Die neurologische Reha ist ein spezialisierter Bereich der medizinischen Rehabilitation, der sich auf die Behandlung von Patienten nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Viele Patienten benötigen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung wie Multipler Sklerose neurologische Rehabilitation. Der Grad der Einschränkung und der benötigten Pflege ist dabei bei jedem Patienten individuell. Ziel der neurologischen Reha ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern, indem physische, kognitive und emotionale Fähigkeiten gezielt gefördert werden.
Zielgruppen der neurologischen Reha
Eine neurologische Reha ist in verschiedenen Situationen sinnvoll und notwendig:
- Patienten nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall benötigen viele Patienten intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Betroffene werden in der Regel zuerst in einem Krankenhaus versorgt und kommen anschließend in eine Reha-Klinik, die die entsprechende Versorgung für den Grad der neurologischen Schäden anbietet.
- Personen mit Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Reha helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern. Auch hier kann eine Reha an die Versorgung in einer Akuteinrichtung anschließen.
- Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Reha positiv beeinflusst werden. Patienten lernen zudem, wie sie mit ihrer Erkrankung umgehen und ihren Alltag bewältigen können. Bei chronischen Krankheiten können Betroffene direkt ein medizinisches Heilverfahren beantragen und müssen keine Früh-Reha absolvieren.
- Patienten mit Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
- Nach Operationen am Gehirn oder Rückenmark: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder im ambulanten Umfeld wird den Patienten eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist.
- Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollte der Patient in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffene andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
Ambulante oder stationäre neurologische Reha?
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat. Wenn Patienten auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen können und abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt sind, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
Neurologische Reha-Phasen und Maßnahmen
Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig der Patient nach einer neurologischen Erkrankung ist, erhält er in jeder Phase einer neurologischen Reha die für seinen Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit kann von einer Phase in die nächste gewechselt werden. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
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- Phase A: Akutversorgung: Phase A umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B: Frührehabilitation: In der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten sie eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR): In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phasen F: Langzeitpflege: Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Antragstellung und Kostenträger
Wenn ein Patient eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigt, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase geeignet ist. Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den behandelnden Arzt oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist ein wichtiger Kostenträger für medizinische Rehabilitation. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können in Anspruch genommen werden, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Versicherte müssen die Rehabilitationsleistungen selbst beantragen. Die Formulare sind bei der Rentenversicherung sowie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen erhältlich. Auch die gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämter nehmen die Anträge entgegen. Die Rentenversicherung teilt in einem Bescheid mit, welche Art von Reha gewährt wird, in welcher Reha-Einrichtung sie stattfindet und wie lange sie dauern wird. Bei der Auswahl der Reha-Leistungen und einer geeigneten Einrichtung werden die Wünsche des Versicherten berücksichtigt, sofern das Reha-Ziel dort mit der gleichen Wirkung und mindestens ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer vom Rentenversicherungsträger ausgewählten Einrichtung. Bei Uneinverständnis mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Die DRV erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in eigenen Rehabilitationskliniken und Vertragskliniken. Sie verfügt über ein deutschlandweites Netz von rund 90 eigenen Rehabilitationseinrichtungen sowie hunderten von Vertragskliniken. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel drei Wochen. Im Rahmen der Reha werden die Patienten untersucht und umfassend über ihre Erkrankung oder Beeinträchtigung informiert. Gemeinsam mit dem Reha-Team werden Therapieziele festgelegt, die durch verschiedene Maßnahmen vor Ort erreicht werden sollen. Zudem werden Bewältigungsstrategien vermittelt, um nach der Reha im Alltag mit der Erkrankung oder Beeinträchtigung umgehen zu können.
Die DRV trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Versicherte, die in einer Reha-Klinik untergebracht werden, beteiligen sich anteilig an den Kosten - höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Arbeitnehmer haben für die Zeit der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts, im Allgemeinen für sechs Wochen. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, kann Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation erhalten werden.
Antragstellungsprozess
Um den Antragsprozess zu erleichtern, kann der Antrag auf Rehabilitation online gestellt werden. Für die schnelle Bearbeitung des Antrags ist ein Befundbericht erforderlich, der von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden sollte.
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Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und Sozialarbeitern. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: Regelmäßige Untersuchungen und Anpassung der Medikamente zur Behandlung der neurologischen Erkrankung. Zusätzlich werden die Patienten je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: Verbesserung der allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie der Mobilität, Koordination und Muskelkraft.
- Ergotherapie: Training der alltäglichen und berufsrelevanten Fähigkeiten und der Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Verbesserung von Bewegungsabläufen oder das Neuerlernen mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams.
