Die Tätigkeit im Rettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeiter. Für Menschen mit Epilepsie stellt sich daher die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Tätigkeit möglich ist. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte, die bei der Beurteilung der Eignung für den Rettungsdienst relevant sind, und gibt einen Überblick über die notwendigen Voraussetzungen.
Gesundheitliche Eignung als Grundvoraussetzung
Für alle, die sich für eine Tätigkeit im Rettungsdienst entscheiden, ist die Feststellung der gesundheitlichen Eignung ein notwendiges Übel. Die gesundheitliche Eignung ist im Notfallsanitätergesetz (§ 8 Abs. 1 NotSanG) und für den Rettungssanitäter in der Muster-APrV sowie in Verordnungen auf Landesebene und teilweise auch in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung liegt letztendlich im Ermessen des jeweiligen Arztes. Hierbei wird der Ermessensspielraum in der Regel zugunsten des Bewerbers genutzt.
Die Gesundheit bewegt sich in der Realität stets in einem Graubereich zwischen „absoluter Gesundheit“ und „beeinträchtigenden Krankheitszuständen“. Es kommt stark auf die Frage nach dem „wofür?“ und der Betrachtung des Einzelfalls an.
Epilepsie und gesundheitliche Eignung
Die Frage, ob jemand mit Epilepsie im Rettungsdienst arbeiten kann, ist eine Einzelfallentscheidung. Eine pauschale Antwort ist kaum möglich. Über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung entscheidet der Hausarzt, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme weiterer Fachärzte, wie z.B. Arbeits-/Betriebsmediziner oder dem behandelnden Neurologen. Es liegt im Ermessensspielraum der Ärzte, ob jemand als tauglich eingestuft wird oder nicht.
Führerschein als weiteres Hindernis
Ein wesentliches Problem stellt der Führerschein dar, der im Rettungsdienst unerlässlich ist. Eine Beschäftigung ohne Führerschein ist de facto fast ausgeschlossen. Die meisten Rettungswagen überschreiten die 3,5-Tonnen-Grenze, sodass die Führerscheinklasse C1 erforderlich ist. Diese stellt höhere gesundheitliche Anforderungen an den Bewerber, insbesondere hinsichtlich der Anfallsfreiheit bei Epilepsie.
Lesen Sie auch: Kann ein Anfall tödlich sein?
Es dürfte eher die Ausnahme als der Regelfall sein, dass jemand mit Epilepsie als "tauglich" eingestuft wird. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich mit den behandelnden Ärzten diesbezüglich zu beraten.
Epilepsie: Behandlungsoptionen und Anfallsfreiheit
Welche Behandlung sinnvoll ist, hängt von der Form der Epilepsie und dem Krankheitsverlauf ab. Meist wird eine Epilepsie mit Medikamenten, sogenannten Antiepileptika, behandelt. Es stehen unterschiedliche Medikamente aus verschiedenen Wirkstoffgruppen zur Verfügung. Wenn ein Medikament in einer niedrigen Dosierung nicht wirkt, kann zunächst die Dosis erhöht werden. Zeigt sich kein Erfolg, probiert man ein Medikament aus einer anderen Wirkstoffgruppe oder kombiniert mehrere Wirkstoffe.
Da es oft bei einem einzigen Anfall bleibt, kann man mit einer Behandlung meist erst einmal abwarten. Die Therapie beginnt in der Regel erst nach einem zweiten Anfall. Besteht jedoch ein erhöhtes Risiko für erneute Anfälle, wie etwa bei einer Gehirnerkrankung, kann bereits nach dem ersten Krampfanfall eine Behandlung sinnvoll sein. Wichtig ist, die persönliche Situation ausführlich mit der Ärztin oder dem Arzt zu besprechen.
Wer sich für eine Behandlung mit Medikamenten entscheidet, nimmt diese meist über mehrere Jahre ein. Wenn in dieser Zeit keine Anfälle aufgetreten sind, können manche Menschen versuchsweise auf Medikamente verzichten. Andere benötigen ihr Leben lang Medikamente.
