Ein Meningeom ist ein Tumor, der von den Hirnhäuten oder Rückenmarkshäuten ausgeht. Obwohl die meisten Meningeome gutartig sind, können sie je nach Lage, Größe und Wachstumsgeschwindigkeit erhebliche Beschwerden verursachen. Dies wirft oft die Frage auf, inwieweit ein Meningeom die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und welche Ansprüche auf Unterstützung, wie z.B. einen Grad der Behinderung (GdB) oder Erwerbsminderungsrente, bestehen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Meningeomen und Rentenansprüchen in Deutschland und Österreich.
Was ist ein Meningeom?
Meningeome sind in der Regel gutartige Hirnhauttumore. Sie wachsen meist langsam und können lange Zeit unbemerkt bleiben. Die Diagnose erfolgt häufig durch bildgebende Verfahren wie MRT. Obwohl die meisten Meningeome gutartig sind (WHO-Grad I), gibt es auch atypische (WHO-Grad II) und anaplastische (WHO-Grad III) Meningeome, die aggressiver wachsen und schwieriger zu behandeln sind.
Symptome und Diagnose
Die Symptome eines Meningeoms sind vielfältig und hängen von der Lage und Größe des Tumors ab. Häufige Symptome sind:
- Kopfschmerzen
- Sehstörungen
- Krampfanfälle
- Neurologische Ausfälle (z.B. Schwäche, Sensibilitätsstörungen)
- Verhaltensänderungen
Die Diagnose erfolgt in der Regel durch eine Magnetresonanztomographie (MRT). Zusätzliche Untersuchungen wie eine Magnetresonanzspektroskopie (MRS) oder eine Durchblutungsmessung des Gehirns können zur genaueren Bestimmung des Tumors angezeigt sein.
Behandlungsmöglichkeiten
Die Behandlung eines Meningeoms hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab. Kleine, symptomlose Meningeome müssen nicht unbedingt behandelt werden, sondern können beobachtet werden ("Watch and Wait"). Wenn der Tumor Beschwerden verursacht oder wächst, stehen folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
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- Operation: Die operative Entfernung des Tumors ist die häufigste Behandlungsmethode. Bei gutartigen Meningeomen (WHO-Grad I) kann der Tumor oft vollständig entfernt werden, was zu einer guten Prognose führt.
- Strahlentherapie: Wenn der Tumor nicht vollständig operativ entfernt werden kann oder es sich um ein aggressiveres Meningeom handelt, kann eine Strahlentherapie eingesetzt werden, um das Wachstum des Tumors zu kontrollieren oder zu verlangsamen.
- Gamma-Knife-Behandlung: Eine spezielle Form der Strahlentherapie, bei der der Tumor mit hochdosierter Strahlung punktgenau bestrahlt wird.
Grad der Behinderung (GdB) bei Meningeomen
Menschen mit Krebs oder anderen Tumorerkrankungen können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Dieser Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung eingereicht. Die Feststellung des GdB ist maßgeblich für die Anerkennung einer Behinderung und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Die Höhe des GdB wird nach den sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) festgelegt. Diese enthalten Anhaltspunkte zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Bei Krebserkrankungen wird berücksichtigt, dass Rückfälle (Rezidive) für einige Zeit nach der Behandlung besonders wahrscheinlich sind. Diese Belastung wird in der Zeit der sog. Heilungsbewährung als Behinderung anerkannt.
Heilungsbewährung
Die Heilungsbewährung dauert in der Regel fünf Jahre, bei bestimmten Tumoren (z.B. Carcinoma in situ der Brustdrüse) zwei Jahre. Während dieser Zeit wird der GdB in der Regel nicht herabgesetzt, auch wenn die Behandlung erfolgreich war.
GdB-Bemessung
Die GdB-Bemessung bei Meningeomen richtet sich nach den verbliebenen Schäden und Funktionseinschränkungen, die durch den Tumor oder die Behandlung verursacht wurden. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.
