Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die weltweit verbreitet ist. Deutschland hat sich zu den Zielen der WHO bekannt, die Eliminierung der Masern und Röteln anzustreben, was erst gelingen kann, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung gegen Masern geimpft sind. Die Übertragung erfolgt via Tröpfcheninfektion. Die Masern beginnen etwa 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung mit grippeähnlichen Symptomen (hohes Fieber, Schnupfen, Husten, z.T. Bindehautentzündung). Auf der Mundschleimhaut bilden sich weißliche Flecken. Erst 3 bis 7 Tage später entwickelt sich der charakteristische rote Hautausschlag (Masern-Exanthem), der nach etwa 4 bis 7 Tagen wieder abklingt. Die Patienten sind schon 3 bis 5 Tage vor Erscheinen des Ausschlags und noch bis ca. 4 Tage nach Abklingen des Ausschlags ansteckend. Masern schwächen nachhaltig das Immunsystem, so dass die Gefahr zusätzlicher bakterieller Superinfektionen (wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung) besteht. Etwa 6 bis 8 Jahre nach der Masernerkrankung kann es zu einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) als sehr seltenen Spätkomplikation kommen, wobei das Risiko bei Kindern, die unter 5 Jahren an Masern erkranken, deutlich höher liegt als bei älteren Patienten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen (Grundimmunisierung):
- Impfung im Alter von 11 Monaten (bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung schon ab 9 Monaten)
- Impfung im Alter von 15 Monaten (spätestens jedoch bis zum 2. Geburtstag), frühestens 4 Wochen nach der 1.
Die Masern-Impfung erfolgt i.d.R. mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig gegen Röteln und Mumps (MMR) und ggf. auch Windpocken (MMRV) schützt. Für Beschäftigte im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen (wie u.a. Kindergärten und Schulen) und in bestimmten anderen Bereichen gelten besondere Impfempfehlungen. Der Masern-Impfstoff ist ein gut verträglicher Lebendimpfstoff, der aus abgeschwächten Masern-Viren hergestellt wird. Neben allgemein möglichen Impfreaktionen (z.B. Rötung und Schwellung an der Einstichstelle) kann es bei 2 - 5 % der Masern-Geimpften zu sog. „Impfmasern“ kommen, die sich meist in der zweiten Woche nach der Impfung durch mäßiges Fieber, einen schwachen masernähnlichen Hautausschlag und leichte Atemwegsbeschwerden bemerkbar machen. Hierbei handelt es sich um eine stark abgeschwächte Variante der Masern-Erkrankung.
Masern: Mehr als nur eine Kinderkrankheit
Masern sind eine ernsthafte Erkrankung, die mit Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen oder selten auch schwerwiegenden Komplikationen wie einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) einhergehen können. Eine sehr seltene, aber immer tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Früher erkrankten die meisten Menschen bereits als Kind an Masern, jedoch können sich Jugendliche und Erwachsene genauso anstecken. Heutzutage erkranken sogar vermehrt ungeschützte Jugendliche und Erwachsene, da viele Kinder gegen Masern geimpft sind.
Die Risiken einer Maserninfektion im Überblick
Eine Maserninfektion kann sich im zentralen Nervensystem manifestieren und dort verschiedene Erkrankungen hervorrufen. Dadurch drohen neurologische Schädigungen aber unter Umständen auch tödliche Verläufe. Masern sind keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit, weswegen ein Impfschutz empfohlen ist. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Masern immunisiert sein. Die Impfung wird in der Regel mit einem kombinierten Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff verabreicht. Eine gefürchtete Komplikation, ist die so genannte akute disseminierte Enzephalitis (ADEM), zu der es in etwa 0,1 Prozent der Erkrankungsfälle kommt. Hierbei treten etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags Kopfschmerzen, Fieber und neurologische Symptome wie Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma auf. Die Erkrankung führt bei bis zu 20 Prozent der Betroffenen zum Tod und bei bis zu 30 Prozent muss mit Hörverlust oder bleibenden neurologischen Schäden gerechnet werden. Kinder sind hierfür besonders gefährdet. Im Laufe der Infektion erkrankt eines von 1.000 Kindern an einer akuten disseminierten Enzephalitis. Zu den weiteren neurologischen Komplikationen zählen die seltene subakut auftretende Maserneinschlusskörperchen-Enzephalitis (MIBE), deren Häufigkeit in Deutschland unbekannt ist. Daneben kann eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die das Gehirn allmählich zerstört, noch bis zu 24 Jahre nach einer natürlichen Maserninfektion auftreten. Durch ausreichend hohe Durchimpfungsraten könnten Masernfälle vermieden und die Erkrankung sogar ausgerottet werden.
