Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz: Ein umfassender Überblick

Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz stellt eine besondere Herausforderung dar, insbesondere für Angehörige. Da die meisten Betroffenen weiterhin in ihrem häuslichen Umfeld leben, ist es wichtig, die vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung zu kennen und in Anspruch zu nehmen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Demenz und ihren Familien zustehen.

Die Herausforderungen der häuslichen Pflege bei Demenz

Viele Menschen mit Demenz werden von ihren Angehörigen zu Hause betreut und gepflegt. Dies erfordert viel Engagement und Verzicht. Angehörige berichten oft von einer Verschlechterung ihrer eigenen körperlichen Gesundheit, dem Verlust sozialer Kontakte und der Aufgabe von Hobbys und Beruf. Besonders belastend sind Verhaltensweisen wie Aggressivität oder Wahnvorstellungen. Niemand sollte diese Aufgaben alleine bewältigen. Es ist ratsam, frühzeitig Beratung und Entlastung in Anspruch zu nehmen, auch im Interesse des Erkrankten.

Ein Selbsttest, wie die Angehörigenampel des Projekts digiDEM Bayern, kann helfen, die eigene Belastung einzuschätzen. Adressen von Anbietern erhält man bei Alzheimer-Gesellschaften, Pflegestützpunkten oder der Kranken- bzw. Pflegekasse. Viele Angebote können aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Ambulante Pflege und Betreuung

Häusliche Pflege durch Pflegedienste

Sozial- und gesundheitspflegerische Dienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Demenzerkrankte zu Hause leben können. Die "Hauspflege" umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Kostenträger ist in erster Linie die Pflegekasse, wobei je nach Pflegebedarf eine Zuzahlung erforderlich sein kann. Die "häusliche Krankenpflege" (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung; die Kosten trägt die Krankenkasse, gegebenenfalls mit einer Zuzahlung. Die häusliche Krankenpflege umfasst Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Alle Pflegedienste betreuen auch demenzerkrankte Patienten.

Betreuungsgruppen und Helferinnenkreise

Alzheimer-Gesellschaften und Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger an. Für einige Stunden werden die Betroffenen in Gruppen beschäftigt und betreut. Aktivierungsangebote und die Betreuung durch geschulte Helfer sind Bestandteile des Programms. Ehrenamtliche Mitarbeitende leisten die Betreuung, begleitet von einer Fachkraft. Helferinnenkreise betreuen Demenzerkrankte stundenweise zu Hause, wodurch Freiräume für die Angehörigen entstehen. Die Helferinnen und Helfer werden regelmäßig geschult und fachlich begleitet.

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Angehörigen- und Selbsthilfegruppen

Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Viele Angehörige nutzen das Angebot, um über ihre Sorgen und Ängste zu sprechen, sich gegenseitig Unterstützung zu geben und neue Energie zu tanken. Die Gruppen werden oft von Fachkräften geleitet. Auch virtuelle Selbsthilfegruppen, wie die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V., ermöglichen den Austausch in einem geschützten Netzwerk.

Teilstationäre Pflege: Tagespflege

Tagespflegeeinrichtungen bieten teilstationäre Pflege und Betreuung. Sie dienen der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich meist positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Die meisten Einrichtungen arbeiten nach milieutherapeutischen Bedingungen und verfügen über einen Fahrdienst. Die Kosten können durch Leistungen der Pflegeversicherung, des Sozialamtes oder durch Eigenbeteiligung getragen werden.

Stationäre Pflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege findet in der Regel in einer stationären Pflegeeinrichtung statt. Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort betreut werden, sodass die Pflegeperson zum Beispiel Urlaub nehmen kann. Viele Einrichtungen haben sich auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag. Durch die Kombination mit den Leistungen der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann der Zeitraum der Kurzzeitpflege verlängert werden.

Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann ebenfalls über die Pflegekasse beansprucht werden. Für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.

Vollstationäre Pflege

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, wird eine stationäre Betreuung nötig. Es gibt verschiedene Wohnformen, zum Beispiel Wohngemeinschaften oder geschützte Stationen. Menschen, die in teilstationärer (Tages- oder Nachtpflege) oder vollstationärer Pflege leben, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

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Leistungen der Pflegeversicherung im Detail

Die Pflegeversicherung sichert seit 1994 einen Teil der Risiken bzw. Folgen der Pflegebedürftigkeit ab. Eine grundlegende Reform im Jahr 2016 veränderte die Definition der Pflegebedürftigkeit, sodass geistig und psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit nun gleichrangig berücksichtigt werden. Dies bedeutet vor allem für Menschen mit Demenz eine deutliche Verbesserung.

