Nachbehandlung nach Schlaganfall: Therapie und Rehabilitation für ein selbstbestimmtes Leben

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen von einem Moment auf den anderen verändert. Umso wichtiger ist eine umfassende und strukturierte Nachbehandlung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Nachbehandlung nach einem Schlaganfall, von der Akutversorgung über die Rehabilitation bis hin zur langfristigen Betreuung und Unterstützung im Alltag.

Was ist ein Schlaganfall?

Ein Schlaganfall (auch Apoplex, Insult oder Stroke genannt) ist eine lebensgefährliche, plötzlich auftretende Mangelversorgung der Nervenzellen im Gehirn. Diese Mangelversorgung führt zu verschiedenen Ausfällen, wie z.B. Lähmungen einer Körperseite, Sprachstörungen, Sehstörungen, Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen. Ein Schlaganfall wird durch den Verschluss einer Hirnarterie (ischämisch) oder durch das Reißen einer Hirnarterie (hämorrhagisch) verursacht und ist ein medizinischer Notfall. Ein schneller Therapiebeginn ist entscheidend für den Behandlungserfolg - jede Minute zählt ("Time is brain").

Akutversorgung: "Time is brain"

In der Akutphase eines Schlaganfalls zählt jede Minute. Die Notfallbehandlung wird in Deutschland überwiegend auf Intensiv-Überwachungsstationen durchgeführt, den sogenannten Stroke Units. Hier kämpft ein eingespieltes Team aus Pflegefachkräften und Ärzten gemeinsam um den Patienten.

Diagnostik und Therapie in der Akutphase

  1. Ersteinschätzung und Dringlichkeitsbeurteilung: Bereits im Rettungswagen werden erste Schritte wie Blutabnahme eingeleitet. In der Notaufnahme erfolgt eine schnelle Anamnese und Dringlichkeitsbeurteilung.
  2. Bildgebende Diagnostik: Ein Schlaganfall wird in der Regel durch eine bildgebende Diagnostik wie eine Computertomographie (CT) des Kopfes festgestellt. In dieser Röntgenschichtaufnahme kann schon zu Beginn zwischen einer Hirnblutung oder einem Hirninfarkt unterschieden werden.
  3. Thrombolyse (Lyse-Therapie): Bei einem ischämischen Schlaganfall (Hirnschlag) wird - wenn möglich - die sogenannte Thrombolyse oder „Lyse-Therapie“ durchgeführt. Dabei werden dem Schlaganfall-Patienten Medikamente verabreicht, die das Blutgerinnsel auflösen sollen. Diese Infusion muss innerhalb der ersten Stunden nach Einsetzen der Symptome verabreicht werden (innerhalb von 4,5 Stunden).
  4. Thrombektomie: Als weitere Methode steht die sogenannte Thrombektomie zur Verfügung, wenn größere Blutgefäße im Gehirn verschlossen sind. Hierbei handelt es sich um ein katheterbasiertes Verfahren, bei dem ähnlich wie bei einer Herzkatheteruntersuchung versucht wird, das verschlossene Gefäß wieder zu eröffnen. Die Thrombektomie sollte innerhalb von sechs Stunden erfolgen.
  5. Behandlung von Hirnblutungen: Ist der Apoplex Folge einer Hirnblutung, so wird der Patient möglicherweise am offenen Gehirn operiert.
  6. Überwachung auf der Stroke Unit oder Intensivstation: Blutdruck und Blutzucker des Schlaganfall-Patienten müssen exakt eingestellt werden.

Die Stroke Unit: Spezialisierte Versorgungseinheit

Schlaganfälle sollten in einer zertifizierten Stroke Unit eines Krankenhauses behandelt werden. Das sind spezielle Abteilungen für die Behandlung von Schlaganfällen. Dort wird das Gehirn mit Hilfe einer Computertomographie (CT) und einer begleitenden Gefäßdarstellung (CT-Angiographie) untersucht, um die Ursache zu finden. Blutgerinnsel werden dann mit Medikamenten aufgelöst und eventuell in einer OP abgesaugt und das Blut wird mit Medikamenten verdünnt, damit es nicht zu weiteren Blutgerinnseln kommen kann.