Antiepileptika können Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel haben. Manchmal bestehen spezielle Risiken, zum Beispiel während der Schwangerschaft für das ungeborene Kind. Eine ausführliche ärztliche Beratung ist dann besonders wichtig.
Lesen Sie auch: Cortison-Therapie bei Epilepsie im Detail
Alternative Behandlungsmethoden
Können die Medikamente Anfälle nicht verhindern, ist ein Eingriff eine Alternative.
- Operation: Wenn sich bei fokalen Anfällen feststellen lässt, welcher Bereich des Gehirns die Anfälle auslöst, kann er entfernt werden. Das ist aber nicht immer möglich.
- Vagusnerv-Stimulation: Dabei wird ein Schrittmacher unter die Haut im Brustbereich implantiert, der elektrische Impulse abgibt. Er ist über Kontakte am Halsbereich mit dem Vagusnerv verbunden und soll die Überaktivität der Nervenzellen hemmen. Der Vagusnerv ist ein wichtiger Nerv des vegetativen Nervensystems und an der Regulierung der inneren Organe beteiligt. Für den Nutzen dieser Therapie gibt es bisher nur wenige aussagekräftige Studien. Daher wird die Vagus-Stimulation von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter besonderen Voraussetzungen im Einzelfall erstattet.
Die Behandlung wird von einer Neurologin oder einem Neurologen begleitet. Kinder und Jugendliche werden von Kinder- und Jugendneurologinnen und -neurologen betreut. Meist findet ein Teil der Untersuchung und Behandlung im Krankenhaus statt. Manche ambulanten Einrichtungen und Kliniken haben sich auf die Behandlung von Menschen mit Epilepsie spezialisiert: Epilepsie-Zentren, Epilepsie-Ambulanzen und Schwerpunktpraxen. Diese eignen sich besonders bei speziellen Problemen, einer unklaren Diagnose oder wenn es trotz Behandlung weiter zu Anfällen kommt.
Bei einem epileptischen Anfall ist es am wichtigsten, dass Helferinnen und Helfer Ruhe bewahren und Betroffene vor Verletzungen schützen. Dauert der Anfall länger als fünf Minuten an oder treten mehrere Anfälle kurz hintereinander auf, sollte der Rettungsdienst (Notruf 112) informiert werden. Bei einem schweren Anfall kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein.
Ergänzend kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Sie kann dabei unterstützen, mit den Folgen der Erkrankung umzugehen und die Lebensqualität zu verbessern.
Epilepsiechirurgische Eingriffe
Wenn bei Patienten mit einer fokalen Epilepsie eine medikamentöse Behandlung nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt und die weiterhin auftretenden Anfälle zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen, sollte geprüft werden, ob ein epilepsiechirurgischer Eingriff möglich ist.
Lesen Sie auch: Ein umfassender Leitfaden zur idiopathischen generalisierten Epilepsie
Bevor eine Operation empfohlen werden kann, sind eine Reihe von Fragen zu klären:
- Handelt es sich um eine Epilepsie?
- Von welcher Stelle oder Region im Gehirn gehen die Anfälle aus?
- Liegt eine Veränderung der Gehirnstruktur, z.B. eine Narbe, der Epilepsie zugrunde?
- Gibt es doch noch andere Medikamente oder Therapieoptionen, die helfen könnten?
- Liegt eine wesentliche Behinderung durch die Anfälle vor?
- Wie riskant ist eine Operation und wie hoch ist die Chance auf Anfallsfreiheit?
Diese Fragen müssen bei jedem Patient individuell beantwortet werden. Zur Beantwortung dieser Fragen sind, neben der Anamnese und dem Standard-EEG bzw. Standard-MRT (Kernspintomographie) eine Reihe von speziellen Untersuchungen notwendig. Die Aufgabe der prächirurgischen Epilepsiediagnostik ist es, den Ursprungsort der Anfälle festzustellen und die individuellen Chancen und Risiken eines epilepsiechirurgischen Eingriffs zu ermitteln. Hierzu stehen eine Vielzahl von Untersuchungsmethoden zur Verfügung, im Mittelpunkt der Diagnostik steht jedoch die Aufzeichnung von Anfällen mit dem EEG und dem Video. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die erhobenen Befunde ausführlich besprochen, um so den Patienten eine Entscheidung für oder gegen eine Operation zu ermöglichen.