Pflegegrad beantragen

Wer Pflegegeld oder andere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dieser bestimmt, wie viel Unterstützung jemand braucht und wie hoch die Leistungen ausfallen. Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes erfassen alle Informationen anhand eines standardisierten Fragenkatalogs. Spätestens 25 Arbeitstage nach dem Termin muss die Pflegekasse entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt. Bei Bewilligung erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags. Alle Antragsteller haben Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung.

Geld- oder Sachleistung

Wird die Pflege durch Angehörige übernommen, wird Pflegegeld gezahlt. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich. Es besteht außerdem Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann.

Widerspruch

Wird kein Pflegegrad bewilligt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, kann Widerspruch eingelegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes hilft, Unsicherheiten zu reduzieren. Wichtige Dokumente sind:

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  • Arztberichte
  • Medikamentenpläne
  • Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegetagebuch

Es ist wichtig, die Gutachterin oder den Gutachter auf das Fassadenverhalten der erkrankten Person hinzuweisen und ehrlich zu beschreiben, in welchen Situationen Hilfe notwendig ist.

Umgang mit Ablehnung

Hinter Sätzen wie „Ich brauche keine Hilfe“ steckt häufig der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Bei Demenz kommt hinzu, dass viele ihre Einschränkungen selbst nicht wahrnehmen. Es ist leichter, eine Haushaltshilfe zu akzeptieren als eine Tagespflege. Beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten und zeigen Sie Verständnis.

Zusätzliche Leistungen und Unterstützung

Neben Pflegeleistungen wird oft auch Unterstützung in rechtlichen oder finanziellen Fragen nötig - etwa durch eine Vorsorgevollmacht. Auch wenn Menschen mit Demenz körperlich gesund sind, können sie als pflegebedürftig eingestuft werden und Leistungen von der Pflegekasse erhalten.

Leistungen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Geld- und Sachleistungen pro Monat (Stand: ).

PflegegradGeldleistung ambulantSachleistung ambulantSachleistung teilstationärEntlastungsbetragVerhinderungspflegeKurzzeitpflegeVollstationäre Pflege*
1---131,- €---
2347,- €796,- €721,- €131,- €1.685,- €1.854,- €805,- €
3599,- €1.497,- €1.357,- €131,- €1.685,- €1.854,- €1.319,- €
4800,- €1.859,- €1.685,- €131,- €1.685,- €1.854,- €1.855,- €
5990,- €2.299,- €2.085,- €131,- €1.685,- €1.854,- €2.096,- €

*Neben dem Leistungsbetrag der vollstationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer der stationären Pflege steigt.

Ambulante Geld- und Sachleistungen können kombiniert werden. Die Sachleistung teilstationär steht zusätzlich für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. 40 % der ambulanten Sachleistung können in Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Der nicht verwendete Entlastungsbetrag kann ins Folgejahr bis Ende Juni übertragen werden. Mit dem Entlastungsbetrag kann auch der Eigenanteil der Tages- und Kurzzeitpflege finanziert werden. Verhinderungspflege kann zu 100 % für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege kann bis zu einem Betrag in Höhe von 843 € in Verhinderungspflege umgewandelt werden.

Weitere Leistungen

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180,- € pro Maßnahme.
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42,- € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Produkte.
  • Ambulant betreute Wohngruppen: Wohngruppenzuschlag 214,- € monatlich, Anschubfinanzierung als einmaliger Höchstbetrag.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen.

Änderungen ab dem 1.7.2025

Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss, entfällt. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind stark belastet und haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sollten frühzeitig Unterstützungsangebote annehmen, wie spezielle Kurse für die Pflege und Betreuung von Demenzkranken, die z.B. von ambulanten Pflegediensten oder Demenzselbsthilfegruppen angeboten werden. Informationen und Kurse bieten z.B. die Alzheimer Gesellschaften.

Wenn ein Familienmitglied gepflegt werden muss, können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.

Palliative Versorgung

In der letzten Lebensphase treten häufig belastende Beschwerden wie Schmerzen, Schluckstörungen oder Atemnot auf. Wenn diese Symptome stark ausgeprägt sind, sollte über eine palliative Versorgung nachgedacht werden.

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