Kinderlärm als Belästigung: Rechte und Pflichten von Nachbarn

Kinder sind ein Segen, können aber auch eine Quelle von Konflikten sein, insbesondere wenn es um Lärmbelästigung geht. Fröhliches Kindergeschrei, quietschende Trampoline und Ballspiele im Garten können die Ruhe der Nachbarn erheblich beeinträchtigen. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten von Nachbarn in Bezug auf Kinderlärm und gibt Hinweise, wie Konflikte vermieden oder gelöst werden können.

Die Realität des Kinderlärms

Kinder wollen spielen und sich ausleben. Dazu gehört, dass Kinder singen, lachen, rufen und auch durch das Rumrennen Getrampel verursachen. Dass das kindliche Ausleben nicht leise geschieht und durchaus zu einer guten Entwicklung gehört, weiß eigentlich jeder. Bei Babys oder Kleinkindern trägt auch das Weinen und Schreien zu einem Geräuschpegel bei, der durchaus als störend empfunden werden kann. Kinder können laut und aufgedreht sein. Sie toben in der Wohnung, spielen im Garten, schreien im Hausflur, spielen Ball im Hof oder weinen. Kinder bewegen sich anders durch die Welt als Erwachsene und sind mit den meisten sozialen Normen noch nicht vertraut. Entwicklung passiert nicht geräuschlos. Wenn Babys Zähne bekommen und Teenager Liebeskummer haben, kann es nachts schon mal lauter werden.

Gesetzlicher Schutz kindlicher Bedürfnisse

Gesetzlich sind die Bedürfnisse von Kindern nach Spiel und Toberei besonders geschützt, auch an Sonn- und Feiertagen. Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dies ist Teil einer gesunden Entwicklung und daher zu tolerieren. Hierzu gehört vor allem der beim Spielen übliche Kinderkrach, aber auch das Lachen und Weinen und das Schreien des Babys, wenn es nachts wach wird. All diese Geräusche müssen Nachbarn grundsätzlich akzeptieren. Nach einem Gerichtsurteil ist dieser Kinderlärm keine Ruhestörung.

Die aktuelle Rechtsprechung nutzt diese Regelung bei Urteilen zu Kinderlärm in Mietshäusern. Verschiedene Gerichte haben festgestellt, dass Kinder das Recht haben, ihren Spiel- und Bewegungsdrang in Mietwohnungen auszuleben. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Andere Urteile besagen, dass die Geräusche von spielenden Kindern während der gesetzlichen Ruhezeiten geduldet werden müssen.

Wann Kinderlärm eine Ruhestörung darstellt

Grundsätzlich gilt Lärm durch Kinder oder Kindergeschrei nicht als Ruhestörung und muss bis zu einem bestimmten Maß immer toleriert werden. Allerdings gibt es Grenzen der Zumutbarkeit. Nicht jeder Lärm muss hingenommen werden. Es gibt Situationen, in denen Kinderlärm als Ruhestörung gilt und rechtliche Schritte gerechtfertigt sein können. Auch wenn Kinderlärm grundsätzlich hingenommen werden muss. Egal ob er beim Spielen auf dem Bolzplatz, im Garten oder in einem Mehrfamilienhaus entsteht. Denn Spielen gehört zur natürlichen Entwicklung von Kindern, die unter besonderem Schutz steht.

Lesen Sie auch: Friedliche Koexistenz mit Nachbarn

Überschreitung des zulässigen Maßes

Überschreiten die Geräusche ein zumutbares und zulässiges Maß, muss das nicht mehr akzeptiert werden. Ist die Lärmbelästigung durch Kinderlärm in der Wohnung rücksichtslos oder überschreitet dieser das zulässige Maß, ist eine Minderung der Miete möglich. Wie hoch diese dann ausfällt, ist einzelfallabhängig.

Rücksichtsloses Verhalten

Trotz dieser hohen Toleranz gegenüber müssen sich Anwohner und Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Nur den üblichen Kinderlärm müssen sie hinnehmen und sich dementsprechend den kindlichen Interessen unterordnen. Rücksichtsloser und unnötiger Krach fällt jedoch nicht hierunter.

Nichteinhaltung der Ruhezeiten

Kinder und Jugendliche müssen sich an die Ruhezeiten halten. Nachbarn können sich bei einem Verstoß direkt an die Eltern wenden, wenn deren Nachwuchs nachts noch sehr laut war oder ist. Eltern sind gehalten, die Lärmbelästigung durch ihre Kinder in den Ruhezeiten zwischen 22.00 und 06:00 bzw. 07:00 Uhr so gering wie möglich zu halten. Die geltenden ortsüblichen Ruhezeiten sind entweder durch die Gemeinde bestimmt oder in der Hausordnung bzw. dem Mietvertrag festgelegt.

