Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was tun? Ein umfassender Ratgeber

Lärm kann eine erhebliche Belastung darstellen, Stress verursachen und sogar krank machen. Besonders belastend ist es, wenn man dem Lärm der Nachbarn in den eigenen vier Wänden ausgesetzt ist. Mehr als 60 % der Nachbarschaftskonflikte drehen sich um Lärm. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, mit Lärmbelästigung umzugehen und Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Wann ist Lärm eine Belästigung?

Schreiende Babys, bellende Hunde, ausgedehntes Geigenspiel, arbeitende Handwerker oder streitende Familien - all das kann zum Leben dazugehören, aber für Nachbarn belastend sein. Da die Schmerzgrenze bei jedem anders ist, führt die Interpretation von Lebensgeräuschen als Lärm immer wieder zu Streitigkeiten.

Ein fieberndes Kind, das mitten in der Nacht brüllt, ist zwar ärgerlich, aber gehört zum Leben dazu. Das leise Summen des Epiliergeräts der Nachbarin, das von Badezimmer zu Badezimmer übertragen wird, mag für empfindliche Gemüter störend sein, stellt aber keine Lärmbelästigung dar, da Lautstärke und Dauer nicht ausreichen.

Als Faustregel gilt: Eine Lärmbelästigung liegt vor, wenn der Lärm der Nachbarn so laut und stark ist, dass man die eigene Wohnung dauerhaft nicht mehr nutzen kann. Tatsächlich kommt es aber auf den Einzelfall an. Geräusche, die zum täglichen Leben gehören, können zwar als Lärm empfunden werden, fallen aber nicht in die Kategorie der Lärmbelästigung. Kann man hier mit einer vernünftigen Argumentation nichts erreichen, weil weder ein schreiendes Baby noch ein bellender Hund sich an Ruhezeiten halten werden, kann eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung schwer durchgesetzt werden.

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wann ist es Ruhestörung?

Unzulässiger Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit, die in § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) geregelt ist. Auf eine solche Ordnungswidrigkeit steht eine Geldbuße von bis zu fünftausend Euro. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ohne berechtigten Anlass und in einem unzulässigen oder vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt.

Lesen Sie auch: Friedliche Koexistenz mit Nachbarn

Der schwerhörige ältere Herr empfindet die Lautstärke des Fernsehers als normal, während dem Violinisten mit absolutem Gehör in der Wohnung nebenan das Trommelfell zu platzen droht. Wie kann man sich sicher sein, dass eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung durch die Nachbarn nicht fruchtlos bleibt, und welche Rolle spielt das persönliche Empfinden einer Einzelperson?

Die sogenannte Lärmstufentabelle bietet einige Anhaltspunkte zur Beurteilung von Lärm. Weiterhin geben die allgemeingültigen Ruhezeiten den Rahmen vor.

Gesetzliche Regelungen und Ruhezeiten

Der Gesetzgeber macht keine genauen Angaben. Es existieren keine einheitlichen Regelungen, und jedes Bundesland definiert die Ruhezeiten ein wenig anders. Nahezu deckungsgleiche Ruhezeiten sind die Mittagsruhe, die Nachtruhe und die Pflicht, sich an Sonn- und Feiertagen ruhiger zu verhalten.

Bei Mehrfamilien- und Miethäusern sind oft die Hausordnungen aufschlussreich. Sollten die Ruhezeiten hier nicht explizit aufgelistet werden, so gelten die im jeweiligen Bundesland vorgegebenen Ruhezeiten. In Bayern sind das die Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr. Zu diesen Zeiten sollte man leiser musizieren, keine Partys veranstalten, keine laute Musik hören und auf geräuschintensive Haushaltstätigkeiten wie Staubsaugen und Wäsche waschen (bei alten Waschmaschinen) verzichten. Man darf sich selbstverständlich nach wie vor bewegen und unterhalten, sollte nur ein wenig auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Vorgabe lautet Zimmerlautstärke.

Ein Richtwert besagt, dass tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel als Zimmerlautstärke gelten. Da kaum jemand über einen professionellen Schallpegelmesser verfügt, sind alltagstaugliche Richtlinien wichtig. Wenn etwas nur in dem Zimmer zu hören ist, in welchem die Tätigkeit stattfindet, spricht man von Zimmerlautstärke.

Lesen Sie auch: So treiben Sie Ihre Nachbarn zur Weißglut (legal!)

Beispiele aus dem Alltag

Samstagnachmittag, 15:30 Uhr: Die Stereoanlage des Nachbarn läuft, und er singt kräftig mit. Über ihnen findet ein Kindergeburtstag statt, und die Nachbarn unter ihnen renovieren gerade, hämmern und bohren, während das Ehepaar auf der anderen Seite lautstark und mit Ausdauer einen (weiteren) Konflikt austrägt.

