Leistungen der Krankenkasse nach Schlaganfall-Rehabilitation: Ein umfassender Leitfaden

Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen von Grund auf verändern. Die gute Nachricht ist, dass eine umfassende Rehabilitation helfen kann, Fähigkeiten wiederzuerlangen, mit Einschränkungen umzugehen und den Alltag neu zu bewältigen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Rehabilitation nach einem Schlaganfall und die damit verbundenen Leistungen der Krankenkasse.

Was ist ein Schlaganfall und warum ist Rehabilitation wichtig?

Ein Schlaganfall, auch Apoplex oder Insult genannt, ist eine plötzlich auftretende Mangelversorgung von Nervenzellen im Gehirn. Diese Minderversorgung führt zu einem Sauerstoffmangel, der das Gewebe schädigen und zum Absterben von Zellen führen kann. Die Folgen eines Schlaganfalls können vielfältig sein und reichen von vorübergehenden Beschwerden bis hin zu dauerhaften körperlichen und geistigen Einschränkungen.

Die Rehabilitation spielt eine entscheidende Rolle bei der Wiederherstellung von Funktionen und der Verbesserung der Lebensqualität nach einem Schlaganfall. Sie hilft Betroffenen, wieder selbstständiger zu werden, mit Einschränkungen umzugehen und die Folgen des Schlaganfalls wie Lähmungen, Sprachstörungen, Gedächtnisprobleme und Depressionen zu lindern.

Statistiken verdeutlichen die Relevanz der Rehabilitation: Etwa 15 % der Schlaganfallpatienten versterben innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Ereignis. Von den Überlebenden kann nur ein Drittel ein Leben ohne Einschränkungen führen, während ein weiteres Drittel den Alltag zwar eigenständig bewältigen kann, aber mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leben muss. Das verbleibende Drittel ist dauerhaft auf pflegerische Unterstützung angewiesen.

Ziele der Schlaganfall-Rehabilitation

Neurologische Rehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, die durch den Schlaganfall hervorgerufenen Einschränkungen zu verbessern, sodass Patienten ihren beruflichen und sozialen Alltag möglichst selbstständig bewältigen können. Des Weiteren soll der Umgang mit der eigenen Erkrankung und den damit einhergehenden Funktionsdefiziten vermittelt und verbessert werden.

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Mögliche Beeinträchtigungen, die durch einen Schlaganfall hervorgerufen werden können, sind nicht nur körperliche Einschränkungen wie Lähmungen, sondern auch kognitive Defizite wie der sogenannte Neglect. Hierbei handelt es sich um die Vernachlässigung oder Nichtbeachtung einer Körperhälfte. Nach einer möglichen Halbseitenlähmung nehmen Patienten dann beispielsweise die betroffene Körperhälfte als vollkommen fremd wahr. Im Rahmen einer Rehamaßnahme kann diese Wahrnehmung trainiert und verbessert werden.

Den Betroffenen soll durch die Rehabilitation nach einem Schlaganfall die möglichst selbstständige Bewältigung des Alltags ermöglicht bzw. erleichtert werden. Die Maßnahme zielt dabei sowohl auf die körperliche, psychische, soziale sowie berufliche Wiedereingliederung ab.

Die Behandlungsziele werden gemeinsam mit den therapeutischen Fachkräften festgelegt. Sie hängen unter anderem davon ab, wie schwer die Beeinträchtigungen sind, was sich durch die einzelnen Maßnahmen erreichen lässt und welche persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Sich konkrete und realistische Ziele zu setzen, kann helfen, während der Rehabilitation motiviert zu bleiben und sie so gut wie möglich zu nutzen.

Phasen der Schlaganfall-Rehabilitation

Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Schlaganfall werden in verschiedene Phasen unterteilt. Man unterscheidet dabei die Phasen A bis F, wobei die Phase A die Akutbehandlung eines Schlaganfalls im Krankenhaus beinhaltet und unter Phase F dauerhafte pflegerische Maßnahmen zusammengefasst werden. Die klassische Rehabilitation erfolgt daher in den Phasen B bis D.

  • Phase A: Akutbehandlung im Krankenhaus, idealerweise auf einer spezialisierten Stroke Unit.
  • Phase B: Frührehabilitation, die sich unmittelbar an die Akutbehandlung anschließt. Patienten benötigen in dieser Phase möglicherweise noch intensivmedizinische Maßnahmen.
  • Phase C: Der Patient kann bereits in gewissem Maße selbstständig mitarbeiten, ist jedoch noch auf kontinuierliche pflegerische Unterstützung angewiesen.
  • Phase D: Medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die in der Regel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik erfolgt. Die Patienten sind in dieser Phase meist schon relativ selbstständig.
  • Phase E: Ambulante Maßnahme, die den Fokus vor allem auf die Reintegration in den beruflichen Alltag legt.
  • Phase F: Eingliederung von Patienten, die kontinuierlich in ihrem Alltag auf pflegerische Maßnahmen angewiesen sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Phasen zwingend in dieser Reihenfolge durchlaufen werden müssen. Für jeden Patienten muss das Rehabilitationskonzept individuell angepasst werden, sodass für die jeweilige gesundheitliche Situation immer die passenden Behandlungsmaßnahmen erfolgen können.