- Logopädie: Behandlung von Sprach- und Sprechstörungen sowie Schluckstörungen durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien.
- Kognitives Training: Förderung von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: Unterstützung bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können.
- Sozialdienst: Beratung und Unterstützung bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, den Gesundheitszustand und die neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann eine neurologische Reha helfen, den Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen. In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation (Phase B) steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Dauer der neurologischen Reha
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen. Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
Schwerpunkte in der neurologischen Reha
Einige MEDICLIN-Kliniken sind besonders spezialisiert auf bestimmte neurologische Probleme:
- Aphasie-Behandlung: Für Patienten mit Aphasie, einer Beeinträchtigung des Sprechens, Verstehens, Lesens und Schreibens, bieten spezialisierte Kliniken wie das MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel in Bayreuth, das MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach und das MEDICLIN Klinikum Soltau spezielle Therapien an.
- Tiefe Hirnstimulation: Nach der Implantation eines Hirnschrittmachers, insbesondere bei Patienten mit neurologischen Bewegungsstörungen wie dem Parkinsonsyndrom, erfolgt die Rehabilitation in spezialisierten Reha-Kliniken wie der MEDICLIN Klinik Reichshof und dem MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach. Die individuelle Einstellung des Hirnschrittmachers ist Teil einer umfangreichen Therapie.
- Multiple Sklerose: Durch die Verzahnung von moderner medikamentöser Therapie und einer regelmäßigen Rehabilitationsbehandlung kann der Verlauf einer Multiplen Sklerose oft günstig beeinflusst werden. Spezialisierte Reha-Kliniken bieten hierfür umfassende Behandlungen an.
- Long COVID/Post-COVID: Für Patienten mit Long COVID oder Post-COVID-Symptomen bieten spezielle Schwerpunkt-Kliniken fachübergreifende Reha-Konzepte an.
Frührehabilitation
Die Frührehabilitation ist eine Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Sie kann bei der akutstationären Behandlung in Allgemeinkrankenhäusern durchgeführt werden, findet aber häufiger erst nach einer Verlegung in eine Spezialklinik statt. Ziele sind insbesondere eine frühzeitige Mobilisierung, Vermeiden späterer Komplikationen sowie Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen. In der Praxis finden Frührehabilitation und anschließende weitere Rehabilitation oft nahtlos in der selben Klinik statt, aber für Frührehabilitation gelten andere Gesetze als für die weitere Rehabilitation. Menschen mit schweren Gesundheitsstörungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand) erhalten Leistungen der Frührehabilitation, wenn diese notwendig sind. Besonders bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Hirnblutung, operative Entfernung eines Hirntumors, schwerer Schub bei Multipler Sklerose) ist Frührehabilitation ein häufiger Bestandteil der Behandlung. Aus rechtlicher Sicht findet Frührehabilitation nur in der Phase B statt. Dabei benötigen Patienten in der Regel noch eine intensivmedizinische Behandlung, das heißt, sie müssen z.B. beatmet werden. In Phase C können sie bei der Therapie schon mitarbeiten, müssen jedoch weiterhin medizinisch betreut und gepflegt werden. In der Praxis findet aber die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in der selben Spezialklinik für Frührehabilitation statt, wie die Frührehabilitation in der Phase B. Die Patienten bemerken also von der Änderung der rechtlichen Einordnung oft nichts. Je nachdem, wie stark bleibende Einschränkungen sind, können Betroffene im Anschluss z.B. durch eine Anschlussrehabilitation wieder fitter für ihren Alltag werden, durch berufliche Reha-Maßnahmen wieder ins Berufsleben eingegliedert werden und bei anhaltender Behinderung Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie bei Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen bekommen. Frührehabilitation wird in der Regel schon begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben. Bei der Frührehabilitation arbeitet ein multiprofessionelles Team (z.B. Ärzte, Pflegekräfte und Physiotherapeuten) eng zusammen. Besondere Bedeutung hat die Pflege als Teil der Therapie. Die Basispflege umfasst die Körperpflege, die Hygiene, das Umlagern und das Bewegen. Das soll vor allem Lungenentzündungen, Thrombosen, Druckgeschwüren und Spastiken vorbeugen. Eine wichtige Rolle spielen auch aktivierende Reha-Maßnahmen. Die Kosten für Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse, aber die Krankenversicherten müssen pro Tag 10 € für den Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in der Rehaeinrichtung zuzahlen, Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung. Frührehabilitation wird direkt im Krankenhaus verschrieben und durchgeführt, so dass kein Antrag nötig ist.
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