Kinder sollten lernen, sich an Ruhezeiten zu halten und Rücksicht auf andere zu nehmen. Tiere sollten sich auch während der Ruhezeiten ruhig verhalten, doch leider lassen sich Tiere manchmal noch schwerer erziehen als Kinder. Ihre Nachbarn dürfen auch streiten, allerdings bevorzugt tagsüber. Musik wird von Gerichten nicht so gern gesehen, vor allem, wenn diese aus einer Stereoanlage kommt. Selbst musizieren ist erlaubt, wenn es innerhalb der täglichen Obergrenzen bleibt.

Im Gegensatz dazu verbietet das Gericht nicht jede Tätigkeit, deren Geräuschemission über Zimmerlautstärke liegt, wenn es dabei um sozialadäquate Tätigkeiten geht. Zu diesen Tätigkeiten gehörten Maßnahmen der Körperhygiene, aber auch der hörbare Geschlechtsverkehr der Nachbarn. Auch eine angekündigte Party gilt als Lärmbelästigung.

Besonders in ländlichen Gebieten kommt es immer wieder zu nachbarschaftlichen Beschwerden wegen krähenden Hähnen, die in Tageszeitungen als kuriose Fälle beschrieben werden. Oftmals nimmt ein Hahn seine Weck-Pflicht besonders ernst oder aber er ist ein echter Frühaufsteher.

Ihre Rechte als Mieter bei Lärmbelästigung

Ist in Ihrer Wohnung keine Ruhe mehr zu finden, mindert sich auch die Lebensqualität. Da die Miete ein Entgelt für die zu erwartende Lebensqualität ist, können Mieter bei Lärmbelästigung eine Mietminderung verlangen. Wird dem Vermieter eine Ruhestörung mitgeteilt, so muss er handeln. Zunächst sollte er auf die Hausordnung verweisen und ggf. Abmahnungen aussprechen.

Lesen Sie auch: Was tun bei Ruhestörung?

Eine Lärmbelästigung kann einen Mangel der Mietsache darstellen und somit einen Grund für eine Mietminderung darstellen. Zunächst muss dem Vermieter der Grund für die verlangte Mietminderung mitgeteilt werden. Wenn Sie in ihrer Wohnung nicht mehr (durch)schlafen können, weil die Nachtruhe regelmäßig gestört wird, oder wenn das konzentrierte Arbeiten nicht mehr möglich ist, da Sie tagsüber das Gefühl haben, neben einer Disco zu wohnen, kann dies ein Grund für eine Mietminderung sein.

Natürlich können Sie nicht wegen singender Vögel, spielender Kinder oder einer Straßenbahn, die an ihrer Wohnung vorbeifährt, eine Mietminderung durchsetzen. Fragen Sie sich im Vorfeld einer Beschwerde, ob der Lärm dem allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko zuzurechnen ist oder zu den ortsüblichen Gegebenheiten zählt. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen eine Wohnung neben einer bekannten „Feiermeile“ beziehen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass hier gefeiert wird. Einheitliche Urteilssprüche existieren dazu leider nicht, da nahezu jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muss.

Vorgehensweise bei Lärmbelästigung

Sollten alle beschriebenen Vorgehensweisen nicht zum gewünschten Erfolg führen, persönliche Gespräche mit dem Lärmverursacher fruchtlos bleiben und die Störungen weiterhin bestehen, so kann eine Anzeige wegen Ruhestörung gestellt werden. Diese Anzeige ist bei wiederholten Störungen, aber auch bei akuten Lärmbelästigungen möglich.

Die Polizei ist bei einer akuten Ruhestörung zu rufen, das Ordnungsamt wird eher bei langandauernden Ruhestörungen tätig. Die aufgrund einer Ruhestörung verständigte Polizei muss sich selbst ein Bild der Lage machen und wird demnach in jedem Fall vorbeikommen. Sehen Sie sich gezwungen, diesen Schritt zu gehen, kann auch hier das Lärmprotokoll hilfreich sein. Wenn Sie mit ihren Empfindungen nicht allein sind, weil ihre Nachbarn ihrerseits unter der Ruhestörung leiden, kann das zur objektiven Einschätzung der Sachlage beitragen.

Beachten Sie bitte, dass das Hinzuziehen der Behörden die Situation oftmals verhärtet, statt entspannt. Der Verursacher des Lärms wird sich vielleicht seiner Schuld nicht bewusst sein, sonst hätte er aus Rücksichtnahme und Anstand die Lärmbelästigung eingeschränkt oder vermieden. So wird sich der Lärmverursacher höchstwahrscheinlich ungerecht behandelt fühlen und seinerseits mit Ärger reagieren.

Die Bedeutung der Kommunikation

In vielen Fällen hilft die Kommunikation. Suchen Sie zunächst in jedem Fall das direkte Gespräch zum Lärmverursacher. Erklären Sie diesem, warum und wieso sein Verhalten Ihre Ruhe stört und was Sie sich wünschen. Lassen Sie Verständnis walten, aber bitten Sie auch um Verständnis für Ihre Empfindungen. Unter Umständen ist dem Verursacher nicht bewusst, dass sich sein Verhalten störend auf die Nachbarn auswirkt.

Sollte das Gespräch nicht fruchten, kontaktieren Sie den Vermieter. Sollte dies erfolglos bleiben und der Vermieter nichts unternehmen, haben Sie die Möglichkeit bei Polizei oder Ordnungsamt Anzeige zu erstatten.

