Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter Bereich der Medizin, der sich auf die Behandlung von Patienten konzentriert, die an Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks leiden. Viele Patienten benötigen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung wie Multipler Sklerose eine neurologische Rehabilitation. Der Grad der Einschränkung und der benötigten Pflege ist bei jedem Patienten individuell. Menschen mit neurologischen Erkrankungen sind manchmal kognitiv eingeschränkt und können ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen. In der neurologischen Rehabilitation werden Patienten von einem medizinischen Team aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten behandelt, damit sie Fähigkeiten wie Sprechen und Gehen wiedererlernen oder verbessern können. Ziel der neurologischen Rehabilitation ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden.
Zielgruppen der neurologischen Reha
Eine neurologische Rehabilitation ist in verschiedenen Situationen sinnvoll und notwendig. Zu den häufigsten Zielgruppen gehören:
- Patienten nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall benötigen viele Patienten eine intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. In der Regel werden die Betroffenen zuerst in einem Krankenhaus versorgt und kommen anschließend in eine Reha-Klinik, die die entsprechende Versorgung für den Grad der neurologischen Schäden anbietet.
- Personen mit Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Rehabilitation helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern. Auch hier kann sich eine Reha an die Versorgung in einer Akuteinrichtung anschließen.
- Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Rehabilitation positiv beeinflusst werden. Patienten lernen zudem, wie sie mit ihrer Erkrankung umgehen und ihren Alltag bewältigen können. Bei chronischen Krankheiten können Betroffene direkt ein medizinisches Heilverfahren beantragen und müssen keine Früh-Reha absolvieren.
- Patienten mit Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Rehabilitation erforderlich.
- Nach Operationen: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Um eine neurologische Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder im ambulanten Umfeld wird den Patienten eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist. Eine ärztliche Empfehlung ist erforderlich.
- Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollte der Patient in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffene andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein. Grundlage für die Erstellung der Prognose sind die Erkrankung, der bisherige Krankheitsverlauf, das Kompensationspotenzial (die persönliche Ausgleichsfähigkeit) und die Rückbildungsfähigkeit. Die Prognose wird im Hinblick auf die geeigneten unterschiedlichen Rehabilitationsmaßnahmen gegeben und bezieht sich auf einen begrenzten Zeitraum. Dabei sind die individuellen Ressourcen des Patienten (Alter, Fitness, allgemeiner Gesundheitszustand, Psyche und persönliches Umfeld) zu beachten und zu fördern.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall. Es darf kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf (mehr) bestehen, weshalb die Behandlung im Akutkrankenhaus nicht (mehr) notwendig ist.
Ambulante oder stationäre neurologische Reha?
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen kann die neurologische Rehabilitation sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Eine stationäre Rehabilitation ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat. Wenn der Patient auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen kann und abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt ist, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
Neurologische Reha-Phasen und Maßnahmen
Die neurologische Rehabilitation ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig der Patient nach einer neurologischen Erkrankung ist, erhält er in jeder Phase einer neurologischen Rehabilitation die für seinen Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit kann von einer Phase in die nächste gewechselt werden. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
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- Phase A: AkutversorgungPhase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patienten werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B: FrührehabilitationIn der Früh-Reha der Phase B werden Patienten umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen.
- Phase C: Weiterführende RehabilitationIn Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR)In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patienten werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patient*innen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche RehabilitationDie Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie spezielle Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phasen F: LangzeitpflegePatienten, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Wie beantrage ich eine neurologische Reha?
Wenn der Patient eine neurologische Rehabilitation nach einer Akutbehandlung benötigt, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für den Patienten geeignet ist. Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den behandelnden Arzt oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und Sozialarbeitern. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Patienten regelmäßig untersucht und ihre Medikamente ggf. angepasst, um ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Patienten nicht nur ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch ihre allgemeine Gesundheit.
- Ergotherapie: In der Ergotherapie trainieren Patienten ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
- Logopädie: Wenn Patienten nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: In der Reha werden Patienten durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
- Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Patienten bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, den Gesundheitszustand und die neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann eine neurologische Reha helfen, den Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Als Patient in einer neurologischen Reha-Klinik wird man von einem interdisziplinären Team behandelt. Die Therapien sind multimodal, d. h. unter ärztlicher Leitung arbeitet ein Team aus den Bereichen Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und physikalische Therapien gemeinsam mit dem Pflegeteam, der Ernährungsberatung und dem Sozialdienst daran, dass sich der Zustand stetig bessert und Fortschritte gemacht werden.