Auf der Stroke Unit werden die Betroffenen erneut auf Lähmungen, Sprachschwierigkeiten, Ausfälle und etwaig desorientiertes Verhalten kontrolliert. Alle 15 Minuten unter laufender Lysetherapie werden die Vitalparameter überprüft.

Lesen Sie auch: Hüft-TEP und Nervenschmerzen

Rehabilitation: Wiederherstellung von Fähigkeiten und Teilhabe

Nach der Akutversorgung beginnt die Rehabilitation, deren Ziel es ist, verloren gegangene oder gestörte Funktionen so weit wie möglich wiederherzustellen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Rehabilitation nach einem Schlaganfall ist stets individuell, denn letztlich gleicht kaum ein Schlaganfall dem anderen.

Phasen der Rehabilitation

Die Rehabilitation nach einem Schlaganfall beginnt schon auf der Stroke Unit im Krankenhaus, Näheres unter Frührehabilitation. Sie wird dann je nach Bedarf in mehreren Phasen weitergeführt. In Deutschland wurde das Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation für die gestufte Versorgung nach Schlaganfall eingeführt. Das Stufenmodell zeigt sechs mögliche Phasen. Sie verlaufen in einer zeitlichen Reihenfolge. Das Ziel in jeder Phase ist es, dass es der Patientin oder dem Patienten schrittweise besser geht. Es handelt sich hierbei ebenfalls um ein Modell.

  • Frührehabilitation (Phase A): Oberstes Ziel der Frührehabilitation (kurz: Frühreha) nach einem Schlaganfall ist es, die körperlichen Funktionen wiederherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei den Körperfunktionen, die durch den Schlaganfall womöglich geschädigt wurden. Je früher geeignete Therapiemaßnahmen und Übungen umgesetzt werden, desto eher können die Schlaganfall-Symptome behandelt und schwerere Folgeschäden verringert werden.
  • Neurologische Rehabilitationsphasen B bis F: Diese führen von der Frührehabilitation über eine neurologische Anschlussrehabilitation bis hin zur beruflichen Rehabilitation und anderen Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Die Behandlung und Rehabilitation umfasst je nach Bedarf z.B. Psychotherapie (z.B. Orthopädische und andere Hilfsmittel, z.B. Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Alternativen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen für eine Beschäftigung außerhalb einer Behindertenwerkstatt, z.B.

Therapieangebote in der Rehabilitation

Je nach Bedarf beziehungsweise dem Ausmaß der verbliebenen Schäden können dabei verschiedene Maßnahmen sowie Therapien zur Anwendung kommen, die ärztlich verordnet werden können:

  • Physiotherapie: zur Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit
  • Ergotherapie: zur Verbesserung der Alltagsfähigkeiten
  • Logopädie: zur Behandlung von Sprach- und Schluckstörungen
  • Neuropsychologie: zur Behandlung von kognitiven Störungen wie Aufmerksamkeits-, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen

Wo findet die Rehabilitation statt?

Viele Reha-Maßnahmen werden heute bereits ambulant, aber auch in stationären geriatrischen oder neurologischen Reha-Kliniken angeboten. Je nach Zustand des Patienten kann die Reha stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.

Lesen Sie auch: Rehabilitation bei Gesichtsfeldausfall

  • Stationäre Rehabilitation: In einer stationären Reha-Klinik erhalten Patienten eine umfassende Betreuung durch ein multidisziplinäres Team.
  • Teilstationäre Rehabilitation: Bei der teilstationären Rehabilitation verbringen die Patienten einen Teil des Tages in der Reha-Einrichtung und den Rest zu Hause.
  • Ambulante Rehabilitation: Die ambulante Rehabilitation findet in Therapiezentren oder Arztpraxen statt.

