Fußpflege bei Neuropathie: Eine umfassende Anleitung

Polyneuropathie, definiert als eine Erkrankung, die viele Nerven betrifft, ist ein Oberbegriff für verschiedene Erkrankungen des peripheren Nervensystems außerhalb von Gehirn und Rückenmark. Häufig manifestiert sie sich zuerst in den Extremitäten, insbesondere an Händen und Füßen, und führt zu sensorischen, motorischen oder vegetativen Dysfunktionen.

Ursachen von Polyneuropathie

Die Ursachen für Polyneuropathie sind vielfältig. Für die Fußpflege sind vor allem Diabetes mellitus (Typ 1 und 2), Alkoholmissbrauch und paraneoplastische Syndrome relevant, da die Kenntnis der Ursache die Auswahl der geeigneten Pflege und Unterstützung beeinflusst.

Symptome im Fußbereich: Das "Sockengefühl"

Die Füße sind oft als erstes betroffen, da die Nervenleitbahnen von den Zehen bis zum Rückenmark am längsten sind. Symptome treten selten zuerst an Schultern oder Hüften auf.

Ein typisches Symptom ist das "Sockengefühl", bei dem nur Bereiche betroffen sind, die von einer Socke bedeckt würden. Anfangs kann es kribbeln, die Füße können sich kalt, heiß oder taub anfühlen. Patienten verwechseln dies oft mit Durchblutungsstörungen oder zu engen Socken. Dieses Missempfinden bleibt jedoch bestehen: Wassertemperaturen werden nicht mehr richtig erkannt und zu enge Schuhe werden nicht mehr als unangenehm empfunden. Bei Alkoholmissbrauch kann es vorkommen, dass das Gehirn keine korrekten Informationen über die Gelenkstellung der Füße erhält, was zu Unsicherheit beim Gehen und Gleichgewichtsproblemen bei geschlossenen Augen führt.

Die Bedeutung der Fußpflege bei Polyneuropathie

Der fehlende Schmerzreiz stellt ein großes Problem dar. Schmerzen sind ein wichtiges Alarmsignal des Körpers, das auf Probleme aufmerksam macht. Wenn dieses Signal fehlt, können sich Probleme unbemerkt verschlimmern.

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Die exponierte Lage der Füße macht sie anfälliger für Verletzungen und tägliche Belastungen. Kleine Schnitte oder Risse im Nagelbett werden von gesunden Personen bemerkt und behandelt. Durch die Fußpflege werden Infektionen vorgebeugt, da Bakterien nicht eindringen können und Verschmutzungen beseitigt werden.

Podologie bei Polyneuropathie: Was geschieht bei der Fußpflege?

Die richtige Fußpflege dient in erster Linie der Gesunderhaltung der Füße. Seit dem 1. Juli 2020 wurde die Indikation für Podologie um das Fußsyndrom bei Neuropathien (NF) und Querschnittsyndromen (QF) erweitert. Die ärztliche Heilmittelverordnung erfolgt auf Formular 13.

Diagnosegruppen

  • NF (Neuropathie): Krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, z.B. bei hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie, systemischen Autoimmunerkrankungen, Kollagenosen oder toxischer Neuropathie.
  • QF (Querschnittsyndrom): Krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge eines Querschnittssyndroms, z.B. bei Spina bifida, chronischer Myelitis, Syringomyelie oder traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks.

Allgemeine Voraussetzungen für die Verordnung

Voraussetzung für die Erstverordnung ist eine ärztliche Diagnostik, die dermatologische und neurologische Befunde, ggf. auch angiologische oder muskuloskelettale Beurteilungen beinhaltet. Vor jeder weiteren Verordnung muss der aktuelle Fußbefund erneut erhoben werden.

Das Gewebe am Fuß darf nicht so schwer geschädigt sein, dass eine ärztliche Intervention erforderlich ist (Wagner-Stadium 0). Bei eingewachsenen Zehennägeln kann eine podologische Behandlung im Wagner-Stadium 1 verordnet werden, um ein Fortschreiten der Entzündung zu vermeiden. Eine Verordnung ist auch bei Hautveränderungen an anderer Stelle des Fußes entsprechend Wagner-Stadium 1 bis 5 möglich.

Besonderheiten NF und QF

Um Podologie bei NF und QF verordnen zu können, muss einer der folgenden Befunde einer autonomen Schädigung der unteren Extremitäten vorliegen:

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  • Hauttrockenheit (An-/Hypohidrose)
  • Veränderung des Haarwachstums (An-/Hypotrichose)
  • Verfärbungen der Haut (zumeist livide, bräunlich)
  • Ulzerationen

Bei einer Sensibilitätsstörung ohne gesicherte Diagnose (z.B. mittels Semmes-Weinstein Monofilament oder 128 Hz-Stimmgabel) muss zeitnah nach der ersten Verordnung eine fachärztlich-neurologische Diagnosesicherung erfolgen (innerhalb von sechs Monaten).