Beispiele für Beeinträchtigungen, die bei der GdB-Bemessung berücksichtigt werden können:
- Neurologische Ausfälle (z.B. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen)
- Sehstörungen
- Sprachstörungen
- Kopfschmerzen
- Epileptische Anfälle
- Konzentrationsstörungen
- Psychische Beeinträchtigungen (z.B. Angst, Depression)
Wichtiger Hinweis: Es ist nicht ausreichend, lediglich die Diagnose "Meningeom" zu haben, um einen GdB zu erhalten. Entscheidend sind die tatsächlich vorhandenen Funktionseinschränkungen und deren Auswirkungen auf den Alltag.
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Merkzeichen
Neben dem GdB können auch sog. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Merkzeichen berechtigen zu weiteren Nachteilsausgleichen.
Beispiele für Merkzeichen:
- G (Gehbehinderung): Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
- B (Begleitung): Notwendigkeit ständiger Begleitung.
- H (Hilflosigkeit): Notwendigkeit ständiger Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen.
Erwerbsminderungsrente bei Meningeomen
Wenn die Arbeitsfähigkeit aufgrund eines Meningeoms dauerhaft eingeschränkt ist, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Es müssen bestimmte Beitragszeiten in der Rentenversicherung erfüllt sein.
- Medizinische Voraussetzungen: Die Erwerbsfähigkeit muss aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt sein.
Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich beträgt.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich beträgt.
Antragstellung
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte so früh wie möglich gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen (Arztberichte, Gutachten, etc.) dem Antrag beizufügen.
Gutachten
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die Deutsche Rentenversicherung in der Regel ein Gutachten erstellen lassen, um die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers zu beurteilen.
Wichtiger Hinweis: Auch bei gutartigen Meningeomen kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen, wenn die Beschwerden und Funktionseinschränkungen erheblich sind.
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Erfahrungen von Betroffenen
Viele Betroffene berichten von einem langen und schwierigen Weg, bis sie einen GdB oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Es ist wichtig, sich gut zu informieren, die eigenen Beschwerden und Einschränkungen genau zu dokumentieren und sich gegebenenfalls von einem Sozialverband (z.B. VdK) oder einer anderen Beratungsstelle unterstützen zu lassen.
Einige Erfahrungsberichte:
- Ein Betroffener berichtet, dass er nach einer Meningeom-OP zunächst keinen GdB erhalten hat, da er äußerlich gesund aussah. Erst nach hartnäckigem Nachfragen und Einreichen weiterer Arztberichte wurde ihm ein GdB von 80 zugesprochen.
- Eine Betroffene berichtet, dass sie aufgrund von Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und Ruhebedürfnis einen GdB von 50 erhalten hat.
- Ein Betroffener berichtet, dass er nach einer Meningeom-OP mit Resttumor und Bestrahlung einen GdB von 50 erhalten hat.
Unterstützungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Organisationen und Beratungsstellen, die Menschen mit Meningeomen und anderen Tumorerkrankungen unterstützen:
- Sozialverbände (z.B. VdK, SoVD): Bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung auf GdB und Erwerbsminderungsrente.
- Krebsberatungsstellen: Bieten psychosoziale Beratung und Unterstützung für Krebspatienten und ihre Angehörigen.
- Selbsthilfegruppen: Bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.
- Beauftragte für Schwerbehinderung im Betrieb: Bieten Beratung und Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Situation in Österreich
Auch in Österreich können Menschen mit Meningeomen einen Antrag auf Feststellung der Behinderung beim Bundessozialamt stellen. Die Voraussetzungen und Verfahren sind ähnlich wie in Deutschland.
Einige Besonderheiten in Österreich:
- Der Grad der Behinderung wird in Prozent angegeben.
- Es gibt verschiedene Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung, z.B. Steuererleichterungen, Zuschüsse, etc.