Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die mit wiederholten Anfällen einhergeht. Ein Notfallplan kann im Alltag Sicherheit geben, sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über verschiedene Aspekte eines solchen Plans, von der Anfallserkennung bis hin zu Verhaltensmaßnahmen in Notfallsituationen, und richtet sich an ein breites Publikum, von Schülern bis zu Fachleuten.
Anfallserkennung und -registrierung
Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die aber eine große Wirkung haben können. Um die Diagnose sicher zu stellen und dem Arzt zu helfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Anfälle zu registrieren, auch wenn das Kind in seinem eigenen Bett bzw. Zimmer schläft.
- Klingelarmband: Geeignet für Anfälle mit Zuckungen. An einem Stoffbändchen, das dem Kind zur Schlafenszeit um das Handgelenk gebunden wird, werden Glöckchen befestigt.
- Alarmgerät fürs Bett: Geeignet für Anfälle mit Zuckungen. Sensoren, die auf rhythmische Bewegungen reagieren, werden zwischen Lattenrost und Matratze gelegt. Ein Aufzeichnungsgerät am Bett gibt Alarm, wenn das Kind anfängt zu krampfen. Beispiele sind Epicare oder Emfit, die beide eine Hilfsmittelnummer haben und somit vom Arzt verordnet werden können.
- Alarmgerät fürs Handgelenk: Geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen. NightWatch ist ein Armband, das die Herzfrequenz des Trägers und dessen Bewegungen im Schlaf genauestens registriert.
- Pulsoxymeter: Geeignet für Anfälle mit/ohne Zuckungen. Bei Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut während des Anfalls kann dieses Messgerät helfen, das vom Arzt verordnet werden kann. Dabei wird ein Sensor an einem Finger oder Zeh befestigt.
- Babyfon mit/ohne Kamera: Geeignet für Anfälle mit Geräuschen. Die klassische Variante ohne Kamera meldet Geräusche, die Signale werden auf das Empfangsteil übertragen, so dass man hören kann, wenn „Unruhe“ herrscht. Statt eines Babyfones kann auch eine Überwachungskamera benutzt werden.
Medikamentenmanagement
Ein strukturierter Umgang mit Medikamenten ist essenziell für Menschen mit Epilepsie.
- Wochendosette: Kaufen Sie zuallererst eine Wochendosette in der Apotheke oder im Internet. Es gibt sie in vielen verschiedenen Formen und Farben, so dass Sie bzw. Ihr Kind mit Sicherheit die passende finden. Dort hinein können Sie die Medikamente für die ganze Woche vorsortieren und mit einem kurzen Blick sehen Sie, ob Ihr Kind die Medikamente genommen hat.
- Erinnerungsstützen: Hilfreich sind Erinnerungsstützen, bei großen Kindern kann der Handyalarm gestellt werden, für kleinere kann man auch Aufkleber z. B.
Sicherheit im Alltag
Die Anpassung des Wohnumfelds kann das Risiko von Verletzungen während eines Anfalls minimieren.
- Badezimmer: Solange die Gefahr besteht, dass Ihr Kind im Anfall in die Badewanne unter Wasser rutscht, sollte es besser Duschen. Praktisch ist es auch, wenn die Türen von Bad und Gästetoilette nach außen aufgehen. So kommen Sie besser ins Bad, wenn Ihr Kind dort auf den Boden stürzt. Statt eines Schloss mit Schlüssel ist eine sog. WC-Garnitur sinnvoll.
Notfallplan in Kindergarten und Schule
Der Übergang in den Kindergarten und die Schule ist ein wichtiger Schritt für Kinder mit Epilepsie. Eine gute Kommunikation und Vorbereitung sind entscheidend.
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Kindergarten
Mit dem Eintritt in den Kindergarten entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der ErzieherInnen notwendig.
- Kindergartenwahl: Die Entscheidung für einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können epilepsiebetroffene Kinder in den Kindergarten um die Ecke gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer (s. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand und Betreuungsbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einem integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten. Diese Einrichtungen bieten neben kleineren Gruppen auch Therapien und Fördermaßnahmen während des Kindergartenbesuchs und vor allem in heilpädagogischen Kindergärten sind die Mitarbeiter auch auf schwerstbehinderte Kinder eingestellt.
- Notfallmedikation: Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Einrichtung zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind. Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Dadurch werden Fehler vermieden und dem Ersthelfer nochmals ein Gefühl der Absicherung vermittelt.