Lesen Sie auch: Umfassende Betrachtung: HPV-Impfung und Enzephalitis
Masernimpfung: Schutz vor der Krankheit und ihren Folgen
Die Impfung gegen Masern ist deutlich risikoärmer als die Infektion und deren mögliche Folgen. Tatsächlich heilen viele Infektionen folgenlos aus, jedoch können auch sogenannte Kinderkrankheiten sehr drastisch verlaufen. Bei einem von 1.000 Kindern, die an Masern erkranken, entwickelt sich eine Entzündung des Gehirns, die sogenannte Masern-Enzephalitis. Diese kann zu bleibenden Hirnschäden führen oder sogar tödlich verlaufen. Seltener ist die sogenannte Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine immer tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns. Durchschnittlich treten vier bis elf SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen auf. Kinder, die vor dem Alter von 5 Jahren an Masern erkranken, haben ein höheres SSPE-Erkrankungsrisiko. Die SSPE zeigt sich durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach der Infektion. Auch die bei Masern recht häufig auftretenden Fieberkrämpfe, können durch eine Impfung weitestgehend vermieden werden.
MMR- und MMRV-Vakzine: Die Impfstoffe im Detail
In Deutschland wird die Masernimpfung üblicherweise als Kombinationsimpfstoff mit abgeschwächten Mumps- und Rötelnviren als sogenannte MMR-Impfung oder zusätzlich mit abgeschwächten Varizellenviren als MMRV-Vakzine verabreicht. Ein monovalenter Masernimpfstoff steht hierzulande nicht zur Verfügung. Die Impfstoffe gehören zu den Lebendimpfstoffen. Die abgeschwächten Masernviren werden in embryonalen Hühnerzellen gezüchtet. Die Impfung erzeugt sowohl eine humorale als auch zellulär vermittelte Immunität. Die impfvermittelte IgM-Immunantwort ist nach circa zwei bis drei Wochen nachweisbar.
Wirksamkeit und Schutzdauer der Masernimpfung
Nach einer einmaligen Impfung gegen Masern wird die Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis 15 Jahre mit mindestens 92 Prozent angegeben. Nach zweifacher Impfung gegen Masern liegt die Impfwirksamkeit im Median bei 95 bis 100 Prozent. Die Ständige Impfkommission (STIKO) vom Robert Koch-Institut (RKI) geht von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung aus.
Impfempfehlungen der STIKO im Überblick
Nach aktuellem Stand (März 2022) empfiehlt die STIKO eine Masernimpfung:
- allen Kindern als Standardimpfung mit einem MMR-Impfstoff im Alter von elf und 15 Monaten. Zwischen den beiden Impfstoffdosen muss ein Mindestabstand von vier Wochen liegen.
- Säuglingen ab dem Alter von neun Monaten bei bevorstehender Aufnahme bzw. dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten, Kindertagesstätte) als zweimalige MMR/V*-Impfung. Sofern die Erstimpfung im Alter von neun bis zehn Monaten erfolgt, soll die zweite MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
- im Rahmen eines Ausbruchs:
- nach 1970 Geborenen ab einem Alter von neun Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfstoffdosis in der Kindheit als einmalige MMR(V)**-Impfung.
- Säuglingen im Alter von sechs bis acht Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label-use). Bei einer Erstimpfung im Alter von neun bis zehn Monaten soll die zweite MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Kinder, die zwischen dem 6. und 8. Monat geimpft werden, sollen zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere MMR/V-Impfstoffdosen im Alter von bis 15 Monaten erhalten.
- nach 1970 Geborenen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfstoffdosis in der Kindheit - einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff.
* MMR/V = MMRV oder MMR in Koadministration mit einem Varizellaimpfstoff (VZV)-Impfstoff
Lesen Sie auch: Impfung Japanische Enzephalitis – AOK zahlt?
** MMR(V) = MMR mit oder ohne Koadministration von VZV-Impfstoff
Besondere Impfempfehlungen für bestimmte Berufsgruppen
Seit Januar 2020 empfiehlt die STIKO eine zweimalige MMR-Impfung für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruflichen Tätigkeitsbereichen:
- Medizinische Einrichtungen (gemäß §23 Absatz 3 Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege (gemäß §71 SGB XI)
- Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß §33 IfSG)
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (gemäß §36 Absatz 1 Satz 4 IfSG)
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung kann ein MMRV-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach der Komponente mit den wenigsten dokumentierten Impfungen. Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten (Mumps, Masern, Röteln) eine zweimalige Impfung indiziert. Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine zweimalige Impfung erforderlich, zum Schutz gegen Röteln reicht eine einmalige Impfung aus. Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei einer bestehenden Immunität gegen einzelne Komponenten gibt es nicht.
