Das deutsche Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen, die sich in den zu schützenden Rechtsgütern unterscheiden. Dieser Artikel beleuchtet den Tatbestand der Beleidigung gemäß Strafgesetzbuch (StGB).
Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne?
Eine Beleidigung ist im juristischen Sinne eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung eines anderen Menschen. Die Ehrverletzung kann durch verschiedene Formen erfolgen, wie mündlich, schriftlich, bildhaft (z.B. durch das Zeigen des Mittelfingers) oder durch Gestiken. Auch schlüssiges (konkludentes) Verhalten kann eine Beleidigung darstellen.
Die Wahrnehmung als konstitutives Element
Damit eine Handlung als Beleidigung gewertet werden kann, muss sie vom Betroffenen oder einem Dritten wahrgenommen werden. Wenn beispielsweise eine beleidigende Äußerung gegenüber einer schlafenden Person gemacht wird, liegt keine Beleidigung vor, da die Äußerung nicht wahrgenommen wird. Ebenso liegt keine Beleidigung vor, wenn der Betroffene die Bedeutung der Äußerung nicht versteht.
Beleidigung durch Unterlassen
Beleidigungen müssen nicht zwangsläufig durch aktives Tun erfolgen. Auch das Unterlassen kann eine Beleidigung darstellen, wenn der Täter die Möglichkeit gehabt hätte, die Verbreitung einer Beleidigung zu verhindern.
Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen
Auch ehrverletzende und unwahre Tatsachenbehauptungen können den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Allerdings liegt keine Beleidigung vor, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung nicht dem Betroffenen selbst, sondern einem Dritten gegenüber geäußert wird.
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Gesetzliche Grundlage und Strafmaß
Die Beleidigung ist in § 185 StGB gesetzlich verankert. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Bei einer tätlichen Beleidigung kann die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren betragen.
Vergehen vs. Verbrechen
Gemäß § 12 Absatz 2 StGB sind Vergehen Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das Gegenstück dazu sind Verbrechen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder höher bestraft werden.
Systematische Einordnung im StGB
§ 185 StGB ist dem 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches zugeordnet.
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit
Neben der Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung muss der Täter die Beleidigung vorsätzlich begangen haben. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe
Die Rechtswidrigkeit einer Beleidigung kann entfallen, wenn das Opfer in die Beleidigung einwilligt. Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein weiterer Rechtfertigungsgrund findet sich in § 193 StGB.
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Versuch einer Beleidigung
Der Versuch einer Beleidigung ist nicht strafbar, da es sich bei der Beleidigung um ein Vergehen handelt und die Strafbarkeit des Versuchs gesetzlich nicht ausdrücklich bestimmt ist (§ 23 Absatz 1 StGB).
Verjährung der Beleidigung
Straftaten unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Die Verjährungsfrist für die Beleidigung beträgt fünf Jahre.
Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
Man unterscheidet zwischen Verfolgungsverjährung (nach deren Ablauf eine Straftat nicht mehr behördlich verfolgt werden kann) und Vollstreckungsverjährung (nach deren Ablauf eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung nicht mehr vollstreckt werden kann).
Fristberechnung
Die Länge der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens. Bei einer Beleidigung mittels einer Tätlichkeit beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, bei den übrigen Formen der Beleidigung drei Jahre.
Strafantragserfordernis
Beleidigungen können strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde (§ 194 StGB). Antragsberechtigt ist in der Regel der Verletzte (§ 77 Absatz 1 StGB). Die Antragsfrist beträgt drei Monate (§ 77b StGB).
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Strafanzeige vs. Strafantrag
Der Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit der bloßen Mitteilung über einen eventuell strafrechtlich relevanten Sachverhalt, einer sogenannten Strafanzeige.
Folgen einer Anzeige wegen Beleidigung
Eine Anzeige wegen Beleidigung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, je nach Schwere der Tat und dem persönlichen Strafregister des Täters. Das Strafmaß liegt bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Anwaltliche Beratung
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten und den Beschuldigten vor unbedachten Äußerungen bewahren. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen.
Beispiele für Beleidigungen
Beispiele für Beleidigungen sind:
- "Hurensohn"
- "Fick deine Mutter"
- "Drecksau"
- "Schwanzlutscher"
- "Pisser"
- "krasse Vergewaltiger"
- "Wichser"
- "ihr seid alle scheiße"
- Das Zeigen des nackten Hinterteils
- Anspucken
- "Neger"
- Vogel- oder Stinkefinger-Zeigen
- Rausgestreckte Zunge
Beleidigung im Straßenverkehr
Auch im Straßenverkehr können bestimmte Gesten und Äußerungen als Beleidigung gewertet werden und Strafen nach sich ziehen.
Beispiele für strafbare Gesten im Straßenverkehr
- Vogel- oder Stinkefinger-Zeigen
- Rausgestreckte Zunge
- Scheibenwischergeste
- Aus Daumen und Zeigefinger gebildetes A ("Arschloch-Zeichen")
- Mittelfinger
Strafen im Straßenverkehr
Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt, deren Höhe von den Tatumständen, dem Einkommen des Täters und dem Gericht abhängt. Auch ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe ausgesprochen werden.
Beleidigung gegen Beamte
Die Beleidigung eines Beamten stellt keinen gesonderten Straftatbestand dar, wird aber in der Regel strenger geahndet, da Beamte die Staatsgewalt verkörpern.
Beleidigung gegen Überwachungskameras
Auch das Zeigen des Stinkefingers gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera kann als Beleidigung gewertet werden, wenn der Fahrer davon ausgeht, dass die Kamera aufzeichnet.
Umgang mit Menschen mit Behinderung
Oftmals werden im Alltag Schimpfwörter verwendet, die Menschen mit Behinderung verletzen können. Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein und respektvoll mit Menschen mit Behinderung umzugehen.
Vermeidung von diskriminierenden Äußerungen
Wörter wie "Krüppel", "Spasti" oder "Mongo" sollten vermieden werden, da sie abwertend sind. Auch die Frage "Bist du behindert, oder was?" kann verletzend sein.
Respektvoller Umgang
Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich einen normalen Umgang und möchten nicht auf ihre Behinderung reduziert werden. Es ist wichtig, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und Hilfe anzubieten, wenn sie benötigt wird.
Malediktologie: Die Wissenschaft des Fluchens
Die Malediktologie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit den psychologischen, soziologischen, linguistischen und neurobiologischen Aspekten des Fluchens beschäftigt.
Positive Aspekte des Fluchens
Fluchen kann als Ventil für Aggressionen dienen, Stress und Schmerzen lindern und die Glaubwürdigkeit erhöhen. Es kann auch die Gruppendynamik verbessern und die körperliche Leistungsfähigkeit steigern.
Neurologische Aspekte des Fluchens
Fluchen wird offenbar stärker von der rechten Hirnhälfte gesteuert als die "normale" Sprache. Der präfrontale Kortex dient als Kontrollinstanz und unterdrückt unangemessenes Verhalten.
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