Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, sei es durch Alter, Krankheit oder Unfall, ist er täglich auf Hilfe angewiesen. Oftmals übernehmen Angehörige zunächst die Pflege. Wenn die Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, ist es ratsam, einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Ein Pflegetagebuch dient dazu, den täglichen Pflegeaufwand und Unterstützungsbedarf detailliert zu dokumentieren. Dies ist besonders hilfreich bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den richtigen Pflegegrad und entsprechende Pflegeleistungen zu ermitteln.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Ein Pflegetagebuch, auch Pflegeprotokoll genannt, ist ein mehrseitiges Dokument, in dem der tägliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen detailliert festgehalten wird. Es ist ein schriftliches Dokument, in dem alle pflegerischen Tätigkeiten und Beobachtungen bezüglich einer pflegebedürftigen Person festgehalten werden. Es dient als detaillierte Aufzeichnung über den Verlauf der Pflege, dokumentiert den Pflegebedarf und hilft dabei, Veränderungen im Gesundheitszustand systematisch zu erfassen.
Warum ist ein Pflegetagebuch wichtig?
Ein Pflegetagebuch ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Vorbereitung auf die Begutachtung: Es hilft, sich mit den Anforderungen und Problembereichen der Pflege auseinanderzusetzen. Durch detailliertes Ausfüllen über einen längeren Zeitraum können viele Fragen des MDK-Gutachters vorweggenommen und ein realitätsgetreues Bild der Pflegesituation gezeichnet werden.
- Unterstützung bei der Pflegebegutachtung: Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf für eine pflegebedürftige Person transparent zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind eine wertvolle Grundlage für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), die über die Einstufung in einen Pflegegrad entscheiden.
- Nachweis für Krankenkassen und Pflegekassen: Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden, kann ein Pflegetagebuch als Nachweis dienen, um den Bedarf an Pflegeleistungen zu belegen. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn es um eine Höherstufung des Pflegegrades oder um zusätzliche finanzielle Leistungen geht.
- Verbesserte Organisation und Entlastung für Angehörige: Pflegenden Angehörigen verhilft ein Pflegetagebuch, die Übersicht über die täglichen Pflegeleistungen zu behalten. Es erleichtert die Koordination zwischen verschiedenen Pflegepersonen und dient als Gedächtnisstütze, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Pflegemaßnahmen vergessen werden.
- Frühzeitiges Erkennen von Veränderungen im Gesundheitszustand: Durch die kontinuierliche Dokumentation können gesundheitliche Veränderungen oder Verschlechterungen rechtzeitig erkannt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige Reaktion und gegebenenfalls die Anpassung der Pflege oder die Konsultation eines Arztes.
- Rechtliche Absicherung: Falls es Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Pflege gibt - etwa bei Versicherungen oder Behörden -, kann das Tagebuch als Beweismittel dienen. Es bietet eine klare, nachvollziehbare Dokumentation aller geleisteten Pflegemaßnahmen.
Inhalt eines Pflegetagebuchs
Ein Pflegetagebuch kann viele verschiedene Formen annehmen und dokumentiert sämtliche Handlungen und Abläufe im Pflegealltag, die den allgemeinen gesundheitlichen und geistigen Zustand eines Pflegebedürftigen betreffen. Es enthält grundlegende Angaben zur pflegebedürftigen Person, wie Name und Adresse, sowie einen Fragenkatalog, der den individuellen Pflegebedarf in verschiedenen Lebensbereichen ermittelt.
Module des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)
Aktuelle Pflegeprotokolle orientieren sich am Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das seit dem Pflegestärkungsgesetz II von 2017 gilt. Dabei wird der Pflegeaufwand nicht mehr in Minuten bemessen, sondern anhand der Selbstständigkeit des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen. Im Rahmen eines Hausbesuchs vergibt der Gutachter Punkte in den verschiedenen Modulen, welche abhängig von ihrer Alltagsrelevanz unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrads mit einfließen. Sofern mindestens 12,5 Punkte erreicht wurden, können Betroffene den Pflegegrad 1 erhalten. Ist der Pflegeaufwand größer, sind aber auch höhere Pflegegrade, und damit höhere Leistungen, möglich.
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Die sechs Module des NBA sind:
- Mobilität: Unter anderem werden Motorik, Haltung und einfache Handlungen und Bewegungen im Alltag beobachtet und eingeschätzt. Hilfsmittel wie Gehhilfen, Griffstangen und Stützung auf Tische, Armlehnen oder Bettkante werden als selbstständige Mobilität angesehen. Im erstem Modul wird kein Bezug auf psychische Störungen gelegt.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: In Modul 2 werden die kognitiven Fähigkeiten in den Mittelpunkt gestellt. Dabei geht es um das Reagieren auf Einflüsse und Verstehen von Sachverhalten. Seh-, Sprach- und Hörstörungen sind mit in die Bewertung einzubeziehen. Ein von Krankheit gezeichneter Alltag kann sich negativ auf den geistigen Zustand der pflegebedürftigen Person auswirken.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Das dritte Modul befasst sich mit diesen Problemlagen und soll aufzeigen, in welchem Bereich der Verhaltensweisen und der Psyche Unterstützungsbedarf besteht - vor allem zur Prävention von Selbstschädigung bzw. Förderung positiver Emotionen.