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Bestandteile einer Schlaganfall-Rehabilitation

Rehamaßnahmen nach einem Schlaganfall bieten den Patienten ein multimodales Konzept auf der Basis verschiedener Behandlungsansätze. Speziell geschulte Therapeuten unterstützen die Patienten dabei auf verschiedenen Ebenen. Zu den wichtigsten Therapieansätzen gehören:

  • Physiotherapie: Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Muskelkraft.
  • Logopädie: Verbesserung der Sprache und des Schluckvermögens.
  • Ergotherapie: Training von Alltagsfertigkeiten wie Anziehen, Waschen und Essen.
  • Neuropsychologische Therapie: Training von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung.
  • Pflege: Aktivierende Pflege, die die Selbstständigkeit fördert.

Zusätzlich zu diesen Therapieansätzen können auch psychologische Beratungen, Wärme- und Kälteanwendungen oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag angeboten werden. Für jeden Patienten wird je nach Beschwerdebild ein individueller Therapieplan entworfen, in dem auch eventuell bestehende Nebenerkrankungen miteinbezogen werden.

Neue Therapieansätze liefert die roboter-, computer- und virtual reality-gestützte Therapie. Durch eine computergeschaffene Wirklichkeit werden Bewegung, Gleichgewicht, Koordination und kognitive Fähigkeiten gleichzeitig trainiert.

In der Reha werden Übungen erlernt, die danach zu Hause eigenständig durchgeführt werden können. Viele Menschen erlangen durch eine Rehabilitation wichtige Fähigkeiten wieder.

Antragstellung und Kostenübernahme

Die Rehabilitation wird bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt. Diese bewilligen die Reha zunächst für drei Wochen. Sie kann aber bei Bedarf verlängert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus stellen den Antrag und organisieren die Verlegung in eine Rehabilitationsklinik. Zuständig sind der Sozialdienst und das „Entlassmanagement“ des Krankenhauses.

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Die beiden betreffenden Kostenträger für eine Rehabilitationsmaßnahme sind die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Maßnahmen, die in einem Krankenhaus durchgeführt werden, von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden. Bei berufstätigen Patienten sind in der Regel die Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme zuständig.

Es empfiehlt sich, nach der Akutbehandlung die individuelle Kostenübernahme mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, um einen entsprechenden Antrag stellen zu können.

Zuzahlungen zur Rehabilitation

In den meisten Fällen ist eine Zuzahlung zu leisten, sobald das 18. Lebensjahr vollendet wurde. Diese beträgt maximal 10 € pro Reha-Tag. Die konkrete Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger ab - also ob etwa die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Reha-Kosten zuständig ist - außerdem vom Einkommen und der Art der Behandlung. Unter Umständen kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Überblick über Höhe und Dauer der Reha-Zuzahlungen:

KostenträgerAmbulantStationärAnschlussheilbehandlung
Rentenversicherungkeine Zuzahlungmax. 10 Euro, max. 42 Tagemax. 10 Euro, max. 14 Tage
Gesetzliche Krankenversicherungmax. 10 Euro, max. 42 Tagemax. 10 Euro, max. 42 Tagemax. 10 Euro, max. 28 Tage
Private Krankenversicherungje nach Tarifje nach Tarifje nach Tarif
Unfallversicherungkeine Zuzahlungkeine Zuzahlungkeine Zuzahlung

Spezialisierte Kliniken für Schlaganfall-Rehabilitation

Die Rehabilitationsmaßnahme nach einem Schlaganfall sollte stets in einer spezialisierten neurologischen Rehaklinik erfolgen. Diese bieten Patienten ein individuelles und interdisziplinäres Behandlungskonzept unter enger Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegepersonal und Therapeuten.

Weitere Leistungen der Krankenkasse

Neben der Rehabilitation können Schlaganfallpatienten und ihre Angehörigen weitere Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen, darunter:

  • Pflegegeld: Für pflegebedürftige Menschen, die privat von Angehörigen oder Freunden gepflegt oder betreut werden.
  • Entlastungsbeitrag: Für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden.
  • Pflegesachleistungen: Für eine Pflege, die von professionellen Pflegekräften erbracht wird.
  • Teilstationäre Pflege: Wenn der oder die Betroffene die Pflege entweder nur tagsüber oder nachts stationär benötigt und die restliche Zeit zu Hause gepflegt wird.
  • Stationäre Pflege: Auch Heimunterbringung genannt.
  • Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen erkrankt oder Urlaub benötigen.
  • Kurzzeitpflege: Übernimmt die pflegebedingten Kosten für einen stationären Aufenthalt für bis zu acht Wochen im Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: Kann seit dem 1. Januar 2017 neben dem Pflegegeld voll beansprucht werden.

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