Epilepsie: Brauchen Betroffene einen Ausweis? Ein umfassender Überblick

Weltweit leiden etwa 1 % der Bevölkerung an Epilepsie, in Deutschland sind es ebenfalls etwa 1 %. Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte, plötzliche Funktionsstörungen des Gehirns gekennzeichnet ist. Diese Störungen äußern sich in epileptischen Anfällen, die vielfältige Formen annehmen können. Die Frage, ob Epileptiker einen Ausweis tragen sollten, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Epilepsie, gibt Hinweise zum Verhalten bei einem Anfall und diskutiert die Notwendigkeit eines Ausweises.

Was ist Epilepsie?

Epilepsie ist eine Erkrankung des Gehirns, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Ein einzelner Anfall bedeutet nicht automatisch, dass eine Person Epilepsie hat. Erst wenn mindestens zwei unprovozierte Anfälle aufgetreten sind, spricht man von Epilepsie. Die Anfälle entstehen durch eine plötzliche, unkontrollierte Entladung von Nervenzellen im Gehirn.

Ursachen und Auslöser

Epilepsie kann verschiedene Ursachen haben. Dazu gehören genetische Veranlagung, Hirnschäden durch Unfälle oder Krankheiten sowie Entwicklungsstörungen des Gehirns. In vielen Fällen bleibt die Ursache jedoch unbekannt.

Bestimmte Faktoren können epileptische Anfälle auslösen oder begünstigen. Dazu gehören:

  • Schlafmangel
  • Alkoholgenuss
  • Flackerlicht (insbesondere bei photosensibler Epilepsie)
  • Stress
  • Überanstrengung
  • Fieberhafte Infekte
  • Vergessene oder nicht eingenommene Antiepileptika

Anfallsformen

Epileptische Anfälle können sich sehr unterschiedlich äußern. Man unterscheidet grob zwischen fokalen und generalisierten Anfällen.

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  • Fokale Anfälle: Bei fokalen Anfällen ist nur ein bestimmter Bereich des Gehirns betroffen. Die Symptome hängen davon ab, welcher Bereich betroffen ist. Bei einfachen fokalen Anfällen bleibt das Bewusstsein erhalten, während es bei komplex-fokalen Anfällen eingeschränkt sein kann. Eine Aura kann die leichteste Form eines einfach-fokalen Anfalls sein. Sie dauert meist nur wenige Sekunden und kann isoliert auftreten oder andere Anfallsformen einleiten. Die Betroffenen erleben veränderte Empfindungen wie plötzliche Stimmungswechsel, Déjà-vu-Erlebnisse, optische, akustische oder olfaktorische Wahrnehmungen, Kribbeln oder Übelkeit.
  • Generalisierte Anfälle: Bei generalisierten Anfällen ist das gesamte Gehirn betroffen. Zu den häufigsten Formen gehören Absencen (kurze Bewusstseinspausen) und tonisch-klonische Anfälle (früher Grand Mal). Beim Grand Mal verliert die betroffene Person das Bewusstsein, stürzt, verkrampft und zuckt rhythmisch am ganzen Körper.

Was tun bei einem epileptischen Anfall?

Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und richtig zu handeln, wenn jemand in Ihrer Anwesenheit einen epileptischen Anfall erleidet. Hier sind einige wichtige Maßnahmen:

  1. Ruhe bewahren: Nicht davonrennen, sondern besonnen handeln.
  2. Gefahrenbereich entfernen: Den Betroffenen gegebenenfalls aus einem Gefahrenbereich (z.B. Straße, Treppe) entfernen.
  3. Kleidung lockern: Beengende Kleidungsstücke am Hals lösen.
  4. Kopf schützen: Den Kopf mit einer Jacke oder einem Kissen polstern.
  5. Krampf nicht unterdrücken: Krampferscheinungen nicht unterdrücken, den Betroffenen nicht aufrichten, verkrampfte Hände nicht öffnen oder festhalten, Kiefer nicht gewaltsam öffnen, keine Gegenstände zwischen die Zähne schieben.
  6. Keine Unterbrechungsversuche: Nicht schütteln, klopfen oder anschreien.
  7. Stabile Seitenlage: Patient nach dem Anfall in stabile Seitenlage bringen, damit eventuell Speichel abfließen kann.
  8. Hilfe anbieten: Nach dem Anfall bzw. Wiedererlangen des normalen Bewusstseins Hilfe und Begleitung anbieten.
  9. Dauer registrieren: Wichtig ist auch, die Dauer des Anfalls zu registrieren. Zumeist sind Anfälle nach ein bis zwei Minuten vorbei.

