Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die nicht immer harmlos verläuft. Obwohl viele Fälle komplikationsfrei abheilen, können schwerwiegende Komplikationen auftreten, insbesondere solche, die das Nervensystem betreffen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher allen Kindern und Erwachsenen eine Schutzimpfung, um gefährliche Verläufe zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die potenziellen Komplikationen der Masern im Zusammenhang mit dem Nervensystem und die Bedeutung der Masern-Impfung.
Neurologische Komplikationen einer Masern-Infektion
Eine Masern-Infektion kann sich im zentralen Nervensystem manifestieren und dort verschiedene Erkrankungen hervorrufen. Dr. Curt Beil vom Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) betont, dass dadurch neurologische Schädigungen, aber unter Umständen auch tödliche Verläufe drohen. Zu den gefürchteten neurologischen Komplikationen zählen:
- Akute disseminierte Enzephalomyelitis (ADEM): Diese Komplikation tritt in etwa 0,1 Prozent der Masern-Erkrankungsfälle auf. Dabei kommt es etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags zu Kopfschmerzen, Fieber und neurologischen Symptomen wie Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. Laut Dr. Beil führt die Erkrankung bei bis zu 20 Prozent der Betroffenen zum Tod, und bei bis zu 30 Prozent muss mit Hörverlust oder bleibenden neurologischen Schäden gerechnet werden. Kinder sind hierfür besonders gefährdet, wobei eines von 1.000 Kindern im Laufe der Infektion an einer akuten disseminierten Enzephalitis erkrankt. Demgegenüber wird nur ein ADEM-Erkrankungsfall bei 14,3 Millionen Masern-Impfungen beobachtet, was die Chance des Impfschutzes betont.
- Subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE): Diese seltene, aber schwerwiegende Komplikation zerstört das Gehirn allmählich und kann noch bis zu 24 Jahre nach einer natürlichen Masern-Infektion auftreten.
- Masern-Einschlusskörperchen-Enzephalitis (MIBE): Eine weitere seltene neurologische Komplikation, deren Häufigkeit in Deutschland unbekannt ist.
Die Bedeutung der Masern-Impfung
Um gefährliche Verläufe zu vermeiden, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Kindern und Erwachsenen eine Schutzimpfung. Die Impfung wird in der Regel mit einem kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) verabreicht.
Impfempfehlungen der STIKO
Die STIKO empfiehlt die Masern-Impfung grundsätzlich allen Menschen, die nach 1970 geboren wurden. Üblicherweise erfolgt die Impfung in folgenden Altersgruppen:
- Säuglinge und Kleinkinder: Grundimmunisierung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre. Säuglinge erhalten die erste Impfdosis üblicherweise im Alter von 11 Monaten. Die zweite Dosis wird im Alter von 15 Monaten gegeben (frühestens vier Wochen nach der ersten Dosis). Spätestens zum Ende des 2. Lebensjahres (mit 24 Monaten) sollten Babys zweimal gegen Masern geimpft sein. Die zweite Impfdosis sollte man so bald wie möglich verabreichen - nach nur einer Dosis besteht noch kein ausreichender Schutz vor Masernviren! Bei Kindern und Jugendlichen, die als Kleinkind nur eine Impfdosis beziehungsweise gar keine erhalten haben, sollte die Masern-Impfung so schnell wie möglich nachgeholt werden: Es wird die fehlende zweite Impfdosis verabreicht beziehungsweise die komplette Grundimmunisierung mit zwei Impfdosen nachgeholt. Der empfohlene Zeitabstand richtet sich nach dem verwendeten Impfstoffpräparat; meist beträgt er mindestens einen Monat.
- Erwachsene: Für Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, wenn sie nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben, ist die Impfung empfohlen. Für die Masern-Impfung bei Erwachsenen, die nach 1970 auf die Welt kamen und nur eine unvollständige oder gar keine Immunität gegen Masernviren besitzen, gilt: Bei Tätigkeit in einer medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Masern-Impfungen vorgeschrieben, wenn keine durchlebte Masern-Erkrankung nachgewiesen werden kann. Für alle anderen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unzureichender Immunität gegen Masern wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen.
Nicht nötig ist die Masernimpfung für Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden, da man davon ausgeht, dass sich diese Menschen fast alle irgendwann mit den hoch ansteckenden Masern-Viren infiziert, die Erkrankung durchgemacht und so eine Immunität erworben haben.
