Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen von einem Moment auf den anderen verändern. Abhängig von der betroffenen Hirnregion und der Schwere des Ereignisses kann es zu unterschiedlichen Einschränkungen im Alltag kommen, die einen Pflegebedarf begründen. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung eines Pflegegrads nach einem Schlaganfall geben.
Erste Orientierung: Pflegegradrechner und individuelle Auswirkungen
Ein Schlaganfall kann vielfältige Folgen haben, von denen sich manche Patienten schnell erholen, während andere deutliche Einschränkungen bis hin zu schwersten Behinderungen erleiden. Die Auswirkungen hängen maßgeblich von der betroffenen Hirnregion ab. So können beispielsweise Koordinationsstörungen auftreten, wenn das Kleinhirn betroffen ist.
Um eine erste Einschätzung des voraussichtlichen Pflegegrads zu erhalten, kann ein Pflegegradrechner genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Mensch unterschiedliche Beeinträchtigungen aufweist, weshalb eine individuelle Begutachtung unerlässlich ist.
Grad der Behinderung (GdB) nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall können körperliche und/oder kognitive Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) begründen. Die Eingliederung in den GdB erfolgt individuell, da nicht jeder Mensch die gleichen Beeinträchtigungen besitzt.
Bewertung der Einschränkungen
Der Grad der Behinderung richtet sich ausschließlich nach Art und Schwere der funktionellen Beeinträchtigungen. Anstatt die Erkrankung in den Mittelpunkt zu rücken, werden die Einschränkungen betrachtet. Der GdB steigt immer in Zehnerschritten.
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Anhaltswerte für Hirnschäden
Die bleibenden Einschränkungen geben Hinweise auf den Grad der Behinderung. Bei Halbseitenlähmung oder Hirnschäden gibt es spezielle Anhaltswerte. Für Schlaganfall-Patienten spielt vor allem die Gesamtbewertung der Hirnschäden eine Rolle. Entscheidende Hinweise liefern die Versorgungsmedizinischen Grundsätze im Kapitel 3.1. Tabelle 1: Grad der Behinderung bei Hirnschäden.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann spezielle Merkzeichen enthalten, die auf spezifische Beeinträchtigungen hinweisen und weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen. Nach einem Schlaganfall können unter anderem folgende Merkzeichen relevant sein:
- Merkzeichen G: erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen H: Hilflos
Die Bewilligung eines Merkzeichens erfolgt nur dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorteile eines Behindertenausweises
Ein Behindertenausweis bietet zahlreiche Unterstützungsleistungen, insbesondere für Schwerbehinderte. Dazu gehören:
- verstärkter Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- steuerliche Vergünstigungen (Pauschbetrag, Kinderbetreuungskosten usw.)
- Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr
- Fahrdienste für Personen mit Schwerbehinderung
- Kraftfahrzeughilfe (u.a. Zuschuss für PKW-Kauf oder Umgestaltung)
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung
- Parkerleichterung (Behindertenparkplätze)
- erhöhter Freibetrag beim Wohngeld und bei Wohnraumförderung
- Ermäßigung der Telefongebühren
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- bei beruflicher Rehabilitation: u.a.
Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung
Der jeweilige Grad der Behinderung ist ausschlaggebend für den späteren Umfang der Nachteilsausgleiche.
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- GdB 20: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro, bei der Steuer absetzbar
- GdB 30: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro, steuerlich absetzbar, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich
- GdB 40: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 860 Euro, steuerlich absetzbar
- GdB 50: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro, steuerlich absetzbar, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeit, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigung oder Befreiung von Kurtaxen, Parkerleichterungen u.a.
Mögliche Nachteile eines Behindertenausweises
Ein Behindertenausweis hat viele Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Manche Menschen fühlen sich mit einem Schwerbehindertenausweis stigmatisiert. Auch Unternehmen können Vorbehalte gegen Arbeitnehmer mit einem Behindertenausweis haben.
Voraussetzungen für einen Behindertenausweis nach Schlaganfall
Nicht alle Menschen, die in ihrem Alltag eingeschränkt sind, gelten automatisch als behindert. Eine wichtige Voraussetzung ist eine bleibende Leistungsbeeinträchtigung mit entsprechender Schwere.
Zeitpunkt der Antragstellung
Prinzipiell haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen Behindertenausweis zu beantragen. Wichtig ist jedoch, dass Sie genügend Informationen über die zu erwartende bleibende Leistungsbeeinträchtigung zur Verfügung haben.
Wann lohnt sich ein Schwerbehindertenausweis?