Wann muss ein Notarzt gerufen werden?

In folgenden Fällen sollte der Notruf 112 gewählt werden:

  • Der Anfall dauert länger als fünf Minuten.
  • Es kommt zu mehreren Anfällen hintereinander.
  • Es gibt Atemprobleme.
  • Es kam zu Verletzungen.
  • Man weiß, dass es der erste Anfall war.
  • Die Person kommt nicht wieder zu sich.

Der Notfallausweis für Epileptiker

Ein Notfallausweis für Epileptiker ist ein Dokument, das wichtige Informationen über die Erkrankung enthält und im Notfall helfen kann. Er ist ein viersprachiges Ausweisdokument (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch) und enthält Informationen, die bei einem Anfall im In- und Ausland hilfreich sind. Betroffene sollten den Ausweis immer bei sich tragen.

Welche Informationen sollte der Ausweis enthalten?

  • Diagnose (Epilepsieform)
  • Medikation (Name und Dosierung der Antiepileptika)
  • Allergien
  • Notfallkontakte (Name und Telefonnummer von Angehörigen oder behandelnden Ärzten)
  • Besondere Hinweise (z.B. Verhalten bei einem Anfall, Begleiterkrankungen)

Vorteile eines Notfallausweises

  • Schnelle Information für Helfer: Der Ausweis informiert Ersthelfer und medizinisches Personal schnell über die Epilepsie und die notwendigen Maßnahmen.
  • Sicherheit im Notfall: Er gibt dem Betroffenen und seinen Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit, da im Notfall wichtige Informationen schnell verfügbar sind.
  • Hilfe bei Reisen: Im Ausland kann der Ausweis helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und die medizinische Versorgung zu erleichtern.

Alternativen zum Notfallausweis

Neben dem klassischen Notfallausweis gibt es auch andere Möglichkeiten, wichtige Informationen im Notfall bereitzustellen:

  • SOS-Amulett: Ein Amulett mit einem eingravierten Hinweis auf die Epilepsie und einer Notfallnummer.
  • Digitale Notfallkarte: Eine App auf dem Smartphone, die im Notfall wichtige Informationen anzeigt.

Epilepsie im Alltag

Viele Menschen mit Epilepsie können ein normales Leben führen, wenn die Erkrankung gut behandelt ist. Es gibt jedoch einige Aspekte, die im Alltag beachtet werden sollten.

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Führerschein

Die Frage, ob eine Person mit Epilepsie einen Führerschein machen oder behalten darf, hängt von der Anfallskontrolle ab. In der Regel ist eine anfallsfreie Zeit von einem Jahr erforderlich, um ein Fahrzeug der Gruppe 1 (z.B. PKW) zu führen. Für Fahrzeuge der Gruppe 2 (z.B. LKW, Bus) gelten strengere Regeln.

Berufswahl

Menschen mit Epilepsie können grundsätzlich jeden Beruf ausüben, solange sie sich oder andere nicht gefährden. Bestimmte Berufe, wie z.B. Pilot oder Busfahrer, sind jedoch ausgeschlossen. Es ist ratsam, sich frühzeitig beruflich beraten zu lassen und die individuellen Risiken abzuklären. Junge Menschen mit Epilepsie sollten sich bereits frühzeitig - 1 bis 2 Jahre vor Ende der Schulzeit - mit der Berufswahl beschäftigen. Schulabgänger, die nicht anfallsfrei sind, benötigen unbedingt eine spezielle Berufsberatung.