Das Lärmprotokoll

Wollen Sie als Mieter gegen die Lärmbelästigung eines Nachbarn vorgehen, müssen Sie die Ruhestörung beweisen. Dazu führen Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll. In einem solchen Protokoll wird das Datum, die Dauer, der Beginn und das Ende der Ruhestörung, sowie die Art der Ruhestörung und der Verursacher vermerkt. Vergessen Sie auch nicht, die Auswirkung der Ruhestörung zu protokollieren (Kind kann nicht schlafen, Sie selbst können nicht schlafen, keine Konzentration möglich etc.).

Toleranz und Rücksichtnahme im Mietshaus

Wer in einem Mietshaus wohnt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese enge Wohnsituation von allen Beteiligten Toleranz und Rücksichtnahme verlangt. Wenn Familien mit kleinen Kindern im selben Haus wohnen, wie junge Leute, die gerne Party machen, eventuell aber auch ruhebedürftige, ältere Leute unter den Mietern sind, kann man nicht davon ausgehen, dass alles immer zur absoluten persönlichen Zufriedenheit verläuft.

Grundsätzlich ist es schön, wenn Menschen das Leben feiern. Es wird gelacht, gegessen, getrunken, getanzt, was mitunter einen hohen Geräuschpegel schafft. Lassen Sie, wenn möglich, Gnade vor Recht ergehen, auch wenn es einmal etwas lauter wird. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie es still ertragen müssen, wenn jede Nacht in der Nachbarwohnung durchgefeiert wird. Suchen Sie auch hier zunächst das Gespräch. Rücksichtnahme darf man allerdings auch von den Feiernden erwarten. Diese sollten versuchen, ab 22:00 Uhr die Lautstärke zu verringern und nicht vergessen, dass es andere Menschen im gleichen Haus gibt, die einen anderen Alltag haben, für den sie fit sein müssen. Einmal im Jahr können Sie sich allerdings getrost den Anruf bei der Polizei sparen. An Silvester gelten bzgl. der Lärmbelästigung Sonderregelungen.

Nicht wirklich laut, aber ungeheuer nervenaufreibend können knarrende Dielenböden in Altbauten sein. Und nicht selten befinden sich die knarrenden Dielen in der eigenen Wohnung. Derartige Holzgeräusche gelten rechtlich allerdings nicht immer als Mangel. Wer in einen unsanierten Altbau einzieht, muss sich darüber im Klaren sein, dass derartige Geräusche entstehen können und dort auch als normal anzusehen sind.

Lärm im Garten

Gartenparty, Laubbläser, Rasenmäher, Kinder im Planschbecken - auch im Garten kann es mitunter laut werden. Grundsätzlich sind die bereits erwähnten Ruhezeiten auch im Freien einzuhalten. In manchen Wohngebieten beträgt die Dauer der Mittagsruhe bis zu 3 Stunden (12-15 Uhr). In dieser Zeit und vor 7 und nach 20 Uhr sollten Gartengeräte nicht betrieben werden.

Kinder dürfen zu jeder Zeit draußen spielen. Es ist allerdings abzuwägen, ob Spielen immer mit Schreien gleichzusetzen ist und wie die Spielarten gestaltet werden. Die allseits beliebten Bobbycars können einen unsagbaren Lärm verursachen. Wenn eine ganze Schar von Kindern mit Bobbycars auf gepflastertem Boden umherfährt, ist die Lärmbelästigung nicht abzustreiten.

Laue Sommernächte, gute Gespräche, Musik und Tanz - was für eine gelungene Gartenparty! Das könnte der Nachbar anders sehen. Denn auch für Feste, Grillabende und Partys gelten die erwähnten Ruhezeiten. Selbst wenn man ein Fest ankündigt, ist dies nicht mit einer Erlaubnis gleichzusetzen.

Renovierungsarbeiten

Renovieren geht selten ohne Lärmbelastung durch Hämmern, Bohren, Boden verlegen, Fliesen abklopfen, Sägen vonstatten. Die Ruhezeiten sind auch hier einzuhalten. Etwas anders sieht die Sachlagen aus, wenn die Renovierungsarbeiten von einer Firma ausgeführt werden. Firmen, die vom Mieter oder vom Besitzer der Wohnung beauftragt wurden, dürfen werktags auch während der Ruhezeiten arbeiten und ihre Arbeiten bis 22 Uhr andauern lassen. Die Bauarbeiten dürfen auch bereits früh morgens um 06 Uhr beginnen.

Nur bei erheblicher Belastung durch Renovierungsarbeiten kann eine Mietminderung durchgesetzt werden. Diese erhebliche Belastung muss, wie in den übrigen genannten Fällen auch, dokumentiert werden. Selbst wenn der Vermieter selbst der Auftraggeber der Renovierungsarbeiten sein sollte, müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie sich durch den von ihm in Auftrag gegebenen „Lärm“ belästigt fühlen.

tags: #nachbarn #nerven #larm