Das Gehirn, die Kommandozentrale des menschlichen Körpers, ist ein komplexes und empfindliches Organ. Im Gegensatz zu künstlicher Intelligenz ist es in der Lage, Zusammenhänge zu erkennen und Verknüpfungen herzustellen. Allerdings kann das Gehirn irreparabel geschädigt werden, insbesondere bei Sauerstoffunterversorgung, wie sie etwa durch Autounfälle, Motorradunfälle (Schädel-Hirn-Trauma) oder Behandlungsfehler (hypoxischer Hirnschaden) entstehen kann. Der schwerste Schaden ist das Wachkoma (appalisches Syndrom).
Immaterielle Schäden bei Hirnschädigungen
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont, dass Fälle mit weitgehendem Persönlichkeitsverlust eine eigenständige Bewertung erfordern, um eine "billige" (gerechte) Entschädigung für diesen immateriellen Verlust festzulegen. Bei hirnorganischen Schädigungen umfasst der zu ersetzende immaterielle Schaden nicht nur körperliche oder seelische Schmerzen, sondern auch die Einbuße der Persönlichkeit und den Verlust an personaler Qualität, unabhängig davon, ob der Betroffene diese Beeinträchtigung empfindet.
Der BGH sieht in diesen Fällen eine eigenständige Fallgruppe, bei der die Zerstörung der Persönlichkeit im Mittelpunkt steht und daher bei der Bemessung der immateriellen Entschädigung besonders berücksichtigt werden muss.
Höhe des Schmerzensgeldes bei Hirnschädigungen
Die höchsten Schmerzensgelder in Deutschland werden für Schädigungen des Gehirns gezahlt. Der immaterielle Ersatz bewegt sich je nach Schwere der Schädigung zwischen 300.000 und 800.000 Euro. Viele Entscheidungen sprechen 500.000 Euro zu, was lange Zeit als eine Art Obergrenze für schwere Hirnschäden galt.
Einflussfaktoren auf die Schmerzensgeldbemessung
Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist sehr individuell und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:
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- Art und Ausmaß der Verletzung: Je schwerwiegender die Verletzung, desto höher das mögliche Schmerzensgeld.
- Schmerzen: Sowohl die Intensität als auch die Dauer der Schmerzen spielen eine Rolle.
- Verlauf und Intensität der Heilbehandlung: Eine langwierige oder besonders schmerzhafte Behandlung kann zu einem höheren Schmerzensgeld führen.
- Alter des Verletzten: Jüngere Menschen können bei schweren Verletzungen ein höheres Schmerzensgeld erhalten, da sie länger mit den Folgen leben müssen.
- Mögliche Komplikationen und Dauerschäden: Anhaltende oder sich verschlimmernde Zustände erhöhen das Schmerzensgeld.
- Psychische Beeinträchtigungen: Auch langfristige psychische Folgen wie Depressionen oder Angststörungen werden berücksichtigt.
- Wirtschaftliche Lage von Schädiger und Geschädigtem: Auch die wirtschaftliche Lage von Schädiger und Geschädigtem kann berücksichtigt werden.
- Verhalten des Schädigers: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, wer die Regulierung hinauszögert oder gar das Opfer herabwürdigt, riskiert höhere Beträge.
Berücksichtigung der Niedrigzinsphase und Inflation
Gerichte berücksichtigen bei der Schmerzensgeldbemessung auch die aktuelle (und langfristig) niedrige Zinslage. Früher konnte das Kapital so angelegt werden, dass mit einem Zinsfuß von 5 Prozent bei 500.000 Euro monatlich 2000 Euro erzielt werden konnten. Heutzutage ist bei einem Zins von 0,1 Prozent eine monatliche Rendite von 41,66 Euro nicht mehr nennenswert. Daher muss das Schmerzensgeld erhöht werden.
Auch die durchschnittliche Inflation und mögliche Strafzinsen können zu einem Kapitalverlust führen, der bei der Bemessung berücksichtigt werden muss.
Beispiele für Schmerzensgeldentscheidungen bei Hirnschädigungen
- Landgericht Limburg: Verdoppelte das beantragte Schmerzensgeld für ein schwerstgeschädigtes Kind aufgrund einer hypoxischen Hirnschädigung infolge eines Behandlungsfehlers. Dem Kind wurde jegliche Aussicht auf ein normales Leben genommen.
- Gerichtsurteil: Sprach einem schwerstgeschädigten 17-Jährigen aufgrund eines fehlerhaften Beatmungsgerätes ein hohes Schmerzensgeld zu und berücksichtigte dabei die niedrige Zinslage.
