Meldepflicht für MRSA-Befunde in Blut und Liquor: Details und Hintergründe

Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) stellt eine erhebliche Herausforderung im Gesundheitswesen dar. Seit 2009 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für MRSA-Nachweise aus Blut und Liquor, was die Bedeutung der Überwachung und Eindämmung dieser resistenten Erreger unterstreicht. Dieser Artikel beleuchtet die Details der Meldepflicht, die Hintergründe von MRSA und die notwendigen Hygienemaßnahmen zur Prävention und Kontrolle.

Einführung in MRSA

Staphylococcus aureus (S. aureus) ist ein grampositiver, kokkoider Erreger, der Haut und Schleimhäute von Menschen und Tieren besiedelt. Etwa 10-20 % aller Menschen tragen ihn vornehmlich in den Nasenvorhöfen. S. aureus kann eine Vielzahl von Infektionskrankheiten verursachen, von Hautinfektionen wie Abszessen und Furunkeln bis hin zu potenziell lebensbedrohlichen Infektionen wie Osteomyelitis, Pneumonie, Sepsis und Endokarditis. Bakteriämien mit S. aureus weisen eine hohe Letalität von bis zu 40 % auf.

MRSA sind Stämme von S. aureus, die gegen viele gängige Antibiotika, einschließlich Methicillin, resistent sind. Obwohl der Anteil Methicillin-resistenter Isolate von S. aureus in den letzten Jahren weltweit stagniert bzw. rückläufig ist und die therapeutischen Optionen zugenommen haben, bleibt MRSA von erheblicher klinischer Bedeutung. Die Zahlen der Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) des Robert Koch-Institutes (RKI) zeigen einen Rückgang des Anteils von MRSA an allen S.-aureus-Isolaten von 26,3 % in 2010 auf 17,6 % in 2014. Zeitgleich fiel der MRSA-Anteil an S.-aureus-positiven Blutkulturen von 22,4 % auf 12,9 %.

Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 7 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Nachweise von MRSA in Blutkultur und/oder Liquor namentlich zu melden. Die Meldung erfolgt durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt.

Inhalt der Meldung

Die namentliche Meldung umfasst detaillierte Angaben zum Patienten, einschließlich Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere relevante Informationen. Zudem sind Angaben zum Erreger, zum Untersuchungsmaterial (Blut oder Liquor) und zum Datum des Nachweises erforderlich.

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Zweck der Meldepflicht

Die Meldepflicht dient der Überwachung der Verbreitung von MRSA und der Einleitung gezielter Maßnahmen zur Eindämmung. Durch die Erfassung der MRSA-Fälle können Ausbrüche frühzeitig erkannt und gezielte Hygienemaßnahmen eingeleitet werden.

MRSA-Screening und Risikogruppen

Indikation für ein MRSA-Screening

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) empfiehlt, im Hygieneplan Festlegungen zur Durchführung eines MRSA-Screenings bei Aufnahme entsprechend dem Ergebnis der einrichtungsspezifischen Risikoanalyse zu treffen. Es wird empfohlen, ein Screening bei der Risikopopulation mit vermutlicher hoher MRSA-Prävalenz durchzuführen.

Zu den Risikogruppen gehören:

  • Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese
  • Patienten, die in den letzten 12 Monaten mindestens 3 Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden
  • Dialysepatienten
  • Patienten mit Hautulcera/chronischen Wunden
  • Patienten mit professionellem Kontakt zu Nutztieren oder professionellem Umgang mit Fleisch (Produktion)
  • Neu- und Frühgeborene unter 1500 g Geburtsgewicht
  • Patienten mit Aufenthalt in den letzten 6 Monaten in Ländern mit freiem Verkauf von Antibiotika und/oder bekannt hoher MRSA-Prävalenz

Durchführung des Screenings

Zum Screening sollten Abstriche aus beiden Nasenvorhöfen, dem Rachen und ggf. aus Wunden gewonnen werden. Beflockte Tupfer und Schaumstofftupfer scheinen besser geeignet zu sein als konventionelles Tupfermaterial. Der Nachweis erfolgt mittels Kultur nach etwa 24-48 Stunden oder schneller mittels einer PCR-Untersuchung.