Einen entsprechenden Ausweis erhalten Menschen, bei denen der Schlaganfall eine mittlere oder schwere Leistungsbeeinträchtigung verursacht hat. Die Leistungsbeeinträchtigungen können sich auf die körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten beziehen.
Einen GdB von 50 oder mehr können Patienten beispielsweise erhalten, die:
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- durch eine Aphasie deutliche oder schwere Kommunikationsprobleme haben.
- psychische Störungen besitzen, die den Alltag einschränken.
Da aber auch ein Grad der Behinderung von unter 50 zahlreiche Nachteilsausgleiche vorsieht, kann es sich auch schon vorher lohnen, einen Behindertenausweis zu beantragen. Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung haben, legen Sie am besten mit der Beantragung los.
Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis
Ein Grad der Behinderung wird Ihnen nicht automatisch zugesprochen, auch dann nicht, wenn Sie durch den Schlaganfall im Alltag stark eingeschränkt sind.
Zuständige Behörde
Eine bundesweite Regelung für die Beantragung eines Behindertenausweises fehlt. Das bedeutet: Jeder kann prinzipiell selbst entscheiden, wer für die Antragsbearbeitung zuständig ist. In den meisten Fällen sind das die Versorgungsämter. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wie die Antragstellung in Ihrem Kreis geregelt ist und welche Behörde letztendlich den Ausweis ausstellt.
Form des Antrags
Den Antrag können Sie mit einem formlosen Schreiben oder mit einem speziellen Antragsformular, das bei der Behörde erhältlich ist, stellen. Nachdem Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, gegebenenfalls Unterlagen beigefügt und den Antrag an die Behörde gesendet haben, beginnt das Warten.
Benötigte Unterlagen
Sie sind nicht verpflichtet, bei einem Antrag auf Erstfeststellung Unterlagen beizufügen.
Feststellung der Behinderung
Das Versorgungsamt ermittelt den Grad der Behinderung mit Blick auf das Schwerbehindertenrecht. Dafür prüft dieses den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Um Ihren individuellen Fall zu bewerten, ziehen die Mitarbeiter alle ärztlichen Unterlagen der letzten zwei Jahre heran, wie ärztliche Befunde oder Auskünfte der Rehabilitationseinrichtungen in Form von Berichten.
Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Ein Schwerbehindertenausweis wird Ihnen normalerweise längstens für fünf Jahre ausgestellt. Sie müssen sich also regelmäßig um eine Erneuerung kümmern.
Aberkennung des Schwerbehindertenstatus
Grundsätzlich ist es möglich, den Status der Schwerbehinderung wieder abzuerkennen. Mit der sogenannten Heilungsbewährung erhalten Patienten den Schwerbehindertenstatus sozusagen auf Zeit, nämlich für die nächsten fünf Jahre. Danach wird überprüft, ob sich wesentliche Veränderungen ergeben haben. In dem Fall sind zwei verschiedene Ausgänge möglich: Sie bleiben oberhalb der entscheidenden Grenze von 50 und behalten Ihren Schwerbehindertenstatus oder Sie fallen darunter und verlieren ihn.
Unbefristeter Schwerbehindertenausweis
Manchmal entscheidet sich die Behörde für eine unbefristete Bewilligung, das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. So können Patienten nach einem Schlaganfall einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich bis unmöglich sind.
Verteidigung des Schwerbehindertenausweises
In der Regel müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis nicht verteidigen. Haben Sie allerdings das Gefühl, dass Ihnen der Schwerbehindertenstatus zu Unrecht verwehrt oder entzogen wurde, können Sie Widerspruch einlegen.
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Das Gültigkeitsdatum befindet sich gut ersichtlich auf dem Schwerbehindertenausweis. Am besten überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, wie lange die Gültigkeitsdauer ist. Kümmern Sie sich rechtzeitig, am besten drei Monate vor Ablauf, um die Verlängerung. Einen Schwerbehindertenausweis verlängern Sie bei der gleichen Behörde, bei der Sie den Ausweis erhalten haben - in der Regel ist das das Versorgungsamt. Dieses ist übrigens auch für eine Höherstufung oder Herabstufung verantwortlich, wenn es um den Grad der Behinderung geht.
Antrag auf Pflegegrad nach Schlaganfall
Ein Formular, ein wenig Zeit und Geduld - das ist alles, was Sie für die Beantragung eines Pflegegrads benötigen.
