Die Frage, was ein Lehrer im Krankheitsfall tun muss oder sollte, ist komplex und vielschichtig. Sie berührt sowohl rechtliche Aspekte als auch Fragen der Kollegialität und der individuellen Belastung. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten dieses Themas, von den Pflichten gegenüber der Schule bis hin zu den Belastungen, die mit der Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien im Krankheitsfall einhergehen können.
Rechtliche Grundlagen und Dienstpflichten
Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung bedeutet, dass der Lehrer dienstunfähig ist. Dies impliziert, dass keine Verpflichtung besteht, Unterricht vorzubereiten oder andere dienstliche Aufgaben zu erledigen. Das Beamtenrecht oder andere rechtliche Grundlagen schreiben nicht explizit vor, wie im Detail mit einer Krankschreibung umzugehen ist. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- Dienstunfähigkeit: Wer krankgeschrieben ist, ist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit.
- Genesungspflicht: Als Arbeitnehmer im Krankenstand ist man verpflichtet, alles zu unternehmen, was die Gesundung beschleunigt. Die Vorbereitung von Unterricht im Krankenstand kann der Genesung entgegenwirken und ist daher ein Verstoß gegen die Dienstpflichten.
- Auskunftspflicht: Es kann zumutbar sein, am ersten Krankheitstag Auskunft über den vorbereiteten Unterricht zu geben. Für die Folgetage sollte man seine Reihenplanung weitergeben oder zumindest kurz das aktuelle Thema angeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn man schwer erkrankt ist oder im Krankenhaus liegt.
Die Rolle der Schulleitung
Die Frage, ob die Schulleitung während der Krankheit aktiv die Bitte äußern darf, Unterrichtsmaterialien oder Informationen zu schicken, ist umstritten. Viele Lehrer empfinden dies als unangebracht, da es den Genesungsprozess beeinträchtigen kann. Ein Schulleiter, der eine derartige Regelung anordnet oder einen derartigen Konferenzbeschluss nicht verhindert, könnte sogar gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Dennoch ist es legitim, wenn ein Kollege Tipps gibt, was er mit den Schülern in der Vertretungsstunde machen kann.
Kollegialität und Vertretung
Es ist verständlich, dass Kollegen, die im Krankheitsfall vertreten müssen, zusätzliche Belastungen haben. Die zusätzliche Vorbereitung ist eine weitere Belastung für die Kollegen, die dann die Vertretungsstunden noch halten sollen. Daher ist es kollegial, wenn man als erkrankter Lehrer, soweit es die Gesundheit zulässt, Informationen oder Material zur Verfügung stellt. Ein solches Vertretungskonzept, dass der kranke Kollege morgens mit der Abmeldung auch Vertretungsmaterial schickt, war und ist an einigen Schulen in Kraft und wurde auch von den meisten Kollegen ernst genommen. Allerdings sollte dies nicht zur Pflicht werden.
Belastungen und Gesundheit der Lehrer
Der Lehrerberuf ist mit hohen Belastungen verbunden. Studien zeigen, dass Lehrkräfte mehr als viele andere Berufsgruppen unter psychischen Erkrankungen und Erschöpfung bis hin zum Burnout leiden. Ein Drittel der Lehrerinnen und Lehrer gibt an, unter zu hohen Belastungen zu leiden. Zu den Hauptbelastungsfaktoren gehören:
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- Der Umgang mit unmotivierten und undisziplinierten Schülern
- Hohes Arbeitspensum und Zeitspitzen (z.B. in Korrekturphasen)
- Zusätzliche Aufgaben und Ämter neben dem Unterricht
- Verwaltungsaufgaben und Dokumentationspflichten
- Konflikte mit dem Kollegium und der Schulleitung
Es ist daher wichtig, dass Schulen als Organisation das Thema Lehrergesundheit in den Fokus rücken und Maßnahmen zur Stressbewältigung und zur gesundheitsförderlichen Veränderung des Arbeitsplatzes anbieten.
Umgang mit Zweifeln und schlechtem Gewissen
Viele Arbeitnehmer haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie sich krankmelden. Sie haben Sorge, das Team im Stich zu lassen, oder befürchten Zweifel des Arbeitgebers an der Krankschreibung. Es ist jedoch wichtig, die eigene Gesundheit an oberste Priorität zu setzen und sich bewusst zu machen, dass man durch die Genesung auch für die Kollegen eine größere Hilfe ist.
Elternsprechtage: Belastung und Herausforderung
Elternsprechtage stellen für Lehrer eine zusätzliche Belastung dar. Sie erfordern eine hohe Konzentration und die Fähigkeit, sich schnell auf unterschiedliche Gesprächspartner einzustellen. Die Gespräche sind oft zeitlich begrenzt und erfordern dennoch eine individuelle und adressatengerechte Beratung. Hinzu kommt, dass Elternsprechtage oft am Nachmittag oder Abend stattfinden und somit die Freizeit der Lehrer einschränken.
Krankschreibung von Schülern: Kosten und Pflichten
Die Regelungen zur Krankschreibung von Schülern variieren je nach Bundesland und Schule. Einige Schulen verlangen ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung, während andere eine schriftliche Entschuldigung der Eltern akzeptieren. In einigen Fällen kostet die Krankschreibung für Schüler Geld, was insbesondere für Familien mit geringem Einkommen eine Belastung darstellen kann.
Tipps und Empfehlungen für Lehrer im Krankheitsfall
- Gesundheit geht vor: Setzen Sie Ihre Gesundheit an oberste Priorität und ruhen Sie sich aus, um schnell wieder gesund zu werden.
- Kommunikation: Informieren Sie die Schulleitung und Kollegen über Ihre Krankschreibung und geben Sie, soweit möglich, Auskunft über den vorbereiteten Unterricht.
- Kollegialität: Stellen Sie, wenn es Ihre Gesundheit zulässt, Informationen oder Material für die Vertretung zur Verfügung.
- Grenzen setzen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, im Krankheitsfall mehr zu arbeiten als gesundheitlich vertretbar ist.
- Unterstützung suchen: Nutzen Sie Angebote der Schule zur Stressbewältigung und Gesundheitsförderung.
- Austausch: Sprechen Sie mit Kollegen über Ihre Belastungen und tauschen Sie Erfahrungen aus.
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