Hygienemaßnahmen zur Prävention und Kontrolle von MRSA

Basishygienemaßnahmen

Die Händehygiene ist die mit Abstand wichtigste und effektivste Maßnahme, um eine Erregertransmission generell zu vermeiden. Zahlreiche Studien konnten zeigen, dass eine Verbesserung der Compliance mit der Händehygiene zu einer Senkung der MRSA-Transmissionsrate und zu einer Senkung der Inzidenz nosokomialer MRSA-Infektionen führten.

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Ein weiterer Bestandteil der Basishygienemaßnahmen ist die Flächendesinfektion. MRSA-kolonisierte oder -infizierte Patienten können den Erreger in ihre unmittelbare Umgebung abgeben. Kontaminierte Oberflächen können somit an der indirekten Übertragung von MRSA beteiligt sein. Die KRINKO empfiehlt eine mindestens tägliche Wischdesinfektion für patientennahe Flächen wie Bettgestelle, Nachttisch und Nassbereich.

Barrieremaßnahmen und Isolierung

Unter Barrieremaßnahmen versteht man das Tragen von Schutzkitteln und ggf. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei direktem Patientenkontakt. MRSA-kolonisierte oder -infizierte Patienten sollten räumlich getrennt von anderen Patienten untergebracht werden, möglichst in einem eigenen Zimmer mit Nasszelle.

Sanierungsmaßnahmen

Bei MRSA-Besiedlung werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, um den Erreger zu eliminieren. Diese umfassen:

  • Antiseptische Ganzkörperwaschung (inklusive Haarwaschung) mit einer antimikrobiellen Waschlotion
  • Applikation von antibiotischer bzw. antiseptischer Nasensalbe in beide Nasenvorhöfe
  • Dekontamination der Mundhöhle mit Mundspüllösungen oder Gurgeln
  • Wundbehandlung von MRSA-infizierten bzw. -kolonisierten Wunden oder Hautläsionen nach ärztlicher Anordnung

Die Infektiosität ist beendet, wenn 3 an aufeinander folgenden Tagen genommene MRSA-Abstriche im Kulturnachweis negativ sind.

Spezielle Maßnahmen in verschiedenen Bereichen

Heimbewohner/Patienten

Für Heimbewohner/Patienten ohne besonderes Risiko ist eine Isolierung nicht erforderlich, wenn kolonisierte Stellen mit Verbänden abgedeckt werden können und die Patienten die Situation erfassen und selbst sorgfältige Hygienemaßnahmen durchführen können. Für Mitbewohner mit Risikofaktoren ist die Standardhygiene zu beachten. Eine Einzelunterbringung ist erforderlich, wenn die Gefahr einer Streuung besteht, z. B. bei produktivem Husten, Tracheostoma, offenen Hautläsionen oder Desorientiertheit.

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Personal

Das Personal muss vor und nach Kontakt zu MRSA-positiven Heimbewohnern/Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen/Wäschestücken und nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Bei Arbeiten mit möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten sowie beim Bettenmachen sind Schutzhandschuhe und Schutzkittel erforderlich.

Transport von Patienten

Die Zieleinrichtung und das Transportpersonal sind über die MRSA-Besiedlung/-Infektion vorab zu informieren. Der Patient erhält bei nachgewiesener nasaler und/oder pharyngealer Besiedlung einen Mund-Nasen-Schutz. Bei Wundinfektionen mit MRSA muss vor dem Transport ein Verbandwechsel durchgeführt werden, wenn dieser durchfeuchtet ist oder sich gelöst hat. Das Personal trägt Schutzhandschuhe und beachtet die Regeln zur Händedesinfektion. Nach dem Transport ist eine gezielte Flächendesinfektion von allen Kontaktflächen durchzuführen.

Herausforderungen und Ausblick

Die aktuellen Leitlinien zu MRSA basieren auf einer mangelhaften Datenlage und haben eine entsprechend geringe Evidenz. Aufgrund der Komplexität der offiziellen Empfehlungen gewinnen horizontale Infektionspräventionsansätze wie die konsequente Durchführung der Händehygiene inklusive Schulungsprogrammen und die Ganzkörperwaschung mit Antiseptika zunehmend an Bedeutung.

Es besteht weiterhin viel Diskussions- und Studienbedarf, um die notwendigen Standards festzuhalten und umzusetzen, insbesondere in Bezug auf das optimale Vorgehen beim „Aufnahmescreening“ auf MRSA, die Dauer und die Art der Durchführung einer MRSA-Dekontamination, die speziellen Vorgehensweisen beim Umgang mit MRSA in der Neonatologie und Intensivmedizin und die Frage des Personalscreenings.

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