Dauer der neurologischen Reha
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen.
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Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Schwerpunkte in der neurologischen Rehabilitation
Die Folgen von Schlaganfällen und anderen neurologischen Erkrankungen werden in vielen neurologischen Kliniken behandelt. Einige Reha-Kliniken sind besonders spezialisiert auf folgende neurologische Probleme:
- Aphasie-Behandlung: Eine Aphasie beeinträchtigt das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Häufigste Ursache ist ein Schlaganfall oder eine andere Schädigung des Gehirns.
- Tiefe Hirnstimulation: Hinter dem Begriff der Tiefen Hirnstimulation steckt ein neurochirurgischer Eingriff im Gehirn. Dabei wird ein sogenannter Hirnschrittmacher eingesetzt. Das Verfahren kommt insbesondere bei Patientinnen mit neurologischen Bewegungsstörungen wie dem Parkinsonsyndrom oder auch schwerem Muskelzittern (Tremor) zum Einsatz. Nach der Operation kommen Patientinnen, denen ein Hirnschrittmacher eingesetzt wurde, zur Rehabilitation in spezialisierte Reha-Kliniken. Die individuelle Einstellung des Hirnschrittmachers ist Teil einer umfangreichen Therapie.
- Multiple Sklerose: Durch die Verzahnung von moderner medikamentöser Therapie und einer regelmäßigen Rehabilitationsbehandlung kann der Verlauf einer Multiplen Sklerose oft günstig beeinflusst werden.
Antragstellung und Bewilligung
Den Antrag auf Rehabilitation muss der Patient selbst stellen. Der behandelnde Arzt unterstützt ihn dabei. Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Es kann auch ein formloser Antrag gestellt werden. Dann erhält der Patient vom Rehabilitationsträger die entsprechenden Formulare, die er ausfüllen und zurückschicken muss. Wenn eine Reha unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus notwendig ist (Anschlussheilbehandlung), hilft in der Regel der Sozialdienst der Klinik bei der Antragsstellung.
Dem Reha-Antrag muss der Befundbericht des Arztes beigefügt werden. Je besser und ausführlicher die medizinische Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird. Aus dem Antrag sollte deutlich werden, inwieweit sich die medizinischen Befunde auf die alltäglichen Aktivitäten auswirken.
Die Entscheidung über den Reha-Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Wochen erfolgen. Sollte der Reha-Antrag an den falschen Träger gegeben worden sein, werden zwei weitere Wochen für die Weiterleitung eingeräumt. Teilweise wird ein Gutachter hinzugezogen, um über die Bewilligung des Reha-Antrages zu entscheiden. Auch dann verlängert sich die Dauer bis zur Bewilligung, allerdings gibt es hier keine feste Vorgabe über die Dauer.
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Seit dem 01.07.2022 gibt es eine Regelung, die eine schnellere Bewilligung des Reha-Antrages ermöglicht. Das liegt daran, dass die Krankenkassen seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr einzeln prüfen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist. Wenn der Patient über 70 Jahre alt ist und in eine geriatrische Reha geht, reicht es aus, wenn ein Arzt unter vorgegebenen Kriterien bestätigt, dass die medizinische Notwendigkeit besteht. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, prüft die gesetzliche Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen nicht, ob die Reha medizinisch notwendig ist. Beispiele für Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht gesondert prüft, sind Krebserkrankungen, die Transplantation von Organen oder bestimmte Erkrankungen des Herzens.
Wartezeit und Ablehnung
In der Regel muss man nach der Bewilligung mit einer Reha Wartezeit von drei bis acht Wochen rechnen. Es gibt bei Reha Anträgen aber auch ein Eilverfahren. In diesem Fall liegt die Reha Wartezeit nach der Bewilligung unter der durchschnittlichen Wartezeit auf den Beginn der Rehabilitation.