Sport

Sport ist grundsätzlich förderlich für die Gesundheit, auch für Menschen mit Epilepsie. Bei Anfallsfreiheit von mehr als 2 Jahren können Sie fast alle Sportarten ohne Risiko ausüben. Bei nicht anfallsfreien Patienten ist bei bestimmten Sportarten eine Beaufsichtigung notwendig. Treten die Anfälle zu bestimmten Tageszeiten auf, meiden Sie diese Zeiten für sportliche Aktivitäten. Nur wenige Sportarten sind aufgrund ihres Gefährdungsrisikos für Menschen mit einer aktiven Epilepsie weitgehend ungeeignet. Dazu gehören Sportarten, die mit einem Risiko von Kopfverletzungen (z.B. Boxen) und Stürzen (z.B. Fallschirmspringen oder Klettern) sowie mit der Gefahr des Ertrinkens (z.B. Schwimmen ohne Aufsicht, Surfen, Tiefseetauchen) einhergehen. Besondere Vorsicht gilt beim Schwimmen: Hier sollten Patienten, die noch keine zwei Jahre anfallsfrei sind, nach Möglichkeit 1:1 oder in der Gruppe betreut werden oder einen Schwimmkragen bzw. eine Schwimmweste tragen.

Schwangerschaft

Frauen mit Epilepsie können grundsätzlich schwanger werden und gesunde Kinder zur Welt bringen. Es ist jedoch wichtig, die Medikation während der Schwangerschaft mit dem Arzt abzustimmen, da einige Antiepileptika das Risiko von Fehlbildungen erhöhen können. Für die Wirkstoffe Lamotrigin und Carbamazepin ist anhand der vorliegenden Studien ein vergleichsweise niedriges Risiko abzuleiten. Eine genaue Einschätzung des Risikos, insbesondere für die neu entwickelten Antiepileptika, ist bisher jedoch nicht möglich.

Rechtliche Aspekte

Die Frage, ob Epilepsie eine Behinderung darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Grad der Behinderung (GdB) bei Epilepsie richtet sich nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung der Anfälle. Für eine zutreffende Einstufung ist eine genaue Beschreibung der Anfälle erforderlich. Die Versorgungsverwaltung stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest.

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Epilepsie im Alter

Epilepsie im höheren Alter ist eine besondere Herausforderung, da sie oft schwer zu erkennen und zu diagnostizieren ist. Im Alter lösen Störungen des Elektrolythaushalts wie eine Hyponatriämie häufiger einen Krampfanfall aus. Ältere können Dysbalancen des Elektrolythaushalts nicht so gut ausgleichen wie junge Menschen.

Symptome und Diagnose

Epileptische Anfälle sind im Alter meist fokal. Sie gehen von einem Ursprungsort aus, und die neuronalen Entladungen bleiben auf einen umschriebenen Bereich des Gehirns beschränkt. Wie sich der Anfall äußert, hängt vom Ort der Störung ab. So kann es zu rhythmischen Zuckungen einer Extremität kommen oder zu Missempfindungen. Während das Bewusstsein bei einfachen fokalen Anfällen erhalten bleibt, ist es bei den komplex-fokalen immer gestört.

Aufgrund der oft wenig typischen Symptome besteht die Gefahr, dass ein epileptischer Anfall bei einem älteren Menschen nicht erkannt wird. Oftmals werden Anfälle als unklare mentale Veränderungen, Verwirrtheit, Synkopen, Gedächtnisstörungen oder als Schwindel fehlgedeutet. Zudem bemerken Betroffene einen kurzen Anfall, der mit einem Bewusstseinsverlust einherging, oft gar nicht. Häufige Stürze können, müssen jedoch nicht Zeichen für eine Epilepsie sein.

Therapie

Bei der Auswahl des Antiepileptikums spielen altersbedingte Veränderungen der Pharmakokinetik eine große Rolle. Die enzyminduzierenden Antiepileptika (Carbamazepin, Phenytoin, Phenobarbital, Primidon) sind im Alter nicht zu empfehlen. Schließlich gebe es Antiepileptika, die im Alter besser vertragen werden. Hierzu gehören laut Elger beispielsweise Lamotrigin und Levetiracetam.

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