- Einbeziehung anderer Kinder: Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere ErzieherIn informieren.
- Integrationshelfer: In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet. Je nachdem, welche Einschränkungen das Kind hat, ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt für die Bewilligung zuständig.
Schule
Mit dem Eintritt in die Schule entlassen Eltern ihre Kinder in eine neue Selbstständigkeit. Bei epilepsiekranken Kindern ist eine gute Aufklärung der LehrerInnen/BetreuerInnen notwendig.
- Schulwahl: Die Entscheidung für die richtige Schule ist für alle Eltern nicht einfach. Grundsätzlich können normal begabte, epilepsiebetroffene Kinder, die in die Grundschule vor Ort gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer (s. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand, Betreuungs- und Förderbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Inklusionsklasse oder einer Förderschule. Diese Einrichtungen bieten neben kleineren Gruppen auch Fördermaßnahmen während des Schulbesuchs. Vor allem in Förderschulen sind Lehrer und Mitarbeiter auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder chronisch kranken Kindern vorbereitet.
- Notfallmedikation: Einige Kinder brauchen bei einem Anfall ein Notfallmedikament, was bei den ErzieherInnen manchmal zu Unsicherheiten bzgl. der Haftung und der Versicherung führt. Wichtig ist es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen treffen. Die Handlungsanweisung soll klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der Medikamentengabe enthalten und möglichst die Namen aller Personen, die zur Gabe berechtigt sind. Eine Vorlage für solch eine Vereinbarung gibt es unter www.epilepsie-lehrerpaket.de. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen, so dass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Dadurch werden Fehler vermieden und dem Ersthelfer nochmals ein Gefühl der Absicherung vermittelt.
- Einbeziehung anderer Kinder: Andere Kinder können in die Versorgung des betroffenen Kindes mit einbezogen werden, in dem sie z. B. eine weiche Unterlage für den Kopf organisieren, alles aus dem Weg räumen (Verletzungsgefahr), eine andere LehrerIn oder das Sekretariat informieren.
- Integrationshelfer: In einigen Fällen ist es sinnvoll einen Integrationshelfer für das Kind zu beantragen, der es im Kindergarten begleitet. Je nachdem, welche Einschränkungen das Kind hat, ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt für die Bewilligung zuständig.
- Nachteilsausgleich: Informationen zum Nachteilsausgleich für chronisch kranke oder behinderte Schüler können in den einzelnen Bundesländern an verschiedenen Stellen gefunden werden: meist in der Zeugnisverordnung, aber auch in Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, speziellen Handreichungen und Prüfungsordnungen. Es handelt sich dabei um allgemein formulierte Richtlinien - welcher Nachteilsausgleich für den einzelnen Schüler gewährt wird, ist immer Verhandlungssache.
Übergang ins Arbeitsleben
Auch für Jugendliche steht irgendwann der Schritt ins Arbeitsleben an - sei es, dass nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium angestrebt wird oder eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Übereinstimmung der beruflichen Wünsche mit der individuellen Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Eignung und den späteren Vermittlungschancen sind die Grundlage für die Berufswahl. Ausführliche Informationen über Unterstützungsangebote und mögliche Hilfen bietet die epiKurier-Sonderausgabe Epilepsie und Jung? Erwachsenwerden?
Sport und Freizeit
Regelmäßige sportliche Betätigung ist für alle Menschen gesund. Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie können fast alle Sportarten weitgehend gefahrlos ausüben und sollen weder in der Schule noch im Verein aus übertriebener Vorsicht davon abgehalten werden.
- Allgemeine Empfehlungen: Kinder mit Epilepsie können und sollen Sport treiben! Körperliche Aktivität führt nicht zu Anfallshäufungen! Die Teilnahme am Sportunterricht ist auch aus sozialen Gesichtspunkten unerlässlich. Wenn seit längerer Zeit Anfallsfreiheit (1 bis 2 Jahre) besteht, gibt es keinen Grund für Einschränkungen. Bei häufig auftretenden Anfällen muss die Sportart und das Ausmaß des Trainings von der Anfallsart, der Anfallshäufigkeit und den individuellen Auslösefaktoren abhängig gemacht werden. Z. B. kann bei einem Kind mit Dravet-Syndrom, das bei schneller Änderung der Körpertemperatur zu Anfällen neigt, im Hochsommer Vorsicht geboten sein. Eine generelle Sportbefreiung ist in der Regel nicht notwendig.
