Josef Fritzl: Demenz, Haft und die Frage der Freiheit

Der Fall Josef Fritzl, der als „Monster von Amstetten“ traurige Berühmtheit erlangte, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Der mittlerweile 90-jährige, wegen Inzest und Freiheitsberaubung verurteilte Mann, leidet an fortschreitender Demenz. Dies wirft die Frage auf, ob er weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und wie mit ihm im Strafvollzug umgegangen werden soll.

Der Fall Fritzl: Eine Zusammenfassung

Josef Fritzl sperrte im Jahr 1984 seine damals 18-jährige Tochter Elisabeth in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses in Amstetten, Niederösterreich. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines dieser Kinder starb kurz nach der Geburt. Der Fall flog im Jahr 2008 auf, als eine der im Keller geborenen Töchter schwer erkrankte und medizinische Hilfe benötigte.

Im März 2009 wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Taten erschütterten Österreich und die Welt.

Fritzls Demenz: Ein neues Gutachten

Ein Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner attestiert Josef Fritzl eine schwere Demenzerkrankung. Laut Kastner ist der „scharfe Verstand“, der Fritzl früher gefährlich machte, nicht mehr vorhanden. Dies hat zur Folge, dass die Therapien im Maßnahmenvollzug, also in der geschlossenen Psychiatrie, keine Wirkung mehr zeigen.

Seine Anwältin, Astrid Wagner, schildert, dass sich die Demenz unter anderem darin äußert, dass Fritzl mit dem Fernseher interagiert und Wahnvorstellungen hat. So glaubt er beispielsweise, dass ihm das Publikum im „Musikantenstadl“ zuwinkt oder er mit Donald Trump diskutiert.

Lesen Sie auch: Liefers engagiert sich sozial trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten

Verlegung in den Normalvollzug

Aufgrund des Gutachtens wurde Josef Fritzl im Mai 2024 vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt. Das Landgericht Krems begründete die Entscheidung damit, dass von Fritzl keine Gefahr mehr ausgehe, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache.

Antrag auf Entlassung in ein Pflegeheim

Astrid Wagner setzt sich dafür ein, dass Fritzl in ein Pflegeheim verlegt wird. Sie argumentiert, dass er aufgrund seiner Demenz keine Gefahr mehr darstellt und ein Recht auf eine altersgerechte Behandlung habe. Ein Pflegeheim würde eine relative Freiheit bedeuten. Es gibt bereits ein Pflegeheim im Osten Österreichs, das bereit wäre, Fritzl aufzunehmen.

Ablehnung der vorzeitigen Entlassung

Das Landgericht Krems hat einen Antrag auf vorzeitige Entlassung von Josef Fritzl abgelehnt. Das Gericht argumentierte, dass Fritzl in Freiheit in kein soziales Umfeld eingebettet wäre und weiterhin Aggressionen gegen Familienangehörige entwickele.

Rechtliche Aspekte

Gerichtsgutachter Patrick Frottier erklärt, dass eine Entlassung in ein Pflegeheim rechtlich möglich wäre. Allerdings müssen die Gerichte im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

In Österreich gibt es die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung für Personen, deren Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Ein Gericht hat beschlossen, Fritzl einen Erwachsenenvertreter zur Seite zu stellen. Fritzl wehrt sich jedoch dagegen.

Lesen Sie auch: Neurologische Versorgung Bochum

Die Opfer

Fritzls Tochter Elisabeth lebt mit ihren sechs Kindern unter neuer Identität an einem unbekannten Ort. Sie und ihre Familie erhalten finanzielle Unterstützung von Opferschutzfonds. Fritzls Ehefrau Rosemarie hat sich nach Bekanntwerden der Taten von ihm abgewandt und lebt ebenfalls in Anonymität.

Die öffentliche Meinung

Der Fall Fritzl hat in der Öffentlichkeit für Entsetzen und Abscheu gesorgt. Die Vorstellung, dass ein Mann seine eigene Tochter über Jahrzehnte im Keller gefangen hält und sexuell missbraucht, ist für viele Menschen unvorstellbar. Die mögliche Entlassung von Fritzl in ein Pflegeheim stößt daher bei weiten Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung.

Fritzls Sichtweise

Laut seiner Anwältin bereut Josef Fritzl seine Taten aufrichtig. Er habe dies auch vor dem Gerichtssenat nochmals betont. Trotz seiner Demenz kann er sich noch gut an seine Vergangenheit erinnern, hat aber auch Wahnvorstellungen.

Die Rolle der Anwältin

Astrid Wagner setzt sich vehement für die Rechte ihres Mandanten ein. Sie argumentiert, dass Fritzl aufgrund seiner Demenz keine Gefahr mehr darstellt und ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung habe. Sie fordert, dass er auf die Freiheit vorbereitet wird und entlassungsfördernde Maßnahmen erhält.

Mögliche Zukunft

Es ist ungewiss, wie die Zukunft von Josef Fritzl aussehen wird. Seine Anwältin wird weiterhin versuchen, eine Entlassung in ein Pflegeheim zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird er seine lebenslange Haftstrafe im Normalvollzug verbüßen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass er jemals wieder in Freiheit leben wird.

Lesen Sie auch: Kaiser-Franz-Josef-Spital Neurologie

tags: #josef #fritzl #demenz