MPU nach Schlaganfall: Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Viele Menschen mit chronischen Krankheiten oder nach gesundheitlichen Akutereignissen, wie einem Schlaganfall, besitzen einen Führerschein. Jedoch kann das Fahren aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und Verfahren, die nach einem Schlaganfall erfüllt sein müssen, um die Fahrtauglichkeit wiederzuerlangen.

Fahrtauglichkeit und Rechtliche Grundlagen

Ein Schlaganfall (Apoplex) entsteht durch den Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder durch eine Hirnblutung. Die mangelnde Durchblutung führt zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden, die sich unterschiedlich äußern können. Typische Folgen sind Teillähmungen, Seh- und Sprechstörungen sowie Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen. Diese Beeinträchtigungen können die Fähigkeit zum sicheren Autofahren erheblich beeinflussen.

Ärztliches Fahrverbot

Wenn ein Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit attestiert, ist dies bindend. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Gefährdung anderer Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

Meldepflicht und Eigenverantwortung

Rechtlich gesehen besteht keine Pflicht, die Fahrerlaubnisbehörde über einen Schlaganfall zu informieren. Allerdings liegt es in der Eigenverantwortung des Betroffenen, die Fahreignung sicherzustellen. Wer fahruntauglich Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Fahreignung, Fahrsicherheit und Fahrbefähigung

Die umfassende Fahrkompetenz setzt sich aus Fahreignung (dauerhafte Eigenschaft), Fahrsicherheit (aktueller Zustand) und Fahrbefähigung (praktische Fertigkeiten) zusammen. Alle drei Begriffe beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.

Lesen Sie auch: Hüft-TEP und Nervenschmerzen

Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung

Nach einem Schlaganfall kann der Betroffene seine Erkrankung freiwillig der Führerscheinstelle melden. Die Behörde fordert dann Gutachten und Tests an, um die Fahreignung zu überprüfen. Alternativ kann man so lange nicht Auto fahren, bis der Arzt die Fahreignung wieder bestätigt.

Notwendige Untersuchungen

Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst neuropsychologische Tests und eine augenärztliche Untersuchung, insbesondere bei Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfällen. Zudem wird das Risiko eines erneuten Schlaganfalls eingeschätzt.

Verkehrsmedizinisches Gutachten

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann nicht vom Hausarzt erstellt werden, sondern nur von:

  • Ärztlichem Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzten des Gesundheitsamts
  • Betriebsmedizinern
  • Fachärzten für Rechtsmedizin
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF)

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann sie Auflagen und Beschränkungen enthalten, die im Führerschein dokumentiert werden.

Beobachtungsfahrt

Nach den medizinischen Tests kann eine Beobachtungsfahrt unter Realbedingungen erforderlich sein, um das Fahrverhalten zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, ob der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt.

Lesen Sie auch: Rehabilitation bei Gesichtsfeldausfall

Fahrzeugumbau und Anpassungen

Bei bleibenden körperlichen Schäden kann ein Fahrzeugumbau erforderlich sein. Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs. Die Umbauten müssen von einer anerkannten Prüforganisation abgenommen werden. Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen.

Rechtliche Aspekte und Fallbeispiele

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt vor, dass Betroffene selbst Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr treffen müssen. Wer fahruntauglich ist und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz.

Fallbeispiel: Fahrerlaubnisentziehung nach Verkehrsunfall

Ein konkreter Fall zeigt, wie das Landratsamt die Fahrerlaubnis eines Mannes entzog, nachdem dieser einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Die Polizei vermutete altersbedingte Defizite als Ursache. Das Landratsamt forderte ein Gutachten an, um die Fahreignung zu klären, da der Mann 2012 einen Schlaganfall erlitten hatte. Da der Mann das Gutachten nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtliche Grundlage: § 11 FeV

Gemäß § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf bei Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

Anordnung eines ärztlichen Gutachtens

Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist rechtmäßig, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene an einer kreislaufabhängigen Störung der Hirntätigkeit leidet (Nr. 6.4 der Anlage 4 zur FeV).

Lesen Sie auch: Was Sie über epileptische Anfälle nach Hirnblutungen wissen sollten

Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen

  • Holen Sie zuerst ein fachärztliches Gutachten ein.
  • Lassen Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug umgerüstet werden muss.
  • Nehmen Sie Fahrstunden bei einer Behindertenfahrschule, um die Fahrsicherheit wiederzugewinnen.
  • Lassen Sie sich Ihre Fahrtauglichkeit „amtlich“ bestätigen, insbesondere wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind.

Zwei Wege zum Nachweis der Fahrtauglichkeit

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fahrtauglichkeit nachzuweisen: amtlich und nicht-amtlich.

Amtlicher Nachweis

Dies ist der offizielle Weg, der besonders für Berufskraftfahrer ratsam ist. Dabei wendet man sich an die Fahrerlaubnisbehörde und reicht die erforderlichen Dokumente ein. Dazu gehören:

  • Verkehrsmedizinisches Gutachten
  • Nachweis eines Reaktionstests (neuropsychologisches Gutachten)
  • Fahrprobe mit technischem Gutachten
  • Eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Nicht-amtlicher Nachweis

Beim nicht-amtlichen Weg sammelt man schriftliche Belege über die Fahrtauglichkeit, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass man vorsorglich gehandelt hat. Diese Nachweise umfassen:

  • Gutachten durch den behandelnden Arzt oder Verkehrsmediziner
  • Neuropsychologische Untersuchungen
  • Augenärztliches Gutachten

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Das Autofahren erfordert physische, psychische und kognitive Fähigkeiten. Beeinträchtigungen infolge eines Schlaganfalls können die Fahreignung vorübergehend oder dauerhaft einschränken. Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit erfolgt individuell auf Grundlage von Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

tags: #mpu #nach #schlaganfall #voraussetzungen