Ruhezeiten: Was ist erlaubt, was nicht?

Ruhezeiten wie etwa die Nachtruhe, die die Nerven der Nachbarn schonen sollen, gelten je nach örtlichen Regelungen üblicherweise zwischen etwa 22 und 6 Uhr. Innerhalb dieser festgelegten Zeiten müssen Eltern nach Möglichkeit darauf achten, dass ihre Kinder keinen Lärm machen - das Spielen im Garten eingeschlossen.

Vielerorts gilt auch eine Mittagsruhe etwa zwischen 13 und 15 Uhr. Kindern ab dem Grundschulalter ist das in der Regel gut zu vermitteln. Bei kleineren Kindern sollten Nachbarn ein wenig Nachsicht walten lassen, denn sie können das Konzept „Ruhezeiten“ noch nicht verstehen.

Lesen Sie auch: So treiben Sie Ihre Nachbarn zur Weißglut (legal!)

Grundsätzlich gilt an Sonn- und Feiertagen laut Feiertagsschutz-Verordnung (FSchVO) eine ganztägige Ruhezeit von 0 bis 24 Uhr - und zwar in allen Bundesländern. Kinder dürfen hier also auch an Sonn- und Feiertagen im Garten spielen.

Ausnahmen von der Ruhezeit

Babys und Kleinkinder werden sich nicht an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten halten. Da hilft nur, Verständnis zu entwickeln. In § 6 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) etwa ist Kinderlärm von der Sonn- und Feiertagsregelung ausgenommen, ähnlich wie Glockenläuten oder Gefahrenabwehrmaßnahmen (§ 6 Abs. 2).

Kinderlärm in verschiedenen Wohnbereichen

Die Frage, wie viel Kinderlärm zulässig ist, hängt auch von der Art des Wohnbereichs ab.

Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen

Bei Kinderlärm in Innenhöfen und Gärten von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen ist zusätzlich zu klären, ob Spielen und Herumtoben dort überhaupt erlaubt ist. Das ist üblicherweise in der Hausordnung geregelt.

Schrebergärten

Grundsätzlich sieht das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) den Schrebergarten als Ort der Erholung vor. Aber auch hier sind spielende Kinder zu dulden. Kleingartenvereine können eigene Vereinsordnungen erlassen, in denen festgelegt ist, wann z. B. Fühlst du dich durch Kinderlärm im Schrebergarten gestört, erkundigst du dich am besten bei deinem zuständigen Kleingartenverein oder schaust in die Vereinsordnung, welche Regelungen diese vorsieht.

Lesen Sie auch: Was tun bei Ruhestörung?

Gärten

Wird es wochentags zwischen Nachmittag und frühem Abend mal laut in den Nachbargärten, dann müssen Anwohner das in der Regel dulden. Diese typischen Kinderspielzeiten liegen meist außerhalb der Ruhezeiten. Daher können Nachbarn nicht darauf bestehen, ihren Nachmittagskaffee auf der eigenen Terrasse dann in absoluter Stille einzunehmen. Mit diesen Grundsätzen wird vor allem auf die Bedürfnisse von Kindern eingegangen, zu spielen und sich zu bewegen. Die gute Nachricht: Wird aber fast rund um die Uhr und in extremer Lautstärke getobt, dann müssen Nachbarn das nicht dulden.

Was können Nachbarn tun?

Wenn dich der Kinderlärm deiner Nachbarn wieder mal stört: Es hilft, sich in die Lage von Familien hineinzuversetzen. Viele Eltern sind froh, wenn sich ihre Kinder an der frischen Luft beschäftigen und den Sommer draußen genießen können. Daher solltest du deine Nachbarn zunächst freundlich darauf hinweisen.

Das Gespräch suchen

Fühlen sich Nachbarn durch Kinderlärm oder Trampeln gestört, sollte als erster Schritte immer zunächst das Gespräch gesucht werden. Suchen Sie das direkte Gespräch mit den Personen, die Kinderlärm als störend empfinden. Überlegen Sie als Familie, welche Maßnahmen zu einer Lärmverringerung beitragen könnten. Gerade weil die heutige Rechtslage sehr viel Toleranz gegenüber den Kleinen verlangt, sollten Sie bei einer Lärmbelästigung durch Kinder mit Ihrem Nachbarn sprechen. Wenn z. B. beim Nachbarn der Kinderlärm durch Trampeln zu stark wird, erklären Sie den Eltern freundlich und in aller Ruhe Ihr Anliegen und bieten ihm Kompromissvorschläge an.