Podologie: Mehr als nur kosmetische Fußpflege

Medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, ist besonders wichtig, wenn die Füße aufgrund gesundheitlicher Beschwerden besondere Pflege benötigen. Sie kann als Heilmittel von einem Arzt verschrieben werden und umfasst die ärztliche Diagnose. Die Berufsbezeichnung "Podologe" ist gesetzlich geschützt und erfordert eine spezielle Ausbildung. Podologen dürfen auch medizinische Eingriffe durchführen, wie die Behandlung von Fußwunden oder die Anfertigung von Orthosen (maßgefertigte Hilfsmittel zur Korrektur von Fehlstellungen oder Entlastung von Druckstellen).

Ein Podologe kann ein Fußscreening durchführen, um krankhafte Veränderungen der Haut zu erkennen, den Fußpuls zu ertasten, orthopädische Veränderungen zu beurteilen, Schuhe und Einlagen zu überprüfen und allgemeine Tipps zur täglichen Pflege zu geben.

Behandlung von Haut- und Nagelproblemen

Podologen und medizinische Fußpfleger kümmern sich vor allem um die medizinische Behandlung der Haut und der Nägel. Häufige Hautprobleme sind verdickte Hornhaut, Fußpilz, Warzen und Hühneraugen. Diese werden mit speziellen Techniken und Hilfsmitteln wie Skalpell- und Schleiftechniken entfernt. Bei Bedarf werden druckentlastende Polster (Orthosen) angefertigt.

Zur podologischen Fußpflege gehört auch die sorgfältige Untersuchung und Behandlung der Fußnägel. Häufige Probleme sind eingewachsene, verdickte oder brüchige Nägel, die beispielsweise Folge eines Ulcus cruris sein können.

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Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung kombiniert die Behandlung von Haut- und Nagelproblemen, wenn diese gleichzeitig auftreten. Bei bestimmten Erkrankungen, wie dem diabetischen Fußsyndrom, kann diese Leistung von der Krankenkasse übernommen werden.

Wann ist eine ärztliche Behandlung notwendig?

Wenn der Fuß bereits durch Durchblutungsstörungen hervorgerufene Hautdefekte und Entzündungen aufweist, ist eine podologische Komplexbehandlung nicht mehr ausreichend. In diesem Fall ist eine ärztliche Behandlung erforderlich.

Ablauf einer podologischen Therapie

Zu Beginn erfolgt eine podologische Eingangsbefundung, also eine erste Untersuchung der Füße. Anschließend werden das Therapieziel definiert und ein Therapieplan erstellt. Die podologische Therapie ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch regelmäßige Sitzungen und Nachkontrollen begleitet wird, um die Gesundheit der Füße langfristig zu sichern. Patienten erhalten regelmäßig Hinweise zur Fußhygiene, Pflege und zur Vermeidung neuer Beschwerden.

Kostenübernahme und Eigenanteil

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel teilweise, sodass ein Eigenanteil anfällt, der direkt an den Fußpfleger gezahlt wird. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei medizinischer Notwendigkeit. Nach der Heilmittelrichtlinie haben nur Personen mit hohem Risiko für Folgeschäden Anspruch auf podologische Therapie.

Medizinische Fußpflege als Privatleistung

Medizinische Fußpflege kann auch ohne medizinischen Grund durchgeführt werden. Ohne ärztliche Verordnung gelten die Kosten als Privatleistung. Die Preise variieren je nach Anbieter und Region.

Fußpflege bei Diabetes

Diabetiker sollten ihren Füßen besondere Aufmerksamkeit schenken, um krankhafte Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Typische Symptome eines diabetischen Fußsyndroms sind verändertes Gefühl (Unempfindlichkeit, Taubheit, Stechen oder Brennen), trockene Haut, Hornhaut, Fehlstellungen (Krallenzehen) sowie Schwellungen oder Wunden.

Tipps für Diabetiker

  • Tägliche Inspektion der Füße auf Veränderungen, Verletzungen, Rötungen und Schwellungen. Bei Bewegungseinschränkungen kann ein Spiegel hilfreich sein.
  • Reinigung der Füße täglich mit lauwarmem Wasser.
  • Verzicht auf zu enge Schuhe und problematische Nähte an den Socken.
  • Regelmäßige Fußpflege durch einen Podologen.
  • Vermeidung von Barfußlaufen.
  • Optimale Blutzuckereinstellung.
  • Körperliche Bewegung zur Vorbeugung von Übergewicht, Anregung der Durchblutung und Verbesserung der Insulinempfindlichkeit. Bei Ausdauersportarten ist Radfahren besser als Jogging oder Walking, da die Füße weniger belastet werden. Schwimmen ist ebenfalls gut, wobei Verletzungsrisiken durch Barfußlaufen vermieden werden sollten.