Wann ein operativer Eingriff Sinn macht, hängt vom Epilepsie-Syndrom, von den noch bestehenden medikamentösen Behandlungsoptionen, und von einer Nutzen/Risiko Abwägung im Einzelfall ab. Bei manchen Syndromen, wie zum Beispiel der mesialen Temporallappenepilepsie, die vom inneren Schläfenlappen ausgeht, ist bekannt, dass die Chance auf Anfallsfreiheit mit Medikamenten gering und die Chance auf Anfallsfreiheit durch eine Operation relativ hoch ist. In so einem Fall, würde man vermutlich nicht so lange mit einer OP warten. Umgekehrt, wenn ein Anfallsursprung in der Nähe von für die Sprache oder Sehen wichtigen Hirnzentren außerhalb des Schläfenlappens liegt, dann würde man alles versuchen, ohne eine OP auszukommen. Auch die Art der Veränderung des Gehirns, d.h. ob ein Tumor, eine Missbildung, eine Blutung oder eine Verletzung vorliegt spielt eine Rolle.
Untersuchungen im Rahmen der prächirurgischen Epilepsiediagnostik
Folgende Untersuchungen werden im Rahmen der prächirurgischen Epilepsiediagnostik eingesetzt:
- Anamnese und klinisch neurologischer Untersuchungsbefund
- Konventionelle Standard Elektroenzephalographie (EEG)
- Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT)
- EEG-Video-Monitoring (mit „nicht-invasiven“ Elektroden)
- Positronen-Emissions-Tomographie (Single-Photonen-Emissions-Computer-Tomographie)
- Neuropsychologische Testung
- Wada-Test (intrakarotidaler Amobarbital-Test)
- Invasive EEG-Diagnostik und Stimulation der Hirnrinde (intra- und extraoperativ mittels „invasiver“ Elektroden)
Am Anfang einer jeden epileptologischen Diagnostik steht eine ausführliche Anamnese, eine möglichst genaue Anfallsschilderung durch den Patienten bzw. Angehörige und die neurologische Untersuchung. Nur wenn sich hieraus sowie eventuell aus der konventionellen Standard-EEG im Anfallsintervall eindeutige Hinweise auf eine möglicherweise operable Epilepsie ergeben, helfen die Zusatzverfahren der Epilepsiediagnostik weiter.
Die prächirurgische Epilepsiediagnostik kann man in zwei Phasen einteilen:
- Phase 1: Hochauflösende MRT, Nicht-invasives Video-EEG Monitoring, FDG-PET, Neuropsychologie
- Phase 2: Iktales SPECT, Invasives EEG-Video-Monitoring
Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT)
Das wichtigste sog. „bildgebende“ Verfahren in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik ist die Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT). Sie dient zum Nachweis umschriebener Hirngewebsstörungen z.B. einer Hippocampussklerose, gutartigen Tumoren, Gefäßmißbildungen oder lokalen Hirnreifungsstörungen und ist der Röntgen-Computer-Tomographie deutlich überlegen. Die technische Entwicklung auf diesem Gebiet ist enorm und führt zu einer immer besseren Darstellung der Hirnstruktur. Deshalb ist es wichtig, daß möglichst aktuelle Aufnahmen mit hoher Qualität und Bildauflösung für eine genaue anatomische Zuordnung zur Verfügung steht.
