Kostenübernahme für KG-ZNS-Rezepte: Ein umfassender Überblick

Die Physiotherapie ist ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung und unterstützt viele Menschen bei der Linderung von Schmerzen, der Verbesserung ihrer Beweglichkeit und der Wiederherstellung ihrer Fitness nach Verletzungen. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen, doch oft müssen Patienten eine Zuzahlung leisten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Kostenübernahme für KG-ZNS-Rezepte (Krankengymnastik für zentrale nervöse Störungen), wobei besonderes Augenmerk auf die spezifischen Regelungen und Anpassungen gelegt wird.

Gesetzliche Grundlagen der Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Physiotherapie, wenn diese ärztlich verordnet wurde. Die Finanzierung des Gesundheitssystems in Deutschland sieht jedoch vor, dass Patienten in vielen Bereichen einen Eigenanteil leisten müssen, was auch für Heilmittel wie Physiotherapie gilt. Die gesetzliche Regelung zur Zuzahlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Dort ist festgelegt, dass Versicherte grundsätzlich 10 % der Behandlungskosten sowie eine Pauschale von 10 Euro pro Rezept selbst tragen müssen.

Zuzahlungsbefreiung

Für viele Menschen kann die regelmäßige Zuzahlung eine finanzielle Belastung darstellen. Daher gibt es die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt sie bei 1 % des Einkommens.

KG-ZNS-Rezepte: Besonderheiten

KG-ZNS-Rezepte sind spezielle Verordnungen für Krankengymnastik, die auf Patienten mit zentralen nervösen Störungen zugeschnitten sind. Bei diesen Rezepten übernehmen die Krankenkassen eine Behandlungszeit von 25 Minuten, während bei regulären KG-Rezepten 15 Minuten bezahlt werden. Einige Praxen legen jedoch Wert auf eine einheitliche Behandlungszeit für alle Patienten, unabhängig von der Art der Versicherung.

Aktuelle Preisgestaltung

Die Preisgestaltung und Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Für gesetzlich Versicherte richtet sich die Abrechnung nach der Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie. Diese Vereinbarung regelt, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden und unter welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgt.

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Ein Beispiel für die aktuelle Preisgestaltung ist der Preis für KG-ZNS-Kinder (30 Minuten), der sich aus dem aktuellen Krankenkassensatz multipliziert mit einem bestimmten Faktor ergibt.

  • Aktueller Preis ab 01.07.2025 für KG-ZNS-Kinder (30 Minuten) = 78,06 € (basierend auf einem Krankenkassensatz von 57,40 € und einem Faktor von 1,36).

Hausbesuche und Wegpauschalen

Wird die Behandlung als Hausbesuch oder in der Kita/Schule durchgeführt, wird zusätzlich eine Wegpauschale berechnet.

Ausfallgebühren

Bei zu kurzfristigen oder nicht abgesagten Terminen ist zu beachten, dass diese privat in Rechnung gestellt werden müssen, da die Krankenkassen die Kosten für ausgefallene Termine nicht übernehmen. Dies gilt in der Regel für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden.

Gebührenanpassungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV/SVLFG) unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Diese Anpassungen erfolgen sowohl turnusgemäß als auch aufgrund von Preissteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Aktuelle Anpassungen

  • 01. Januar: Erhöhung der Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten um rund 4,9 Prozent.
  • Automatische Anpassungen: Künftige automatische Anpassungen der Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Preissteigerungen in der GKV.
  • Zusätzliche Vergütungserhöhung: Eine spürbare zusätzliche Vergütungserhöhung zum Jahresanfang.
  • Lineare Preisanpassung: Eine lineare Preisanpassung (mit Ausnahme des Kilometergeldes) in Höhe von 8,59 Prozent.

Historische Anpassungen

Die Gebühren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Hier eine Übersicht:

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  • 01. Oktober: Erhöhung der Vergütungen um fünf Prozent für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 01. Oktober durchgeführt wird.
  • 01. Dezember: Lineare Preisanpassung von 8,59 Prozent, zusätzlich Angleichung der Preise für KG-ZNS-Kinder und MLD Teilbehandlung an die Preise für KG-ZNS-Erwachsene und MLD Ganzbehandlung.
  • 01. August: Anpassung der Preisliste für die B-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgrund der Anpassung der Vergütungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • 01. April: Anpassung der Preisliste für die B-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgrund der Anpassung der Bundeshöchstpreise der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • 01. Mai: Strukturelle Preiserhöhung um circa 5,5 Prozent.
  • 01. August und 01. April: Erhöhung um 9,55 Prozent bzw. 7,63 Prozent.
  • 01. Dezember und 01. März: Gebührenerhöhung der B-Positionen.
  • 01. März: Anpassung aller Positionen der Gruppe 1 ("Krankengymnastik") und der Position Hausbesuch um +2,5 Prozent. Erhöhung der MLD-Positionen 30 und 40 Minuten um jeweils +4,6 Prozent und der Position Kompressionsbandagierung um +7,9 Prozent.
  • 01. April: Lineare Erhöhung aller A-Positionen (mit Ausnahme der Position 8603 [km-Geld]) um 2,95 Prozent. Erhöhung der MLD-Positionen (Positionen 8402 und 8403) um 4 Prozent. Erhöhung der Position KG-ZNS Kinder um 7,45 Prozent.
  • 01. März: Erhöhung der Vergütungen um 2,95 Prozent. Überdurchschnittliche Anpassung der Positionen Manuelle Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung.