- Selbstversorgung: Hier werden Aspekte der Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung betrachtet.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Die Häufigkeit und Art der Anwendungen ist für die Dokumentation relevant.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Das sechste und letzte Modul widmet sich der Alltagsgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Person. Zentral ist die Frage, ob die Person fähig ist, sich zu beschäftigen und zusammenhängende, sinnvolle Gespräche zu führen.
Weitere wichtige Informationen
Darüber hinaus werden Details über den Zustand des Pflegebedürftigen festgehalten: Sein geistiger Zustand, Vergesslichkeit oder Aggressivität sind ebenso wichtig für eine korrekte Einschätzung des MDK-Gutachters wie Angaben über krankheitsbedingte Schwierigkeiten.
Im Pflegetagebuch wird festgehalten, wann welche Pflegeleistungen notwendig sind und wie häufig sie angewendet werden müssen. Außerdem wird auch die dafür benötigte Zeit möglichst genau protokolliert.
Die folgenden Bereiche der Hilfestellung gehören hinein:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung
- Ernährung: Mundgerechte Nahrungszubereitung, Art der Nahrungsaufnahme, zum Beispiel fest, breiig oder flüssig, Verwenden von Besteck
- Mobilität: Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern der bettlägerigen Personen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen, Treppensteigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen
Wenn dabei besondere Faktoren die Pflege erschweren, sollten Sie dies auch dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel:
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- über 80 Kilogramm Körpergewicht
- Pflegeverrichtungen, die nur mithilfe von zwei Personen ausgeführt werden können
- eingeschränkte Beweglichkeit der gepflegten Person
- Schluck- oder Atemstörungen
- eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Sehen, Hören)
- räumliche Wohnverhältnisse, die die Pflege behindern.
Zeitorientierungswerte
Die Pflegekassen geben Zeitorientierungswerte vor, nach denen man die Durchführungsdauer der Hilfeleistungen richten sollte und ein Überschreiten der Zeitwerte ist möglichst gering zu halten, um Einsprüche des Gutachters dahingehend zu minimieren.
Beispiel: Zeitorientierungswert: gesamtes Ankleiden in 8 bis 10 Minuten
Möglicher Erschwernisfaktor → Pflegebedürftiger ist nur eingeschränkt bewegungsfähig → das Ankleiden kann doppelt so lange dauern
Gesetz dem Fall, dass die vorgegebenen Zeiträume nicht einzuhalten sind und es mehr Zeit kostet eine Pflegetätigkeit durchzuführen, ist dies unbedingt im Pflegetagebuch zu vermerken bzw. der tatsächliche Zeitaufwand und Grund, welcher die Pflege erschwert, ist zu dokumentieren.
Hier einige Erschwernisfaktoren:
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- Mehr als 80kg Körpergewicht
- Eingeschränkte Beweglichkeit
- Hochgradige Spastiken
- Atem-/Schluckstörung
- Abwehrverhalten oder fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme von Pflegetätigkeiten
- Starke andauernde Schmerzen
- Pflegebehindernde räumliche Wohnverhältnisse
Pflegetagebuch bei Demenz
Menschen mit Demenz benötigen oft eine besonders sorgfältige Dokumentation der Pflege, da ihr Zustand sich schleichend verschlechtern kann.
Wichtige Aspekte beim Führen eines Pflegeprotokolls für demenzkranke Personen sind:
- Beobachtung von Verhaltensänderungen: Notieren Sie Unruhe, Orientierungslosigkeit oder Aggressionen.
- Erfassung der Tagesstruktur: Dokumentieren Sie, welche Tätigkeiten gut funktionieren und wo Unterstützung nötig ist.
- Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme: Viele Demenzkranke trinken und essen nicht ausreichend - eine genaue Erfassung hilft, Mangelernährung vorzubeugen.
- Schlafverhalten: Notieren Sie Schlafstörungen oder nächtliche Unruhe, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- Erwähnung alltäglicher Erinnerungsstützen
Tipps zum Führen und Ausfüllen eines Pflegetagebuchs
- Beginnen Sie frühzeitig: Mindestens zwei Wochen, bevor der MDK in Ihre Wohnung kommt, sollten Sie beginnen, das Pflegetagebuch zu führen. Besser ist jedoch, Sie beginnen direkt nach der Antragstellung damit, den Pflegeaufwand zu dokumentieren. Auch nach der Begutachtung sollten Sie das Protokoll weiterführen.
- Nutzen Sie Vorlagen: Es gibt mehrere Vorlagen für solche Pflegetagebücher, oft auch von den Krankenkassen selbst. Nutzen Sie ein solches vorgefertigtes Pflegetagebuch - es erspart Ihnen die Arbeit, selbst eines zu erstellen und stellt sicher, dass Sie keinen Punkt vergessen.