Nicht-invasives EEG-Video-Monitoring
„Herzstück“ der prächirurgischen Epilepsie-Diagnostik bildet das nicht invasive EEG-Video-Monitoring. Auf der Grundlage der klinischen, bildgebenden und EEG-Befunde, die vor dem Monitoring erhoben wurden, werden EEG-Elektroden an der Schädeloberfläche mittels eines Klebstoffes (Kollodium) festgeklebt. Zusätzlich zu den Standardpositionen werden über den Hirnregionen, die genauer untersucht werden sollen, Elektroden auf dem halben Abstand (10-10-System) platziert. Dies ermöglicht eine relativ exakte Lokalisationsbestimmung der epilepsietypischen Potentiale und erfordert EEG-Verstärker mit entsprechend vielen Kanälen (mindestens 32). Unter Reduktion oder Absetzen der bestehenden antiepileptischen Medikation zur Auslösung von typischen Anfällen, werden die Patienten mehrere Tage über 24 Stunden mittels EEG und unter kontinuierlicher Video-Aufzeichnung „beobachtet“, um sowohl Anfälle als auch EEG-Veränderungen im Anfallsintervall zu analysieren. Neben den EEG-Daten liefert die Auswertung des Anfallsablaufes im Video einen wichtigen Beitrag zur Einordnung der Anfallsursprungszone und der Anfallsausbreitung.
Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit 18-F-Fluorodesoxy-Glukose (FDG), d.h. radioaktiv makierter Zucker, ist ein bildgebendes Verfahren, bei dem der Hirnstoffwechsel z.B. für Glukose mittels einer flüchtig radioaktiv markierten Substanz untersucht wird. Bei Patienten mit Epilepsie lässt hiermit im Anfallsintervall typischerweise eine Stoffwechselminderung (Hypometabolismus) darstellen, während man im Anfall einen Hypermetabolismus nachweisen kann. Zur Frage ob die Untersuchung während eines Anfalls oder im Intervall erfolgte, muss daher eine simultane EEG-Aufzeichnung während der Untersuchung erfolgen. Durch den Vergleich mit den Ergebnissen von invasiven EEG-Methoden bei Patienten mit Temporallappenepilepsie weiß man, dass die PET im Anfallsintervall (interiktal) Befunde zeigt, die in hohem Maße auf den Anfallsursprung zeigen und so dazu beiträgt, dass man bei einigen dieser Patienten auf eine invasive EEG-Diagnostik verzichten kann (s. unten). Die PET-Untersuchung kann zudem lokalisatorische Information beisteuern z. B. bei Patienten, bei denen eine Zuordnung der Anfälle zu einem Hirnareal wegen eines Fehlens einer umschriebenen Läsion im MRT schwer fällt. Bei Epilepsien außerhalb des Schläffenlappens sind die interiktalen PET Befunde bisher weniger ergiebig.
Single-Photonen-Emissions-Computer-Tomographie (SPECT)
Die Single-Photonen-Emissions-Computer-Tomographie (SPECT) mißt mit Hilfe einer ebenfalls leicht radioaktiv markierten Untersuchungssubstanz („Tracer“) den regionalen Blutfluß des Gehirns, der im epileptogenen Areal interiktal vermindert ist. Interiktale SPECT-Befunde sind deutlich weniger zuverlässig als PET-Befunde. Insbesondere unter Verwendung von modernen hoch auflösenden SPECT Geräten scheint die iktale SPECT allerdings eine hohe diagnostische Wertigkeit bei Patienten mit Schläfenlappenepilepsien zu erreichen. Im Anfall (iktal) zeigt sich eine Durchblutungssteigerung (Hyperperfusion) und nach dem Anfall (postiktales) eine Durchblutungsminderung (Hypoperfusion). In der Praxis ist die Durchführung einer solchen Untersuchung oft erschwert, da die leicht radioaktiv markierte Untersuchungssubstanz gleich zu Beginn eines Anfalles gespritzt werden muß. Sonst ist das Untersuchungsergebnis nicht aussagekräftig.
Neuropsychologie
Durch neuropsychologische Untersuchungen können Hinweise auf funktionelle Defizite liefern, die hirnlokalisatorisch bedeutungsvoll sind. Zum Beispiel kann eine testpsychologisch nachgewiesene Störung der verbalen Gedächtnisleistung Information liefern und auf eine epileptogene Störung in der Sprach-Hemisphäre hinweisen. Die Bedeutung dieser Untersuchung liegt zum anderen darin, eine objektive Einschätzung der Hirnleistung des Patienten zu erhalten. Für die Abschätzung des postoperativen Defizits und zur Beratung des Patienten ist zum Beispiel außerordentlich wichtig, wie hoch das Ausgangsniveau der sprachlichen Gedächtnisleistung ist, da bei einer geplanten Entfernung von Temporallappenanteilen der Sprach-Hemisphäre Einbußen im Sprachgedächtnis auftreten können.
