann Ihr Antrag zur Reha in den Weg zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.

Erst wer weniger als drei Stunden täglich „schaffen“ kann, hat Aussichten auf die volle EM-Rente. Besteht noch ein Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden am Tag, wird nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Wer lediglich die Bedingungen zur teilweisen Erwerbsminderungsrente erfüllt, kann trotzdem eine volle Rente ausgezahlt bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte „verschlossen“ ist - wenn es also keine Jobs gibt, mit denen man seine halbe Erwerbsminderungsrente aufstocken könnte.

Um dennoch mit dem Geld über die Runden zu kommen, üben viele Betroffene einen Nebenjob aus. Über diese Option lassen sich bis zu 17.272,50 Euro im Jahr hinzuverdienen (Stand 2023). Das bedeutet: Auch als Erwerbsminderungsrentner dürfen Sie sich ohne Probleme einen Minijob suchen. Ihre Rente wird nicht gekürzt. Vergessen Sie aber bitte nicht, dieses Einkommen bei der Rentenversicherung anzumelden.

Nur in wenigen Fällen - wenn es kaum Aussichten dafür gibt, dass sich Ihre gesundheitliche Situation deutlich verbessert - erhalten Sie eine unbefristete Rente. Der Normalfall ist die Befristung. Sehr häufig zahlt die Rentenversicherung erst einmal für drei Jahre, anschließend müssen Sie eine Weiterbewilligung beantragen. Auch hier achten Sie bitte auf die Fristen. Spätestens drei Monate vor dem Ablauf (am besten etwas früher) sollten Sie Ihren Antrag einreichen.

Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Geburtstag beginnt, kostet Sie das pro Monat 0,3 Prozent. Falls Sie Ihre EM-Rente also mit 62 beziehen, bedeutet das bereits ein Minus von 3,6 Prozent. Doch viele Menschen müssen schon in jungen Jahren von einer EM-Rente leben. All diese Leute erhalten deswegen 10,8 Prozent weniger. Bis in die Altersrente hinein.

Um das auszugleichen, gibt es im Rentenrecht die Zurechnungszeit. Die DRV rechnet Ihre Rentenpunkte also bis zur späteren Regelaltersgrenze hoch.

Wer eine Chance auf die kleine Aufstockung haben will, muss mindestens 33 Grundrentenjahre - eine besondere Form der Wartezeit - erfüllen. Hier zählen vor allem Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Wenn ein großer Teil Ihres Lebenslaufs jedoch von der Erwerbsminderungsrente geprägt ist, wird die Grundrente an Ihnen vorbeigehen. Solche Anrechnungszeiten sollen nicht mitzählen. Genauso wenig wie Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren.

Ja, müssen Sie. Wie hoch der Anteil Ihrer Rente ist, den Sie versteuern müssen, hängt von Ihrem Jahrgang ab. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Wenn Sie allerdings nur über Ihre Erwerbsminderungsrente verfügen, ist die Chance hoch, dass Sie überhaupt keine Steuern zahlen müssen.

Die Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen mit langwierigen Erkrankungen ein Rettungsanker. Wer Jahre zwischen Krankengeld, Arbeitsamt und diversen Arztbesuchen erleben musste, sieht in ihr häufig einen Ausweg. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erwerbsminderungsrente für einen großen Teil der Betroffenen ein finanzieller Rückschritt ist. Wer keinen gut verdienenden Partner hat, landet möglicherweise in der Grundsicherung oder „auf Hartz IV“.

Weitere Aspekte im Zusammenhang mit Rente und Parkinson

  • Rehabilitation: Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen.
  • Anpassung des Arbeitsplatzes: Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind.

Antrag auf Pflegegrad

Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angegliedert - immer, wenn es um das Thema Pflege geht, sind sie der richtige Ansprechpartner. So auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Möchten Sie zukünftig Leistungen der Pflegekasse beziehen, rufen Sie am besten dort an und bitten um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Alternativ haben Sie bei vielen Versicherern die Möglichkeit, den Antrag online herunterzuladen und auszudrucken.

Die Pflegekasse benötigt einige Informationen von Ihnen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Neben persönlichen Daten und dem Grund der Pflegebedürftigkeit müssen Sie hier auch Angaben zu der Pflegeperson machen. Überprüfen Sie nach dem Ausfüllen am besten noch einmal, ob Sie nichts vergessen haben. Ganz wichtig ist auch die Unterschrift, ohne sie kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Senden Sie das ausgefüllte Formular nun an die Krankenkasse.

Nachdem Ihr Formular bei der Pflegekasse eingegangen ist, verständigt diese den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK. Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe, die Einschränkung der Selbstständigkeit festzustellen. Dafür kommt ein Gutachter in Ihr häusliches Umfeld. Vorher vereinbart er jedoch einen Termin mit Ihnen.

Nach spätestens 25 Arbeitstagen erhalten Sie Post von der Pflegekasse. Sie teilt Ihnen nach Sichtung der Gutachterunterlagen einen Pflegegrad zu. Den Bescheid erhalten Sie schriftlich.

Die Pflegekasse ist stets darum bemüht, den passenden Pflegegrad auszuwählen. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie beispielsweise das Gefühl, der Pflegegrad bildet die Pflegesituation nicht richtig ab, sollten Sie einen Widerspruch in Betracht ziehen.

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