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Masernschutzgesetz
Die Impfempfehlungen der STIKO werden seit dem 1. März 2020 durch das Masernschutzgesetz ergänzt. Es schreibt für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und mindestens ein Jahr alt sind, einen ausreichenden Masernschutz verpflichtend vor, wenn sie:
- eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kinderkrippe, Tagespflege, Kindergarten oder Schule besuchen wollen
- bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, Asylbewerber oder Spätaussiedler untergebracht sind
- in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhaus, Arztpraxis), Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften (wie Kinderheimen, Asylbewerberheimen) tätig sind
Das Masernschutzgesetz gilt für alle, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind - also beispielsweise auch für Aushilfen, Ehrenamtliche, Praktikanten und Dienstleistungspersonal (Küche, Reinigung)! Die betroffenen Personen (bei Kindern deren Eltern) müssen den ausreichenden Masernschutz nachweisen, bevor sie in einer der genannten Einrichtungen betreut werden oder dort ihre Arbeit beginnen. Ein solcher Schutz kann sowohl durch die Masern-Impfung als auch durch eine durchgemachte Masern-Infektion gegeben sein. Für den Nachweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
- Impfausweis oder ärztliches Zeugnis über die verabreichte Masern-Impfung (eine Impfdosis bei Kindern ab einem Jahr, zwei Impfdosen bei Kindern ab zwei Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen)
- Ärztliches Zeugnis über einen bestehenden Immunschutz gegen Masern (basierend auf einer Messung der Masernvirus-Antikörper im Blut)
- Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung, die vom Masernschutzgesetz betroffen ist, dass der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz für die betreffende Person bereits vorgelegen hat
Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern impfen lassen können, genügt ein entsprechendes ärztliches Zeugnis.
Mit der Pflicht für bestimmte Personengruppen, einen Immunschutz gegen Masern nachzuweisen, will man die Anzahl der Masern-Infektionen stärker senken: Die Regelungen zielen darauf ab, den individuellen Schutz vor Masern zu verbessern und die Masern-Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen. Davon profitieren vulnerable Personengruppen. Dazu zählen zum Beispiel Babys unter sechs Monaten, weil sie noch nicht gegen Masern geimpft werden dürfen. Gleichzeitig sind Babys anfälliger für die teils tödlichen Komplikationen einer Masern-Infektion.
Wann darf nicht geimpft werden?
Die Masern-Impfung darf in folgenden Fällen nicht verabreicht werden:
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- In der Schwangerschaft
- Bei akutem Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder einer akuten schweren Erkrankung
- Bei bekannter Allergie gegen einen der Bestandteile des Impfstoffes
- Bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sollte ärztlich abgeklärt werden, ob die Impfung gegen Masern sinnvoll ist oder nicht. Ein stark geschwächtes Immunsystem kann nicht ausreichend Antikörper produzieren. Allerdings haben Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Abwehrsystem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Sie könnten daher besonders von der Masern-Impfung profitieren.
Der Masern-Impfstoff
Beim Masern-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Er enthält abgeschwächte, nicht mehr vermehrungsfähige Erreger (attenuierte Masernviren). Trotzdem reagiert das Immunsystem darauf mit der Bildung spezifischer Antikörper. Damit ist die Masern-Impfung eine sogenannte aktive Impfung (im Unterschied zu einer passiven Impfung, bei der bereits fertige Antikörper gespritzt werden, z.B. gegen Tetanus). Die Bildung der Antikörper nach Verabreichung des Masern-Impfstoffes dauert einige Zeit. Die ersten Antikörper sind meist 12 bis 15 Tage nach der Impfung im Blut nachweisbar. Man geht davon aus, dass ein Großteil der Geimpften nach drei bis vier Wochen gegen eine Infektion mit Masernviren geschützt ist.
Seit 2018 ist in der EU kein Einzelimpfstoff (Einfachimpfstoff) gegen Masern mehr verfügbar. Erhältlich sind nur noch Kombinationsimpfstoffe - entweder die MMR-Impfung (kombinierter Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) oder die MMRV-Impfung (schützt zusätzlich vor Varizellen, also Windpocken-Erregern). Diese Kombinationsimpfstoffe haben den Vorteil, dass weniger „Pikser“ notwendig sind. So bräuchte es für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln bei Verwendung von Einzelimpfstoffen insgesamt sechs Impfspritzen. Beim kombinierten MMR-Impfstoff reichen zwei Impfgaben, um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Infektionskrankheiten aufzubauen. Auch beim MMRV-Impfstoff genügen zwei Impfdosen. Darüber hinaus haben sich die Kombinationsimpfstoffe als genauso wirksam und verträglich wie die jeweiligen Einzelimpfstoffe erwiesen. Wer bereits an Mumps oder Röteln erkrankt ist, kann trotzdem mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern geschützt werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.