Intrakarotidaler Amobarbital- (Wada)-Test
Bei dem von Dr. Wada schon 1948 eingeführten intrakarotidalen (d.h. „in die Halsschlagader“) Amobarbital-Test wird bei einer Gefässkatheter Untersuchung nach Punktion der großen Leistenarterie (A. femoralis) ein flexibler Katheter in die Halsschlagader (A. carotis interna) plaziert und ein kurzwirksames Betäubungsmittel entweder in die rechte oder linke Halsschlagader injiziert. Die jeweilige Hemisphäre wird so für wenige Minuten betäubt und die Sprachfunktion der anderen Seite mittels Präsentation bestimmter Gegenstände und anderer neuropsychologischer Tests untersucht. Das Verfahren wurde routinemäßig bei Temporallappeneingriffen zum einem zur Bestimmung der Sprach-Hemisphäre verwendet. Hierzu kann heute jedoch die funktionelle Kernspintomographie (fMRT) eingesetzt werden, die einfacher und ungefährlicher ist. Die heutige Bedeutung des Amobarbital-Tests besteht darin, die Gedächtnisfunktion für jede Hemisphäre getrennt zu untersuchen. Stellt sich hierbei heraus, daß die Gedächtnisleistung auf der Gegenseite zur geplanten Resektionseite schwach ist, so stellt dies ein Operationsrisiko dar. Die neuropsychologische Untersuchung in Kombination mit dem Wada-Test hilft somit, postoperative Gefahren für Leistungseinbußen zu erkennen.
Invasives EEG-Video-Monitoring
Wenn sich mittels nicht-invasivem EEG-Video-Monitoring der Anfallsursprung nicht hinreichend sicher darstellen läßt oder wenn die Befunde der verschiedenen Zusatzuntersuchungen sich widersprechen, gelingt mit der invasiven EEG-Diagnostik häufig doch noch die exakte Lokalisation des epileptogenen Areals. Hierbei kommen folgende Techniken zur Anwendung: Nur wenn mittels nicht-invasivem EEG-Video-Monitoring eine klare Hypothese zur Plazierung der invasiven Elektroden entwickelt wurde, kommen diese zum Einsatz. Bei der Verwendung von invasiven Elektroden muß man sich allerdings im Vorfeld bereits eine klare Vorstellung darüber gemacht haben, wo sie plaziert werden sollen, um das vermutete epileptogene Areal nachweisen zu können. Die Gründe hierfür liegen darin, daß diese Elektroden zum einen nur über umschriebenen Hirnarealen eingesetzt werden können und sie zum anderen mit den Risiken eines operativen Eingriffs (Blutung, Infektion) behaftet sind. Liegt eine Ein- oder eine beidseitige Schläfenlappenepilepsie vor ?und Handelt es sich um eine einseitige Schläfenlappenepilepsie oder gehen die Anfälle von Hirnregionen außerhalb des Schläfenlappens aus? Bei Patienten mit Schläfenlappenepilepsie, die die größte Gruppe der operabelen Epilepsien darstellen, können sich (bei etwa 15% der Patienten) im Oberflächen-EEG zum Beispiel über beiden Schläfenlappen Veränderungen darstellen. Falls die bildgebenden Verfahren (MRT und eventuell PET) in solchen Fällen keine eindeutige Seitenhinweise liefern, kann mit auf beide Seiten angebrachten (bitemporalen) Tiefen- oder Streifenelektroden z. B. untersucht werden, ob die Anfälle von einer Seite ausgehen und die Veränderungen der Gegenseite sekundär weitergeleitet wurden. Wenn dies der Fall ist, kommt eine Schläfenlappenteilresektion in Frage. Bei anderen Patienten gelingt der Nachweis von EEG-Veränderungen während eines Anfalls mittels Oberflächenelektroden nicht, wie zum Beispiel bei einem Teil der Patienten mit Herdbefunden außerhalb des Schläfenlappens. Ein weitere Anwendung finden invasive EEG-Elektroden in der Ableitung von Hirnaktivität an den