- Besondere Vorsichtshinweise:
- Schwimmen: Vorsicht beim Schwimmen! Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson (möglichst mit Rettungsschwimmer-Ausbildung), da bei bestimmten Anfallsformen ein lautloses Ertrinken möglich ist. Im Bedarfsfall kann im Rahmen der Eingliederungshilfe ein Integrationshelfer beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dies soll gewährleisten, dass das Kind bei einem Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird. Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können Schwimmhilfen eingesetzt werden, die den Kopf über Wasser halten (z. B. der Schwimmkragen von Secumar). Zur Beobachtung ist auch eine auffallende Badekappe und grellfarbene Badekleidung sehr hilfreich. Erhöhte Gefahr besteht beim Schwimmen in trüben Gewässern oder bei Strömung, da hier Rettungsmaßnahmen erheblich erschwert werden.
- Höhen: Vorsicht bei Absturzmöglichkeit aus großer Höhe! Klettern am Seil oder der Stange ohne Absicherung über die Höhe der Hilfestellung hinaus sollte vermieden werden; Klettern mit Sicherungsmaßnahmen in einer Kletterhalle oder im Freien ist möglich. Auch Geräteturnen mit Hilfestellung und einer dicken Matte stellt in der Regel kein Problem dar.
- Kopfverletzungen: Vorsicht vor Erschütterungen des Kopfes! Kopfbälle sind generell im Kindesalter ungünstig, da es zu Gehirnerschütterungen kommen kann.
Reisen mit Epilepsie
Auch Familien mit epilepsiekranken Kindern brauchen manchmal einen Tapetenwechsel und möchten in Urlaub fahren. Je nach Anfallsform und -häufigkeit machen sich Eltern dann Gedanken, wie weit sie sich aus dem sicheren, häuslichen Umfeld entfernen können.
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- Vorbereitung: Wie sieht es mit der medizinischen Versorgung am Urlaubsort aus? Finde ich dort Ansprechpartner, die sich mit Epilepsien auskennen? Wird es im Urlaub mehr Anfälle geben? Eine gut bestückte Reiseapotheke mit ausreichend Medikamenten, auch Notfallmedikamenten, deren Inhalt mit dem Arzt abgesprochen ist, trägt viel zu einem entspannten Urlaub bei. Hilfreich ist ein Notfallausweis oder, wenn das Kind schon im Handyalter ist und sogar mal alleine loszieht, die nötigsten Daten wie z.B. Diagnose, Medikation und vor allem Telefonnummern der Eltern als Hintergrundbild auf dem Smartphone des Kindes zu speichern, Helfer brauchen dann kein Passwort, um das Handy zu entsperren und die ICE-Kontakte (ICE: In Case of Emergency = Im Notfall) zu finden. Im Ausland sollte auch eine Übersetzung der Informationen in die Landessprache oder Englisch/Französisch/Spanisch dabei sein. Hier kann das Traveller‘s Handbook hilfreich sein, das in 13 Sprachen die wichtigsten Ausdrücke für Epilepsiepatienten auflistet.
- Reisearten: Bahn -, Bus-, Schiffs- und Autoreisen im Inland sind unbedenklich, zur Sicherheit kann man die nächstgelegene Epilepsie-Ambulanz am Urlaubsort heraussuchen. Vom Arzt empfohlene Mittel gegen Reiseübelkeit sollten griffbereit sein.
- Flugreisen: Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob Sie eine ärztliche Reisetauglichkeitsbescheinigung benötigen. Sonst können, wenn der Pilot wegen eines Anfalls notlandet, erhebliche Kosten auf Sie zu kommen. Bei längeren Flügen ist ein Gespräch mit dem Arzt ratsam, ob medikamentöse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können, damit während des Fluges kein Anfall auftritt. Bei Zeitverschiebung muss die Medikamenteneinnahme auf jeden Fall mit dem Arzt vorher abgesprochen werden, da Schlafentzug und/oder zeitlich verschobene Medikamenteneinnahme anfallsfördernd sind.
