Neurochirurgische Überweisung: Wann ist sie notwendig?

Viele Erkrankungen können heute dank kompetenter Fachkliniken und Ambulanzen geheilt oder zumindest gelindert werden, selbst bei langwierigen Krankheitsverläufen oder schwierigen Lebensumständen. Das Rhein-Maas Klinikum bietet unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Rolf Sobottke ein umfangreiches Leistungsspektrum. Doch Zeitmangel oder eingeschränkte Mobilität können die Nutzung dieser Angebote erschweren. In solchen Fällen kann eine Videosprechstunde, wie sie beispielsweise mit der Software CGM ELVI angeboten wird, eine sinnvolle Alternative sein.

Videosprechstunde als erster Schritt?

CGM ELVI ist eine Videoanruf-Software, die ursprünglich für Videosprechstunden im medizinischen Kontext entwickelt wurde und 2017 als erste Softwarelösung in Deutschland durch den TÜVit Nord GmbH zertifiziert wurde. Grundsätzlich entscheidet der Arzt nach dem Erstkontakt zum Wohle des Patienten über den sinnvollen Einsatz von CGM ELVI. Der Patient behält weiterhin persönlichen Kontakt mit seinem Arzt, der nun lediglich zur vereinbarten Zeit auf der anderen Seite der Videoverbindung sitzt.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Patienten sparen Reise- und Wartezeit. Eltern mit Kindern können von zu Hause aus Kontakt zum Arzt aufnehmen, ohne Betreuungsmöglichkeiten organisieren zu müssen. Das Angebot gilt für alle Versicherten. Benötigt wird lediglich eine moderne PC-Ausstattung mit Mikrofon oder ein Smartphone mit gleicher Funktionalität sowie eine ausreichend schnelle Internetverbindung. Mehrere weit verbreitete Browser können eingesetzt oder kostenlos installiert werden. Ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher genügt.

Für den Erstkontakt ist ein Anruf im Sekretariat unter 02405 62-3372 erforderlich.

Wann ist eine neurochirurgische Überweisung notwendig?

Die Frage, wann eine neurochirurgische Überweisung notwendig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst muss eine korrekte Diagnose gestellt werden, um eine geeignete Therapie zu entwickeln. Tatsächlich lässt sich die Notwendigkeit einer operativen Behandlung nur in sehr wenigen Fällen allein auf der Bildgebung begründen.

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Vorbereitung auf den Termin

Eine gute Vorbereitung auf den ersten Vorstellungstermin ist entscheidend. Bringen Sie ein aktuelles (max. 6 Monate altes) MRT des betroffenen Wirbelsäulenabschnittes mit. Nur in Ausnahmefällen - wenn eine MRT aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, z.B. bei einem Herzschrittmacher - kann darauf verzichtet werden.

Die Anamnese: Ihre Beschwerden im Detail

Beschreiben Sie Ihre Beschwerden detailliert:

  • Wie lange bestehen die Beschwerden?
  • Wo liegen die Beschwerden, nur lokal im Nacken oder Rücken, oder gibt es eine Ausstrahlung in die Arme oder Beine?
  • Welchen Charakter haben die Schmerzen und wann treten sie auf? Ob in bestimmten Positionen, zu bestimmten Zeiten und ob sie durch bestimmte Dinge verbessert oder verschlimmert werden.
  • Bei Ausstrahlung in Arme oder Beine: Wo genau strahlen die Schmerzen aus? In welchem Verhältnis stehen die lokalen Schmerzen im Nacken/Rücken zu den ausstrahlenden Beschwerden in den Arm/das Bein? (z.B. 70:30, 60:40)
  • Gibt es neben Schmerzen auch Taubheit der Haut, Kribbeln oder Muskelschwäche?
  • Was haben Sie in letzter Zeit selbst an Eigenübung regelmäßig getan, unabhängig von evtl. Behandlungen?
  • Wie sieht es neben Schmerzen mit der Sensibilität (Empfindlichkeit) aus?
  • Gibt es zusätzliche Belastungen, z.B. durch berufliche Tätigkeit oder andere Faktoren?

Jede einzelne dieser Eigenschaften wird durchgegangen. Sie werden körperlich untersucht. Es wird die mitgebrachte Bildgebung ausgewertet. Dabei kann es sein, dass ggf. weitere Untersuchungen notwendig sind.

Beurteilung und Therapieempfehlung

Sie erhalten entweder eine vorläufige Beurteilung, ggf. kann erst nach weiteren Untersuchungen eine fundierte Beurteilung und Diagnose und damit eine entsprechende Therapie erfolgen. Im Falle einer operativen Therapieempfehlung kann Ihnen das notwendige Verfahren, der Ablauf, die Risiken und der Spontanverlauf ohne Operation geschildert werden.