- Seien Sie ehrlich: Seien Sie beim Beschreiben der Pflege und beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs stets ehrlich und beschönigen Sie nichts. Auch die korrekte Angabe des Zeitaufwandes ist sehr wichtig, um den Pflegeaufwand richtig einzuschätzen.
- Dokumentieren Sie täglich: Auch wenn sich der Pflegeaufwand von Tag zu Tag stark unterscheidet, vermerken Sie an jedem Tag, ob und welche Pflege notwendig gewesen ist.
- Erwähnen Sie erschwerende Faktoren: Wenn dabei besondere Faktoren die Pflege erschweren, sollten Sie dies auch dokumentieren.
- Unterschriften: Das Pflegetagebuch gibt entscheidende Hinweise für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Daher ist es wichtig, dass der oder die Tagebuch führende Person, sowie die pflegebedürftige Person selbst es unterschreiben.
- Ambulanter Pflegedienst: Falls Sie bereits von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, bitten Sie Ihren Ansprechpartner, die Dokumentation gezielt auf die relevanten Begutachtungsmodule auszurichten und möglichst detailliert zu führen. Viele Pflegedienste arbeiten mittlerweile digital - fordern Sie daher eine Kopie der Dokumentation an.
- Arztberichte und Medikamentenplan: Sammeln Sie Arzt- und Krankenhausberichte sowie Ihren aktuellen Medikamentenplan. Diese ergänzen die Notizen im Pflegetagebuch und liefern wichtige Informationen. Achten Sie darauf, nur aktuelle und pflegerelevante Unterlagen vorzulegen, um den Begutachtungsprozess nicht unnötig zu verzögern. Fragen Sie Ihren Hausarzt nach einem aktuellen Bericht.
- Pflegehilfsmittel: Halten Sie in Ihrem Pflegetagebuch fest, welche Pflegehilfsmittel Sie bereits verwenden. Notieren Sie auch, wenn Sie bestimmte Hilfsmittel benötigen, die Ihnen aktuell noch fehlen. Der Gutachter kann diesen Bedarf in seinem Bericht berücksichtigen und eine Empfehlung für die entsprechenden Hilfsmittel aussprechen.
- Ehrlichkeit und Details: Manche der Fragen sind sehr persönlich und intim, aber auch wenn es unangenehm ist, antworten Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts. Nutzen Sie die Notizfelder, um eigene Erfahrungen und Beschwerden zu erfassen. Alle Details sind wichtig und entscheiden am Ende, ob der tatsächlich benötigte Pflegegrad zugewiesen wird.
- Nutzen Sie Beratungseinsätze: Nutzen Sie den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI, um den Hilfe- und Unterstützungsbedarf nochmal deutlich zu machen. Gut dokumentierte Beratungseinsätze über einen längeren Zeitraum können einen Verlauf deutlich machen, der einen höheren Pflegegrad begünstigt. Auch mit Pflegegrad 1, bei Sachleistungsbezug und teilstationären Leistungen können die Beratungseinsätze freiwillig durchgeführt werden.
- Ziehen Sie Unterstützung hinzu: Ziehen Sie zur Begutachtung einen Pflegeberater, einen Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes oder eines Pflegestützpunktes hinzu. Dieser kann Sie bei der Begutachtung unterstützen und Problemlagen professionell ansprechen.
Pflegetagebuch-Vorlage
Im Internet werden viele Pflegetagebuch Muster zur Hilfestellung angeboten. Häufig erhält man dabei ein Pflegetagebuch als PDF zum Ausfüllen. Auch pflegeBox bietet Ihnen einen einfachen und kostenlosen Pflegetagebuch Vordruck. Er erleichtert Ihnen das Dokumentieren und Sie benötigen zum Ausfüllen nicht noch zusätzlich viel Zeit.
Abkürzungen im Pflegetagebuch
Im Pflegetagebuch Muster finden Sie die Tabelle zur Eintragung der Pflegetätigkeiten. Die erste Spalte „Verrichtung“ listet die möglichen pflegerischen Tätigkeiten auf, die anfallen können. Dahinter wird der Zeitaufwand für jede Tätigkeit zu den verschiedenen Tageszeiten in Minuten angegeben. In den nachfolgenden Zeilen wird angekreuzt, in welcher Art und in welchem Umfang die Hilfeleistung stattgefunden hat.
Dafür haben sich die folgenden Abkürzungen etabliert:
- A - Anleitung: Es wurde eine Anleitung zur gewöhnlichen Verrichtung der Tätigkeit gegeben.
- B - Beaufsichtigung: Die oder der Pflegende hat die pflegebedürftige Person während einer gewöhnlichen Verrichtung beaufsichtigt.
- U - Unterstützung: Grundsätzlich kann die pflegebedürftige Person die Tätigkeit selbst erledigen, benötigt aber bei der Vor- oder Nachbereitung Unterstützung.
- TÜ - Teilweise Übernahme: Die oder der Pflegende muss Hilfe leisten zur Vollendung einer teilweise selbstständig erledigten Verrichtung.
- VÜ - Vollständige Übernahme: Hier übernimmt die Pflegeperson eine Tätigkeit des täglichen Lebens vollständig.
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