Kreuzfahrt und Epilepsie: Reisehinweise für einen sicheren Urlaub

Epilepsie muss kein Hindernis für eine entspannte Kreuzfahrt sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einigen Vorsichtsmaßnahmen können Menschen mit Epilepsie ihren Urlaub genießen. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen und Hinweise, um eine sichere und angenehme Reise zu gewährleisten.

Epilepsie und Reisefähigkeit

Generell stellt eine gut eingestellte Epilepsie kein Hindernis für Flug- und Fernreisen dar. Abhängig von der Anfallsart und -häufigkeit können jedoch besondere Vorkehrungen erforderlich sein. Es ist ratsam, vor der Reise einen Neurologen zu konsultieren, um die individuelle Reisefähigkeit zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen an der Medikation vorzunehmen.

Vorbereitung ist das A und O

Eine sorgfältige Reisevorbereitung spielt bei Epilepsie eine besonders wichtige Rolle. Stress, Schlafmangel und Erschöpfung können Anfälle begünstigen. Daher ist es ratsam, die Reise entspannt anzugehen und ausreichend Zeit für Ruhe und Erholung einzuplanen.

Ärztliche Beratung und Dokumente

  • Neurologie-Termin: Vereinbaren Sie rechtzeitig vor der Reise einen Termin bei Ihrem Neurologen, um die Reise zu besprechen und eventuelle Fragen zu klären.
  • Reiseimpfungen: Klären Sie mit Ihrem Neurologen ab, ob die für Ihr Reiseziel empfohlenen Impfungen für Sie geeignet sind. In Ausnahmefällen kann es bei bestimmten Impfungen (z.B. bei der Malariaprophylaxe) zu Wechselwirkungen mit Epilepsie-Medikamenten kommen.
  • Flugtauglichkeitsbescheinigung: Erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft, ob Sie eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA-Formular oder MEDIF-Formular) benötigen. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren mit Gesundheitsproblemen verweigern, um Zwischenlandungen bei Notfällen zu vermeiden.
  • Attest für Reiseanbieter: Eventuell benötigen Sie ein Attest für den Reiseanbieter oder die Fluggesellschaft, das Ihre Reisefähigkeit bestätigt.
  • Internationaler Epilepsie-Notfallausweis (IENA): Führen Sie den IENA mit sich, um im Notfall wichtige Informationen über Ihre Erkrankung und Medikation bereitzustellen. Informationen zum IENA finden Sie bei der Deutschen Epilepsievereinigung.
  • Mehrsprachige Bescheinigung: Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens sollten Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer enthält.

Medikamente

  • Ausreichende Menge: Nehmen Sie ausreichend Medikamente für die gesamte Reisedauer sowie einen kleinen Notfallvorrat mit.
  • Originalverpackung: Transportieren Sie Ihre Medikamente immer in der Originalverpackung, um Probleme bei Zollkontrollen zu vermeiden.
  • Betäubungsmittel: Wenn Sie Medikamente einnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung Ihres Arztes. Bei Reisen innerhalb des Schengener Abkommens ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden muss.
  • Medikamentenliste: Führen Sie eine Liste aller Ihrer Medikamente mit sich, einschließlich der Wirkstoffbezeichnung und Dosierung.

Reiseversicherung

  • Krankenversicherungsschutz im Ausland: Stellen Sie sicher, dass Sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland verfügen. Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung kann Ihnen Auskunft geben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Je nach Anfallsart und -häufigkeit kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.

Anfallsauslöser vermeiden

Eine gute Planung des Urlaubs und eine gezielte Auswahl des Urlaubsorts und der Aktivitäten können bekannte Anfallsauslöser vermeiden.

Stress und Schlafmangel

Vermeiden Sie Stress und Schlafmangel, indem Sie die Reise entspannt angehen und ausreichend Zeit für Ruhe und Erholung einplanen.

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Lichtreize

Bei Anfällen durch Lichtreize (z.B. beim Wassersport) kann eine Sonnenbrille helfen. Manchmal kann auch das Zusammenspiel von Licht und Wellen am Strand einen ähnlichen Effekt wie Fernsehen mit schlechter Bildqualität hervorrufen und einen Anfall begünstigen.

Überforderung

Vermeiden Sie Überforderung, z.B. bei Unterzuckerung. Achten Sie auf eine regelmäßige Nahrungsaufnahme und ausreichend Flüssigkeit.

Alkohol

Alkohol kann die Krampfschwelle senken und Anfälle auslösen. Verzichten Sie daher auf Alkohol oder konsumieren Sie ihn nur in Maßen.

Aktivitäten und Sport

Menschen mit Epilepsie müssen abwägen, welche Risiken sie bei sportlichen Aktivitäten eingehen wollen. Das Anfallsrisiko ist beim Sport normalerweise nicht höher als sonst. Bei mehrjähriger Anfallsfreiheit ohne erhöhtes Anfallsrisiko oder Anfällen nur im Schlaf ist es gering.