Dauer der Rehabilitation

Wie lange der Reha-Aufenthalt nach einem Schlaganfall dauert, richtet sich nach mehreren Faktoren wie Ort der Schädigung, Schweregrad der Symptome, dem Auftreten von Neglect (Aufmerksamkeitsstörung), von Begleiterkrankungen und Risikofaktoren wie Hypertonus, starkes Übergewicht, zerebrale Mikroangiopathie, Parkinson, Normaldruckhydrozephalus, besonders aber auch von dem sozialen Netzwerk des Patienten, d.h. der Unterstützung durch sein Umfeld und der Vorbildung.

Kostenträger der Rehabilitation

Welcher Kostenträger für die Rehabilitation nach einem Schlaganfall zuständig ist, richtet sich nach bestimmten Faktoren im Einzelfall. Fragen Sie Ihren Arzt beziehungsweise den Ihres Angehörigen gezielt nach der Verordnung einer „geriatrischen Rehabilitation“. Außerdem können Sie ihn darum bitten, dass er alle akuten und chronischen Krankheiten und Einschränkungen von Ihnen beziehungsweise Ihrem Angehörigen auflistet.

Langzeitige Nachsorge und Unterstützung

Der Schlaganfall ist eine chronische Erkrankung und kann wiederholt auftreten. Daher ist eine möglichst strukturierte und konsequente Nachsorge eine wichtige Voraussetzung für eine positive Bewältigung der Beeinträchtigungen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten reibungslos zusammenarbeiten. Die Schlaganfall-Nachsorge umfasst sowohl die weitere Diagnostik, Therapie und Sekundärprävention als auch Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alltag.

Ärztliche Betreuung

Nach einem Reha-Aufenthalt erfolgt die Schlaganfall-Nachsorge durch einen Neurologen. Gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt wird unter Umständen auch der Lebensstil angepasst. Zum Beispiel wird hierbei die Ernährung umgestellt oder mehr körperliche Aktivität in den Alltag gebracht.

Kontrolluntersuchungen

In den meisten Fällen ist durch ärztliche Untersuchungen bekannt, welche Risikofaktoren den Schlaganfall verursacht haben. Nach einem Schlaganfall geht es also darum, genau diese Risikofaktoren in den Griff zu bekommen. Dafür ist es sehr wichtig, Risikofaktoren regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend zu behandeln. Für die Kontrolluntersuchungen ist der Hausarzt oder ein Neurologe zuständig. Wenn die Ursache des Schlaganfalls auf eine Erkrankung des Herzens zurückzuführen ist, sollte zudem ein Kardiologe hinzugezogen werden. Wie oft Kontrolluntersuchungen stattfinden sollen, ist individuell verschieden und hängt zum Beispiel von der Art und Schwere der Risikofaktoren ab. Die Häufigkeit der Kontrolluntersuchungen sollte daher mit dem behandelnden Arzt abgesprochen und bestimmt werden.

Lesen Sie auch: Was Sie über epileptische Anfälle nach Hirnblutungen wissen sollten

Medikamentöse Therapie und Lebensstiländerung

Die Leitlinien umfassen Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung. Sie geben Orientierung zum Umgang mit den Risikofaktoren hinsichtlich der Arteriosklerose wie Hypercholesterinämie, Bluthochdruck und Diabetes mellitus. In unseren Gesprächen mit den Patienten wird immer wieder die Notwendigkeit der konsequenten Therapietreue (Adhärenz) betont. Das betrifft die vereinbarte Umsetzung der empfohlenen Medikation oder Therapien genauso wie die Anpassung der Lebensgewohnheiten.

