Parkinson und Fahrtauglichkeit: Eine umfassende Beurteilung

Die Frage der Fahrtauglichkeit bei Parkinson-Patienten ist ein komplexes Thema, das sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte berührt. Die Parkinson-Krankheit, eine fortschreitende degenerative Erkrankung des zentralen Nervensystems, kann die motorischen und kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen, die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlich sind. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Fahrtauglichkeitsbeurteilung bei Parkinson, einschliesslich der rechtlichen Grundlagen, der medizinischen Aspekte und der praktischen Vorgehensweise bei der Beurteilung.

Einführung

Die persönliche Mobilität ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Lebensqualität. Das Autofahren ermöglicht Unabhängigkeit und Flexibilität. Eine Parkinson-Diagnose wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Fahrtauglichkeit auf. Es ist wichtig, sich mit den Auswirkungen der Erkrankung auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, auseinanderzusetzen. Dieser Artikel soll Betroffenen, Angehörigen und medizinischem Fachpersonal einen umfassenden Überblick über die Thematik geben.

Rechtliche Grundlagen der Fahrtauglichkeit

Der Gesetzgeber hat in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) klare Richtlinien für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, selbst Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu tragen (§ 2 FeV). Nur wer die notwendigen körperlichen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, darf ein Fahrzeug steuern (StVG).

§ 315 c Absatz 1 Ziffer 1b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) besagt, dass mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird, wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahruntüchtigkeit kann neben Alkoholkonsum oder anderen berauschenden Substanzen auch durch geistige und körperliche Mängel hervorgerufen werden.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt in Anlage 4 spezifische Anforderungen an die Fahreignung bei verschiedenen Erkrankungen fest. Für Parkinson-Patienten sind regelmäßige Nachuntersuchungen vorgesehen, deren Abstände je nach Schweregrad der Erkrankung variieren können (ein, zwei oder vier Jahre).

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Medizinische Aspekte der Fahrtauglichkeit bei Parkinson

Die Parkinson-Krankheit kann eine Vielzahl von Symptomen verursachen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können. Dazu gehören:

  • Motorische Einschränkungen: Tremor (Zittern), Akinese (Bewegungsverlangsamung), Rigor (Steifigkeit) und posturale Instabilität (Gleichgewichtsstörungen) können die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu steuern, erheblich beeinträchtigen.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Aufmerksamkeitsdefizite, Konzentrationsstörungen, verlangsamtes Denken und exekutive Dysfunktion können die Entscheidungsfindung und Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
  • Visuelle Beeinträchtigungen: Sehstörungen wie Doppelbilder, Verschwommensehen oder Einschränkungen des Gesichtsfelds können die Wahrnehmung von Verkehrssituationen erschweren.
  • Medikamentenbedingte Nebenwirkungen: Parkinson-Medikamente können Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Halluzinationen oder Impulskontrollstörungen verursachen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
  • Weitere Symptome: Apathie und fehlende Einsicht sind ebenfalls möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausprägung der Symptome und deren Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit individuell unterschiedlich sein können.

Beurteilung der Fahrtauglichkeit

Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit bei Parkinson-Patienten erfordert eine umfassende Untersuchung und Bewertung durch einen erfahrenen Neurologen/Nervenarzt. Die Beurteilung umfasst in der Regel folgende Elemente:

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte, einschließlich der aktuellen Symptome, des Schweregrads der Erkrankung, der Medikation und eventueller Begleiterkrankungen.
  • Klinische Untersuchung: Überprüfung der motorischen, sensorischen und kognitiven Funktionen.
  • Neuropsychologische Testung: Beurteilung der kognitiven Leistungsfähigkeit, insbesondere der Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit und des Gedächtnisses.
  • Sehprüfung: Überprüfung der Sehschärfe, des Gesichtsfelds, des Kontrastsehens und der Augenbeweglichkeit.
  • Fahrprobe: Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer oder Verkehrsmediziner, um die Fahrleistung in realen Verkehrssituationen zu beurteilen.
  • Fremdanamnese: Einbeziehung von Angehörigen oder Mitfahrern, um Informationen über das Fahrverhalten und mögliche Einschränkungen im Alltag zu erhalten.

Es gibt keine standardisierte Testbatterie, die die Fahrtauglichkeit bei Parkinson-Patienten zuverlässig vorhersagen kann. Die Beurteilung muss daher individuell auf den Patienten zugeschnitten sein.