Gefährdende Sportarten

Auf gefährdende Sportarten wie Tauchen und Bergklettern sollten Sie verzichten oder zumindest Ihr Vorhaben mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

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  • Tauchen: Beim Tauchen sind auch bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle lebensgefährlich. Zu Anfallsbeginn stoßen Betroffene stoßartig die Luft aus den Lungen aus.
  • Bergklettern: Sportarten in großer Höhe mit Absturzgefahr sind riskant.
  • Sportarten mit hohen Geschwindigkeiten: Auch Sportarten mit hohen Geschwindigkeiten bergen ein erhöhtes Unfallrisiko.

Geeignete Sportarten

Viele Sportarten sind auch mit Epilepsie möglich. Wichtig ist, dass Sie sich nicht überfordern und auf Ihren Körper hören.

  • Schwimmen: Schwimmen ist grundsätzlich möglich, jedoch ist Vorsicht geboten. Rettung bei Krampfanfällen in offenen Gewässern ist meist unmöglich, trotz Begleitung durch eine im Rettungsschwimmen geschulte Person. Ohnmachtssichere Rettungswesten schränken die Bewegungsfähigkeit für Schwimmen meist zu stark ein, sind aber z.B. beim Segeln sinnvoll.
  • Andere Sportarten: Auch andere Sportarten sind bei entsprechender Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen möglich. Helme und andere Protektoren können das Verletzungsrisiko reduzieren.

Fremdgefährdung vermeiden

Erwachsene mit Epilepsie können Risiken für sich selbst beim Sport eingehen, wenn Ihnen die eigene Lebensqualität wichtiger ist als ihre Sicherheit. Allerdings müssen sie Fremdgefährdung durch Anfälle während des Sports vermeiden. Diese ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern es drohen auch Schadensersatzforderungen und Strafen. Sportfliegen trotz Anfallsgefahr gefährdet alle an Bord und ggf. auch Unbeteiligte am Boden.

Kreuzfahrtspezifische Hinweise

Reiseuntauglichkeit

TUI Cruises behält sich vor, Reisende ohne (benötigte) Begleitung an Bord nicht mitzunehmen. Die Entscheidung, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Begleitperson in See stechen darf, liegt beim Kapitän des Kreuzfahrtschiffes. Auch der geistige oder körperliche Zustand kann zur Reiseuntauglichkeit führen, insbesondere wenn der Gast damit eine Gefahr für andere Passagiere oder für sich selbst darstellt.

Medizinische Versorgung an Bord

Jedes AIDA Schiff verfügt über ein modern eingerichtetes Hospital mit Schiffsärzten und Krankenschwestern. Ausgewählte Medikamente sind an Bord erhältlich. Wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind oder ein besonderes Anliegen haben, sprechen Sie bitte zu Beginn Ihrer Reise mit den Schiffsärzten.

Mitnahme von medizinischen Geräten

Die Mitnahme von Schlafapnoe-, Inhalations- und Beatmungsgeräten sowie Sauerstoffkonzentratoren, die mit Umgebungsluft arbeiten, ist auf TUI Cruises Schiffen erlaubt. Für den sicheren Betrieb müssen diese eine Frequenz von 50 bis 60 Hertz aufweisen. Sie tragen die Verantwortung für den Transport medizinischer Geräte und deren korrekte Funktionsweise.

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Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)

Bei Reisen in die VAE, insbesondere nach Dubai, ist besondere Vorsicht bei der Mitnahme von Medikamenten geboten. Einige Medikamente, die in Deutschland frei erhältlich sind, können in den VAE als Betäubungsmittel eingestuft sein.

Medikamenteneinfuhr

  • Spezielle Genehmigung: Erkundigen Sie sich vor der Reise, ob Sie für Ihre Medikamente eine spezielle Genehmigung zur Einfuhr benötigen.
  • Online-Anmeldung: Eventuell müssen Sie Ihre Medikamente vor der Reise online anmelden.
  • Ärztliches Formular: Führen Sie ein ärztliches Formular (in Englisch) mit sich, auf dem Ihre Medikamente eingetragen sind und das von Ihrem Arzt unterschrieben und abgestempelt wurde. Ein solches Formular ist auch auf der Seite vom ADAC erhältlich.
  • Originalverpackung: Nehmen Sie Ihre Medikamente in der Originalverpackung mit.
  • Handgepäck: Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen, sollten Sie im Handgepäck mitführen.
  • Diskretion: Machen Sie bei der Einreise nicht von sich aus auf Ihre Medikamente aufmerksam.

Panikmache vermeiden

Lassen Sie sich nicht von Panikmache und Schauermärchen über angebliche Verhaftungen von Touristen wegen Medikamenten verunsichern. Die Gesundheitsbehörden in Dubai sind nicht darauf aus, Touristen zu schikanieren, die aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen müssen. Sie sind hinter den Drogenschmugglern her.

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