Masern-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit
Weil der Masern-Impfstoff ein Lebendimpfstoff ist, darf er nicht in der Schwangerschaft verabreicht werden. Schwangere Frauen dürfen generell keine Lebendimpfstoffe erhalten. Die abgeschwächten Erreger solcher Impfstoffe können zwar nicht für die Mutter, aber unter Umständen für das Ungeborene ein Risiko bergen. Nach einer Masern-Impfung sollte vier Wochen lang sicher verhütet werden! Kommt es doch vor Ablauf der vier Wochen zu einer Schwangerschaft oder wurde geimpft, bevor die Schwangerschaft bekannt wurde, erfordert das aber keinen Schwangerschaftsabbruch. Viele hundert aufgezeichnete Impfungen bei Frauen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft ergaben kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes. Frauen in der Stillzeit dürfen die Masern-Impfung erhalten.
Durchführung der Impfung
Säuglinge erhalten die erste Impfdosis üblicherweise im Alter von 11 Monaten. Die zweite Dosis wird im Alter von 15 Monaten gegeben (frühestens vier Wochen nach der ersten Dosis). Spätestens zum Ende des 2. Lebensjahres (mit 24 Monaten) sollten Babys zweimal gegen Masern geimpft sein. Die zweite Impfdosis sollte man so bald wie möglich verabreichen - nach nur einer Dosis besteht noch kein ausreichender Schutz vor Masernviren! Bei Kindern und Jugendlichen, die als Kleinkind nur eine Impfdosis beziehungsweise gar keine erhalten haben, sollte die Masern-Impfung so schnell wie möglich nachgeholt werden: Es wird die fehlende zweite Impfdosis verabreicht beziehungsweise die komplette Grundimmunisierung mit zwei Impfdosen nachgeholt. Der empfohlene Zeitabstand richtet sich nach dem verwendeten Impfstoffpräparat; meist beträgt er mindestens einen Monat.
Für die Masern-Impfung bei Erwachsenen, die nach 1970 auf die Welt kamen und nur eine unvollständige oder gar keine Immunität gegen Masernviren besitzen, gilt: Bei Tätigkeit in einer medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Masern-Impfungen vorgeschrieben, wenn keine durchlebte Masern-Erkrankung nachgewiesen werden kann. Für alle anderen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unzureichender Immunität gegen Masern wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen.
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Der Masern-Impfstoff (als MMR- oder MMRV-Impfstoff) wird unter die Haut (subkutan) oder in einen Muskel (intramuskulär) gespritzt. Meist wählt der Arzt oder die Ärztin dafür den Oberarm oder die seitliche Partie am Oberschenkel.
Nebenwirkungen der Masern-Impfung
Wie jede Impfung und jedes sonstige Medikament kann auch die Masern-Impfung - genauer: die MMR- oder MMRV-Impfung - Nebenwirkungen verursachen, auch wenn sie insgesamt als gut verträglich gilt. Manche Geimpfte entwickeln in den Folgetagen lokale Impfreaktionen an der Einstichstelle wie Rötung, Schmerzen und Schwellung. Auch Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Fieber und geschwollene Lymphknoten in der Nähe der Einstichstelle sind möglich. Diese Beschwerden sind in der Regel mild und klingen üblicherweise nach kurzer Zeit und ohne Folgen wieder ab. Sie zeigen sich häufiger nach der ersten Impfdosis und nur selten nach der zweiten.
Säuglinge und Kleinkinder können Fieberkrämpfe im Rahmen der Temperaturerhöhung nach der Impfung entwickeln. Diese haben in der Regel keine Folgen. Wenn Kinder bei der ersten Impfung den MMRV-Impfstoff erhalten, ist das Risiko für einen Fieberkrampf doppelt so hoch, wie wenn gleichzeitig ein MMR-Impfstoff und - an einer anderen Körperstelle - ein Varizellen (Windpocken)-Impfstoff verabreicht werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt deshalb für den ersten Impftermin den Dreifachimpfstoff MMR plus einen Varizellen-Impfstoff anstelle der kombinierten Vierfachimpfung MMRV. Beim zweiten Impftermin kann aber der MMRV-Impfstoff gegeben werden. Gelegentlich entwickelt sich eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse. In Einzelfällen hat man eine Hodenentzündung, Bauchspeicheldrüsenentzündung oder Taubheit nach der Impfung beobachtet. Ebenfalls ganz seltene Nebenwirkungen der Masern-Impfung (bzw. MMR- oder MMRV-Impfung) sind allergische Reaktionen und ein vorübergehender Abfall der Anzahl der Blutplättchen (Thrombozyten). Je nach verwendetem Impfstoff können die Nebenwirkungen leicht variieren.