Schritt 1 - Erhalten Sie das Formular
Die Pflegekasse ist direkt an die Krankenkasse angegliedert und ist der richtige Ansprechpartner bei allen Pflegeangelegenheiten. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, machen Sie dies also bei der Pflegekasse. In einem ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf und bitten dort um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Außerdem gibt es bei vielen Versicherern mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag online zu finden und herunterzuladen. Geben Sie auf der Webseite Ihres Versicherers doch einfach einmal den Suchbegriff „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ ein.
Schritt 2 - Geben Sie alle Informationen an
Nur wenn die Pflegekasse alle nötigen Informationen besitzt, kann sie Ihren Antrag reibungslos bearbeiten. Sehen Sie sich das Formular genau an und füllen Sie alles aus. Die Pflegekasse erfragt neben persönlichen Angaben beispielsweise auch Informationen zu der Pflegeperson. Vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht. Haben Sie alles nochmal überprüft? Prima, dann senden Sie das Formular nun an die Pflegekasse.
Schritt 3 - Warten Sie auf einen Anruf
Hat die Pflegekasse Ihren Antrag vorliegen, setzt sie sich unmittelbar mit dem Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, in Verbindung. Die zugehörigen Gutachter haben nämlich die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung festzustellen. Keine Sorge, der Termin findet ganz bequem bei Ihnen zu Hause statt - vorher kontaktiert Sie ein Mitarbeiter allerdings per Telefon, um einen Termin zu vereinbaren.
Schritt 4 - Behalten Sie den Postkasten im Blick
Nach spätestens 25 Arbeitstagen haben Sie einen Brief von der Pflegekasse im Postkasten. Er teilt Ihnen mit, welcher Pflegegrad Ihnen zugeteilt wurde. War Ihr Antrag erfolgreich, haben Sie nun die Möglichkeit, verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen.
Schritt 5 - Legen Sie einen Widerspruch ein
Dieser Schritt ist natürlich nicht verpflichtend und ist nur dafür vorgesehen, falls Sie mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden sind. In dem Fall haben Sie einen Monat nach Zustellung des Bescheides Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch lohnt sich dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Pflegegrad der Pflegesituation nicht richtig gerecht wird.
Pflegegrade im Überblick
Wie alle Pflegebedürftigen in Deutschland, werden auch Menschen nach einem Schlaganfall, je nach Umfang der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten in fünf Pflegegrade eingeteilt.
Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Personen im Pflegegrad 1 haben geringe Einschränkungen im täglichen Leben. Sie erhalten vor allem präventive und fördernde Leistungen, die ihrer Selbstständigkeit zugutekommen sollen.
Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bei Pflegegrad 2 sind die Alltagsfähigkeiten stärker eingeschränkt. Betroffene haben Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die zum Beispiel für den Einsatz professioneller Pflegedienste genutzt werden können. Pflegende Angehörige können durch Angebote zur Kurzzeitpflege entlastet werden.
Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Menschen mit Pflegegrad 3 brauchen umfassendere Unterstützung. Sie haben Anspruch auf höhere Leistungen als im Pflegegrad 2. Dazu gehört neben dem Pflegegeld auch die Tages- oder Nachtpflege sowie die vollstationäre Pflege.
Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Hier sind Personen zugeteilt, die fast rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind. Neben allen Leistungen der vorherigen Pflegegrade können diese Betroffenen eine intensivere Betreuung und spezielle Hilfsmittel beanspruchen.
Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Dieser Pflegegrad kennzeichnet außergewöhnlich schwere Fälle, bei denen die Personen tagtägliche Hilfe bei fast allen grundlegenden und komplexen Lebensvorgängen benötigen. Die Unterstützungen sind entsprechend umfassend und beinhalten die höchsten Leistungen in Sachen Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie vollstationäre Pflege.
Einstufung in einen Pflegegrad
Die Zuweisung zu einem Pflegegrad basiert auf einer individuellen Begutachtung, die sowohl körperliche, psychische als auch kognitive Aspekte berücksichtigt. Nach einem Schlaganfall wird die Einstufung in einen Pflegegrad basierend auf dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgenommen, der seit Januar 2017 gilt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, oder bei privaten Versicherungen durch MEDICPROOF. Für Personen, die gesetzlich versichert sind, ist der MD zuständig, bei privat Versicherten der Gutachterdienst MEDICPROOF.
Ablauf der Begutachtung
- Antragstellung: Zuerst muss bei der Pflegekasse des Betroffenen ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der der Betroffene versichert ist.
- Terminvereinbarung: Die Pflegekasse beauftragt dann den MD oder MEDICPROOF, bzw. einen anderen Gutachterdienst, mit der Begutachtung. Die Gutachter vereinbaren einen Termin, um den Pflegebedarf zu Hause oder in der Einrichtung, in der der Betroffene lebt, zu ermitteln.