Es kann passieren, dass der Reha-Antrag nach der Prüfung abgelehnt wird. Sollte der Reha-Antrag nicht bewilligt werden, empfiehlt es sich, dass man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegt. Der Rehabilitationsträger nennt den Grund für die Ablehnung des Reha-Antrages. Auf diese Begründung sollte man, gemeinsam mit seinem Arzt, in seinem Widerspruch eingehen. Sollte der Reha-Antrag bewilligt werden, aber man kann die Reha nicht in der gewünschten Reha Klinik durchführen (Wunsch- und Wahlrecht), kann man ebenso Widerspruch einlegen. Sollte man auch nach seinem Widerspruch keine Bewilligung seines Reha-Antrages erzielen, hat man im letzten Schritt die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Frührehabilitation
Frührehabilitation ist Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Sie kann bei der akutstationären Behandlung in Allgemeinkrankenhäusern durchgeführt werden, findet aber häufiger erst nach einer Verlegung in eine Spezialklinik statt. Ziele sind insbesondere eine frühzeitige Mobilisierung, Vermeiden späterer Komplikationen sowie Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen. In der Praxis finden Frührehabilitation und anschließende weitere Rehabilitation oft nahtlos in der selben Klinik statt, aber für Frührehabilitation gelten andere Gesetze als für die weitere Rehabilitation.
Menschen mit schweren Gesundheitsstörungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand) erhalten Leistungen der Frührehabilitation, wenn diese notwendig sind. Besonders bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Hirnblutung, operative Entfernung eines Hirntumors, schwerer Schub bei Multipler Sklerose) ist Frührehabilitation ein häufiger Bestandteil der Behandlung.
Aus rechtlicher Sicht findet Frührehabilitation nur in der Phase B statt. Dabei benötigen Patienten in der Regel noch eine intensivmedizinische Behandlung, das heißt, sie müssen z.B. beatmet werden. In Phase C können sie bei der Therapie schon mitarbeiten, müssen jedoch weiterhin medizinisch betreut und gepflegt werden. In der Praxis findet aber die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in der selben Spezialklinik für Frührehabilitation statt, wie die Frührehabilitation in der Phase B. Die Patienten bemerken also von der Änderung der rechtlichen Einordnung oft nichts. In manchen Fällen ist die unterschiedliche rechtliche Einordnung aber wichtig, weil teilweise beim Wechsel von Phase B in Phase C ein anderer Kostenträger zuständig wird, z.B.
Je nachdem, wie stark bleibende Einschränkungen sind, können Betroffene im Anschluss z.B. durch eine Anschlussrehabilitation wieder fitter für ihren Alltag werden, durch berufliche Reha-Maßnahmen wieder ins Berufsleben eingegliedert werden und bei anhaltender Behinderung Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie bei Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen bekommen.
Frührehabilitation wird in der Regel schon begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben. Sie wird z.B. Beratung und ggf. Vermeiden oder Verringern einer Behinderung bzw. Klären des Reha-Bedarfs und ggf.
Bei der Frührehabilitation arbeitet ein multiprofessionelles Team (z.B. Ärzte, Pflegekräfte und Physiotherapeuten) eng zusammen. Besondere Bedeutung hat die Pflege als Teil der Therapie. Die Basispflege umfasst die Körperpflege, die Hygiene, das Umlagern und das Bewegen. Das soll vor allem Lungenentzündungen, Thrombosen, Druckgeschwüren und Spastiken vorbeugen. Eine wichtige Rolle spielen auch aktivierende Reha-Maßnahmen (z.B.
Die Kosten für Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse, aber die Krankenversicherten müssen pro Tag 10 € für den Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in der Rehaeinrichtung zuzahlen.
Frührehabilitation wird direkt im Krankenhaus verschrieben und durchgeführt, so dass kein Antrag nötig ist.
Ihr Recht auf Reha
Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben alle Mitglieder der Sozialversicherung einen Anspruch auf Rehabilitation. Explizit haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen, wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen leiden, eine chronische Krankheit haben oder belastenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern.
Wichtig Nach Abschluss einer Reha dürfen Sie erst 4 Jahre später wieder eine Reha beantragen. In besonderen Fällen, die durch das Krankheitsbild bestimmt werden, kann bereits nach 2 Jahren oder auch früher eine weitere Reha genehmigt werden.
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