Bedenkzeit und Zweitmeinung

In fast keinem Fall müssen Sie sich bei einer operativen Therapieempfehlung sofort dazu entscheiden. Sie haben immer die Möglichkeit, sich zu Hause Gedanken zu machen und auch eine qualifizierte Zweitmeinung eines anderen Wirbelsäulenchirurgen einzuholen. Falls in Ihrem Falle eine rasche operative Versorgung empfohlen wird, sollte dies aber nicht allzu lange verzögert werden. Im Falle einer Notfallsituation teilen wir ihnen das klar mit. Unter Umständen muss auch die direkte Einweisung erfolgen, z.B. bei akuten Lähmungserscheinungen.

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Spezialisierte Neurochirurgische Behandlungen

Neurochirurgische Kliniken bieten spezialisierte Behandlungsmethoden in einem hochmodernen, interdisziplinären Umfeld. Das Ziel ist stets das Wohl der Patientinnen und Patienten und eine hohe medizinische und ethische Versorgung.

Gefäßerkrankungen

Die Versorgung von Aneurysmen und AV- Malformationen umfasst modernste neurochirurgische und endovaskuläre Behandlungsmöglichkeiten in gemeinsamer Absprache mit der Neuroradiologie vor Ort. Bei Aneurysmen, sack- oder spindelförmigen Gefäßwandaussackungen, die zu einer Subarachnoidalblutung führen können, ist der Goldstandard die Ausschaltung des Aneurysmas mit einem Metallclip (Clipping). Alternativ kann in Kooperation mit der Radiologie / Neuroradiologie die interventionell-neuroradiologische Behandlung über die Blutgefäßbahn erfolgen.

Patienten mit zufällig entdeckten Aneurysmen werden zunächst in der neurochirurgischen Ambulanz vorgestellt. Nach einer Angiographie wird die Differentialtherapie besprochen und Vor- und Nachteile, insbesondere in Bezug auf die Langzeitergebnisse, individuell bewertet.

Bei hochgradigen Einengungen oder Verschlüssen der hirnversorgenden Halsschlagadern besteht das Risiko eines Schlaganfalls. Nach sorgfältiger diagnostischer Abwägung gemeinsam mit der Neurologischen Abteilung kann ggf. eine Operation notwendig sein.

Hirntumoren

Am Anfang der Behandlung von Tumoren des Gehirns und seiner Umgebung steht in der Regel eine Operation. Diese klärt die genaue Art des Tumors durch pathologisch-mikroskopische Untersuchung, ggf. mit einer Schnellschnittuntersuchung während der Operation. Bei der Mehrzahl der Operationen ist eine operative Entfernung möglich und zur Erzielung der besten Prognose sinnvoll. Es handelt sich meist um Gliome, Meningeome, Metastasen und Schwannome.

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Innerhalb der Hirnwasserkammern (Ventrikel) können diese Tumoren zum Teil minimal invasiv mit endoskopischer Technik entfernt werden. Ansonsten werden sie in mikrochirurgischer Technik, ggf. endoskopisch assistiert mit modernsten Operationsmikroskopen und computergestützter Neuronavigation schonend und funktionserhaltend entfernt.

Alle Eingriffe werden intraoperativ mit elektrophysiologischer Funktionsdiagnostik (Neuromonitoring) online überwacht, um eine Gefährdung wichtiger Nervenbahnen zu erkennen und eine Schädigung zu vermeiden. In der Nähe der Sprachzentren sind Operationen am wachen Patienten (Wachoperation) mit Testung der Hirnfunktion während des Eingriffs möglich.

Die Nachbehandlung ist integrativer Bestandteil des Behandlungskonzeptes einer Tumortherapie und erfolgt gemeinsam mit der Praxis für Radioonkologie und Strahlentherapie sowie der Klinik für Hämatologie und Onkologie. Zusätzliche radiochirurgische Behandlungen erfolgen in Kooperation mit dem Gamma Knife Center Hannover.

Aufgrund der Nähe lebenswichtiger Gefäße und Nervenstrukturen ist eine besonders sorgfältige Planung und Risikoabschätzung der Behandlung von Tumoren und anderen Prozessen in dieser Region erforderlich. Operationen werden oft gemeinsam mit der Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen und Augenklinik vorbereitet und durchgeführt („Kopfzentrum“, „Orbitazentrum“). Einige Erkrankungen können jedoch auch alternativ oder als zusätzliche Therapieform mittels Radiochirurgie und anderen Bestrahlungstechniken „konservativ“ behandelt werden.