- Gerichtsurteil: Kompensationsbetrag für ein zweieinhalbjähriges Kind, das durch einen groben Behandlungsfehler schwerstgeschädigt wurde. Das Gericht betonte, dass dem Kind dauerhaft jegliche Möglichkeit einer körperlichen und geistigen Entwicklung genommen worden ist.
- Kammergericht: Betonte, dass sich bei hirnorganischen Schädigungen eine Untergruppe schmerzensgelderhöhend abhebt, insbesondere bei Fällen, die eine fortwährende 24-stündige Überwachung erfordern.
- Landgericht München I: Sprach einem 48-jährigen Mann, der bei einem unverschuldeten Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma Grad III erlitt, ein hohes Schmerzensgeld zu. Die Verletzungen führten zu einem schweren Hirnschaden, einer erheblichen Persönlichkeitsänderung und einer zentralen Sprachstörung.
- Oberlandesgericht Naumburg: Sprach einem 24-jährigen Mann mit Locked-in-Syndrom nach einem Fahrradunfall ein hohes Schmerzensgeld zu.
- Landgericht Münster: Sprach einem 9-jährigen Mädchen, das aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas völlig bewegungsunfähig und wahrscheinlich bewusstlos blieb, ein Schmerzensgeld zu.
Schädel-Hirn-Trauma (SHT) und Schmerzensgeld
Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) ist eine Verletzung, die sowohl den Schädel als auch das Gehirn betrifft. Es entsteht durch äußere Krafteinwirkung, wie Stöße, Stürze oder einen Schlag, und kann je nach Schweregrad unterschiedliche gesundheitliche Folgeschäden haben.
Grade des Schädel-Hirn-Traumas
- Schädelhirntrauma 1. Grades (leicht): Neurologische Folgen sind normalerweise ausgeschlossen.
- Schädelhirntrauma 2. Grades (mittelschwer): Die Bewusstlosigkeit sollte nicht über den Zeitraum von einer Stunde hinausgehen.
- Schädelhirntrauma 3. Grades (schwer): Die geschädigte Person ist länger als eine Stunde lang bewusstlos.
Schmerzensgeldanspruch bei SHT
Opfer eines Schädel-Hirn-Traumas (SHT), das durch das Fremdeinwirken einer dritten Person verursacht wurde, haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere des Traumas und möglichen Langzeitfolgen ab.
Beispiele für Schmerzensgeld bei SHT
- Schädelhirntrauma mit Gehirnquetschungen und Gehirnblutung, Rippenserienfraktur, Lungenquetschung: Hier existieren Gerichtsurteile mit zugesprochenen Summen im hohen Bereich.
- Schädelhirntrauma, Schädeldachfraktur, Unterschenkelfraktur: Auch hier gibt es Urteile mit beträchtlichen Schmerzensgeldzahlungen.
- Schweres Schädelhirntrauma: In Fällen von schwerem Schädelhirntrauma wurden ebenfalls hohe Schmerzensgelder zugesprochen.
Behandlungsfehler und Schmerzensgeld bei Hirnschädigungen
Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern sind ein bedeutsamer Bereich im deutschen Medizinrecht. Sie dienen dazu, Patienten für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und psychische Belastungen zu entschädigen, die durch Fehler bei medizinischen Behandlungen entstanden sind.
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Voraussetzungen für Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern
- Behandlungsfehler: Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder ein anderes medizinisches Fachpersonal gegen die allgemein anerkannten fachlichen Standards verstößt.
- Verschulden: Es muss ein Verschulden des Arztes oder des medizinischen Personals vorliegen. Dies kann in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit geschehen.
- Kausalität: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden bestehen.
- Schaden: Es muss ein immaterieller Schaden vorliegen, der durch den Behandlungsfehler verursacht wurde.
Beweislast und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Im Falle eines Behandlungsfehlers liegt die Beweislast zunächst beim Patienten. Dieser muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler kausal für den erlittenen Schaden ist. Bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um.
Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfolgt in der Regel über das Zivilgericht.
Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe
Schmerzensgeldtabellen bieten eine Orientierungshilfe bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Sie beinhalten vergangene Urteile sowie Entschädigungssummen, die bei ähnlichen Verletzungen gezahlt wurden. Es gibt mehrere etablierte Schmerzensgeldtabellen, die Gerichten, Anwälten und Versicherern als Orientierungshilfe dienen, wie die Celler Schmerzensgeldtabelle oder die ADAC-Schmerzensgeldtabelle.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Schmerzensgeldtabellen nicht verbindlich sind. Weder Versicherer noch Gerichte sind an die dort genannten Beträge gebunden. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
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