Wo finde ich medizinische Fußpflege in der Nähe?

Informationen zu zugelassenen Podologen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter den Suchbegriffen „medizinische Fußpflege“ oder „med Fußpflege“.

Werbung mit der Bezeichnung „medizinische Fußpflege“

Der Begriff „medizinische Fußpflege“ darf eigentlich nur von zertifizierten Podologen verwendet werden. In der Praxis wird er jedoch auch von Fußpflege- oder Kosmetikstudios zu Werbezwecken genutzt. Für medizinisch notwendige Behandlungen ist es wichtig, einen qualifizierten Podologen aufzusuchen.

Ambulante medizinische Fußpflege

Wenn Personen nicht mehr mobil sind, kommt die ambulante medizinische Fußpflege zum Einsatzort.

Allgemeine Tipps zur Fußpflege

  • Füße und Fußnägel gründlich waschen und abtrocknen - auch zwischen den Zehen.
  • Tägliche Inspektion auf Fußveränderungen, Verletzungen, Rötungen und Schwellungen.
  • Tägliches Eincremen bei trockener Haut.
  • Bei Schmerzen an Haut und Nägeln einen Termin beim Podologen vereinbaren.
  • Nach dem Duschen die Füße gründlich abtrocknen - besonders in den Zehenzwischenräumen. Für eine extra gründliche Trocknung kann ein Föhn auf niedrigster Stufe genutzt werden. Achtung: Menschen mit Sensibilitätsstörungen sollten darauf verzichten, um Verbrennungen zu vermeiden.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Fußpflege, wenn ein Arzt ein Rezept ausstellt und die medizinische Notwendigkeit nachweist. Die kosmetische Fußpflege befasst sich mit der Pflege und dem ästhetischen Erscheinungsbild der Füße, beispielsweise durch Pediküre oder Nagellack.

Mit einem ärztlichen Rezept zahlen Sie nur einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten, zuzüglich zehn Euro Rezeptgebühr.

Wer darf medizinische Fußpflege durchführen?

Nur staatlich geprüfte Podologen dürfen medizinische Fußpflege durchführen. Kosmetische Fußpfleger sind nicht dazu berechtigt, medizinische Behandlungen bei Diabetikern durchzuführen.

Polyneuropathie und diabetisches Fußsyndrom

Zuckerkranke mit Polyneuropathie tragen ein erhöhtes Risiko, ein diabetisches Fußsyndrom zu entwickeln. Durch die Nervenschädigung kommt es leicht zu schmerzlosen Druckgeschwüren. Durchblutungsstörungen können die Füße zusätzlich anfällig für Geschwüre und Infektionen machen. Kleinste Verletzungen können kompliziert verlaufen, weil die Wundheilung gestört ist.

Dr. Curt Beil vom Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) rät: „Eine Neuropathie ist der zentrale Risikofaktor für das diabetische Fußsyndrom. Aufgrund der Nervenschädigung haben viele Betroffene bei Verletzungen keine Schmerzen mehr - auch bei ausgeprägten Wunden. Daher sollten Betroffene sehr vorsichtig sein und keinesfalls barfuß laufen. Zudem müssen Patienten mit Diabetes unbedingt täglich ihre Füße inspizieren und besonders die Fußsohlen und Zehen nach Schwielen und möglichen Verletzungen absuchen.“

Prävention des diabetischen Fußsyndroms

Der Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms kann durch intensive Fußpflege und eine optimale Blutzuckereinstellung vermieden werden. Dabei sollte die Pflege der Füße durch einen Fußpfleger erfolgen. Zu grobe Bürsten oder spitze Scheren dürfen nicht zum Einsatz kommen.

Polyneuropathie: Verbreitung und Ursachen

An einer Polyneuropathie leiden vor allem ältere Menschen. Die wichtigsten Ursachen sind Diabetes sowie chronischer Alkoholmissbrauch. Die ersten Beschwerden sind häufig Missempfindungen wie Kribbeln und Brennen an Füßen und Händen. Später werden Berührung und Schmerz nur noch vermindert oder gar nicht mehr wahrgenommen, das Wärme-Kälte-Empfinden ist gestört und es können Lähmungen auftreten.

Podologische Behandlung ohne vorherige Genehmigung

Wenn der Arzt Podologie verordnet hat, kann die Behandlung ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ärztlich verordneter Podologie bei diabetischem Fußsyndrom mit Neuropathie, bei krankhafter Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie und eines Querschnittssyndroms.

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