Rändern der bereits entfernten Hirnregion während der Operation. Dem Operateur kann das Fehlen von EEG-Veränderungen unter Umständen einen zusätzlichen Anhalt dafür geben, dass kein potentiell anfallsauslösendes Hirngewebe in den Randzonen des Resektionsgebietes verblieben ist. Die elektrische Stimulation der Hirnrinde (Kortex), die zur gleichen Zeit wie die Ableitung durchgeführt werden kann, dient bei der Planung eines epilepsiechirurgischen Eingriffs der Identifizierung von funktionell wichtigem Hirnrindenanteilen in Abgrenzung vom eigentlichen anfallsauslösendem Areal. Sie wird in der Regel bei Epilepsien angewendet, die von Hirnarealen außerhalb des Schläfenlappens ausgehen. Sie kann sowohl extraoperativ mit über Tage bis Wochen implantierten unterhalb der harten Hirnhaut liegenden Elektroden als auch intraoperativ d. h. während der Operation durchgeführt werden. Diese sehr aufwendigen Verfahren werden nur beim Minderheit der Patienten (ca. 20%) benötigt und nur in wenigen speziellen Zentren durchgeführt.
Epilepsie im Arbeitsleben: Herausforderungen und Hilfen
Epilepsie wirkt sich verschieden auf das Arbeitsleben aus, je nach Anfallsrisiko, Art und Häufigkeit der Anfälle, Wirkung der Medikamente, Beruf und Arbeitsplatz. Bei der Berufswahl sollten sich junge Menschen mit Epilepsie frühzeitig beraten lassen. Tritt die Erkrankung erst im Erwachsenenalter auf oder verändert sich ihre Erscheinungsform, müssen evtl. berufliche Anpassungen vorgenommen werden. Eine Meldung an den Arbeitgeber oder eine Mitteilung im Vorstellungsgespräch ist nur nötig, wenn die Epilepsie die Arbeit erheblich beeinträchtigt. Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist bei Epilepsie schwierig. Es gibt jedoch viele Hilfen.
Die große Herausforderung ist, persönliche Wünsche, Leistungsfähigkeit und Einschränkungen, die eine Epilepsie mit sich bringen kann, individuell abzustimmen. Statt die Berufswahl mit dem eingeschränkten Blick zu treffen, was alles wegen der Epilepsie nicht geht, sollte zuerst die Frage gestellt werden: Wo liegen die eigenen Neigungen, Interessen und Begabungen? Danach werden die möglichen Berufsfelder genauer betrachtet. Nicht immer kann der Wunschberuf erlernt werden, weil z.B. von einer Eigen- oder Fremdgefährdung auszugehen ist. Besonders, wenn Jugendliche neben der Epilepsie weitere Einschränkungen haben, z.B. eine Lernbehinderung, bieten die Berufsbildungswerke verschiedene Möglichkeiten. Diese Einrichtungen bilden vor allem junge Menschen mit Behinderungen aus.
Es gibt keine Berufe, die bei der Diagnose Epilepsie generell ungeeignet sind. Entscheidend sind folgende Fragen:
- Wie hoch ist das Anfallsrisiko noch?
- Welche Anfälle treten auf?
- Treten die Anfälle plötzlich auf, oder gibt es Vorboten (sog. Auren)?
- Sind Anfälle während der Arbeitszeit wahrscheinlich, oder kommen sie z.B. nur im Schlaf vor?
Eine Eigengefährdung besteht z.B. bei der Gefahr, durch Anfälle mit gesundheitsschädlichen elektrischen Spannungen, infektiösen oder toxischen Stoffen in Berührung zu kommen. Fremdgefährdung ist z.B. gegeben bei anfallsbedingter Unterbrechung der Aufsicht von Minderjährigen bzw. Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen im Bereich sozialpflegerischer oder pädagogischer Berufe. Das lässt sich ggf. durch technische Hilfsmittel (z.B. eine automatische Abschaltung von Maschinen) oder eine entsprechende Arbeitsplatzgestaltung verringern oder ganz ausschließen.