Bedeutung der Anpassungen

Diese regelmäßigen Anpassungen der Gebühren sind wichtig, um sicherzustellen, dass Physiotherapeuten angemessen für ihre Leistungen entlohnt werden und die hohe Qualität der physiotherapeutischen Versorgung aufrechterhalten werden kann.

Alternativen zur Physiotherapie auf Rezept

Nicht immer ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, um physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Viele Menschen nutzen Physiotherapie aus präventiven Gründen oder zur Unterstützung bei Sportverletzungen, auch ohne ein Rezept vom Arzt. Die Preise für eine privat bezahlte Physiotherapie variieren je nach Praxis, Region und Art der Behandlung.

Präventive Maßnahmen

Auch präventive Maßnahmen sind jederzeit ohne Rezept möglich. Viele Praxen bieten unterschiedliche Massagen als "Wellnessleistung" an, die auch ohne Rezept durchgeführt werden dürfen.

Private Zusatzversicherung

Da gesetzliche Krankenkassen nicht alle Kosten für Physiotherapie übernehmen, kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist, sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung genau über die Leistungen zu informieren.

Ablauf der Behandlung

Vor dem ersten Termin

  • Rezept einreichen: Das Rezept sollte mindestens drei Tage vor dem ersten Termin eingereicht werden, um im Bedarfsfall noch rechtzeitig Änderungen durch den Arzt vornehmen zu lassen.
  • Mitbringen: Zum ersten Termin sollten die Versichertenkarte, die ärztliche Verordnung und gegebenenfalls Hilfsmittel mitgebracht werden.

Während der Behandlung

  • Behandlungsdauer: Die Behandlungsdauer beträgt bei KG-Rezepten in der Regel 15 Minuten, bei KG-ZNS-Rezepten 25 Minuten. Einige Praxen legen jedoch Wert auf eine einheitliche Behandlungszeit von 25-30 Minuten für alle Patienten.
  • Terminabsprachen und Dokumentation: Neben der eigentlichen Therapie müssen auch die Terminabsprachen, Dokumentation sowie das An- und Ausziehen der Patienten in die Behandlungszeit eingeplant werden.

Terminabsagen

  • Kostenlose Absage: Termine müssen spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung abgesagt werden.
  • Ausfallgebühr: Termine, die nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, werden privat in voller Höhe der verordneten Behandlung in Rechnung gestellt.

Physiotherapie als Video-Behandlung

Die Physiotherapie kann teilweise auch per Video-Behandlung durchgeführt werden. Dabei darf jedoch der für die jeweilige Anwendung vorgeschriebene Umfang an Videotelefonie-Einheiten nicht überschritten werden. Bei Interesse können Patienten ihren Therapeuten oder ihre Therapeutin einfach ansprechen. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass kein Anspruch besteht. Das heißt, die Videotherapie sind für beide Seiten freiwillig - sowohl für den Patienten als auch für den Therapeuten oder die Therapeutin. Grundsätzlich ist eine Heilmittelbehandlung per Video nur möglich ist, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt kann Videosprechstunden bei der Ausstellung des Rezepts daher ausschließen.

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Die Rolle der Physiotherapie in der Gesundheitsversorgung

Die Physiotherapie stellt eine konservative Behandlungsmethode dar, welche geeignet ist, die Medikamenteneinnahme zu reduzieren bzw. zu vermeiden und eine Operationsindikation abzuwenden oder hinauszuzögern. Insbesondere Beschwerden am Bewegungsapparat, wie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen, lassen sich mit Physiotherapie erfolgreich beseitigen. Ferner bietet die Physiotherapie eine umfangreiche Palette an präventiven Maßnahmen, um die Entstehung von chronischen Beschwerden, Bewegungsstörungen sowie muskulärer Dysbalancen zu vermeiden.

Physiotherapie umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Therapieformen. Hierzu zählt auch die sog. Klassische Massage Therapie. Physiotherapeuten müssen jedoch stets die vom Arzt verordnete und für die Rehabilitation geeignete Behandlungsmethode wählen. Auf Grundlage dessen entscheiden sie sich in bestimmten Fällen für Massage-Techniken. Generell kommt dies aber keiner Wellness-Behandlung gleich. Häufig lässt sich der Heilungsverlauf durch ein Heimprogramm beschleunigen.

Blankoverordnung

Seit dem 1. November können Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Das bedeutet, dass Ärzte Physiotherapie verschreiben, aber keine genauen Anweisungen zu Art, Menge und Häufigkeit der Behandlungen geben. Diese Entscheidungen treffen die Physiotherapeuten eigenständig. Eine Blankoverordnung ist für maximal 16 Wochen gültig. Vor Beginn der Therapie muss der Physiotherapeut einmalig eine umfassende Untersuchung durchführen. Während der Therapie müssen die Therapieziele überprüft und ggf. angepasst werden.

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