Glioblastom Grad 4 und Pflegestufe: Ein umfassender Leitfaden

Das Glioblastom Grad 4 ist eine aggressive Form von Hirntumor, die oft im fortgeschrittenen Alter auftritt. Die Diagnose Krebs ist für Betroffene und Angehörige ein Schock, der viele Unsicherheiten mit sich bringt. Insbesondere bei älteren Menschen, die an Krebs erkranken, entsteht aufgrund der Belastung, die eine Operation und die darauffolgende Chemotherapie mit sich bringen, oftmals eine Pflegesituation. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über das Glioblastom Grad 4 und die damit verbundene Pflegestufe geben.

Was ist ein Glioblastom Grad 4?

Gliome sind eine Gruppe verschiedener Hirntumoren, die aus entarteten Gliazellen entstehen können. Gesunde Gliazellen unterstützen normalerweise die Nervenzellen (Neuronen) im Gehirn. Das Glioblastom ist ein bösartiger Hirntumor und ist unter diesen die häufigste Form. Ein Astrozytom Grad 4 ist ebenfalls ein bösartiger Hirntumor, der noch deutlich seltener als ein Glioblastom vorkommt.

Ursachen und Risikofaktoren

Es sind bis heute keine eindeutigen Ursachen für die Entstehung von Glioblastomen und Astrozytomen Grad 4 bekannt. Es gibt Hinweise darauf, dass ionisierende Strahlung in hoher Dosis, wie sie zum Beispiel bei der Strahlentherapie für andere Tumoren im Kopfbereich eingesetzt wird, das Risiko erhöht, an einem Gehirntumor zu erkranken.

Symptome

Nicht jeder Hirntumor verursacht die gleichen Symptome. Je nachdem, in welcher Hirnregion ein Hirntumor entsteht und wächst, können unterschiedliche Symptome zum Vorschein kommen. Gliome WHO-Grad 4, wie Glioblastome und Astrozytome Grad 4, beeinträchtigen in der Regel zunächst die Gehirnareale, die an den Tumor angrenzen.

Oft leiden Hirntumor-Patientinnen und -Patienten zunächst an unspezifischen Symptomen. Zu den möglichen Symptomen gehören:

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  • Epileptische Anfälle (Krampfanfälle)
  • Kopfschmerzen, typischerweise nachts oder am frühen Morgen am stärksten
  • Übelkeit und Erbrechen, oft morgens auftretend
  • Sehstörungen
  • Störungen der Motorik und Lähmungen
  • Empfindungsstörungen
  • Veränderungen der Stimmung oder des Verhaltens
  • Anhaltende Müdigkeit, Erschöpfung oder Antriebslosigkeit

Diagnose und Prognose

Hirntumore wie das Glioblastom oder das Astrozytom Grad 4 verursachen relativ unspezifische Symptome. Eine Diagnose nur anhand der Symptome ist daher nicht möglich. Ein Hirntumor wird in der Regel anhand eines MRT-Bildes oder CT-Bildes des Kopfes entdeckt.

Der Krankheitsverlauf und damit die Prognose des Glioblastoms und des Astrozytoms Grad 4 ist sehr individuell und hängt ab von verschiedenen Faktoren wie dem Alter, dem allgemeinen Gesundheitszustand und bestimmten Eigenschaften des Tumors (molekulare Marker) ab. So sind Glioblastome sogenannte IDH-Wildtyp-Tumoren und wachsen besonders schnell, was in der Regel mit einer geringeren Lebenserwartung verbunden ist. Astrozytome Grad 4 als IDH-mutierte Tumoren dagegen wachsen zwar ebenfalls schnell, haben jedoch eine etwas bessere Lebenserwartung.

Behandlung

Es gibt mehrere Therapien, die für die Behandlung von neu diagnostizierten Glioblastomen und Astrozytomen Grad 4 zur Verfügung stehen und die Lebenserwartung positiv beeinflussen können. Dennoch sind diese Hirntumoren relativ schwer zu behandeln und bis heute nicht heilbar.

Die Standardbehandlung besteht aus einer Operation, gefolgt von Bestrahlung und Chemotherapie. Eine weitere Behandlungsoption sind Tumortherapiefelder (TTF), eine neue nicht invasive Behandlungsmethode, die mithilfe von elektrischen Wechselfeldern das Tumorwachstum hemmen soll.

Pflegebedürftigkeit bei Glioblastom Grad 4

Eine Krebserkrankung hat in den meisten Fällen eine deutliche Minderung der Lebensqualität zur Folge. Die Leistungen der Pflegeversicherung können in vielen Fällen eine echte Unterstützung sein. Insbesondere bei älteren Menschen, die an Krebs erkranken, entsteht aufgrund der Belastung, die eine Operation und die darauffolgende Chemotherapie mit sich bringen, oftmals eine Pflegesituation. Bedingt durch die Therapie, sind die Betroffenen so geschwächt, dass sie ihren Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen können und Hilfe bei vielen Aufgaben des täglichen Lebens benötigen.