Praktisches Vorgehen bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit

Wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, sollte der Arzt den Patienten auf die möglichen Risiken hinweisen und ihm eine informelle Abklärung mit neuropsychologischer Untersuchung und/oder eine Fahrprobe bei einer Fahrschule oder beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorschlagen. Diese erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht, so dass negative Ergebnisse nicht an die Behörde gemeldet werden (1). Eine Liste von Fahrschulen mit Erfahrung bei Fahrproben auch von behinderten Kraftfahrern (41) findet sich auf der Homepage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF).

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Eine positive Bewertung der Fahreignung dokumentiert den Willen des Patienten, seine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen (Vorsorgepflicht) und schützt im Falle eines Unfalls vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit, ist aber keine formelle und somit keine rechtsverbindliche Abklärung.

Eine negative Einschätzung des Fahrlehrers kann für den Arzt eine Objektivierung seiner Einschätzung der fehlenden Fahreignung sein und somit auch eine Argumentationshilfe dem Patienten gegenüber.

Die Rolle des Arztes

Der behandelnde Arzt hat eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Parkinson-Patienten. Er ist verpflichtet, den Patienten über die möglichen Auswirkungen der Erkrankung und der Medikation auf die Fahrtüchtigkeit aufzuklären. Die Aufklärung soll in einem persönlichen Gespräch erfolgen und in der Patientenakte dokumentiert werden.

Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und darf die Diagnose nicht ohne Zustimmung des Patienten an die Behörden melden. Er kann jedoch eine Empfehlung aussprechen, auf das Autofahren zu verzichten, wenn er Bedenken hinsichtlich der Fahrtauglichkeit hat.

Die Rolle der Angehörigen

Angehörige spielen eine wichtige Rolle bei der Beobachtung des Fahrverhaltens von Parkinson-Patienten. Sie können Veränderungen im Fahrverhalten, wie z.B. unangemessene Geschwindigkeit, Schwierigkeiten beim Spurhalten oder verlangsamte Reaktionen, frühzeitig erkennen und den Arzt darauf aufmerksam machen.

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Es ist wichtig, dass Angehörige offen und ehrlich mit dem Betroffenen über ihre Beobachtungen sprechen und ihn gegebenenfalls dazu ermutigen, seine Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.

Konsequenzen bei Fahruntüchtigkeit

Wer trotz deutlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit Auto fährt, verliert bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht nur den Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz und kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Gemäß § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Auch im Fall eines unverschuldeten Unfalls kann der Patient in eine Bringschuld geraten, wenn der Unfallgegner Zweifel an der Fahreignung äußert und die Polizei diese Einschätzung teilt. Sofern die Polizei ebenfalls Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat, wird seitens der Behörde eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung angeordnet, deren Bestehen Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnis ist.

Alternativen zur Selbstständigen Teilnahme am Straßenverkehr

Wenn die Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist, gibt es verschiedene Alternativen, um die Mobilität zu erhalten:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Busse und Bahnen bieten eine gute Möglichkeit, um mobil zu bleiben.
  • Taxi oder Fahrdienste: Für kurze Strecken oder spezielle Anlässe können Taxis oder Fahrdienste genutzt werden.
  • Begleitpersonen: Angehörige, Freunde oder professionelle Betreuer können als Fahrer fungieren.
  • Spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen: Es gibt spezielle Fahrdienste und Transportangebote für Menschen mit Behinderungen.

Förderung der Mobilität im Beruf

Berufstätige Parkinson-Patienten, welche in einem leichten Stadium der Erkrankung sind und ihr Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigen, haben Anspruch auf Förderung, sollte ein Umbau erforderlich sein (z.B. von Fuß- auf Handbremse). Die Kraftfahrzeughilfeverordnung informiert im Detail, welche Leistungen bezuschusst werden.

Tiefe Hirnstimulation und Fahrtauglichkeit

Nach einer tiefen Hirnstimulation besteht automatisch ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten. Ob danach erneute Fahrtüchtigkeit besteht, richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten. Eine Untersuchung von Patienten mit THS im Nucleus subthalamicus zeigte sogar bessere Leistungen im Fahrsimulator bei operierten versus rein medikamentös behandelten Parkinson-Patienten und unter Stimulation versus Medikation mit L-Dopa (36).

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