Notfalldokumente: Notfallausweis und Notfallordner
In einem medizinischen Notfall kann jede Minute, ja jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Hier kommen der Notfallpass oder der Notfallordner, auch Notfallmappe genannt, ins Spiel. Sowohl der Notfallpass als auch der Notfallordner sollen dem medizinischen Personal im Notfall helfen, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Notfallpass/Notfallausweis
Je nach Art des Notfalls können sehr unterschiedliche Informationen relevant sein. Ein Notfallpass oder Notfallausweis fasst die wichtigsten medizinischen Fakten über den Besitzer zusammen, die in einem gesundheitlichen Notfall von Bedeutung sind. Er sollte so klein sein, dass er zum Beispiel im Geldbeutel oder der Handtasche immer mitgeführt werden kann. Es gibt auch digitale Notfallpässe für das Smartphone.
- Zielgruppe: Der Notfallpass ist grundsätzlich für jede Person sinnvoll, weil er im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung schnell wichtige Gesundheitsinformationen bereitstellt. Besonders wichtig ist er jedoch für Menschen mit spezifischen Krankheiten oder Herausforderungen.
- Beispiele: So informiert der Digitale Epilepsie Notfallausweis (DENA) Rettungskräfte darüber, dass der Betroffene an Epilepsie leidet und welche Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Ähnlich bietet der „Notfallausweis Diabetes“ entscheidende Hinweise zur aktuellen Medikation und zur Behandlung. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Nordrhein-Westfalen (KSL.NRW) hat einen Notfall-Pass für Menschen mit Hörbehinderung entwickelt.
- Erstellung und Kosten: Sie können Notfalldokumente selbst erstellen und sind dabei an keine besondere Form gebunden. Daher sind Notfallpässe prinzipiell kostenlos. Wichtig ist in jedem Fall, dass schnell und zweifelsfrei erkennbar ist, wem der Notfallpass gehört.
- Europäischer Notfallausweis: Der europäische Notfallausweis, auch internationaler Notfallausweis genannt, erfüllt den gleichen Zweck wie jeder andere Notfallpass. Allerdings ist er mehrsprachig und hat ein europaweit einheitliches Format, damit er auch im Ausland schnell ausgelesen werden kann. Einen Vordruck erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr beim Hausarzt oder in der Apotheke.
- Digitale Notfallpässe im Smartphone: Wichtige Daten für den Notfall können auch ganz praktisch auf Smartphones gespeichert werden. Neuere Android- und iOS- Smartphones haben einen integrierten digitalen Notfallpass.
- Android: Wenn Sie möchten, dass die Notfallinformationen auch bei gesperrtem Display angezeigt werden, müssen Sie bei „Zugriff auf Notfallinformationen“ „Anzeigen, wenn gesperrt“ auswählen. Haben Sie ein anderes Gerät oder eine ältere Android-Version kann ein Blick in die Einstellungen helfen. Geben Sie dafür in der Suche „Notfall“ ein. Wichtig ist, dass Sie die Option „Im Sperrzustand zeigen“ aktivieren. Außerdem können Sie die Option „Während eines Notrufs teilen“ aktivieren.
- iOS (iPhone/Apple Watch): Wenn Sie auf Ihrem iPhone oder Ihrer Apple Watch einen Anruf an den Rettungsdienst tätigen oder eine Textnachricht an den Rettungsdienst senden, wird Ihr Notfallpass automatisch an den Rettungsdienst weitergegeben. Mit den richtigen Einstellungen können Rettungskräfte also den Notfallpass auch aufrufen, ohne das Telefon zu entsperren.
- Apps: Der Vorteil gegenüber der Standardfunktion von iOS und Android: Sie können mehr Informationen hinterlegen und besondere Zusatzangebote der jeweiligen App nutzen.
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Seit Mitte gibt es die Möglichkeit, wichtige Notfalldaten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), also der umgangssprachlichen „Versicherungskarte“, zu speichern. Mit einem entsprechenden Lesegerät können Ärzte dann im Notfall darauf zugreifen. Doch nicht nur in Notfällen, sondern auch bei normalen Behandlungen in Arztpraxen oder Krankenhäusern können die Informationen hilfreich sein. Um Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte zu speichern, müssen Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dann können Sie gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, welche Informationen und Erklärungen gespeichert werden sollen. Auf Ihren Wunsch hin kann der Arzt den Notfalldatensatz zusätzlich in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern.
Notfallordner/Notfallmappe
Ein Notfallordner ist, wie der Name schon sagt, umfangreicher als ein Notfallpass. Ein Notfallordner kann unter Umständen sehr umfangreich sein. Sie sollten deshalb die medizinisch relevanten Informationen auf den ersten Seiten in Kurzfassung auflisten, wenn Sie einen Notfallordner anlegen. Der Notfallordner wird oft auch als Notfallmappe bezeichnet, im Prinzip meinen beide Begriffe das gleiche.