Man solle stattdessen möglichst ruhig versuchen herauszufinden, was genau die Person stört und wo das Problem liegt. Beschwerden über Kinderlärm ließen sich seiner Erfahrung nach fast immer schnell lösen. Außerdem appelliere er immer an das gegenseitige Verständnis. »Manche Menschen arbeiten im Schichtsystem, manche sind alt, andere sehr sensibel, und jede Person hat einen Anspruch auf Ruhe«, sagt Winter. Wobei jeder darunter etwas anderes verstehe. »Wer den Nachbarn wirklich zuhört und ihnen signalisiert, dass er ihre Lage versteht, hat schon den wichtigsten Schritt gemacht«, sagt Winter. Ein wertschätzender Umgang mit der Lebenssituation des anderen sei das Wichtigste.

Lärmprotokoll führen

Ändern die Familien ihr Verhalten jedoch auch nach wiederholten Hinweisen nicht und werden immer wieder Ruhezeiten missachtet, solltest du ein Lärmprotokoll führen. Das kann dabei helfen, bei unzumutbarem Lärm Unterlassungsansprüche durchzusetzen.

Vermieter einschalten

In Mietwohnungen kann der Vermieter gegebenenfalls die lärmende Partei abmahnen und ihr im äußersten Fall sogar kündigen. Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringen, können Sie sich an den Vermieter oder Ihre Hausverwaltung wenden. Möglicherweise ist der Lärm auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen.

Rechtliche Schritte

Können sich die Nachbarn nicht auf einen Kompromiss einigen, sind Verhandlungen vor Gericht wegen Ruhestörungen nicht selten. Ob eine Klage wegen Kinderlärm erfolgreich ist und eine Mietminderung wegen Lärms erfolgen kann, kann pauschal nicht beurteilt werden, da dies von den individuellen Umständen abhängt. Sollte alles nichts helfen, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, welche Chancen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Lärmbelästigung durch Kinderlärm hat.

Was können Eltern tun?

Deine Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm in deinem Garten? Solange deine Kinder nicht während der gesetzlichen Ruhezeiten lautstark toben, kannst du dem erstmal gelassen entgegensehen. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder während der Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 oder 07:00 Uhr möglichst wenig Lärm machen.

Rücksicht nehmen

Je verständiger ein Kind wird, umso mehr müssen die Eltern dafür sorgen, dass sich der Lärmpegel in Grenzen hält. Verhalten sich die Eltern rücksichtslos und wird so unnötiger Lärm verursacht, kann auch eine Ruhestörung durch Kinder zu einer Abmahnung führen und im letzten Schritt eine Kündigung begründen.

Kompromisse finden

Überlegen Sie als Familie, welche Maßnahmen zu einer Lärmverringerung beitragen könnten. So könnte zum Beispiel ein Teppich einen Großteil des Lärms mindern. Vergessen Sie nicht, auch positives Feedback zu geben, wenn sich zum Beispiel die Lärmbelästigung an einem Wochenende im Rahmen gehalten hat.

Verständnis zeigen

Auch wenn die Eltern mit ihren lärmenden Kindern im Recht sind: Oft meckern die Nachbarn trotzdem. Und das möchten sich die meisten Eltern am liebsten ersparen. Viele ermahnen ihren Nachwuchs ja schon von sich aus zur Ruhe. Für den lärmgeplagten Nachbarn, der immer wieder vor der Tür steht, fehlen dann die Nerven.

Schlichtungsstellen als Vermittler

In allen Bundesländern außer Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg gibt es Schiedsstellen, die den Gerichten viele Streitfälle ersparen. Einige Themenbereiche fallen komplett in deren Kompetenz, wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, andere kann man entweder gerichtlich oder beim Schiedsamt regeln.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, unterliegen jedoch einer Qualitätskontrolle des zuständigen Amtsgerichtes, bezüglich ihrer Ausbildung und den Formalitäten ihrer Arbeit. Inhaltlich arbeiten sie von den Gerichten unabhängig.

Wendet sich jemand an ein Schiedsamt, so werden beide Parteien eingeladen. Es gilt eine Erscheinungspflicht. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt, unter Verschwiegenheitspflicht der Schiedsperson. Einen rechtlichen oder sonstigen Beistand darf man mitbringen, aber anders als vor Gericht dürfen Anwälte nur unterstützen. Das Gespräch und somit auch die Lösungsfindung findet zwischen den Streitparteien und dem Mediator statt.

Die Streitschlichtung kostet je nach Aufwand und Bundesland unterschiedlich viel. Meist liegen die Kosten zwischen 50 und 100 Euro. Eine Einigung muss einvernehmlich sein.

Sollte das persönliche Gespräch trotz allen Bemühungen nicht funktionieren, weil etwa Beleidigungen stattfinden, dann solle man sich Hilfe beim Schiedsamt oder einer Streitschlichtung suchen.

tags: #nachbarn #mit #kleinen #kindern #nerven