Impfmasern
Je nach Literaturangaben entwickeln etwa zwei bis fünf von 100 Geimpften ungefähr ein bis zwei Wochen nach der Masern-Impfung einen schwachen Ausschlag, der den Masern ähnelt - die sogenannten Impfmasern, oft begleitet von Fieber. Es handelt sich um eine Reaktion auf die abgeschwächten Impfviren, die nur kurzzeitig anhält. Nach ein bis drei Tagen klingen die Impfmasern wieder ab. Impfviren sind nicht ansteckend. Auch abwehrgeschwächte Personen können sich nicht mit Impfmasern beziehungsweise Impfviren infizieren.
Kein Autismus durch die MMR-Impfung!
Eine in den 90er-Jahren veröffentlichte Untersuchung mit zwölf Teilnehmern verunsicherte lange die Bevölkerung - und tut es zum Teil heute noch: Die Studie ging von einem möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus aus. Inzwischen weiß man aber, dass damals bewusst falsche und erfundene Ergebnisse publiziert wurden - der verantwortliche britische Mediziner verlor deshalb seine ärztliche Zulassung, und die Mitautoren und Mitautorinnen der Studie distanzierten sich öffentlich von seinen Aussagen. Das Fachmagazin, das die Studie publiziert hatte, distanzierte sich ebenfalls und zog die Studie zurück. Darüber hinaus ergaben später mehrere große internationale Studien, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten von Autismus gibt.
Wie lange wirkt die Masern-Impfung?
Experten gehen davon aus, dass die Wirkung der vollständigen Grundimmunisierung - also der zweimaligen Masern-Impfung - lebenslang anhält. Zwar kann es sein, dass im Blut der Geimpften die Menge an bestimmten Antikörpern (Immunglobulin G, kurz: IgG) gegen Masernviren mit der Zeit absinkt. Nach derzeitigem Wissensstand beeinträchtigt dies aber nicht den Impfschutz.
Benötigt man eine Masern-Auffrischimpfung?
Es lässt sich nicht völlig ausschließen, dass die mit der Masern-Impfung erworbene Immunität im Laufe des Lebens irgendwann nachlässt. Denn durch das verbreitete Impfen zirkulieren weniger Masernviren in der Bevölkerung. Das Immunsystem von Geimpften kommt also seltener in Kontakt mit den Erregern - die „natürliche“ Auffrischung (Boosterung) des Impfschutzes über einen solchen Viruskontakt bleibt also aus. Bislang spricht aber nichts dafür, dass sich dies auf den Masern-Immunschutz in der Bevölkerung auswirkt. Nach derzeitigem Wissensstand ist es daher nicht notwendig, die Masern-Impfung auffrischen zu lassen.
Masern trotz Impfung
Neben den oben erwähnten Impfmasern können Menschen nach der zweimaligen Masern-Impfung in seltenen Fällen auch an „echten“ Masern erkranken. Hinsichtlich der Ursache dafür unterscheiden Mediziner zwischen primärem und sekundärem Impfversagen.
Primäres Impfversagen
Beim primären Impfversagen entfaltet die Masern-Impfung von Anfang an nicht den beabsichtigten Schutzeffekt. Bei etwa ein bis zwei Prozent der Geimpften schlägt die zweifache Masern-Impfung nicht an. Das heißt, die Betroffenen produzieren nicht ausreichend Antikörper gegen Masernviren. Passieren kann dies beispielsweise bei Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Bei ihnen ist das Immunsystem nicht in der Lage, auf die Masern-Impfung mit einer ausreichenden Antikörperbildung zu reagieren. Bei Säuglingen kann es auch an den mütterlichen Antikörpern liegen. Diese zirkulieren im Blut des Kindes und können so mit dem Masern-Impfstoff wechselwirken. Infolgedessen kann in seltenen Fällen kein Impfschutz aufgebaut werden. Auch eine fehlerhafte Lagerung oder Verabreichung des Impfstoffes kann zu einem primären Impfversagen führen.
Sekundäres Impfversagen
Hiervon spricht man, wenn der Impfschutz nach der Masern-Impfung mit der Zeit nachlässt, sodass eine Masern-Erkrankung möglich wird. Das sekundäre Impfversagen ist aber selten.
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