Neurologe in Kassel ohne Termin: Ein umfassender Überblick

Die Suche nach einem Neurologen in Kassel, der Termine ohne vorherige Vereinbarung anbietet, kann sich als Herausforderung gestalten. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen und wichtige Informationen zur Terminvereinbarung und Behandlung in neurologischen Praxen in Kassel geben.

Terminvereinbarung beim Neurologen: Was hat sich geändert?

Die Rahmenbedingungen für die Terminvereinbarung bei Neurologen haben sich in jüngster Zeit verändert. Durch den Wegfall der "Neupatientenregelung" gibt es nun einige Punkte zu beachten, wenn Sie erstmalig einen Termin in einer neurologischen Praxis vereinbaren möchten.

Erstmalige Terminvereinbarung: So gehen Sie vor

Die Vereinbarung eines erstmaligen Termins ist in vielen neurologischen Praxen entweder telefonisch oder direkt vor Ort möglich. Bitte beachten Sie, dass einige Praxen aktuell nur in Ausnahmefällen Termine für diese Art der Terminvermittlung anbieten. Solche Ausnahmen können beispielsweise Weiterbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt oder die Weiterbehandlung einer bekannten neurologischen Erkrankung sein.

Terminservicestelle: Der Überweisungscode als Schlüssel

Eine Möglichkeit, einen Termin zu erhalten, ist über die Terminservicestelle. Ihr überweisender Arzt kann Ihnen bei Bedarf einen speziellen Überweisungscode ausstellen. Mit diesem Code kann entweder Ihr Arzt direkt oder Sie als Patient selbst einen Termin über das Portal der Terminservicestelle in einer neurologischen Praxis buchen.

Dringlichkeit der Behandlung: Was tun?

Besteht die Notwendigkeit einer zeitnahen neurologischen Abklärung, sollten Sie dies Ihrem überweisenden Arzt mitteilen. Entweder wird Ihr Arzt direkt bei einem Neurologen einen Termin für Sie vereinbaren, oder er stellt Ihnen eine aussagekräftige Überweisung aus, aus der die Dringlichkeit der Fragestellung hervorgeht.

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Offene Sprechstunde als Alternative?

Einige neurologische Praxen bieten eine offene Sprechstunde an, für die keine vorherige Terminbuchung erforderlich ist. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um kurze Termine zur Abklärung von neurologischen Beschwerden handelt.

Wichtige Hinweise zur offenen Sprechstunde

  • Zeitfenster: Bei der Buchung eines Termins in der offenen Sprechstunde handelt es sich um ein orientierendes Zeitfenster. Je nach Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Komplexere Fälle: Handelt es sich um komplexere Fälle (z.B. längere Krankheitsvorgeschichte, notwendige weiterführende Untersuchungen), kann die Behandlung im Rahmen der offenen Sprechstunde lediglich begonnen werden. In solchen Fällen sind meist weitere Termine erforderlich.
  • Arztwahl: Eine freie Arztwahl ist in der offenen Sprechstunde in der Regel nicht möglich.
  • Altersbeschränkung: Die Behandlung in der offenen Sprechstunde erfolgt in der Regel ab 18 Jahren.

Beispiel: Offene Handsprechstunde

Einige Praxen bieten spezielle offene Sprechstunden für bestimmte Beschwerden an. Ein Beispiel hierfür ist die offene Handsprechstunde, die mittwochs in Vellmar und donnerstags in Kassel stattfindet. Auch hier ist keine vorherige Terminbuchung notwendig.

Was Sie zum Termin mitbringen sollten

Unabhängig davon, ob Sie einen regulären Termin oder die offene Sprechstunde wahrnehmen, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Versichertenkarte
  • Überweisung (falls vorhanden)
  • Relevante medizinische Vorbefunde
  • Medikationsplan

Neurologische vs. Psychiatrische Behandlung: Eine wichtige Unterscheidung

Es ist wichtig zu beachten, dass neurologische Praxen in der Regel nur eine rein neurologische und keine psychiatrische Behandlung anbieten. Dies betrifft insbesondere Krankheitsbilder wie Depression, Ängste, Zwänge, aber auch ADHS, bei denen eine psychiatrische Behandlung erforderlich ist.

Online-Terminbuchung: Welche Ärzte bieten dies an?

Einige Neurologen in Kassel bieten die Möglichkeit der Online-Terminbuchung an. Zu den Ärzten, die dies aktuell anbieten, gehören beispielsweise Christoph Lassek, Dr. Annette Ammerbach, Dr. Andreas Fetzer, Michael Fischer, Dr. Florian Heinen.

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Behandlungsspektrum in der Neurologie

Die Neurologie befasst sich mit der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems. Dazu gehören beispielsweise:

  • Morbus Parkinson: Eine Erkrankung, die zu einer Verlangsamung der Beweglichkeit und Zittern führt.
  • Bandscheibenvorfälle: Hierbei spielt die mikrochirurgische, minimalinvasive Schlüssellochtechnik eine entscheidende Rolle bei der Operation. Eine nicht minimalinvasive Bandscheiben-Operation ohne Mikroskop ist heutzutage nicht vertretbar.

Mikrochirurgische Operationstechnik bei Bandscheibenvorfällen

Die mikrochirurgische Operationstechnik bedarf jahrelanger Übung, wie es beispielsweise in der neurochirurgischen Facharztausbildung verlangt wird. Bei Operationen unter einem geeigneten Mikroskop beträgt der Schnitt auf der Haut etwa 1-2 cm. In dieser Tiefe werden nur wenige Muskelfasern abgelöst, bis das sogenannte Fenster zwischen den Wirbelkörpern dargestellt ist. Nach Mobilisation des zwischen den Wirbelbögen aufgespannten Bandes werden Nervenwurzel und Duralschlauch dargestellt und der Bandscheibenvorfall vorsichtig entfernt. Der Eingriff erfolgt unter Vollnarkose.

Nach der Operation sind die Patienten entweder sofort deutlich schmerzgebessert oder sogar schmerzfrei. Sie dürfen sofort aufstehen, sich frei bewegen, sitzen und in jeder Körperlage liegen. Bereits einen Tag nach der Operation beginnt man mit der Physiotherapie. Ein Korsett wird heutzutage nicht mehr getragen und ist sogar kontraindiziert, da es durch das Tragen eines Korsetts langfristig zu einem Abbau der stabilisierenden Rückenmuskulatur kommt.

Nach der OP absolvieren die Patienten eine ambulante oder stationäre Rehabilitation. Die Arbeitsfähigkeit wird nach etwa 4-6 Wochen nach der Operation wieder erreicht.

Rezeptausstellung und -abholung

  • E-Rezepte: Die Ausstellung eines E-Rezeptes erfolgt binnen eines Werktages.
  • Abholung anderer Rezepte: Die Abholung anderer Rezepte ist spätestens nach 2 Werktagen möglich.
  • Freischaltung und Versand: Die endgültige Freischaltung eines E-Rezepts und der Versand anderer Rezepte per Post ist nur möglich, falls die Versichertenkarte im Quartal schon eingelesen wurde.

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