Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter Bereich der medizinischen Versorgung, der sich auf die Behandlung von Patient*innen mit Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks konzentriert. Ziel ist es, neurologische Ausfälle, Lähmungen und weitere Folgeschäden nach einem Schlaganfall, Hirnblutungen oder anderen Erkrankungen des Nervensystems zu behandeln oder zu lindern und die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern.
Definition: Was bedeutet neurologische Reha?
Die neurologische Reha unterstützt Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen oder Schädigungen des Nervensystems im Rahmen einer Anschlussbehandlung oder eines Heilverfahrens. Neben der Verbesserung der motorischen und kognitiven Funktionen ist es ein zentrales Ziel der Rehabilitation im Bereich Neurologie, die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen.
Grundvoraussetzungen für eine neurologische Reha
Für die Inanspruchnahme einer neurologischen Rehabilitation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gewährleisten, dass die Rehabilitation medizinisch sinnvoll ist und die Patient*innen von den Maßnahmen profitieren können.
- Vorliegen einer neurologischen Erkrankung: Grundvoraussetzung für eine neurologische Rehabilitation ist das Vorliegen einer neurologischen Erkrankung, das heißt vor allem Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks oder des peripheren Nervensystems. Eine neurologische Reha wird für Patientinnen und Patienten empfohlen, die nach einer Erkrankung oder Schädigung des Nervensystems Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer körperlichen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten benötigen.
- Rehabilitationsbedarf: Es muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit, Mobilität oder Alltagsbewältigung vorliegen. Es muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit, Mobilität oder Alltagsbewältigung vorliegen. Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden. Eine Reha muss medizinisch notwendig sein Sie benötigen eine ärztliche Empfehlung. Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird sie eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist. Reha-Bedürftigkeit ist ein sozialmedizinischer Begriff und wird im SGB IX definiert. Eine Reha-Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn die gesellschaftliche Teilhabe eines Betroffenen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt ist und diese durch rehabilitative Maßnahmen beseitigt, verbessert oder zumindest eine Verschlechterung verhindert werden können. Die Reha-Bedürftigkeit wird von einem Facharzt festgestellt.
- Rehabilitationsfähigkeit: Die Patientinnen und Patienten müssen aktiv an den Therapien teilnehmen können und eine ausreichende Belastbarkeit aufweisen. Je nach Diagnose sollten Sie in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffenen andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen. Reha-Fähigkeit liegt bei einer Person vor, wenn sie keine akute Erkrankung mehr hat und sie an dem Rehabilitationsprogramm aktiv teilnehmen kann: Sie muss in einem gewissen Rahmen körperlich und mental belastbar sein, Bewusstsein haben und mit den Therapeutinnen und Therapeuten kooperieren können.
- Positive Rehabilitationsprognose: Durch gezielte Maßnahmen muss eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder eine Stabilisierung zu erwarten sein. Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Ärztliche Verordnung: Eine neurologische Reha wird von Ärztinnen und Ärzten verordnet und erfordert eine medizinische Einschätzung.
- Kostenübernahme: Die Genehmigung erfolgt durch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Kostenträger.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
Welche neurologischen Erkrankungen unterstützt die Neuro-Reha?
Die Behandlung in einer neurologischen Klinik oder Rehaklinik wird nach verschiedenen Erkrankungen verordnet. Dazu gehören u. a.:
- Schlaganfall (auch Hirnschlag oder Apoplex genannt) entsteht durch eine plötzliche Durchblutungsstörung im Gehirn.
- Bei einer Hirnblutung kommt es zum Platzen oder Einreißen eines Blutgefäßes im Gehirn.
- Unfälle oder andere Einwirkungen können das zentrale oder periphere Nervensystem schädigen.
- Diese können durch Erreger wie Bakterien, Viren oder Pilze verursacht werden, aber auch autoimmun bedingt sein (z. B. Multiple Sklerose).
- Eine hypoxische Hirnschädigung entsteht durch eine unzureichende Sauerstoffversorgung des Gehirns, z. B. infolge eines Herzstillstands.
- Erkrankungen, die die Nerven und Muskeln betreffen.
- Patient*innen mit Gehirntumoren Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
- Nach einer Operation Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Ziele der neurologischen Reha
Das wichtigste Ziel der neurologischen Reha ist es, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, wieder am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen und ihren Alltag mit größtmöglicher Selbstständigkeit zu bewältigen.
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- Förderung der Selbstständigkeit: Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag durch gezielte Maßnahmen zur Wiederherstellung grundlegender Fähigkeiten.
- Verbesserung motorischer und kognitiver Funktionen: Therapie zur Wiederherstellung von Beweglichkeit, Koordination und Denkprozessen.
- Wiedererlangung der Kommunikationsfähigkeit: Behandlung von Sprachstörungen, die z. B. nach einem Schlaganfall auftreten können.
- Schmerzreduktion und Symptomlinderung: Maßnahmen zur Behandlung von Folgebeschwerden neurologischer Erkrankungen.
- Individuelle Therapieplanung: Anpassung der Reha-Maßnahmen an die persönlichen Bedürfnisse und Fortschritte der Patientinnen und Patienten.
- Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung: Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben oder soziale Aktivitäten.
- In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Ambulante oder stationäre neurologische Reha?
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen, kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat.