Menschen mit Epilepsie müssen ihrem Arbeitgeber die Diagnose Epilepsie nur mitteilen, wenn es die Arbeit erheblich beeinflusst, also z.B. wenn häufige Arztbesuche während der Arbeitszeit notwendig sind, eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht oder die Aufmerksamkeit durch die Medikamente beeinträchtigt ist. Betroffene müssen die Epilepsie in diesen Fällen selbst ansprechen, nicht nur, wenn der Arbeitgeber es erfragt.
Berufliche Anpassungen und Alternativen
Treten Epilepsien erst nach der Berufsausbildung auf und können Betroffene deshalb ihre Tätigkeit trotz Behandlung nicht mehr ausüben, muss geprüft werden, welche Alternativen in Frage kommen. Möglicherweise können Betroffene im selben Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Ermöglicht werden kann das z.B. durch:
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Wechsel an einen Arbeitsplatz, an dem weiterhin die Erfahrungen und Qualifikationen von Beschäftigten genutzt werden können, an dem eine Eigen- oder Fremdgefährdung aber ausgeschlossen ist
Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, können unter Umständen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Besteht aufgrund der Epilepsie eine Behinderung, dann gibt es zudem verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten.
Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung hat die DGUV Information 250-001 - "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall" herausgegeben. Außerdem findet sich in dieser DGUV-Information eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Anfallsart. Die Symptome werden dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Eine Epilepsie und ihre Behandlung kann, z.B. wegen einer Operation oder dem Zeitraum der Medikamenteneinstellung, eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Wer wegen Epilepsie nur noch unter 6 Stunden täglich auf dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert, sind es unter 3 Stunden ist es eine volle Erwerbsminderung. Dann kann ggf. eine Erwerbsminderungsrente das Arbeitseinkommen ersetzen oder ergänzen. Wird diese abgelehnt oder ist sie zu gering, helfen verschiedene Sozialleistungen. Eine volle Erwerbsminderung muss nicht bedeuten, nicht mehr zu arbeiten. Denn sie liegt schon vor, wenn die Fähigkeit eingeschränkt ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Daneben gibt es auch einen besonderen Arbeitsmarkt. Der besondere Arbeitsmarkt meint alle vom Staat geförderten Arbeitsverhältnisse.
Berufsunfähigkeit und private Absicherung
Eine Berufsunfähigkeit genügt in den meisten Fällen nicht für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, vielmehr muss die Fähigkeit eingeschränkt sein, irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde in Deutschland abgeschafft. Es gibt nur noch für vor dem 2.1.1961 Geborene die teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit. Wer eine Versicherung für eine private Berufsunfähigkeitsrente abschließen möchte, hat es mit einer Epilepsie-Diagnose schwer. Die Epilespsie muss nämlich bei Vertragsabschluss angegeben werden, sonst zahlt die Versicherung später bei einer Berufsunfähigkeit nicht.
Arbeitsassistenz
Ggf. Arbeitsassistenz kann Menschen mit Epilepsie eine Berufstätigkeit in Anstellung oder Selbstständigkeit ermöglichen. Arbeitsassistenz bei Epilepsie setzt voraus, dass der Mensch mit Epilepsie der Kernarbeit selbst nachgehen kann und nur für Hilfsarbeiten Assistenz braucht. Arbeitsassistenz kann ggf. eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Epilepsie verhindern.
Lohnkostenzuschüsse
Eine Epilepsie kann die Leistungsfähigkeit vermindern. Beschäftigte brauchen dann ggf. für die gleiche Arbeit mehr Zeit als andere. Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des sog. Budgets für Arbeit können das ausgleichen. Besonders bei einer zusätzlichen Intelligenzminderung kann das Budget für Arbeit auch Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz finanzieren.
tags: #mit #epilepsie #im #rettungsdienst #arbeiten