Wirbelsäulenchirurgie

Alle neurochirurgisch durchgeführten Wirbelsäuleneingriffe der Lenden-, Brust- und Halswirbelsäule werden mikro-chirurgisch unter Verwendung hochauflösender Operationsmikroskope durchgeführt.

Im Bereich der Lendenwirbelsäule erfolgt mikrochirurgisch die Versorgung von lumbalen Bandscheibenvorfällen. Versteifungsoperationen (Spondylodesen) mit Stab-Schraubsystemen (Fixateur interne) werden in Abhängigkeit von der Operationsindikation, wenn immer möglich minimal invasiv, perkutan unter Anwendung eines Robotersystems zur exakten Platzierung der Implantate von der Rückenseite aus durchgeführt. In seltenen Fällen, wenn ein ganzer Wirbelkörper mit Wirbelkörperersatzimplantaten ersetzt werden muss (Vertebrektomie) oder ein Bandscheibenvorfall im Bereich der Brustwirbelsäule vorliegt, erfolgt eine Operation über den Bauchraum (transabdominal) oder den Brustraum (transthorakal) interdisziplinär mit der Klinik für Allgemeinchirurgie oder der Klinik für Thorax- und Gefäßchirurgie.

An der Halswirbelsäule werden von vorne die folgenden Techniken angewandt: Die Bandscheibenentfernung und Ersatz durch einen Bandscheibenersatz (Cage) oder eine neuartige Bandscheibenprothese (ventrale Diskektomie). Des Weiteren bieten wir bei Foramenstenosen die Uncoforaminotomie und bei Erkrankungen des ganzen Wirbelkörpers Wirbelkörperersatzoperationen (Vertebrektomien) an. Diese Eingriffe erfolgen ebenso mikrochirurgisch unter Verwendung modernster Implantate. Des Weiteren erfolgen Densverschraubungen von ventral nach traumatischen HW 1/2 Frakturen und die komplette ventrale osteosynthetische Versorgung bei sämtlichen traumatischen Wirbelsäulenfrakturen.

Chirurgie peripherer Nerven

Die Chirurgie peripherer Nerven umfasst die Behandlung von Nervenkompressionssyndromen (Einklemmungen eines Nerven). Nervenkompressionssyndrome können oft minimal invasiv mittels endoskopischer Technik über kleinste Schnittführungen operiert werden. Auch Operationen von Nerventumoren, z. B. Schwannomen, gehören zu diesem Bereich.

Neurochirurgische Intensivstation

Die neurochirurgische Intensivstation ist technisch auf dem neusten Stand und verfügt über alle intensivmedizinischen Ersatzverfahren. Behandelt werden alle neurointensivmedizinischen Krankheitsbilder, wobei der Schwerpunkt auf Patienten nach Subarachnoidalblutung und Schädel-Hirn-Trauma sowie nach Tumoreingriffen liegt. Alle modernen Neuromonitoringverfahren zur Therapiesteuerung stehen zur Verfügung, insbesondere die intrakranielle Druckmessung sowie die lokale Sauerstoffpartialdruck-Hirndurchblutungsmessung im Gehirn.

Überweisung und Vorstellung

In die Ambulanz der Neurochirurgie (Poliklinik) können niedergelassene Kollegen Patienten zur (Mit-) Beurteilung und prästationären Vorbereitung überweisen/ einweisen; Vorstellung im Akutfall direkt. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungskarte mit. Jederzeit, zur Regeldienstzeit über die neurochirurgische Ambulanz (08:00-16:00 Uhr), danach über die Notaufnahme des Klinikums. Eine Überweisung / Einweisung ist nicht erforderlich. Über die Ermächtigungsambulanz des Chefarztes oder seines Abwesenheitsvertreters. Ansprechpartner/in: Frau R. Halsch / Frau M. Heil / Frau S. Überweisung durch einen Neurochirurg, Neurologe oder Orthopäden.

Freie Arztwahl und Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Grundsätzlich besteht in Deutschland freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Daher ist grundsätzlich - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig. Man kann in den meisten Fällen direkt zum Facharzt und muss nicht den Weg über den Hausarzt gehen. Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen. Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.

Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin).

Patienten oder Patientinnen, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag“), sind grundsätzlich vor dem Gang zum Facharzt dazu verpflichtet, eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) - umgangssprachlich „das Hausarztmodell“. Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf. Zuzahlungen sparen.

Als selbstzahlender Patient haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten, die in eigener Praxis niedergelassen oder mit Sprechstundengenehmigung in leitender Position am Krankenhaus tätig sind.

Die Rolle des Hausarztes

Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist.

Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.

Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen. Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z. B. Laboruntersuchungen) - man spricht dabei von Auftragsüberweisungen. Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen.

Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen.

Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird.

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