Neuropsychologische Störungen

Häufig werden im weiteren Verlauf geistige Einschränkungen diagnostiziert, die kurz nach dem Schlaganfall noch nicht zu erkennen waren. Oder sie standen hinter akuten medizinischen Problemen zurück. Hierbei handelt es sich um neuropsychologische Störungen, also um die Beeinträchtigung der höheren Hirnleistungsfunktionen. Das können Störungen der Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit oder ein Neglect sein. Sie können den Alltag der Patienten massiv einschränken. Orientierende Untersuchungen in der Sprechstunde sind hilfreich.

Herzrhythmusstörungen

Häufig tritt die Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern mit zunehmendem Alter auf. Insbesondere bei Patienten mit uneindeutiger Ursache des ersten Schlaganfalls sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Durch den Einsatz eines Eventrecorders, d.h., eines unter die Haut implantierten EKG-Aufzeichnungsgeräts, gelingt es, permanent die Herztätigkeit aufzuzeichnen.

Heilmittel und Pflegeleistungen

Schlaganfall-Patientinnen und Patienten haben auch nach der Entlassung aus der Reha-Klinik Ansprüche auf Heilmittel und Pflegeleistungen, und zwar mehr, als sie selbst, ihre Angehörigen und behandelnden Ärzte oftmals wissen. Für eine erfolgreiche Schlaganfall-Reha sind zwei Dinge wesentlich: ein individuell abgestimmter Übungsplan und eine hohe Intensität mit mehreren Stunden Therapie pro Woche. Das gilt in der Rehaklinik genauso wie zu Hause.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Krankheiten unter den “besonderen Versorgungsbedarf” fallen. Bei einem Schlaganfall hat der besondere Versorgungsbedarf die Laufzeit von zunächst einem Jahr. Nach diesem Jahr muss der Arzt die verschriebenen Heilmittel grundsätzlich wieder über sein eigenes Budget abrechnen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Beispielsweise, wenn eine Hemiparese oder eine Hemiplegie, also eine unvollständige oder vollständige Muskel-Lähmung einer Körperseite vorliegt. Auch die vaskuläre Demenz, Gangstörungen und Schwindel können ab dem 70.

Psychologische Unterstützung

Eine Erkrankung wie der Schlaganfall bedeutet einen schweren Einschnitt in das eigene Leben, den man ohne begleitende Hilfe kaum bewältigen kann. Viele Betroffene leiden wegen der Folgen des Schlaganfalls an Depressionen und fühlen sich alleingelassen. Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sobald es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handelt. Von einer krankheitswertigen psychischen Störung spricht man, wenn Menschen durch ihre seelischen Probleme im alltäglichen und sozialen Leben sehr stark eingeschränkt sind und der Leidensdruck groß ist. Die psychische Störung muss ärztlich festgestellt und die Behandlung verordnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen.

Unterstützung bei der Rückkehr in die Arbeitswelt

Nicht zu vernachlässigen sind bei vielen Patienten die Erfordernisse der Arbeitswelt. Dafür ist unter Umständen auch der Integrationsfachdienst mit ins Boot zu holen. Der Integrationsfachdienst ist dafür da, Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie weiterhin ihrer eigentlichen oder einer neuen Tätigkeit nachgehen können. Und er vermittelt zwischen Betroffenen und deren Arbeitgebern. Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Teilhabestärkungsgesetz. Damit werden Integrationsfachdienste zu einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Pflegeleistungen

Oftmals kümmern sich die Angehörigen um die Beantragung eines Pflegegrades und den daraus resultierenden Ansprüchen auf Pflegeleistungen. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse der beeinträchtigten Person beantragt. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse angesiedelt, sie können also einfach die Krankenkasse kontaktieren. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Die Ansprüche auf Pflegeleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert.

  • die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Bei Verhinderung einer ehrenamtlichen Pflegeperson, z.B. durch Krankheit oder Urlaub, kann eine Verhinderungspflege bei der Pflegekasse bzw.
  • Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Dies können Verbrauchsmittel wie z.B. Windeln oder technische Mittel wie z.B. ein Rollstuhl sein. Sie können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Gegensatz hierzu müssen Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verordnet werden, z.B.