- Begutachtung: Während des Hausbesuchs wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Bereichen bewertet. Umgang mit krankheits- bzw. Die Begutachtung erfolgt anhand eines standardisierten Neuen Begutachtungsassessments (NBA), bei dem aufgrund von Punkten der Grad der Selbstständigkeit in den genannten Bereichen bewertet wird.
- Ergebnis und Pflegegrad: Anhand des Ergebnisses der Begutachtung wird entschieden, in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird. Die Pflegekasse teilt das Ergebnis dem Versicherten schriftlich mit. Kommt man zu dem Schluss, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt, wird einer der Pflegegrade 2 bis 5 zuerkannt. Bei geringerer Beeinträchtigung kann auch der Pflegegrad 1 in Betracht kommen.
- Widerspruch: Sollte man mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, hat man das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird der Fall erneut geprüft.
Neues Begutachtungsassessment (NBA)
Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Ausnahmen gelten bei der Kinderpflege sowie bei einer besonderen Bedarfskonstellation.
Die Pflegebegutachtung wird anhand des „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ durchgeführt. Bei der Pflegebegutachtung werden bis zu 100 Punkte für eingeschränkte Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen:
- Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?
- Selbstversorgung:
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte:
Leistungen der Pflegeversicherung
Hat die Pflegekasse einen Pflegegrad genehmigt, stehen Pflegebedürftigen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Abhängig von den eigenen Bedürfnissen und dem Pflegegrad können Pflegebedürftige zwischen verschiedenen Formen der Pflege unterscheiden.
Häusliche Pflege
Einerseits gibt es die häusliche Pflege, bei der zum Beispiel Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. Pflegende Angehörige können verschiedene Leistungen von der Pflegekasse erhalten, allen voran das Pflegegeld, das Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusteht.
Stationäre Pflege
Patienten nach einem Schlaganfall können, abhängig von der Schwere der resultierenden Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, rund um die Uhr Pflege und Betreuung und im Notfall schnelle Hilfe benötigen. In diesem Fall, kann die Unterbringung in einem Heim sinnvoll sein.
Weitere Leistungen
Die deutsche Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege an. Dazu zählen beispielsweise häusliche Krankenpflege und Behandlungspflegen. Auch die Grundpflegetätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme können in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten wie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegedienste. Diese bieten Unterstützung an, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder kurzzeitig nicht für ihre Liebsten sorgen können. Neben den standardisierten Angeboten besteht auch die Option auf individuelle Betreuungsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal. Hierzu gehören beispielsweise Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie hauswirtschaftliche Hilfen.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Hilfsmittel spielen eine essentielle Rolle in der Pflege und Rehabilitation von Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben. Sie sind nicht nur praktische Unterstützer im Alltag, sondern auch unverzichtbare Helfer auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Von Gehhilfen über spezielle Essbestecke bis hin zu Kommunikationshilfen ermöglichen sie es Betroffenen, ihre motorischen und kognitiven Fähigkeiten zu fördern und so ihre Lebensqualität erheblich zu verbessern.
Technische Hilfsmittel nach Schlaganfall: Zum Beispiel Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Badewannenlift oder Hausnotruf - auf medizinische Anordnung trägt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kosten.
Bei Bewegungseinschränkungen sind einfache Hilfsmittel wie besonderes Besteck, Dosenöffner, Teleskopschuhanzieher oder Greifzangen sinnvoll.
Wussten Sie, dass Sie bis zu 4.180 Euro (Neuer Stand 2025) der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten? Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Pflegekasse nach den Voraussetzungen.
Therapie und Rehabilitation
Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen von einem Augenblick zum anderen nachhaltig verändern, nicht selten sind die Betroffenen mit neuen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit und einer reduzierten Lebensqualität konfrontiert. Doch es gibt vielfältige Therapieoptionen, die darauf abzielen, die Lebensqualität betroffener Personen zu verbessern und ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich wiederherzustellen. Ergotherapie spielt dabei eine wesentliche Rolle, da sie darauf ausgerichtet ist, die Fähigkeiten im Alltag zu fördern und individuelle Strategien für die Bewältigung von Alltagsaufgaben zu entwickeln. Physiotherapie hilft, Mobilität und Balance zu verbessern, während Logopädie bei Sprach- und Schluckstörungen unterstützt. Hinzu kommen neuropsychologische Trainings, um kognitive Funktionen zu stärken. Alle diese Ansätze zielen darauf ab, die Selbstständigkeit zu erhöhen und Pflegebedürftige mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten.
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