Warum sind zwei Impfungen notwendig?
Bei sehr wenigen Geimpften bleibt die erste Impfung gegen Masern wirkungslos. Zum Schließen der Impflücken wird die zweite Impfung gegeben. Die Zweitimpfung ist also keine Boosterimpfung wie bei den Corona-Impfstoffen. Vielmehr bietet man denjenigen eine zweite Gelegenheit, die nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben. Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen.
Nebenwirkungen der Masernimpfung: Was ist zu erwarten?
Masernimpfstoffe sind in der Regel gut verträglich, schwere Nebenwirkungen sind selten. Grundsätzlich werden unerwünschte Wirkungen öfter nach der ersten als nach der zweiten Impfung beobachtet. Häufig sind Lokalreaktionen an der Injektionsstelle wie Rötung, Schwellung und Schmerzen für ein bis drei Tage. Ebenso können Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Mattigkeit und Fieber auftreten. Etwa 5-15 Prozent der Geimpften entwickeln zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung mäßiges bis hohes Fieber über ein bis zwei Tage. Etwa 5 Prozent der Geimpften zeigen in der zweiten Woche nach der Impfung ein 1-3 Tage anhaltendes Exanthem. Diese sogenannten Impfmasern sind mild, nicht ansteckend und selbstlimitierend. Etwa 1 Prozent der Geimpften, insbesondere Erwachsene, berichten nach der Impfung über Arthralgien.
Lesen Sie auch: Umfassende Betrachtung: JE und Cholera Impfung
Seltene, aber schwere Nebenwirkungen der Impfung
Zu den seltenen, schweren unerwünschten Wirkungen der Impfung zählen eine in der Regel selbstlimitierende Thrombozytopenie oder idiopathische thrombozytopenische Purpura (ITP). Diese wurde bei 3 von 100.000 Geimpften innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Impfung beobachtet. Bei Kindern zwischen zehn und 24 Monaten erhöht die Impfung das Baseline-Risiko für Fieberkrämpfe um etwa 10 Prozent (zusätzliches Risiko 0,3-0,8%). 1-4 pro 1 Million Geimpfte entwickeln nach der Impfung eine Anaphylaxie. Eine Enzephalitis nach einer Masernimpfung wurde bei etwa 1 pro 1 Million Geimpften beschrieben. Diese Inzidenz ist niedriger als die Hintergrundinzidenz einer Enzephalitis unbekannter Genese bei ungeimpften Kindern. Es gibt Fallberichte von immunsupprimierten Patienten, die nach einer Impfung schwere Komplikationen wie eine Einschlusskörper-Enzephalitis oder Pneumonie entwickelten.
Wichtig: Assoziationen zwischen der Impfung und dem Auftreten eines Morbus Crohn, einer Colitis ulcerosa, Autismus oder einer SSPE bestehen nicht.
Kontraindikationen: Wann sollte nicht geimpft werden?
Deshalb ist die Impfung für Personen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems (zum Beispiel schwere kombinierte Immundefizienz, Agammaglobulinämie, AIDS oder symptomatische HIV-Infektion) durch eine mögliche unkontrollierte Vermehrung der abgeschwächten Erreger kontraindiziert. Weitere Gegenanzeigen sind Schwangerschaft und eine bekannte Allergie gegen eine der Impfstoffkomponenten. Eine Hühnereiweißallergie stellt allgemein keine Kontraindikation gegen die Impfung dar. Personen, die schon einmal eine Überempfindlichkeitsreaktion vom Soforttyp nach dem Verzehr von Hühnereiweiß gezeigt haben, sollten nach der Impfung aber sehr sorgfältig überwacht werden. Wie bei anderen Impfstoffen sollte auch die Masernimpfung bei akuten, schweren, fieberhaften Erkrankungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Masernschutzgesetz: Impfpflicht in Deutschland
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, also die Masernimpfpflicht für Kinder und Jugendliche sowie bestimmte Berufsgruppen. Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorweisen. Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Eine Masernimmunität müssen Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden, wie ErzieherInnen oder LehrerInnen nachweisen, ebenso Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen (medizinisches Personal und auch Tagespflegepersonen, soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
tags: #mmr #impfung #enzephalitis