Können Sie auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen und sind abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
Neurologische Reha-Phasen und Maßnahmen
Die neurologische Rehabilitation ist in mehrere Phasen unterteilt, die sich nach dem Schweregrad der Erkrankung und dem individuellen Rehabilitationsbedarf richten:
- Phase A - Akutbehandlung: Erste medizinische Versorgung im Krankenhaus oder auf einer Intensivstation, um lebensbedrohliche Zustände zu stabilisieren. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B - Frührehabilitation: Intensive medizinische und therapeutische Betreuung für schwer betroffene Patientinnen und Patienten, die noch auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. In der Früh-Reha der Phase B werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten sie eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) eingeleitet. Aus rechtlicher Sicht findet Frührehabilitation nur in der Phase B statt. Dabei benötigen Patienten in der Regel noch eine intensivmedizinische Behandlung, das heißt, sie müssen z.B. beatmet werden. Das P.A.N. Zentrum für Post-Akute Neurorehabilitation richtet sich an schwer betroffene neurologische Patienten im erwerbsfähigen Alter, bei denen nach Beendigung der stationären neurologischen Rehabilitation in der Rehaklinik noch Beeinträchtigungen bestehen, die eine selbstständige Lebensführung verhindern und durch die Fortsetzung der Rehabilitation für bis zu 18 Monate unter alltagsnahen Bedingungen eine Perspektive für eine weitestgehende Verselbstständigung des Wohnens in einer ambulanten Wohnform zu entwickeln sowie Motivation zur Mitarbeit, hinreichende Gruppenfähigkeit und ein ausbaufähiges Reha-Potential vorliegen. Ausschlusskriterien sind chronisch-progrediente Erkrankungen, akute oder im Vordergrund stehende psychiatrische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen.
- Phase C - Weiterführende Rehabilitation: Patientinnen und Patienten können aktiv an Therapien teilnehmen, um ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen. In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden. In Phase C können sie bei der Therapie schon mitarbeiten, müssen jedoch weiterhin medizinisch betreut und gepflegt werden. In der Praxis findet aber die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in der selben Spezialklinik für Frührehabilitation statt, wie die Frührehabilitation in der Phase B. Die Patienten bemerken also von der Änderung der rechtlichen Einordnung oft nichts. In manchen Fällen ist die unterschiedliche rechtliche Einordnung aber wichtig, weil teilweise beim Wechsel von Phase B in Phase C ein anderer Kostenträger zuständig wird, z.B.
- Phase D - Medizinische Rehabilitation/Anschlussrehabilitation (AHB/AR): Fokus auf die Rückkehr in den Alltag oder ins Berufsleben durch gezielte Therapieprogramme. In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen. Die Reha der Phase C und die Anschlussrehabilitation zählen zur medizinischen Rehabilitation.
- Phase E - Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Ambulante oder teilstationäre Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung und Integration. Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phase F - Aktivierende, zustandserhaltende Langzeitpflege: Betreuung von Patientinnen und Patienten, die langfristig auf Pflege und therapeutische Maßnahmen angewiesen sind. Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
- Phase G: Ggf. weitere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Patientinnen und Patienten wechseln in der Regel direkt von der neurologischen Frühreha (Phase B) in die Phase C. Ein Aufenthalt in der Frührehabilitation dauert durchschnittlich etwa 25 Tage. Während einige Patientinnen und Patienten nach drei bis sechs Wochen bereits deutliche Verbesserungen erzielen, kann die Therapie in schwereren Fällen über einen längeren Zeitraum erforderlich sein. Ambulante oder teilstationäre Reha-Maßnahmen in Phase E können sich über mehrere Monate erstrecken.
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Wie beantrage ich eine neurologische Reha?
Wenn Sie eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigen, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für Sie geeignet ist.
Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den/die behandelnden Ärztin oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Allgemeine Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation sind Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose.
Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:
- Medizinische Betreuung: In der neurologischen Reha werden Sie regelmäßig untersucht und Ihre Medikamente ggf. angepasst, um Ihre neurologische Erkrankung zu behandeln. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: In der Sport- und Bewegungstherapie verbessern Sie nicht nur Ihre allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie Ihre Mobilität, Koordination und Muskelkraft, sondern stärken auch Ihre allgemeine Gesundheit.
- Ergotherapie: Im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzepts ist die Ergotherapie ein wichtiger Bestandteil der Behandlung in der neurologischen Rehaklinik. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten durch gezielte Aktivitäten dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag wiederzuerlangen. Das Behandlungskonzept in der Ergotherapie wird individuell auf die bestehenden Fähigkeiten, die zugrunde liegende neurologische Erkrankung oder Verletzung sowie die persönlichen Ziele der Patientinnen und Patienten abgestimmt. In der Ergotherapie trainineren Sie Ihre alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und die Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Sie verbessern Bewegungsabläufe oder erlernen sie mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams neu.
- Logopädie: Nach einem Schlaganfall, einer Hirnblutung oder anderen neurologischen Erkrankungen und Verletzungen kann die Kommunikationsfähigkeit der Patientinnen und Patienten erheblich beeinträchtigt sein. Um die kommunikativen Fähigkeiten wiederherzustellen und zu verbessern, ist die Logopädie ein zentraler Bestandteil der neurologischen Reha. Durch gezielte logopädische Therapien wird daran gearbeitet, Sprache, Sprechmotorik und Stimmfunktion zu trainieren sowie das sichere Schlucken zu fördern. Wenn Sie nach einem Schlaganfall an Sprach- und Sprechstörungen leiden, hilft Ihnen ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Kognitives Training fördert Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: Ein Schlaganfall, eine Hirnblutung oder eine chronisch verlaufende neurologische Erkrankung stellen nicht nur eine körperliche Herausforderung dar, sondern belasten auch die psychische Gesundheit der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Deshalb ist die psychologische Betreuung ein wichtiger Bestandteil der neurologischen Rehabilitation. In der Reha werden Sie durch geschultes Personal bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können, unterstützt.
- Sozialdienst: Der Sozialdienst berät und unterstützt Sie bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Dauer der neurologischen Reha
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen. Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
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