- Zweck: Anders als Notfallpässe dienen Notfallordner nicht allein dem akuten medizinischen Notfall. Ob jemand bereits pflegebedürftig ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
- Schutz: Eine feuerfeste Dokumentenmappe bietet Schutz gegen Feuer und Hitze und kann in Brandfällen dafür sorgen, dass wichtige Dokumente wie rechtliche Unterlagen, medizinische Informationen und Versicherungspolicen unversehrt bleiben.
- Inhalt: Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen, desto besser. Sie können also gar nicht zu viele Themen erwähnen, solange Sie den Ordner gut strukturieren. Denken Sie daran, dass Sie den Ordner im Notfall an das Krankenpersonal aushändigen werden.
- Vorsorgedokumente: Sie haben rechtlich noch nicht vorgesorgt? Dann erstellen Sie Ihre Vorsorgedokumente einfach online.
- Besonderheiten bei Demenz: Notfallpatienten mit einer Demenzerkrankung stellen einen besonderen Fall dar, weil sie selbst unter Umständen keine verlässlichen Auskünfte geben können. Zusätzlich zu den üblichen medizinischen Themen sollten Sie dann auch auf allgemeine Gewohnheiten des Demenzerkrankten und pflegerische Besonderheiten eingehen. Also zum Beispiel, welche Vorgänge bei dem Demenzerkrankten problematisch sind und welche besonders wichtig. Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Nordrhein-Westfalen hat eine Notfallmappe für Menschen mit Demenz entwickelt.
- Bezugsquellen: Notfallausweise erhalten Sie auf Nachfrage in Apotheken. Vorgefertigte Unterlagen zum Anlegen einer Notfallmappe beziehungsweise eines Notfallordners erhalten Sie von den meisten Krankenkassen kostenlos, meist als Download.
Zugriff auf Notfallinformationen im Smartphone (Zusammenfassung)
- Notfallpass im Smartphone: Ein Notfallpass, auch Notfallausweis genannt, ist ein Dokument für medizinische Notfälle. Sie können wichtige (medizinische) Informationen auch in Ihr Smartphone eintragen, viele Geräte haben vorinstallierte Notfallpässe. Je nach Betriebssystem (iOS oder Android) unterscheidet sich jedoch der Zugriff darauf. Im iPhone finden Sie den Notfallpass beispielsweise in der Health-App. Der Notfallpass auf Android-Geräten kann je nach Hersteller und Version des Betriebssystems unterschiedlich eingerichtet sein. Meistens finden Sie die Funktion jedoch in den Einstellungen, wenn Sie nach Notfallinformationen oder Notfallkontakte suchen.
- Inhalt: Ein Notfallausweis ist ein Dokument, das wichtige Gesundheitsinformationen der Person, die es trägt, beinhaltet. Das sind Informationen zu Allergien, Impfungen und Medikamenten, aber auch Kontaktinformationen für Notfälle. Ein Notfallordner, auch Notfallmappe genannt, ist eine umfangreichere Version eines Notfallpasses. Sie sollte alle Informationen enthalten, die in einem medizinischen Notfall wichtig sind.
- Notfalldaten auf der Gesundheitskarte: Ja, aber nur mit Hilfe eines Arztes. Unter dem Stichwort „Notfalldatenmanagement“ (NFDM) können Ärzte Notfalldaten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern.
- Zugriff auf die Daten: Nein, dafür reicht ein spezielles Lesegerät. Solche Lesegeräte stehen nur medizinischem Personal zur Verfügung. Sie selbst müssen sich an einen Arzt wenden, wenn Sie Ihre Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte anpassen möchten.
Informationsmaterialien und Unterstützung
V. in unserem Service-Bereich zum Thema Epilepsie finden Sie eine große Auswahl an Informationsmaterialien und Wissenswertem u. a. in Form unserer kostenlosen Epilepsie-Patientenbroschüren sowie den aktuellsten Ausgaben der Zeitschrift epiKurier. Diese können Sie direkt hier als PDF herunterladen oder kostenlos als Print-Version bestellen. Neben Infobroschüren und interessanten Zeitschriften finden Sie auch wichtige Dokumente in diesem Service-Bereich, etwa Mustervorlagen für einen Anfallskalender oder einen Notfallausweis für Epilepsie-Betroffene. Den Notfallausweis als digitale Variante können Sie übrigens direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken.
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