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Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Die Voraussetzung für die Einstufung als „pflegebedürftig“ ist, dass der Medizinische Dienst (MD) Sie vor Ort besucht und anschließend ein Gutachten erstellt. Medizinische Fachleute studieren Ihre Befunde und stellen Ihnen einige Fragen zu Ihren körperlichen, psychischen und geistigen Einbußen. Auf dieser Basis nehmen sie die Einstufung in einen Pflegegrad und das Gewähren von Leistungen vor. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade.

Es gelten Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen, und deshalb der Hilfe anderer Menschen bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - bestehen. Vereinfacht gesagt bedeutet Pflegebedürftigkeit, dass Ihre Selbstständigkeit, Autonomie oder Fähigkeiten so stark beeinträchtigt sind, dass Sie die Unterstützung von anderen Personen in Ihrem Alltag benötigen. Diese Einschränkungen können den Körper, die Psyche und den Geist betreffen. Wichtig ist, dass das Gesetz heute nicht mehr nur körperliche Einbußen gelten lässt, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen.

Pflegegrad bei Krebs

Eine Krebserkrankung wie Brustkrebs kann mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen. Die Voraussetzung für Pflegeleistungen ist, dass die Pflegekasse einen Pflegegrad gewährt. Eine Krebserkrankung wie Brustkrebs kann dazu führen, dass Sie Unterstützung oder professionelle Pflege in Ihrem Alltag brauchen. Manche Menschen mit Krebs können ihren Alltag nicht mehr ausreichend selbst bewältigen oder brauchen Hilfe bei der Körperpflege oder der Anwendung ihrer Therapien, zum Beispiel bei der Einnahme ihrer Medikamente. Manchmal sind auch medizinische Hilfsmittel wie ein Pflegebett notwendig.

Die Pflegeversicherung in Deutschland übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das genau sind und wie hoch die finanzielle Unterstützung ist, kann vom Ausmaß Ihrer Krebserkrankung und Ihrem individuellen Gesundheitszustand abhängen.

Pflegegrad beantragen

Um eine Kostenübernahme der häuslichen Pflege zu erhalten, ist in der Regel eine Einstufung in eine Pflegestufe im Sinne des § 14, SGB XI notwendig. Einen entsprechenden Antrag erhält man bei der Pflegekasse. Mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) wird dann ein Begutachtungstermin im häuslichen Umfeld vereinbart. Hilfreich hierfür ist es, wenn bereits ein Pflegetagebuch, das heißt eine Dokumentation von Dauer und Umfang der täglich geleisteten Pflege, vorhanden ist.

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Leistungen der Pflegeversicherung

Wenn die Pflege allein durch Angehörige sichergestellt wird, bewilligt die Pflegekasse Geldleistungen (Pflegegeld), die je nach Einstufung variieren. Das Pflegegeld soll dazu dienen, die nötige Hilfe privat und unbürokratisch zu beschaffen. Es wird direkt an die Versicherten ausgezahlt. Bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung können zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 1200€ bis 2400€ pro Jahr von den Pflegekassen bewilligt werden (12/2010).

Ab dem 01.01.2025 bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher mehr Pflegegeld. Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt.

Leistungen der Pflegeversicherung können ab einem anhaltenden Zeitraum der Pflegesituation von sechs Monaten beantragt werden. Ist also abzusehen, dass aus einer Krebserkrankung eine mindestens sechs Monate anhaltende Pflegebedürftigkeit entsteht, können Krebspatienten einen Pflegegrad beantragen (bis 2017: Pflegestufen-Antrag).

Hilfsmittel

Das Hilfsmittelangebot richtet sich nach Art und Schwere des Defizits. Bei Mobilitätseinschränkungen sind Hilfsmittel wie Unterarmgehstütze, Rollator, Pflegebett oder Toilettensitzerhöhung und Multifunktionsrollstuhl denkbar.

Unterstützung für Angehörige

Wenn ein Angehöriger an Krebs erkrankt, ist diese Diagnose oft ein Schock. In der Regel verändert sich nicht nur das Leben der Erkrankten, sondern auch der Alltag der Angehörigen. Insbesondere bei älteren Menschen, die an Krebs erkranken, entsteht aufgrund der Belastung, die eine Operation und die darauffolgende Chemotherapie mit sich bringen, oftmals eine Pflegesituation.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen mobilen Pflegedienst zu beauftragen. Bei einem Pflegegrad 1 gibt es weniger Leistungen, weil die Person ihren Alltag noch weitgehend alleine bewältigen kann und nur eine geringe Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungen sollen dabei mithelfen, die Selbstständigkeit zu erhalten und zu verhindern, dass sich der Pflegegrad rasch weiter erhöht. Bei Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Sie müssen wählen, wie Sie diese nutzen möchten.

Weitere finanzielle Hilfen

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere finanzielle Hilfen für Krebspatienten. So können finanziell angeschlagene Betroffene Leistungen aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.

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