Welche Mittel Hilfsmittel und welche Pflegemittel sind, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Hilfsmittelverzeichnis festgehalten. Auf jeden Fall ist eine hausärztliche oder fachärztliche, zudem sozialmedizinische Beratung sehr sinnvoll, um alle Möglichkeiten einer individuell angepassten Hilfe auszuschöpfen.

Unterstützung für Angehörige

Unabhängig davon sind viele Angehörige indirekt von der Erkrankung betroffen. Die abrupte Veränderung im Leben, der teilweise Verlust von eigener Freiheit verbunden mit der Unsicherheit, wie es weitergehen wird, drängen eigene Bedürfnisse in den Hintergrund. Viele Angehörige übernehmen pflegerische Aufgaben und bringen sich zum Wohle des Patienten aktiv in die Behandlung und Therapie ein. Doch ohne Vorwissen über die Erkrankung fühlen sich Angehörige schnell überfordert und haben Sorge, ihrer Rolle als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger gerecht zu werden.

Tipps für Angehörige:

  • Sprechen Sie die Krankenkasse frühzeitig darauf an, welche Kosten in welchem Umfang übernommen und welche Leistungen gewährt werden. Dafür gibt es bei den Krankenkassen separate Abteilungen. Hier werden Sie kompetent beraten.
  • Vereinbaren Sie möglichst früh einen Termin mit dem Hausarzt.
  • Nehmen Sie Ihre verordneten Medikamente ein.
  • Wichtig ist dabei, Angehörige einzubeziehen und offen über die eigenen Gedanken, Ängste und Selbstzweifel zu sprechen.

Selbsthilfegruppen: Austausch und Unterstützung

Sowohl für Schlaganfall-Patienten selbst als auch für deren Angehörige können Schlaganfall-Selbsthilfegruppen eine große Unterstützung sein, um mit den Folgen und Auswirkungen eines Schlaganfalls zu leben. In zahlreichen Selbsthilfegruppen deutschlandweit können sich Betroffene untereinander austauschen. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist eine gute Adresse, wenn es darum geht, Kontakt zu Selbsthilfegruppen aufzunehmen. Deutschlandweit gibt es viele Selbsthilfegruppen. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag, um das Leben von Betroffenen zu erleichtern.

Ernährung nach einem Schlaganfall

Eine besondere Ernährung nach einem Schlaganfall kann eine gute Prävention sein, um einen weiteren Schlaganfall zu verhindern. Mit einer gesunden Ernährung im Alter können Risikofaktoren wie zu hohe Cholesterin- oder Zuckerwerte durchaus in Schach gehalten werden, die als Ursache für einen Schlaganfall gelten können. Orientieren Sie sich an den Grundregeln der „mediterranen Diät“: Eine Mischkost aus viel Obst und Gemüse, Olivenöl, Fisch sowie wenig rotem Fleisch.

Schluckstörungen (Dysphagie)

Ein Schlaganfall führt bei etwa der Hälfte der Betroffenen zu einer akuten Schluckstörung, rund ein Viertel der Betroffenen leidet an einer chronischen Schluckstörung (Dysphagie). Ein gestörter Schluckreflex muss immer behandelt werden. Zum einen, weil der Betroffene sonst Gefahr läuft, mangelernährt zu werden. Zum anderen, weil Nahrungsreste in die Lunge gelangen können.

Autofahren nach einem Schlaganfall

Ob Sie nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren können, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt besprechen. Zur Überprüfung Ihrer Eignung können Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Kommune melden. Die Behörde wird dann entscheiden, welche Untersuchung für Sie in Frage kommt.

tags: #Nachbehandlung #nach #Schlaganfall #Therapie