Autofahren nach einem Schlaganfall: Wieder Busfahrer?

Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen stark verändern und mitunter große Einschränkungen mit sich bringen. Viele Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, möchten nach der Rehabilitation wieder mobil sein und ihren Alltag selbstständig gestalten. Ob das Autofahren nach einem Schlaganfall wieder möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel soll Betroffenen und Angehörigen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen, medizinischen und praktischen Aspekte des Autofahrens nach einem Schlaganfall geben.

Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall

Ein Schlaganfall (Apoplex), auch Hirnschlag genannt, entsteht durch den Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder durch eine spontane Blutung eines Hirngefäßes. In beiden Fällen kommt es zu einer mangelnden Durchblutung und somit zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden. Die Folgen eines Schlaganfalls können vielfältig sein und sich je nach Ausmaß und Ort der Schädigung unterschiedlich äußern. Typische Folgen sind:

  • Teillähmungen (Arme oder Beine)
  • Seh- und Sprechstörungen
  • Vergesslichkeit
  • Konzentrationsstörungen
  • Orientierungsprobleme

Diese Beeinträchtigungen können die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen, erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass Betroffene sich nach einem Schlaganfall ärztlich beraten lassen, um ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.

Rechtliche Grundlagen für das Autofahren nach einem Schlaganfall

In Deutschland gibt es keine generelle Meldepflicht für Erkrankungen, die die Fahreignung einschränken. Das bedeutet, dass der Führerschein nach einem Schlaganfall nicht automatisch entzogen wird. Allerdings sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen. Das bedeutet, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, seine Fahreignung sicherzustellen.

Laut Paragraf 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf am Verkehr nur teilnehmen, wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen sicher im Verkehr bewegen kann, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Konkrete Vorgaben, was genau zu tun ist, um ausreichend Vorsorge zu treffen, gibt es jedoch nicht.

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Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen Schlaganfall-Betroffene nachweisen können, dass sie alles Notwendige getan haben, um Vorsorge zu treffen, dass sie niemanden gefährden. Daher ist es ratsam, die Fahreignung nach einem Schlaganfall von einem Arzt oder einer Begutachtungsstelle überprüfen zu lassen.

Ärztliches Fahrverbot und seine Bedeutung

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine zeitweise Fahruntauglichkeit attestiert, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Dieses "ärztliche Fahrverbot" ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem von Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot. Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden.

Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahreignung

Wer nach einem Schlaganfall die Fahreignung wiedererlangen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  1. Bestehen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen, die die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigen? Hierbei geht es vor allem um neurologische und neuropsychologische Ausfälle wie Gesichtsfeldausfälle, Lähmungen, kognitive Störungen, Wahrnehmungsstörungen, Vergesslichkeit, herabgesetzte Aufmerksamkeit, Konzentrationsprobleme, Sprachstörungen, Orientierungsprobleme oder Gedächtnisverlust.
  2. Wie hoch ist das Gefährdungspotenzial durch einen plötzlichen Kontrollverlust während des Fahrens infolge eines erneuten Krankheitsereignisses? Das Schlaganfallrisiko ist bei Personen, die schon ein derartiges Ereignis durchgemacht haben, höher als bei bisher nicht Betroffenen.
  3. Ist der Betroffene sich der besonderen Gefahr von schwerwiegenden Unfällen bewusst und verhält er sich entsprechend? Für kranke Menschen bedeutet dies, dass sie die Krankheitszeichen und die dadurch bedingten Leistungseinschränkungen kennen und berücksichtigen müssen.

Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fahreignung nach einem Schlaganfall überprüfen zu lassen:

  1. Selbstständige Beschaffung von Unterlagen: Betroffene können selbstständig alle Unterlagen besorgen, die notwendig sind, um die Fahreignung zu belegen. Dazu gehören ärztliche Gutachten, neuropsychologische Tests und augenärztliche Untersuchungen. Diese Unterlagen können dann bei Bedarf vorgelegt werden.
  2. Förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren: Betroffene können sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und ein förmliches Fahreignungsüberprüungsverfahren beantragen. Die Behörde fordert dann verschiedene Gutachten und Tests ein und überprüft anhand der Ergebnisse die Fahreignung.

Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte.

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Gutachten und Tests zur Feststellung der Fahreignung

Um die Fahreignung nach einem Schlaganfall zu beurteilen, sind verschiedene Gutachten und Tests erforderlich:

  1. Ärztliches Gutachten: Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation, Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts, Betriebsmediziner oder -medizinerinnen oder Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin.
  2. Neuropsychologischer Test: Dieser Test dient der Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierung, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit unter simuliertem Stress.
  3. Augenärztliche Untersuchung: Diese Untersuchung dient dem Ausschluss von Gesichtsfeldausfällen oder Sehstörungen.
  4. Beobachtungsfahrt: Bei dieser Fahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

In manchen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Die MPU gliedert sich in mehrere Teile:

  1. Medizinische Untersuchung: Ein Facharzt, eine Fach- oder Rehaklinik erstellen ein aktuelles Gutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen.
  2. Leistungs-Untersuchung: Die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung des Betroffenen werden beurteilt.
  3. Psychologisches Gespräch: Ein Psychologe ermittelt, ob der Betroffene seinen Schlaganfall auch psychisch bewältigt hat, sich das Autofahren zutraut und sich tauglich für den Straßenverkehr fühlt.

Fahrzeugumbau und Anpassungen

Bei dauerhaften körperlichen Behinderungen kann ein Fahrzeugumbau eine Lösung sein, um nach einem Schlaganfall wieder Auto zu fahren. Es gibt Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Fahrzeuge behindertengerecht umzubauen und Betroffene hinsichtlich Planung, Umbau und Zulassung beraten.

Mögliche Anpassungen am Fahrzeug sind:

  • Anpassung von Gaspedal, Bremse und Kupplung
  • Anpassung des Sitzes
  • Anbringung von Lenkhilfen
  • Verlegung von Bedienelementen

Nach dem Umbau des Fahrzeugs ist eine Fahrprobe erforderlich, um die sichere Bedienung des Fahrzeugs nachzuweisen.

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Finanzielle Unterstützung für Gutachten und Fahrzeugumbau

Die Kosten für Gutachten, Tests und einen eventuellen Fahrzeugumbau müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden. Erwerbstätige können jedoch Kostenübernahmen oder Zuschüsse bei Rehabilitationsträgern (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung) beantragen.

Sonderfall Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer (LKW, Bus, Bahn, Fahrgastbeförderung) gelten strengere Anforderungen an die Fahreignung als für Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.

Es gibt jedoch neue Hoffnung für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen. Ende 2018 haben mehrere Neuro-Fachgesellschaften ihre Empfehlungen in dem Positionspapier „Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen“ zusammengefasst. Darin haben die Mediziner die Wahrscheinlichkeit berechnet, dass es durch einen wiederholten Schlaganfall zu einem Verkehrsunfall von Pkw oder Bus mit Personenschaden kommt. Nach ihrer Berechnung bewegt sich das leicht erhöhte Risiko in einem Rahmen, der in vielen anderen Ländern toleriert wird. Es ist daher möglich, dass es zu einer Aufweichung des quasi strikten Fahrverbotes kommt und dass künftig - nach individueller medizinischer Begutachtung - auch das Führen eines Lkw oder Bus nach Schlaganfall möglich sein könnte.

Tipps für Betroffene und Angehörige

  • Lassen Sie sich nach einem Schlaganfall ärztlich beraten, um Ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.
  • Nehmen Sie an einer Rehabilitation teil, um Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten wiederzuerlangen.
  • Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Fahreignung überprüfen zu lassen
  • Informieren Sie sich über mögliche finanzielle Unterstützung für Gutachten und Fahrzeugumbau.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Rückkehr in den Beruf oder eine berufliche Neuorientierung.
  • Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen aus, um Erfahrungen und Informationen zu teilen.

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